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Ist der Klimaschutz ein Menschenrecht? Klage der Klimaseniorinnen vor Gericht

29.03.2023, Frankreich, Straßburg: Mitglieder der Klimaseniorinnen stehen vor einer öffentlichen Anhörung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für ein Foto zusammen. Foto: Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa

Was haben Schweizer Seniorinnen, portugiesische Jugendliche und ein französischer Bürgermeister gemeinsam? Sie alle klagen vor dem Europäischen Gerichtshof. Nun müssen die Richter in Straßburg erstmals entscheiden: Ist Klimaschutz ein Menschenrecht?

Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird an diesem Mittwoch erstmals über mögliches staatliches Versagen gegenüber dem Klimawandel verhandelt.

Hintergrund sind Klagen aus der Schweiz, Frankreich und Portugal. Je nach Ausgang der Verfahren könnte es für Regierungen richtig ungemütlich werden.

29.03.2023, Frankreich, Straßburg: Siofra O’Leary (2.v.r), Präsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, führt den Vorsitz in der Großen Kammer. Foto: Jean-Francois Badias/AP

– Worum geht es?

In diesem Sommer werden drei Klagen vor dem EGMR verhandelt, die sich mit der Verantwortung für den Klimawandel beschäftigen. Den Anfang machen die Klimaseniorinnen, ein Zusammenschluss von Schweizer Rentnerinnen, initiiert und unterstützt von Greenpeace.

„Das Spezielle an uns ist, dass wir die einzige Gruppe alter Aktivistinnen sind“, sagt die 73-Jährige Rosmarie Wydler-Wälti der dpa. Die Klimaseniorinnen argumentieren, dass sie durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet sind, beispielsweise wegen extremer Hitzewellen. Am gleichen Tag wird auch der Fall eines französischen Bürgermeisters verhandelt, der für die Einhaltung der Pariser Klimaziele klagt. Später im Sommer gehen außerdem portugiesische Jugendliche gegen 33 Mitgliedstaaten des Europarats vor.

– Was ist so besonders an den Verhandlung der Klimaseniorinnen?

„Der EGMR hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen – Lärm oder Luftverschmutzung – auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes“, sagt die Völkerrechtlerin Birgit Peters von der Universität Trier. Deswegen wird das Verfahren zur Klage der Klimaseniorinnen mit besonderer Spannung erwartet.

29.03.2023, Frankreich, Straßburg: Mitglieder der Klimaseniorinnen treffen zu einer öffentlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Foto: Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa

„Es bestehen Anzeichen dafür, dass das Gericht die Beschwerde der Klimaseniorinnen zum Anlass nehmen wird, um einheitliche Grundsätze für alle drei ähnlich gelagerten Fälle auszuarbeiten“, sagt der Umweltrechtler Johannes Reich von der Universität Zürich.

– Wie stehen die Chancen?

Gerade weil umweltrechtliche Fragen bisher keine große Rolle vor dem EGMR gespielt haben, ist eine Vorhersage sehr schwierig. „Das Spektrum der möglichen Entscheidungen, die das Gericht treffen kann, ist daher weit gespannt: Es reicht von der Unzulässigkeit der Klage bis hin zu detaillierten gerichtlichen Vorgaben für die schweizerische Klimapolitik“, sagt Reich.

– Was hat das mit uns zu tun?

Sollten die Klimaseniorinnen gewinnen, würde das zunächst nur die Schweiz binden. Aber: Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat gehören die EU-Staaten, aber auch andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien.

Spräche sich dieses supranationale Gericht nun etwa für strengere Vorgaben beim Klimaschutz aus, hätte das in jedem Fall große Signalwirkung. „Wenn generelle Aussagen getroffen würden, dass Menschenrechte im Klimawandel Pflichten begründen, müssen auch andere Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention diese Art der Auslegung beachten“, sagt Peters. Aber: Es sei schwierig, daraus für ein anderes Land konkrete Politikempfehlungen abzuleiten. Diesbezüglich stehe den Staaten ein weiter Ermessensspielraum zu.

29.03.2023, Frankreich, Straßburg: Anne Mahrer, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen, gestikuliert während einer öffentlichen Anhörung im Gerichtssaal der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Foto: Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa

– Welche internationalen Entwicklungen gibt es?

Klagen für Klimaschutz liegen im Trend. Laut dem Grantham Institute der London School of Economics wurden bislang weltweit über 2.000 Klimaklagen erhoben, ein Viertel davon zwischen 2020 und 2022.

