Gesellschaft

Gericht lehnt Sozialversicherung für Prinz Laurent ab

21.07.2014, Belgien, Brüssel: Prinz Laurent mit Ehefrau Claire bei den Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag am 21. Juli 2014 in Brüssel. Foto: RPE/Albert Nieboer/NETHERLANDS OUT/dpa

Ist Prinz Laurent von Belgien ein Bürger wie jeder andere? Das ist zumindest die Meinung des Hauptbetroffenen. Der Bruder von König Philippe möchte zusammen mit seiner Familie in den Genuss der Sozialversicherung kommen.

Das ist aber nicht möglich, urteilte am Montag das französischsprachige Arbeitsgericht in Brüssel. Die von Prinz Laurent eingereichte Klage auf Gewährung der Sozialversicherung wurde für unbegründet erklärt.

In dem Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen dem Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS), der Union des Classes Moyennes (UCM) und Prinz Laurent. Das Urteil folgte auf eine Anhörung, die am 25. November stattfand.

Der Prinz, der sich teilweise als Selbstständiger betrachtet, hatte Klage eingereicht, um für sich, aber auch für seine Frau und seine Kinder eine soziale Absicherung zu erhalten.

Prinz Laurent. Foto: Julien Warnand/EPA/dpa

Prinz Laurent verfügt gemäß dem Gesetz vom 27. November 2013 über eine jährliche Zuwendung in Höhe von 388.000 Euro, die sich aus einem Gehaltsanteil in Höhe von 100.000 Euro, auf den er Steuern zahlt, und einem Betriebskostenanteil zusammensetzt. Dennoch ist er weder Beamter noch Arbeitnehmer, sondern übernimmt lediglich Repräsentationsaufgaben im Namen seines Bruders, König Philipp. So nimmt er an Einweihungen und anderen Veranstaltungen teil, bei denen er eine feierliche Präsenz zeigt.

Der Prinz nimmt im Rahmen seiner königlichen Pflichten jedes Jahr durchschnittlich an 93 Missionen, offiziellen Besuchen oder Treffen teil, erklärte sein Anwalt Olivier Rijckaert. Allerdings sei er nicht versichert, er habe also keinen Anspruch auf Entschädigung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder eines Konkurses sowie auf Unterstützung in bestimmten Familiensituationen.

Laurent aus Belgien wandte sich deshalb an die Sozialversicherungskasse der UCM, doch als diese ihn beim LISVS anmelden wollte, wurde er abgewiesen.

Für das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS) stellt die königliche Zuwendung, die der Prinz erhält, kein Einkommen als Selbstständiger dar. „Nur weil er Mitglied der königlichen Familie ist, hat er Anspruch auf diese lebenslange Zuwendung. Es ist kein Erwerbseinkommen, es ist ein Privileg“, sagte einer der Anwälte des LISVS.

Diese Ablehnung sei nicht rechtmäßig, so Rijckaert, da die beruflichen Aktivitäten seines Mandanten seine Aufnahme in das belgische Sozialversicherungssystem rechtfertigen würden und er alle Bedingungen für den Status eines Selbstständigen erfülle. (cre)

 

28 Antworten auf “Gericht lehnt Sozialversicherung für Prinz Laurent ab”

  1. KLARTEXT

    Sorry aber bei dem Einkommen kann er sich definitiv eine Private Versicherung für Arbeitsunfähigkeit leisten. Es sollte auch möglich sein, monatlich eine Summer auf Seite zu legen für schöechte Zeiten.

    • KLARTEXT, von privater Krankenversicherung in Belgien weiß ich nur als Zusatzversicherung zur obligatorischen und als Versicherung der ausländischen Arbeitnehmer , die höchstens drei Jahre hier bleiben („expatriés“).

      • Alfons van Compernolle

        Also von privater Krankenversicherung , wie sie fù Selbstàndige z.B. in Deutschland besteht , habe ich noch nie etwas in Belgien gehoert. Von Krankenzusatzversicherung allerdings schon.
        Gleichsam besteht in Deutschland auch keine staatliche Rentenversicherungspflicht fur Selbstàndige , sowie in Belgien es sehrwohl pflicht ist. Gerne kan Pinz Laurant in den Genuss einer staatlichen Sozialversicherung ( Rente-Krankenversicherung etc. ) kommen, wenn er seine ihm gewaehrten Zuwendungen v. 388.000€ verzichtet und sich einen normalen, Job in der Wirtschaft sucht.
        Das wird er aber ganz sicher nicht tun.

        • KLARTEXT, Alfons van Compernolle, vor fast 50 Jahren erzählte mir eine Bekannte von einer Ihrer Bekannten, die ein Haus besaß, die Hälfte für ihren Lebensunterhalt vermietete und in der anderen lebte. Solche Situationen gab es einige nach den Kriegen wegen des Männermangels. Dann kam da ein Gesetz, dass jeder in Belgien krankheitsversichert sein musste. Das kostete für jemanden, der keine berufliche Tätigkeit ausübte, etwa 10.000 Franken pro Quartal. Gibt es diese Regelung noch?

          • Alfons van Compernolle

            Die Absicherung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern war schon immer eine ganz andere und sehr unterschiedlich. Warum , da muss man Ludwig Erhard fragen , was nicht mehr geht , er ist verstorben! Jedenfalls als Selbststaendiger musst sich ein jeder privat versichern. das ist in Belgien ganz anders , jeder Selbstaendige in Belgien zahlt in einer der bestehenden Krankenkassen ein, und ein jeder zahlt in die staatliche Rentenversicherung ein, das geht in Deutschland auch ABER nur als Privatversicherung oder man schliesst eine private Krankenversicherung oder Rentenversicherung mit einer privaten Versicherungsgesellschaft ab.

