Gesellschaft

Radfahrer stößt Mädchen um im Hohen Venn – Gericht: Keine Absicht, aber ein Mangel an Vorsicht [VIDEO]

09.01.2021, Belgien, Weismes: Wanderer gehen einen schneebedeckten Weg im Hohen Venn entlang. Foto: Nicolas Maeterlinck/BELGA/dpa

Der Fall hatte am 1. Weihnachtstag und an den Tagen danach in der belgischen Presse Aufsehen erregt: Beim ersten Ansturm von Tagestouristen auf das verschneite Hohe Venn hatte ein Radfahrer ein Kind leicht angefahren und war dabei gefilmt worden.

Das Video (siehe unten) ging viral durch die Sozialen Netzwerke: Ein Mann filmt seine Familie mit Kindern, während diese auf einem verschneiten Wanderweg spazieren geht. Plötzlich taucht ein Fahrradfahrer auf und fährt auf dem engen Weg knapp an der Familie vorbei. Dabei stößt er das kleine Mädchen um und fährt weiter. Ein Shitstorm im Netz und eine Klage waren die Folge.

In der DG fand der CSP-Abgeordnete Colin Kraft das Video „schockierend“ und fühlte durch den Vorfall darin bestätigt, dass die Situation auf den hiesigen Wanderwegen gefährlicher sei, als von der DG-Regierung behauptet werde.

09.01.2021, Belgien, Weismes: Polizisten kontrollieren eine Straße. Die Straßen und Parkplätze zur Hochfläche Hohes Venn sind für Touristen gesperrt, um nach dem Neuschnee einen Ansturm von Tagesausflüglern zu vermeiden. Foto: Nicolas Maeterlinck/BELGA/dpa

Vor dem Vervierser Strafgericht musste sich der Radfahrer aus Jalhay wegen Körperverletzung verantworten. Jetzt wurde das Urteil verkündet.

Der Richter kam zu der Überzeugung, dass keine Absicht vorlag, die körperliche Unversehrtheit anderer zu verletzen, wohl aber ein Mangel an Vorsicht. Deshalb wurde dem Angeklagten eine Aussetzung des Urteils gewährt.

In seinem Urteil betonte das Gericht, dass „der Angeklagte die Wetterbedingungen (Schnee und Frost) und die Anwesenheit vieler Menschen, darunter auch Kinder, an diesem Feiertag hätte berücksichtigen müssen, um seine Geschwindigkeit und sein Verhalten anzupassen“. Das Gericht war der Ansicht, dass die gefilmte Szene ausreichend die überhöhte Geschwindigkeit und den fehlenden Raum zum sicheren Überholen zeige.

Das Gericht gewährt dem Angeklagten dennoch eine einjährige Strafaussetzung. Die relative Schwere der Tat, die soziale und berufliche Integration des Angeklagten, das Fehlen von Vorstrafen, der Hype in den sozialen Netzwerken, der Zeugenaufruf der Staatsanwaltschaft und der Freiheitsentzug des Angeklagten wirkten sich zu Gunsten des Radfahrers aus.

Der 60-jährige muss die Familie des Mädchens entschädigen, die einen symbolischen Euro gefordert hatte. (cre)

Nachfolgend das VIDEO von dem Vorfall im Hohen Venn, wo ein kleines Mädchen von einem Radfahrer angefahren wurde:

60 Antworten auf “Radfahrer stößt Mädchen um im Hohen Venn – Gericht: Keine Absicht, aber ein Mangel an Vorsicht [VIDEO]”

    • Die Unterstellung einer Absicht ist schlichtweg böswillig und wurde durch die Medien noch gefördert. Keiner hat das kritisiert, was bei jedem Unfall die Ursache ist: zu nicht lageangepasst schnelles Fahren. So einfach ist das. Unfälle passieren aus Blödheit aber nicht absichtlich

        • %tualer Anteil!!!

          @ Logisch

          Der prozentuale Anteil der Rowdies ist bei den Radfahrern unvergleichlich höher.

          Noch Heute Mittag habe ich „Bekanntschaft“ mit soeinem Typen gemacht! Ich kam aus der Bäckerei, trete auf den Bürgersteig und werde fast von einem Mountainbiker, der mit einem Affenzahn auf dem Bürgersteig unterwegs war, gerammt (es fehlten nur einige Zentimeter). Ohne sich noch mal um zu drehen, fuhr er mit gleicher Geschwindigkeit zwischen den auf dem Bürgersteig gehenden Menschen die Kirchstraße hoch.