Bald könnte es mehrere spannende Entwicklungen geben: Der Inselstaat Vanuatu im Südpazifik will für mehr Klimaschutz den Internationalen Strafgerichtshof einschalten. Auch in den USA, in Brasilien und in Schweden wurden Klimaklagen erhoben.

– Wie geht es weiter?

Mit einem Urteil ist frühestens im Herbst, wahrscheinlicher wohl aber erst im kommenden Jahr zu rechnen. Mit dem Vorentscheid, die Verhandlung und Anhörung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs durchzuführen, wird nach Ansicht der Klimaseniorinnen immerhin die grundlegende Bedeutung der Klagen unterstrichen.

„Wir hoffen auf ein Leiturteil, dass Klimaschutz eine menschenrechtliche Frage ist und nicht nur auf eine bloße Absichtserklärung“, sagt die Klimaseniorin Stefanie Brander. Klimapolitik dürfe kein rechtsfreier Raum sein, wo jeder „vor sich hin wursteln darf“, fügt Wydler-Wälti hinzu. (dpa)

11 Antworten auf “Ist der Klimaschutz ein Menschenrecht? Klage der Klimaseniorinnen vor Gericht”

  1. Pensionierter Bauer

    Bekloppt, bekloppter, am beklopptesten!
    Der ganze Klimaquatsch wird immer mehr zur Ersatzreligion für Bekloppte! Und da Juristen , genau wie Politiker, im Grunde alles nur Opportunisten sind, erwarte ich hier auch wieder nicht viel Gutes.

  2. Guido Scholzen

    Ach so ist das!
    Die alten Menschen sind auch Klimaopfer?
    Und ich dachte, die alten Menschen sind doch die Klima-Katastrophen-Verursacher, denn der grün-versiffte WDR hatte vor Jahren daraus ein Lied gemacht.

    „Meine Oma ist ne alte Umweltsau“
    https://www.youtube.com/watch?v=qu2nnkknu9Y

    Beim den grünen Ideologen gilt doch bis dato das Verursacher-Prinzip in Punkto Klimaschutz.
    –> Also sollten doch die Rentner zur Kasse gebeten werden für die Klima-Verbrechen der Vergangenheit.
    –> Also sollten „Klimasenioren“ (wer hat dieses bescheuerte Wort erfunden???) nicht klagen, sondern angeklagt werden von den Klimajunioren.
    Oder habe ich in der Vergangenheit das alles falsch verstanden?
    Schon Greta Thunberg klagte „Ihr habt mir meine Kindheit, meine Träume gestohlen“.
    https://www.youtube.com/watch?v=0_54vYP3SuE

    Wie sagt schon ein chinesisches Sprichwort:
    „Das Rad am Wagen, das am lautesten quietscht, bekommt das meiste Öl ab“
    Beim Klimaschutz-Wagen quietschen inzwischen alle Räder und alle Lager.
    Mal sehen, wie weit das ausgeleierte Zugpferd diesen Karren noch ziehen kann.

  3. Et reicht

    Weiter so!
    Ich kann auch meine Papiere verlieren und „Asyl“ sagen – nix mehr mit Arbeit und ich bekomme Unterkunft im Hotel.
    Dann ist nix mit Wärmepumpe, Solar und dem ganzen Unsinn am Haus mehr zu machen…
    Lächerliche Ökos, pflanzt Bäume und räumt den Müll aus dem Wald!

    • Anonymos

      Würde ich auch mal sagen !

      Was haben denn die ganzen KLIMASPINNER bis dato geleistet ? NICHTS !
      Blau gemacht in der Schule ! Nach jeder Demo sieht es aus wie auf der Müllhade !
      Solche SCHWACHSINNIGEN KLIMA Demos müssten unter STRAFE verboten werden !

    • Anonymos

      Als EU Bürger hast Du kein RECHT auf Asyl in Drittstaten der EU ! Man wird Ausgelacht wenn man z.B. als Deutscher Asyl in einem EU Drittstaat möchte ! Obgleich bekannt ist, dass besonders Deutschland die Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie usw. mit Füßen tritt.

      Obgleich sich AsylRecht auch auf politisches Asyl, rechtswidrige Rechtsverfolgung, Rassismus, Religiöse, Sexuelle Ausrichtung, bzw. dessen Verfolgung usw. beziehen kann, ebanso wenn man seine Meinung nicht frei Äussern darf.

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