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Nach der Gemeinde Kelmis informiert auch die Stadt Eupen über Einschränkungen bei Fahrten ins Nachbarland

Dieses Archivbild zeigt Polizeikontrollen auf deutscher Seite am Grenzübergang Aachen-Köpfchen am 1. August 2018. Foto: OD

Im Rahmen der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind nicht wesentliche Reisen ins Ausland verboten, teilt die Stadt Eupen am Dienstag mit.

Die Grenzkontrollen können beschleunigt werden, wenn Personen, die wesentliche Reisen ins Ausland unternehmen, eine Bescheinigung vorlegen können.

Für Fahrten ins Ausland im Rahmen der Berufstätigkeit, einschließlich der Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, können Berufspendler eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber unterzeichnen lassen. Die Vorlage dieser Bescheinigung finden Sie unter: https://www.eupen.be/covid-19-infos-fuer-grenzgaenger/

Achtung: Für Pendler in medizinischen Berufen gibt es ein gesondertes Formular.

In allen anderen vom Nationalen Sicherheitsrat als wesentlich eingestuften Fällen kann die Stadtverwaltung für alle in Eupen eingetragenen Antragsteller eine Bescheinigung ausstellen. Dafür müssen die Gründe jedoch ausreichend belegt werden.

Welche Belege angenommen werden können, finden Sie ebenfalls unter: https://www.eupen.be/covid-19-infos-fuer-grenzgaenger/

Der Eingang zum Stadthaus. Foto: Gerd Comouth

Die Formulare und Belege müssen beim Bevölkerungsdienst eingereicht werden (per Post, per Mail oder im Briefkasten der Stadtverwaltung). Dort wird das Formular vervollständigt, abgestempelt und unterzeichnet und anschließend dem Antragsteller per Post zurückgeschickt.

Kontakt: Stadtverwaltung Eupen, Bevölkerungsdienst, Am Stadthaus 1, 4700 Eupen, bevoelkerungsdienst@eupen.be, Tel.: 087/595839.

Der Passierschein muss vom Antragsteller unterzeichnet und hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden. Die Belege müssen immer mitgeführt werden, da die Polizei diese auch weiterhin überprüfen kann.

Im Ausland müssen die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften und ergänzenden Maßnahmen strikt eingehalten werden.

Das Eupener Gemeindekollegium macht darauf aufmerksam, dass die städtischen Dienste zurzeit mit reduziertem Personal arbeiten und daher die Bearbeitung der Anträge einige Tage in Anspruch nehmen kann. Es dankt der Bevölkerung für Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit im Rahmen der Covid-19-Krise.

Zum Thema siehe auch folgende Artikel auf OD:

9 Antworten auf “Nach der Gemeinde Kelmis informiert auch die Stadt Eupen über Einschränkungen bei Fahrten ins Nachbarland”

  1. Guten Tag
    ich verstehe jetzt was nicht !
    Eupen gibt auf der Internetseite den Link zu einer “ Bescheinigung für Berufspendler die von der Bundespolizei aus Deutschland vorgegeben wurde. ( Grüner Kasten mit grünem Balken )
    Als ich diese an der Grenze letzte Woche in Kelmis gezeigt habe, wurde mir geraten doch eine andere Bescheinigung vorzulegen und zwar auf Englisch, die von “ emploi.belgique.be empfohlen wird.
    Frage : Was ist den jetzt RICHTIG ! oder gelten beide ?

  2. Der Hausverstand

    Sie benötigen nach aktueller Grenzlage überhaupt keine vorgefertigte Bescheinigung. Entscheiden tut ausschließlich der belgische Polizist. Dieser kann seine Entscheidung auf die Vorlage von Bescheinigungen etc. stützen.
    Die deutsche Bundespolizei kontolliert zur Zeit nicht schwerpuntkmäßig die Grenze, da Deutschland keine Grenzkontrollen zu Belgien angeordnet hat. Leider haben die ostbelgischen Behörden (Regierung, Gemeinden etc.) eine völlige Unsicherheit durch sich widersprechende Aussagen geschaffen.

  3. Ex-Eupener

    Das Englische Formular “ Border control “ habe ich vor zwei Wochen bereits gepostet und es wird an der Grenze von der Belgischen Polizei akzeptiert , man sollte trotzdem ein Papier seines Arbeitgebers dabei haben . Das ist echt wieder mal ein Beweis für die Kompetenz der Stadt und ihrer Führung .

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