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Loveparade-Prozess beginnt: Wer war schuld an Tragödie von 2010?

Tausende Raver drängen sich am 24.07.2010 auf der Loveparade in und vor dem Tunnel in Duisburg, in dem sich eine Massenpanik ereignet hat. Bei dem Loveparade-Unglück im Sommer 2010 in Duisburg wurden am einzigen Ein- und Ausgang der Technoparade in einem Gedränge 21 junge Menschen erdrückt. Foto: Erik Wiffers/dpa

Wie konnte es zum Loveparade-Unglück mit 21 Toten und Hunderten Verletzten am 24. Juli 2010 in Duisburg kommen? Ob ein Strafprozess auf diese Frage Antworten liefern kann, ist offen. Fest steht: Der an diesem Freitag beginnende Prozess dürfte einer der größten der Nachkriegszeit werden.

Sie wollten feiern, Spaß haben, abtanzen – und starben einen grauenvollen Tod. 21 Menschen aus sechs Ländern ließen im Juli 2010 bei der Loveparade in Duisburg ihr Leben.

Sie hießen Svenja, Jian, Kathinka oder Eike. Sie wurden erdrückt, als am einzigen Ein- und Ausgang zum Gelände der Technoparade zu viele Menschen gleichzeitig waren. Mehr als 650 Menschen wurden an der engen Rampe verletzt, viele von ihnen schwer.

Fahnen, die die Nationalität der Opfer der Loveparade zeigen, wehen in Duisburg an der Gedenkstätte für die Loveparadeopfer. Foto: Bernd Thissen/dpa

Tragen dafür vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent und sechs der Stadt Duisburg die Schuld? Dies soll ein Strafprozess von diesem Freitag an klären. Das Verfahren könnte einer der umfangreichsten Prozesse der Nachkriegszeit werden. Grund sind die vielen Beteiligten und eine fast unüberschaubare Menge an Beweismitteln und Zeugenaussagen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier leitenden Mitarbeitern des Veranstalters vor, ein ungeeignetes Zu- und Abgangssystem geplant zu haben. Vor allem die Rampe soll zu eng gewesen sein, um die vorhergesagten Besucherströme aufnehmen zu können.

Bei der Stadt Duisburg wird ein Dreier-Team des Bauamtes verantwortlich gemacht. Die drei sollen die benötigte Baugenehmigung erteilt haben, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben sollen. Die Sicherheit der Besucher sei nicht gewährleistet gewesen.

Hauptverhandlung in Düsseldorf

Die anderen drei sind Vorgesetzte des Teams, darunter der damalige für Stadtentwicklung zuständige Beigeordnete. Sie sollen das Genehmigungsverfahren nicht ordentlich überwacht haben. Alle zehn sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Weil kein Saal des Landgerichts Duisburg groß genug ist, findet die Hauptverhandlung in einem Saal des Kongresszentrums Düsseldorf statt. Rund 500 Personen bietet er Platz. Mehr als 300 davon stehen für Zuhörer und Pressevertreter zur Verfügung.

Der Verhandlungssaal für den Loveparade-Prozess in Düsseldorf. Foto: Ina Fassbender/dpa

Die zehn Angeklagten werden von rund 30 Verteidigern vertreten. Der Anklage haben sich rund 60 Nebenkläger angeschlossen. Für sie setzen sich weitere 35 Anwälte ein.

Hinter den hohen Zahlen verbergen sich viele einzelne Schicksale: „Der Prozess wird für die Hinterbliebenen sowie für die Verletzten und Betroffenen ebenso wie für die Prozessbeteiligten eine enorme seelische Belastung sein“, sagt Jürgen Widera, Vorstand der Stiftung „Duisburg 24.7.2010“. Die Stiftung organisiert daher für jeden Verhandlungstag des Prozesses Notfallseelsorger und Psychologen, die Hinterbliebenen und Verletzten zur Verfügung stehen.

Der Weg zum Prozess war ein juristisches Tauziehen: Zunächst zogen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Duisburg über dreieinhalb Jahre hin. 96 Polizisten vernahmen 3.409 Zeugen und sichteten Videomaterial mit den Aufnahmen von Überwachungskameras und Handys in einer Gesamtlänge von rund 1.000 Stunden. Fünf Staatsanwälte und ein Abteilungsleiter waren mit dem Fall befasst.

Mehr als zwei Jahre nach Anklageerhebung im April 2016 dann ein Paukenschlag: Eine Kammer des Landgerichts Duisburg ließ die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu. Hauptgrund: Das für die Anklage zentrale Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still leide an gravierenden Mängeln und sei nicht verwertbar.

Mammutverfahren unter Zeitdruck

Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger legten mit Erfolg Beschwerde ein: Gut ein Jahr später entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass das Landgericht doch verhandeln muss. Allerdings muss eine andere Kammer den Fall bekommen: die 6. Große Strafkammer. Die muss nun unter einem gewissen Zeitdruck verhandeln: Bis Ende Juli 2020 muss ein erstes Urteil vorliegen, sonst tritt die sogenannte absolute Verjährung ein.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter vertritt bei dem Prozess zwölf Nebenkläger. „Wir erwarten für die Opfer und Angehörigen vor allem Aufklärung, welche Umstände und Verantwortlichkeiten zur Katastrophe geführt haben“, sagt er. Auch bestehe der Wunsch, dass Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden.

Kerzen stehen in Duisburg im Tunnel zum ehemaligen Loveparade-Gelände. Bei dem Loveparade-Unglück im Sommer 2010 in Duisburg wurden am einzigen Ein- und Ausgang der Technoparade in einem Gedränge 21 junge Menschen erdrückt. Foto: Oliver Berg/dpa

Die Anwältin Kerstin Stirner verteidigt einen angeklagten Lopavent-Mitarbeiter. „Wir erwarten ein Ergebnis, das jedenfalls keine Verurteilung ist“, sagt sie. „Die individuelle Schuld muss festgestellt werden. Wenn das nicht möglich ist, muss das zu einem Freispruch führen.“ Die Juristin hält den Sachverhalt für zu komplex, um ihn überhaupt vor Gericht zu bringen.

Nicht angeklagt sind der später abgewählte Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) sowie der Fitnessstudio-Unternehmer Rainer Schaller („McFit“), der einige Jahre vor dem Unglück die Rechte an der Loveparade erworben hatte.

Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die beiden selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der Genehmigung genommen hätten, hatte die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung mitgeteilt. Beide sollen aber als Zeugen aussagen. Wann, ist noch offen.

Und was geschieht nun am ersten Verhandlungstag? „Üblicherweise werden am ersten Prozesstag die Anwesenheiten festgestellt, und die Anklageschrift wird verlesen“, sagt Gerichtssprecher Matthias Breidenstein. Zeugen seien überhaupt noch nicht geladen.

Bis Ende 2018 hat das Gericht 111 Verhandlungstage angesetzt. Verteidigerin Stirner glaubt, dass die Termine „auf gar keinen Fall“ ausreichen. „Es kann durchaus passieren, dass wir in den Bereich der absoluten Verjährung kommen.“ (dpa)

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