            • Alfons van Compernolle, ja, aber wie geht es für Rentiers, die immer nur von Ihrem Kapitaleinkommen (Immobilien, mobile Anlagen) leben und gelebt haben, folglich nie gearbeitet haben. Eigentlich könnte der Prinz darunter fallen.

              • Alfons van Compernolle

                Wie fùr Selbstàndige auch , privat versichern lassen. Solltest Du als Selbstàndiger oder Vermieter als Arbeitnehmer gearbeitet haben und somit pflichtversichert ( Rente / Krankenversicherung etc ) kannst Du spàter als Selbstàndiger oder Vermieter deine jeweiligen erworbenen Rentenansprùche mit einer monatlichen Beitragszahlung von € 40.-
                sichern , ABER NICHT ERHOEHEN !! Private Rentenversicherung !!!!!
                Die aber durch EU.-Beschluss von 2010 dem belgischen Rentenrecht angepasst werden muss ! Das bedeutet, wenn Deine Privatrente & staatliche Altersrente aus Deutschland zusammen hoeher sind , als der max.-Pensionsbetrag den Dir das Belg.-Pensionsrecht erwerben kannst, wirst Du dem Belg.-recht angepasstund ganz nebenbei die zu zahlende Steuer steigt und Deine MixPension ( Deutschland/Belgien) auf 40% und mehr . Wir sind hier in Gent ein paar Rentner, den eben dieses passiert ist.

                • Alfons van Compernolle, Sie werfen einiges durcheinander. Erstes geht es mir nicht um Personen, die wie Sie in ihrem Leben die Grenze überschritten haben. Das macht alles kompzierter. Zweitens meine ich nicht Krankheits- und Ruhestandsversicherung sondern nur Krankheitsversicherung, um diese geht es auch Prinz Laurent. Ich weiß auch, dass in Deutschland erst die 2. (?) Regierung Merkel die Krankheitsversicherung verpflichtend gemacht; dort müsste Prinz Laurent sich bei einer privaten Versicherung zu horrenden Beiträgen – er ist ja schon alt – versichern. Also nochmal, angesichts der Situation um 1976-1977, wie kann oder muss jemand, der von seinem Kapitaleinkommen lebt, sich heute für Krankheit versichern?

                  • Alfons van Compernolle

                    Komplett privat versichern, sowohl Rente als auch Krankenkasse! Das war uebrigens 1970 – heute nicht anders.
                    Man kann sich bei den gesetzlichen Krankenkassen bei dem man zuvor (eventuell) einmal pflichtversichert war, auch privat versichern. Sie haben recht, der Krankenversicherungsbeitrag in der privaten Krankenversicherung wird nach dem Alter & den Einkommen berechnet.
                    Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft in der DEUTSCHEN RENTE ( so nennt sie sich heute frueher war das LVA & BVA & Seekasse ) hat es in Deutschland noch niemals gegeben.

  2. Heisses Eisen

    Hier das sind Peanats, gegen die Vergünstigungen bei den Politikern, und besonders bei den Lanzeitprofiteuren! Aber dieses heisse Eisen wird nie angesprochen, sicher nicht von den Medien die u a auch davon Profitieren, vor deren Politiker-Rente natürlich. Dabei sind die Kassen fast platt, und das Problem wird jeden Tag grösser, und ganz besonders die normale Bürgerrente leidet darunter, diese leute bekommen am Monatsende viel zu kurz, besonders wenn sie im Pflegeheim sind, hier noch ein zusätzliches Problem, denn die Rente reicht nicht bei sehr vielen!? Das ist scheinbar aber unserer Politik sowas von egal, obschon sie diese Probleme kennen?! Welt verkehrt!

  3. Der arme Schlucker sollte vielleicht seine Spendenkontonummer hier veröffentlichen. Vielleicht findet sich der eine oder andere hier, der ihm finanziell unter die Arme greift. Der Arme!
    😇🙈👍🤣

      • @Schluckdrossel
        Realistisch gesehen sollte man Hirn verwenden beim Posten um zu checken ob eine Prise Humor im Spiel ist. Zudem ist ein Durchlesen des eigenen Posts vor dem Abschicken manchmal hilfreich.
        Zum Thema:
        Bin körperlich beeinträchtigter Rentner mit Mindestrente, dem es trotzdem recht gut geht. Humor bisweilen zum Galgenhumor tendierend hält mich davon ab, deftigere Antworten abzusondern. In diesem Sinne, Würgamsel, frohe Verrichtung.

    • Hugo Egon Bernhard von Sinnen

      #Unten sparen -oben verteilen .
      Ich erkenne die Wahrheit, in ihrem Kommentar. Trotzdem ist der Artikel insofern interessant, weil wir wieder erfahren haben, dass man im Königshaus dazu neigt, sich nicht zu schämen.

  4. Er hat 90 “ Missionen „jährlich. Das heisst 4300€ pro Einsatz
    Unser einer hat 340 “ Missionen “ jährlich…
    Jedoch verstehe ich nicht wieso er als Selbständiger in Belgien versichert sein möchte.
    Diese Versicherung, soviel ich weiss, geht nach dem Verdienst des Versicherungsnehmers und ist viel schlechter als die eines Angstellten.
    Bei dem Gehalt kann man sich und seine Familie doch über private Versicherungen schützen

  5. @Heisses Eisen: sie überschätzen wiederholt Gehälter und Pensionen von Politikern bzw Beamten. Das Einkommen des Prinzen ist ein Vielfaches dessen was der ranghöchste Beamte verdient und selbst ein Premierminister hat dieses Gehalt nicht, Sie schreiben immer den gleichen Blödsinn und hoffen auf Zuspruch den Sie sich dann mit einem anderen Nickname selbst geben.

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