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DG: Jetzt werden Menschen mit Risikoerkrankungen zur Corona-Impfung eingeladen

Der Hohe Gesundheitsrat hat empfohlen, Hochrisikopatienten zu einer zusätzlichen Impfung einzuladen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Nachdem bisher die Menschen ab 65 Jahre und spezielle Berufsgruppen eine Impfeinladung erhalten haben, werden seit gut einer Woche auch die Menschen unter 65 Jahre eingeladen. Im ersten Schritt betrifft dies über 7.000 Ostbelgier mit sogenannten Risikoerkrankungen.

Auch diese Einladungen erfolgen dem Alter nach – von 64 Jahren an abwärts.

Der belgienweiten Impfstrategie entsprechend werden bei den unter 65-Jährigen vor der breiten Bevölkerung zunächst die Menschen mit besonderen Vorerkrankungen geimpft. Ihr Risiko, an Covid-19 zu erkranken bzw. einen schweren Krankheitsverlauf durchzumachen, ist höher als bei Gesunden der gleichen Altersgruppe.

09.02.2021, Hessen, Calden: Eine Seniorin bekommt in einem Impfzentrum ihre Impfung gegen Covid-19 verabreicht. Foto: Uwe Zucchi/dpa

3.300 Einladungen an diese Bevölkerungsgruppe wurden vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft bis heute bereits versandt. 52 Prozent der Eingeladenen haben in der kurzen Zeit bereits einen Termin ausgemacht.

Wer gilt als Risikopatient? Die Einstufung als Risikopatient erfolgt auf Basis der Informationen, die den Krankenkassen vorliegen. Die Einspeisung der Namen in das landesweite Einladungssystem erfolgt unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und ohne Preisgabe von Details oder weiterreichenden Gesundheitsdaten.

Auch jeder Hausarzt hat die Möglichkeit, auf der Grundlage seiner Erkenntnisse in das landesweite Einladungssystem einzuspeisen, ob sein Patient als Risikopatient gilt.

In Frage kommt dies zum einen bei Menschen zwischen 45 und 64 Jahren mit Risikofaktoren wie Chronischen Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Obesitas (Body Mass Index ≥ 30) oder Bluthochdruck. Bei bestimmten Vorerkrankungen wie Hämatologischen Krebsarten, Chronischem Nierenleiden, Immungeschwächten Patienten oder „seltenen“ Krankheiten gilt die Einstufung als Risikopatient sogar bereits ab 18 Jahre. Die medizinischen Indikatoren sind landeseinheitlich und verbindlich geregelt. Sie beruhen auf Empfehlungen des Hohen Gesundheitsrats Belgiens.

Das Impfzentrum am Lascheterweg in Eupen. Foto: OD

„Impfung zu Hause“ funktioniert: Die erst seit gut einer Woche gegebene Möglichkeit, sich bei Vorliegen erheblicher medizinischer Gründe zu Hause durch den Hausarzt impfen zu lassen, funktioniert nach den ersten Erfahrungen in Ostbelgien reibungslos. Die Entscheidung, ob eine solche Impfung zu Hause angezeigt ist, trifft der Hausarzt auf der Basis verbindlicher Indikatoren.

Impfappell: Vor dem Hintergrund der hohen Inzidenzlage auch in Ostbelgien weist das Ministerium noch einmal darauf hin, dass es letztlich von der Impfbereitschaft aller abhängt, ob die notwendige „Gruppenimmunität“ und damit die von allen gewünschte gesellschaftliche und private Normalität eintreten können. Dies bestätigen auch die jüngsten Beschlüsse des föderalen Konzertierungs-Ausschusses.

Auf der Webseite www.ichlassemichimpfen.be befindet sich eine ganze Reihe von Fragen rund um das Thema Impfen mit kurzen und verständlichen Antworten. Darunter auch die vollständige Liste der anerkannten Risikofaktoren. Auch die Hotline des Ministeriums ist weiterhin erreichbar: 0800-23032

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

11 Antworten auf “DG: Jetzt werden Menschen mit Risikoerkrankungen zur Corona-Impfung eingeladen”

  1. Datenschützer

    OD, als Datenschutzbeauftragter muss ich Sie korrigieren. Die Einspeisung personenbezogener Daten in gleich welches System kann gar nicht unter Einhaltung der äußerst strengen Datenschutzgesetze und unter Beachtung der Patientenrechte und der ärztlichen Schweigepflicht erfolgen. Das ist deshalb ausgeschlossen, weil immer eine Kenntlichmachung der Person mit einer medizinischen Einstufung als „Risiko-Patient“ einher geht und dies ohne Einverständnis der Betroffenen.

