Ist Prinz Laurent von Belgien ein Bürger wie jeder andere? Das ist zumindest die Meinung des Hauptbetroffenen. Der Bruder von König Philippe möchte zusammen mit seiner Familie in den Genuss der Sozialversicherung kommen.
Das ist aber nicht möglich, urteilte am Montag das französischsprachige Arbeitsgericht in Brüssel. Die von Prinz Laurent eingereichte Klage auf Gewährung der Sozialversicherung wurde für unbegründet erklärt.
In dem Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen dem Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS), der Union des Classes Moyennes (UCM) und Prinz Laurent. Das Urteil folgte auf eine Anhörung, die am 25. November stattfand.
Der Prinz, der sich teilweise als Selbstständiger betrachtet, hatte Klage eingereicht, um für sich, aber auch für seine Frau und seine Kinder eine soziale Absicherung zu erhalten.
Prinz Laurent verfügt gemäß dem Gesetz vom 27. November 2013 über eine jährliche Zuwendung in Höhe von 388.000 Euro, die sich aus einem Gehaltsanteil in Höhe von 100.000 Euro, auf den er Steuern zahlt, und einem Betriebskostenanteil zusammensetzt. Dennoch ist er weder Beamter noch Arbeitnehmer, sondern übernimmt lediglich Repräsentationsaufgaben im Namen seines Bruders, König Philipp. So nimmt er an Einweihungen und anderen Veranstaltungen teil, bei denen er eine feierliche Präsenz zeigt.
Der Prinz nimmt im Rahmen seiner königlichen Pflichten jedes Jahr durchschnittlich an 93 Missionen, offiziellen Besuchen oder Treffen teil, erklärte sein Anwalt Olivier Rijckaert. Allerdings sei er nicht versichert, er habe also keinen Anspruch auf Entschädigung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder eines Konkurses sowie auf Unterstützung in bestimmten Familiensituationen.
Laurent aus Belgien wandte sich deshalb an die Sozialversicherungskasse der UCM, doch als diese ihn beim LISVS anmelden wollte, wurde er abgewiesen.
Für das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS) stellt die königliche Zuwendung, die der Prinz erhält, kein Einkommen als Selbstständiger dar. „Nur weil er Mitglied der königlichen Familie ist, hat er Anspruch auf diese lebenslange Zuwendung. Es ist kein Erwerbseinkommen, es ist ein Privileg“, sagte einer der Anwälte des LISVS.
Diese Ablehnung sei nicht rechtmäßig, so Rijckaert, da die beruflichen Aktivitäten seines Mandanten seine Aufnahme in das belgische Sozialversicherungssystem rechtfertigen würden und er alle Bedingungen für den Status eines Selbstständigen erfülle. (cre)
Sorry aber bei dem Einkommen kann er sich definitiv eine Private Versicherung für Arbeitsunfähigkeit leisten. Es sollte auch möglich sein, monatlich eine Summer auf Seite zu legen für schöechte Zeiten.
Hier das sind Peanats, gegen die Vergünstigungen bei den Politikern, und besonders bei den Lanzeitprofiteuren! Aber dieses heisse Eisen wird nie angesprochen, sicher nicht von den Medien die u a auch davon Profitieren, vor deren Politiker-Rente natürlich. Dabei sind die Kassen fast platt, und das Problem wird jeden Tag grösser, und ganz besonders die normale Bürgerrente leidet darunter, diese leute bekommen am Monatsende viel zu kurz, besonders wenn sie im Pflegeheim sind, hier noch ein zusätzliches Problem, denn die Rente reicht nicht bei sehr vielen!? Das ist scheinbar aber unserer Politik sowas von egal, obschon sie diese Probleme kennen?! Welt verkehrt!
Der arme Schlucker sollte vielleicht seine Spendenkontonummer hier veröffentlichen. Vielleicht findet sich der eine oder andere hier, der ihm finanziell unter die Arme greift. Der Arme!
😇🙈👍🤣