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EU-Gericht: Apple-Konzern muss doch keinen Rekord-Steuerbetrag in Irland zahlen

06.10.2015, Luxemburg: Richter stehen im Europäischen Gerichtshof. Im Streit um eine Rekord-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland hat die EU-Kommission eine Schlappe vor Gericht erlitten. Foto: Geert Vanden Wijngaert/AP/dpa

Im Streit um eine steuerliche Rekord-Nachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland hat die EU-Kommission eine Schlappe vor Gericht erlitten.

Das EU-Gericht in Luxemburg annullierte die Nachforderung der Kommission aus dem Jahr 2016. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, wie die Richter am Mittwoch erläuterten.

Die Entscheidung ist allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der Schlusspunkt in dem politisch aufgeladenen Konflikt. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Streit in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeht. Die Kommission hat zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen.

EU-Wettbewerbskommisarin EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Foto: Shutterstock

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen.

Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

15.07.2020, Großbritannien, London: Das Apple-Logo. Foto: Edmond Terakopian/PA Wire/dpa

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die Kommission ist es ein massiver Rückschlag in ihren jahrelangen Streitigkeiten mit einzelnen Mitgliedsländern wie Luxemburg um Steuerkonditionen für Unternehmen.

Für die in Europa oft gefeierte Kommissarin Vestager war der aufsehenerregende Fall ein Höhepunkt ihrer bisherigen Laufbahn. Zudem sorgte der Fall für Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen. Und für Apple ging geht es auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen.

Apple argumentierte vor dem EU-Gericht, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen – während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. „Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt.“ Irland habe deshalb zu Recht nur den Teil der bei den Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in dem Land zurückgingen. (dpa)

5 Antworten auf “EU-Gericht: Apple-Konzern muss doch keinen Rekord-Steuerbetrag in Irland zahlen”

  1. Schlecht vorbereitet Frau Vestager. Wiedermal eine Pleite für die EU und ein Sieg für die Dreistigkeit der Konzerne.
    Ein Grund mehr die EU in ihrer heutigen Form abzuschaffen.
    Frau Vestager reiht sich nun ein in die Riege der Unfähigen a la V.d.Leyen über Michel bis runter zu Verheugen, Oettinger und Co.
    Der Brexit wird die nächste Niederlage….

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