          Ein solches Verhalten habe ich von einem Autofahrer noch NIE(!!!) gesehen.

          • Mountainbiker

            Das erinnert mich an mein Erlebtes von heute Mittag: Ich kam mit meinem Mountainbike friedlich die Kirchstraße hochgeradelt, als plötzlich, wie aus dem Nichts, aus einer Bäckerei ein Fußgänger auf den Bürgersteig stürmte. Ich musste blitzschnell ausweichen und war danach wie gelähmt vor Schrecken, konnte mich nicht mal mehr nach ihm umschauen, da ich sonst das Gleichgewicht verloren hätte. Mit einem solchen Verhalten muss man leider heutzutage immer rechnen.

            • Regel ist einfach. Fußgänger ist der schwächere Verkehrsteilnehmer. Wenn Sie nur einfach so geradelt wären, hätten Sie mit Sicherheit die Situation frühzeitig erkennen und dementsprechend handeln können.

              • Walter Keutgen

                Hopla, schwächerer Verkehrsteilnehmer ist keine Regel. Nur eine fast absolute Entschädigungspflicht seitens des Autofahrers oder eher seiner Versicherung besteht. Eine Regel die durchaus besteht: Es ist „Führern“ verboten, auf dem Bürgersteig zu verkehren. Führer ist man, wenn man ein Auto, ein Pferd, eine Kuh oder ein Fahrrad führt. Ich denke die ist in der Begegnungszone nicht abgeschafft. Was wäre, wenn ein Auto über den Bürgersteig führe?

                  • %tualer Anteil!!!

                    @ Ike, Mountainbiker, Hopla, …

                    Der „Code de la route belge“ ist bezüglich Begegnungszonen ziemlich klar.

                    Im Art. 22bis (zone de rencontre) der belgischen StVO steht unter 2°: Les conducteurs ne peuvent mettre les piétons en danger ni les gêner, au besoin, ils doivent s’arrêter.

                    Da ein „bestiegenes“ Fahrrad ein Fahrzeug ist, gilt dieser Paragraph AUCH für MOUNTAINBIKER und andere Fahrradfahrer!

                    • Walter Keutgen

                      Und in Begegnungszonen darf man höchstens 20 km/h fahren. Als man noch durfte, ging ich manchmal in besagter Bäckerei essen. Da sah ich fast jedes Mal einen Mountainbiker gefühlt schneller als die Autos die Kirchstraße hinunter rasen. Die 20 km/h nicht für Radler?

        • "versehentlich"

          @ Gruselmonster

          „Versehentlich“!!!! Wenn ich das schon höre, wenn Sie nicht sehen, dass dieser Kerl das Kind mit völliger Absicht „aus dem Weg räumt“, dann sollten Sie mal Ihre Brille putzen! Von wegen „Gleichgewicht verloren“, wenn das der Fall gewesen wäre, dann wäre das seine eigene Schuld gewesen, dann hätte er in den Graben fahren sollen statt das Kind zu rammen. Fahrradfahrer eben … die Straße gehört MIR und die Justiz unterstütz das noch!

          • Gruselmonster

            @“versehentlich“
            I am gruselmonster, kann ihr Kommentar leider nicht zuordnen, bitte ihre Antwort an richtiger Stelle anfügen.
            AUßERDEM: Datenschutz? Darf der Vater das Video ungestraft posten? Glaube nicht, die Polizei zur Ermittlung ja, diffamierende Videos veröffentlichen ist verboten und strafbar.
            Auch mal die ganze Geschichte nachlesen, der Radfahrer (idiotische Idee im Schnee bei den vielen Spaziergängern zu fahren), hat angehalten und mit dem Vater gesprochen.
            Nach Ihrem Kommentar sind Sie auch leicht hysterisch angekratzt, bei Ihnen wäre ich auch weiter gefahren.

