„Falls der Senat abgeschafft wird, verlieren die Deutschsprachigen ihre einzige garantierte Stimme im föderalen Parlament – das ist nicht hinnehmbar“, so der ostbelgischen Kammerabgeordnete Luc Frank (Les Engagés/CSP).
Im Grundgesetzausschuss der Kammer wurde am Dienstag ein Änderungsantrag des deutschsprachigen Kammerabgeordneten Luc Frank (Les Engagés/CSP) zur Reform der Verfassung im Rahmen der Abschaffung des Senats eingebracht.
Der Antrag sieht die Schaffung eines eigenen Wahlkreises für das deutsche Sprachgebiet vor, um die garantierte Vertretung der Deutschsprachigen auf föderaler Ebene zu sichern. Aufgrund der Tatsache, dass Premierminister Bart De Wever (N-VA) um 17.45 Uhr die Sitzung verlassen musste, kam es nicht wie geplant zur Abstimmung des Änderungsantrages. Die weitere Debatte und Abstimmung wurde auf eine neue Sitzung vertagt.

10.07.2024, Belgien, Brüssel: Luc Frank bei seiner Eidesleistung als Kammerabgeordneter. Foto: Belga
Die Abschaffung des Senats bringt laut Frank eine besonders schwerwiegende Konsequenz für die DG mit sich: Bislang war ihre Vertretung auf föderaler Ebene durch den vom Parlament der DG benannten Senator oder die benannte Senatorin institutionell garantiert. Mit dem Wegfall des Senats verliere die Gemeinschaft diese einzige gesicherte Mitwirkungsmöglichkeit im föderalen Parlament – ohne dass bislang eine gleichwertige Alternative vorgesehen wäre.
Franks Änderungsantrag übernimmt den Wortlaut des von Senatorin Liesa Scholzen (ProDG) im Senat eingereichten Antrags. Er sieht vor, Artikel 63 der Verfassung dahingehend zu ändern, dass bei der Wahl der Mitglieder der Abgeordnetenkammer ein eigener Wahlkreis auf dem deutschen Sprachgebiet geschaffen wird.
Ergänzend dazu wurden Anpassungen der Artikel 43 § 2 und 62 Absatz 2 sowie eine Änderung von Artikel 195 der Verfassung vorgeschlagen – letztere ist notwendig, da Artikel 62 Absatz 2 und 63 von der vorläufigen Verfassunggebenden Versammlung nicht zur Revision freigegeben wurden.
Die Begründung des Antrags hebt hervor, dass die Bevölkerung des deutschen Sprachgebiets eine nationale Sprachminderheit darstellt, deren historische, geografische, kulturelle und sprachliche Besonderheit eine verfassungsrechtlich garantierte Vertretung im föderalen Parlament rechtfertigt und erfordert.
„Ich bin zutiefst besorgt darüber, wie die Vertretung der Deutschsprachigen auf föderaler Ebene nach der Abschaffung des Senats aussehen soll. Niemand hat bis heute eine überzeugende Antwort auf diese Frage gegeben“, so Frank nach dem Ausschuss. Am Dienstag im Kammerausschuss habe sich gezeigt, dass der Druck aufrechterhalten werden müsse und in dieser Frage bis heute nichts nach Plan verlaufe. „Ich habe meinen deutschsprachigen Wählerinnen und Wählern gegenüber eine Verantwortung. Bei einer so grundlegenden Frage, die seit 1925 nicht beantwortet wurde, bin ich zum Handeln verpflichtet. Ich kann nicht einfach so tun, als wäre alles in Ordnung. Das wäre unvereinbar mit meinem Gewissen“.
In einer folgenden Sitzung wird nun die Debatte weitergeführt und wahrscheinlich darüber abgestimmt werden“, so Frank abschließend.
In der Ausschusssitzung am Dienstag hatte Premierminister De Wever, bevor er die Versammlung verlassen musste, einmal mehr bekräftigt, dass der Senat seiner Meinung nach heute keine Daseinsberechtigung mehr habe.„Wissen Sie, wie viele Konflikte dank des Senats beigelegt wurden? Keiner“, schimpfte De Wever am Ende der Sitzung. Dann wandte er sich an die rechtsextreme Partei Vlaams Belang: „Niemand wagt es, den Senat in Flandern zu verteidigen. Es gibt keine guten Argumente, um ihn zu verteidigen.“
Ein Tonfall, der einigen Abgeordneten nicht gefiel. Der Abgeordnete Khalil Aouasti (PS) prangerte Äußerungen an, die „an der Grenze dessen liegen, was als Respekt gegenüber dem Parlament angesehen werden kann“, und fügte hinzu, dass „die Regierung dem Parlament gegenüber respektvoll sein muss“.
Man kann also davon , dass der Weg zur Abschaffung des Senats von spannungsgeladenen Phasen geprägt sein wird. (cre)

