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Wetterschutz bei Corona – Antoniadis: „Die Kunden nicht im Regen stehen lassen“

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Angesichts der herrschenden Corona-Pandemie, die für den Einzelhandel mit Auflagen verbunden ist, empfiehlt der für Raumordnung zuständige Minister Antonios Antoniadis (SP) in einem Rundschreiben an die Gemeinden, dass vor den Geschäften sowie vor Cafés und Restaurants, wenn diese wieder geöffnet haben, bis zum 30. April 2021 Schutzdächer oder Zelte aufgestellt bleiben dürfen, ohne dass diese zwischendurch abgebaut werden müssen.

Durch die Begrenzung der maximalen Anzahl Kunden, die zeitgleich ein Geschäft betreten dürfen, wird es zwangsläufig zu größeren Schlangen draußen vor den Geschäften kommen. Gleiches ist natürlich aktuell auch bei Restaurants und Imbissen, die einen Service zum Mitnehmen anbieten, möglich.

Was im Frühjahr und Sommer aufgrund steigender Temperaturen weniger ein Problem dargestellt hat, kann aber gerade im Herbst und Winter bei fallenden Temperaturen und ungünstigeren Witterungsbedingungen ein zusätzliches Gesundheitsrisiko darstellen.

DG-Minister Antonios Antoniadis (SP) bei einer Pressekonferenz im Europasaal des Ministeriums in Eupen. Foto: Gerd Comouth

Manche Einzelhändler und Gastronomen dürfen daher entsprechende Schutzvorrichtungen wie demontierbare Zelte oder Pavillons für Ihre Kunden aufstellen. Allerdings sieht eine städtebauliche Vorschrift hierzu vor, dass solche Vorrichtungen für mehr Wetterschutz spätestens 60 Tage nach dem Aufbau wieder abgebaut sein müssen.

Angesichts der Krise und des Mehraufwands für die Ladenbetreiber sowie Gastronomen bittet Raumordnungsminister Antoniadis darum, in dieser Lage keine Protokolle bei der Überschreitung der 60-Tage-Frist auszustellen.

Diese 60 Tage werden daher nun im Rundschreiben verlängert. Konkret soll das Datum vom 30. April 2021 als Fristende gelten.

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