        • Besorgte Mutter

          @Logisch, mit dem Wort Autorowdis geben Sie mir ein schönes Stichwort.
          Stellen wir uns mal vor, ich hätte mit meinem Wagen in der Eupener Begegnungszone, nicht in Absicht aber unvorsichtigerweise, ein fünfjähriges Mädel zu Boden gestoßen und wäre dann einfach davongebraust.
          Wäre ich dann auch mit einer Aussetzung der Urteilsverkündung davongekommen?
          Ich denke wir sind uns einig, der Aufschrei in der Öffentlichkeit wäre mindestens so laut gewesen wie auch hier im Fahrradfall und ich wäre zu einer höheren Geldstrafe und mit Sicherheit mir dem Entzug des Führerscheins bestraft worden. Oder nicht?
          Aber gegenüber unseren Herren Kampfradler, da läßt die grüne Kuscheljustitz natürlich milde walten.
          Den Glauben an eine gerechte Gesellschaft, hat mit diesem Urteil bei mir einen weiteren Dämpfer erhalten!

          • Armseliges Beispiel. Autorowdis sind Autofahrer, die mit deutlich überhöhtem Tempo durch die Gegend fahren. Einige von denen stehen unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol. Erkennen Sie den Unterschied zum Opa mit dem Fahrrad?

            • Walter Keutgen

              Logisch, das Beispiel der Besorgten Mutter ist keineswegs armselig. Sogar wenn ihr das im Schritttempo passiert wäre, würde sie bestraft. Ist übrigens sogar etwa 1946 passiert. Damals waren die Autos höher und Kinder konnten darunter Verstecken spielen.

        • Belgofritz

          @Logisch, nehmen Sie doch bitte mal endlich Ihre ideologisch gefärbte Radfahrerbrille ab. Es gibt Idioten auf beiden Seiten. Wenn ich auf dem Rad sitze, ärgere ich mich manchmal auch über rücksichtslose Autofahrer, wobei der überwiegende Großteil sich korrekt verhält. Ich blockiere Autofahrer aber auch nicht mutwillig. Viel öfter ärgere ich mich als Autofahrer über Radfahrer… Sorry, der größere Anteil der Idioten und Selbstmörder sitzt heute nicht im Sitz, sondern auf dem Radsattel.

          Als Fußgänger habe ich übrigens deutlich weniger unangenehme Begegnungen mit Autofahrern verglichen mit Vollpfosten auf 2 Rädern, die meinen, sie müßten auf Waldwegen mit full speed und 50cm Abstand an mir vorbei rasen. Das gilt auch für den Herrn im Venn, der absolut anders hätte reagieren müßen. Ich wäre jedenfalls nicht hupend so an die Familie rangedonnert.

          https://www.tagesspiegel.de/berlin/notarzt-blockiert-sanitaeter-beleidigt-radfahrer-behindert-rettungswagen-in-berlin-patientin-stirbt-in-klinik/26966854.html

          • @Belgofritz: Natürlich gibt es rücksichtslose Radfahrer. Sie sollen und werden auch bestraft, wenn sie erwischt werden. Aber Radfahrer sind nicht das Problem im Verkehr, denn selbst bei einem verschuldeten Unfall richten sie selten größeren Schaden an. Anders bei Unfällen mit PKWs und LKWs. Nicht umsonst versuchen die zuständigen Behörden seit 30, 40 Jahren, das Unfallrisiko, das von diesen Fahrzeugen ausgeht, mit allerlei Maßnahmen zu reduzieren. In dieser Zeit schossen Rechtsvorfahrten, Straßenverengungen, Poller, Eselsrücken und Kreisverkehre wie Pilze aus dem Boden. Nicht zu vergessen verschärfte Tempokontrollen sowie die Einführung von 30er-, 50er- und 70er-Zonen. Das alles war nötig, um die Gefahr, die von Kraftfahrern ausgeht, deutlich zu verringern. All diese Maßnahmen zeigen den Unterschied der Gefahr, die vom Auto im Vergleich zum Fahrrad ausgeht. Und eines ist sicher: Die Polizei arbeitet an weitere Möglichkeiten, das Unfallrisiko zu minimieren. Zum Beispiel mit Abschnittstempokontrollen. Erst bei Null Verkehrstoten werden die Behörden ihr Ziel erreicht haben. Natürlich weiß ich, dass ich Radfahrhasser mit diesen Post nicht überzeugen kann.

