Dürfen Wölfe leichter abgeschossen werden? Darüber streiten Tierschützer und Landwirte seit Jahren hochemotional. Nun kommt Bewegung in die Sache. Der Europarat ebnet den Weg für ein schärferes Vorgehen gegen Wölfe. Der ostbelgische Europaabgeordnete Pascal Arimont spricht von einem „wichtigen Schritt“.
Der zuständige Ausschuss stimmte einem entsprechenden Antrag der EU-Staaten zu, den Schutzstatus abzusenken. Bevor dies in Belgien gelten kann, muss aber noch das EU-Recht geändert werden.
Hintergrund des Antrags ist, dass sich nach EU-Angaben die Zahl der Wölfe in Europa innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt hat. Die Zahl der in der EU vom Wolf getöteten Nutztiere, meist Schafe und Ziegen, wird auf mindestens 65.500 pro Jahr geschätzt.
Der Europarat ist von der EU unabhängig. Zu seinen 50 Mitgliedern zählen die EU-Staaten, aber auch Länder wie Großbritannien oder die Türkei. Das Gremium kümmert sich um die Wahrung der Menschenrechte, ist aber auch für die Einhaltung der Berner Konvention zuständig, einem 1979 verabschiedeten völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. In diesem Vertrag galt der Wolf bislang als „streng geschützt“. Das bedeutet, dass die Staaten Maßnahmen zur Erhaltung des Wolfs ergreifen müssen und die Tiere nicht absichtlich getötet werden.
Die EU-Staaten beantragten nach langer Diskussion dann im September eine Herabstufung seines Status auf „geschützt“. Dies beinhaltete zwar immer noch strenge Regeln, eine Jagd auf problematische Wölfe wäre dann aber unter bestimmten Umständen einfacher möglich.
Begründet wurde dies damit, dass sich die Wolfsbestände in den vergangenen Jahren immer mehr erholt hätten. Außerdem häuften sich zuletzt Risse von Nutztieren wie Schafen und Rindern. Abwehrmechanismen wie etwa hohe Zäune werden von Wölfen immer wieder überwunden.
– Wolf war ausgerottet: Nach Angaben der Artenschutzorganisation WWF wurde der Wolf in Westeuropa Mitte des 19. Jahrhunderts ausgerottet. Er überlebte demnach nur im Osten und Süden Europas. Seit einigen Jahren erholen sich die Bestände allerdings.
Nach Angaben der EU stieg die Zahl der Wölfe in Europa von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023.
– Nun folgt Gesetzgebungsprozess: Die Entscheidung des Europarats-Gremiums bedeutet aber nicht automatisch, dass die Tiere in Belgien jetzt einfach so geschossen werden dürfen. Die Änderung tritt drei Monate nach ihrer Annahme in Kraft, sofern nicht ein Drittel der Vertragsparteien Einspruch erhebt.
Anschließend kann die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs im EU-Recht vorlegen. Dieser Vorschlag braucht nochmals eine Mehrheit unter den EU-Staaten und eine Mehrheit im Europaparlament. Änderungen an dem Vorhaben sind noch möglich.
Arimont: „Wichtiger Schritt hin zu flexiblerem Wolfsmanagement“
Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) begrüßt die Entscheidung des Europarates, den Schutzstatus des Wolfes im Rahmen des internationalen Übereinkommens von Bern („Berner Konvention“) auf Antrag der EU-Kommission von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken.
„Die Herabstufung des Schutzes innerhalb der ‚Berner Konvention‘ ist die Grundlage dafür, dass die EU ihr eigenes Gesetz in diesem Bereich, die so genannte ‚Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie‘, anpassen kann. Konkret tritt die Anpassung der Berner Konvention im März 2025 in Kraft, so dass die EU-Kommission dem Parlament und den Mitgliedstaaten ab dann entsprechende Änderungen vorschlagen kann“, so Arimont.
Der Wolf bleibt geschützt, die Herabstufung wird aber dazu führen, dass die Mitgliedstaaten und Regionen die lokalen Wolfspopulationen flexibler managen können. „Angesichts der wachsenden Wolfsbestände innerhalb Europas ist der aktuelle strengste Schutz des Wolfes einfach nicht mehr gerechtfertigt. Auf EU-Ebene wird es darum jetzt darauf ankommen, die erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten. Das ist wichtig, insbesondere für die Landwirte, die Weidewirtschaft betreiben und immer öfter mit dem Wolf konfrontiert sind bzw. sein werden“, so Arimont.
Eine Abänderung der Habitat-Richtlinie ist in der EU rechtlich am einfachsten durch die Änderung des Artikels 19 („Verfahren zur Änderung der Anhänge“) möglich, wozu es jedoch einen einstimmigen Beschluss aller Mitgliedstaaten braucht.
Der ostbelgische EU-Abgeordnete war im Vorfeld der Entscheidung auch auf die in der Wallonischen Region für die Thematik zuständige Landwirtschaftsministerin Anne-Catherine Dalcq (MR) zugegangen, um sich nach dem Umgang der Region in Bezug auf ein zukünftiges Wolfsmanagement zu erkundigen.
„Frau Dalcq teilte mir mit, dass sich Belgien mit Zustimmung der Wallonischen Region bei der entsprechenden Abstimmung auf EU-Ebene enthalten hatte. Ich hoffe, dass Belgien die Anpassung der Habitat-Richtlinie im kommenden Jahr aktiver unterstützt. Ich werde mich auf jeden Fall bei der wallonischen Regierung dafür stark machen, dass Belgien der Abänderung des Schutzstatus in der Habitat-Richtlinie zustimmen wird, um auch hier und vor allem hier in Ostbelgien ein flexibleres Wolfsmanagement möglich zu machen“, unterstreicht Arimont.
Das Berner Übereinkommen ist ein 1979 geschlossener internationaler Vertrag des Europarats zur Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa. Das Abkommen umfasst 50 Vertragsparteien, alle EU-Mitgliedstaaten gehören dazu. Mit der Habitat-Richtlinie der EU wurden die Anforderungen des Berner Übereinkommens innerhalb der EU umgesetzt.