    Hierzu der unmissverständliche Artikel 6.1a der Europäischen Datenschutzgrundverordnung:

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.
    Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;

    Die Krankenkassen, die Kliniken und Ärzte handeln gesetzeswidrig, wenn sie Patientendaten weiterleiten.

    Aber es ja ganz sicher nur zum Besten der Menschen…

    • DerPostbote

      Datenschutz in allen Ehren, aber der gesamten Bewegung und Thematik täte es (auch unabhängig von Covid) gut, wenn sie mal zunehmend praktische und reale Maßstäbe heranziehen würde.
      Diesen ganzen Mist, der z.B. VoGs, kleinen Webseitenbetreibenden, etc. im Rahmen der DS-GVO auferlegt wurde, bringt in der Realität unterm Strich überhaupt nichts. Das gleiche gilt für Maßnahmen wie die berühmt berüchtigten Cookie-Zustimmungen im Netz, die jeder genervt einfach akzeptiert und wegklickt. Der Grundgedanke war gut, die Umsetzung bzw. der Rattenschwanz an Folgen einfach für die Tonne.

      Das gleiche hier: Ein Name und ein Status (Risikopatient) wird an eine nationalstaatliche Institution weitergeleitet, damit diese dieser und NUR dieser Person einen Brief schicken kann. Punkt.
      Da wird niemandem geschadet. Niemand wird zu etwas gezwungen (Einladung, nicht Pflicht). Keine Daten werden veröffentlicht. Niemand wird stigmatisiert. Und eine relevante Info ist das ohnehin nicht wirklich – zumindest nicht für den Staat.

      Der Datenschutz ist gut und wichtig, verkommt in seiner Umsetzung aber zunehmend zu einer nervtötenden Hürde im gesellschaftlichen Alltag, weil er Realbedingungen und Kontexte konsequent ignoriert.

      • Walter Keutgen

        Der Postbote, seien Sie versichert, das, alles was irgendwann in irgendeiner Datenbank gelandet ist, irgendwann von irgendwem benutzt werden kann. Das geht auf elektronischem Wege heutzutage blitzschnell, nicht die Entwicklung eines Programs, aber einfache SQL-Befehle sind auch nicht ohne. Übrigens, die menschliche Schrift war immer digital, weil eine begrenzte Anzahl Zeichen. Die Nazis konnten so leicht die Juden finden, weil zumindest in den deutschen Standes- und Steuerämtern Karteien bestanden, in denen „evangelisch“ oder „römisch-katholisch“ stand oder nicht. In Frankreich ging das nicht, da mussten die Jungen in den Schulen ihr Geschlechtsteil entblößen. Aber überall hatte man wohl die Karteien der Synagogen und jüdischen Zeitschriftenabonnenten, wenn nicht zeitig vernichtet. Das geht übrigens bei den elektronischen nicht so einfach, denn es gibt Sicherungen an verschiedenen Orten, die müsste man alle vernichten. Heutzutage bräuchte man nur bei den Fluggesellschaften nachzufragen, wer Mahlzeiten ohne Fleisch bestellt hat und das geht dann schwubedidupp. Übrigens verfolgten die Nazis auch Arier mit Erbkrankheiten.

        Kein Zweifel, dass die Datenschutzverordnung ihr Ziel verfehlt. War das Inkompetenz oder gewollt?

  2. Risiko das ich nicht lache Diabetiker werden nur von 45-64 Vorranig geimpft wenn man im meinem Falle unter 45 ist auch wenn man es schon seit 25 Jahren hat dann zählt man.nivht dazu und wird fein mit der normalen Bevölkerung geimpft und das dann auch noch der Altersreihe nach…und schon ne normale Erkältung wirft den Blutzuckerspiegel aus der Bahn…also finde das muss man mal nachdenken..

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