            • Walter Keutgen

              Logisch, es muss ja nicht gleich der Tod sein. Nein, Radfahrer werden nicht bestraft. Bei mir fahren sie jetzt mit null Abstand auf dem Bürgersteig an der Haustüre vorbei. Sorglos aus dem Haus gehen, ist also jetzt nicht mehr drin.

  1. Gruselmonster

    Toll, schon nach gut 2 Monaten ein richtungsweisendes Urteil.
    Tut mir leid, aber an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Einmal als Fußgänger durch Eupen, beinahe 10 mal überfahren, parkende Autos auf den Gehweg, Sicherheitsabstand für Fahrrad fahrende von 1,5 meter nur Theorie.
    Nur weil hier zufällig mitgefilmt wurde? Kosten: Ermittlung, Gericht, Staatsanwalt, Verhöre…
    Sicher einige tausend Euro, ohne einen wirklich Geschädigten (außer den Fahrfahrer)

  2. Keutgen Leo

    Für mich ganz klar Böswilliges Verhalten im Verkehr, keine Strafsache.
    So ein Verhalten hätte mindestens 1500,- Euro Strafe und 1 Monat Führerscheinentzug.
    Meinetwegen alles auf Bewährung, aber das jetzige Urteil ist wie so oft bei der belgischen Justiz ein Witz.

  3. volkshochschule

    Jeder normale Mensch hätte Rücksicht genommen und wäre stehen geblieben. Einem Kleinkind das Knie in den Rücken zu drücken zeugt von einer Verachtung anderen Menschen gegenüber. Das gleiche Verhalten wie in unseren Großstädten dort werden auch mal im Gedrängel, Schwächere die U -Bahntreppen runter geschubst. Solche Leute sollten mal an einen Schwergewichtsboxer geraten dann machen sie es nie wieder.

  4. clifford Unger

    Also ich höre immer wenn ein Fahrradfahrer hinter mir kommt und mache dann Platz. Ist das so schwer?
    Die Mutter hat den Radfahrer bemerkt reagierte überhaupt nicht und hätte das kleine Balg zur Seite holen können !

    • Hätte hätte, hat sie aber nicht. Trotzdem ist das kein Grund ein Kind umzurempeln. Das Kind stand da und hat sich nicht bewegt. In solchen Fällen muss man bremsen, denn der Radfahrer hat sie gesehen und geklingelt. Er kann also nicht das Gegenteil behaupten.

      • Gruselmonster

        Unter normalen Menschen: Fahrradfahrer rempelt versehentlich das Mädchen, hält an, sieht mit den Eltern nach dem Kind, nichts passiert, entschuldigt sich und alles ist gebacken.

        Hier (Nach Presseberichten) : Fahrradfahrer rempelt versehentlich das Mädchen an, hält an, sieht mit den Eltern nach dem Kind, Riesenaufstand, Fahrradfahrer wird verbal zur Schnecke gemacht, kann nicht mit dem Vater sprechen weil dieser hysterisch wird, Fahrer zieht ab, Fahrer landet im Knast, wird gesellschaftlich geächtet.
        Frage: Wer ist im Fehler?
        Auf jedem Schulhof ist mehr Brutalität als in dem Fall

  5. Zuhörer

    War doch klar dass es so kommt. Radfahrer sind immer du gutem. Ich wollte gerne wissen wenn ein Mofa Fahrer so gehandelt hätte. Am Montag hatte ich fast wieder einen Rennrad Fahrer übersehen. Er war natürlich wieder Schwarz gekleidet. Im Schatten der Bäume war er kaum zu erkennen. Und nach links konnte ich nicht ausweichen, weil da eine Verkehrsinsel war. Ein paar hundert Meter weiter habe ich angehalten, um ihm zu fragen, warum er keine erkenntliche Kleidung trägt? Man könne ihn nicht sehen wenn er im Schatten fährt. Darauf bekam ich wie immer den berühmten Finger hingestreckt. Ich bedauere die Armen anderen Verkehrsteilnehmer die so in einem Unfall verwickelt werden. Früher oder später wird solch ein uneinsichtiger Radfahrer bestimmt einen Unfall haben. Wieso gibt es keine Warnwestenpflicht für Radfahrer. Wenn ich Motorrad fahre, ziehe ich auch etwas auffälliges an, damit mich andere Verkehrsteilnehmer besser sehen können. Aufs Motorrad sollte es auch Pflicht sein, obwohl man mit Licht fährt. Sehen uns gesehen werden.

