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Mehr als 10.000 Hotels klagen gegen Booking.com

Eine Urlauberin auf Hotelsuche zwischen zwei Koffern. Foto: Shutterstock

David gegen Goliath? Booking.com droht eine der größten Klagen der Tourismusbranche. Was Hotels aus ganz Europa von dem Konzern fordern .

Europas Hotellerie geht gegen Booking.com vor Gericht. Mehr als 10.000 Hotels beteiligen sich an einer Sammelklage gegen das Reiseportal, um Schadenersatz für jahrelang erzwungene Preisbindungen zu fordern. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024.

Demnach sind sogenannte Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig. Diese Klauseln hatten verhindert, dass Hotels ihre Zimmer abseits der Plattform – etwa auf der eigenen Website – günstiger anbieten durften. Ziel war es, sogenannte Trittbrettbuchungen zu unterbinden.

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Die EuGH-Richter urteilten jedoch, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne solche Vorgaben wirtschaftlich bestehen können. Für Reisende machte es wenig Unterschied: Die Online-Plattform hatte die Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum wegen des EU-Digitalgesetzes Digital Markets Act (DMA) 2024 abgeschafft.

– Schadenersatz für zwei Jahrzehnte Einschränkung: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten“, sagt der Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec, Alexandros Vassilikos. Die Sammelklage sende somit eine klare Botschaft: „Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen.“ Ziel ist es, Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024 zu erhalten.

Ein Mann geht über das Gelände des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. Foto: Geert Vanden Wijngaert/AP/dpa

Die Klage wird vor einem niederländischen Gericht verhandelt – der Hauptsitz des Reiseportals ist in Amsterdam – und von der Hotel Claims Alliance koordiniert. Unterstützt wird sie vom Hotrec und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden. „Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern“, sagt Alessandro Nucara, Generaldirektor des italienischen Verbands Federalberghi.

„Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch“, sagt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. Wegen der großen Resonanz wurde die Anmeldefrist bis zum 29. August verlängert.

– Hassliebe-Beziehung: Trotz Kritik bleibt Booking.com für viele Hotels unverzichtbar. Über die Plattform erreichen sie eine große Zahl potenzieller Gäste. Laut einer Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis lag der Marktanteil des Mutterkonzerns Booking Holdings im Jahr 2023 europaweit bei 71 Prozent. (dpa)

4 Antworten auf “Mehr als 10.000 Hotels klagen gegen Booking.com”

  1. Hugo Egon Bernhard von Sinnen

    Hass Liebe Beziehung. Ja klar. Denn wenn es die einen nicht gibt, bleiben bei vielen, die Hotelzimmer leer. Und ob man das durch erhöhte Preise ausgleichen kann, müssen die Kläger dann später sehen. Zu befürchten ist aber auch, dass wenn die Klage Erfolg hat, nicht wenige Kläger ihre Werbetrommel kostspielig selbst rühren müssen, um den Bekanntheitsgrad von Booking.com zu erreichen, oder besser erklärt, die Zimmer durch selbstfinanzierte Werbung auch nicht vorteilhafter belegt bekommen.
    Das wird für viele Urlauber eine spannende Geschichte, die wahrscheinlich wie immer, so oder so mit Preiserhöhungen endet. Denn auch klagen kostet Geld.

  2. Für diese blödsinnigen Klagen hat der EuGH kurzfristig Zeit, für die Wichtigen Sachen Betrug, Räuberische Erpressung, Verletzung der Menschenrechte, Verletzung der Verfassung, Beihilfe zum Massenmord und Völkermord, usw. durch Merz und Co. und von der Leyen werden erst garnicht angenommen !

    Ich weiß nicht ob man den EuGH noch ernst nehmen kann ?

    • Karli Dall

      @Fakten
      Ob man den EuGH noch ernst nehmen kann, sollte jeder für sich selbst entscheiden.
      Aber ich könnte mir vorstellen, warum der EuGH die wichtigen Sachen ….. „Beihilfe zum Massenmord und Völkermord, usw. durch Merz und Co. und von der Leyen“ erst gar nicht angenommen hat:

      Um Manpower und Zeit für solche „blödsinnigen Klagen“ zur Verfügung zu haben.

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