    • Gruselmonster

      Muss ich Ihnen leider beipflichten, bin selber Radfahrer und muss eingestehen, dass ich auf der
      Malmedyerstraße beim Überholvorgang einen entgegen kommenden schwarz gekleideten Radfahrer im Schatten der Bäume übersehen habe, zum Glück war ausreichend Platz.

  6. Dearaugenblick

    Also,absolute frechheit vom Radler,sorry, Aber er muss auf sich aufmerksam machen. Sind klingeln bei Rädern nicht pflicht? Nö denn im Wald entfallen alle Regeln wies aussieht. Stolz ein kleines Kind wegzukicken und dann noch weiter radeln , toll der Rentner, und bin mir sicher so einer fährt auch noch Auto auf der Öffentlichen Strasse. Führerschein weg,fahrerflucht, meine Meinung

    • Klingeln wäre gut! Aber es gibt wohl Radler, die das enorme Gewicht einer Klingel einsparen wollen und keine haben, manche schreien dann als Warnung in die Gegend.
      Aber Leute, das hatten wir hier doch auch schon: Es gibt KEINE Gruppe von Verkehrsteilnehmern, die ohne Fehl und Tadel ist. Deshalb ist es absolut ermüdend, wenn man sich hier gegenseitig Verkehrsverstöße vorwirft. Was soll das bringen?

  7. Wanderweg

    Radfahrer haben auf Wanderwegen nichts zu suchen. Diese gehören auf den Ravel dafür wurden schliesslich millionen ausgegeben.
    Ausserdem müsste dringend ein Fahrverbot für Radfahrer auf der Vennstrasse eingeführt werden oder muss es zuerst tote Radfahrer geben?

    • Ist die Vennstrasse etwa Ihre persönliche Rennstrecke? Machen Sie die Augen auf und gehen Sie vom Tempo runter wenn Sie wissen dass dort Radfahrer verkehren. Die Strasse ist ausserdem so kaputt, dort müsste eher ein Fahrverbot oder ein Tempolimit von 50 für Autos gelten.

    • Zuhörer

      @. Wanderweg. Auf dem Venn gehört auch ein Radweg an der Straße entlang. Wir Kraftfahrer bezahlen Steuern wie sonst fast nirgens, aber es wird nichts für uns angelegt. In den Niederlanden sind auch Höhe Kfz Steuern,aber da sieht man wo das Geld bleibt. Nirgens kommen sich Rad und Autofahrer in die quere.ic möchte gerne wissen wo die Steuergelder hinfliessen? In Deutschland sind Kfz Steuern noch nicht mal die Hälfte von Belgien. Anmeldesteuer oder CO2 Steuer gibt es nicht. Trotzdem sind da viel mehr Radwege als bei uns. Wie wäre es dafür mal eine Petition zu organisieren?

  8. charly sironval

    Das ist ja wieder mal ein FREISCHEIN für alle Radfahrer die sich an keine Regeln halten und sich sowieso respektlos gegen Schwächere verhalten.
    Man muß eben einen guten Anwalt haben dann ist alles O:K:

  9. Also ich seh da ein Knie ,was Richtung Kind gemacht wird.Ganz ehrlich,wäre mir das passiert mit meinem Kind , dann hätte ich den in die Böschung geschickt und Video gelöscht. Was muß man für ein Mensch sein , ein Kind weg zu kicken nur weil man kein Bock hat kurz zu warten.

    • Walter Keutgen

      Ermitler, das Ganze ging so schnell. Ich würde sagen keine Chance zu warnen. Außerdem war der Radfahrer hinter einer Kurve versteckt, man hörte nur seine Hupe. So wie ich das sehe, war das Knie keineswegs für das Gleichgewicht zuständig.

    • Hätte auch mein Kind gewarnt höchst wahrscheinlich. Als Radfahrer hat man und das mach ich auch…..ist so eine Situation, habe ich vom Fahrrad zu steigen und ordentlich an Kinder Wanderer vorbei zu gehen.Geht mal gar nicht so wie im Video….Ich bin Radfahrer also Platz da. Sollte mir das mit meinen Kindern passieren, der Typ wacht erst im Krankenhaus wieder auf.Versprochen!!!

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