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11-Jähriger mit gestohlenem E-Roller erwischt

Ein Einsatzfahrzeug der Eupener Polizei (Illustrationsfoto).

Einen Vorfall meldet die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von Donnerstag, dem 30/01.

Am 29. Januar gegen 17.50 Uhr stoppte eine Streife der Polizeizone Weser-Göhl einen E-Roller-Fahrer in der Haasstraße. Der Junge fuhr entgegen der Fahrtrichtung auf dem Bürgersteig. E-Roller dürfen nicht auf Gehwegen, sondern nur auf Radwegen oder, falls nicht vorhanden, auf der Straße gefahren werden.

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer ein 11-jähriger Junge aus Lontzen war. Da das Mindestalter für das Fahren eines E-Rollers auf öffentlichen Straßen bei 16 Jahren liegt, hätte er das Fahrzeug nicht nutzen dürfen.

Zusätzlich ergab die Überprüfung der Fahrgestellnummer, dass der E-Roller in Deutschland als gestohlen gemeldet und deshalb zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Polizei stellte das Fahrzeug samt Ladekabel sicher. Die Eltern des Jungen wurden informiert.

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

55 Antworten auf “11-Jähriger mit gestohlenem E-Roller erwischt”

  1. Dann hoffe ich mal, dass es die Eltern tatsächlich interessiert! Wenn ein erst 11 jähriger mit einem gestohlenen Fahrzeug erwischt wird, plus dem dazu gehörenden Ladekabel, scheint da von Seiten der Eltern nicht wirklich viel Einfluss rüber zu kommen

  2. @Heike
    Tja,die Hoffnung stirbt zuletzt,sagt der Volksmund.
    Aber ich glaube,bei solch einem „Früchtchen“ ist es bereits zu spät.
    Wer in dem Alter so dreist ist,da wird es schwierig sein,das wieder gerade zu biegen.
    Bei den Erziehungsberechtigten braucht man gar nicht erst Nachfragen,die werden noch nicht einmal wissen,wie man das Wort Erziehung schreibt.
    Leider ist an solchen „Rotzlöffeln“ Hopfen und Malz verloren.
    Hätte man zu meiner Zeit gesagt.Über die Bestrafung,wie ich in dem Alter war (ist schon sehr lange her), möchte ich hier lieber nicht schreiben.

    • Die Halbstarken

      Sie sollten sich von ihrer Weltuntergangsstimmung befreien und daran denken das der Jugend immer die Zukunft gehört. Andere runtermachen kann jeder aber besser ist es nach Lösungen zu suchen. Es gibt genug Möglichkeiten etwas für junge Leute zu tun, in Vereinen oder Sozialeinrichtungen.

    • Der Junge hat den Roller nicht geklaut , das wird in den Artikel komplett falsch dargestellt , der Roller gehörte einem verwandten des Kindes , der nur geliehen war . Der Verwandte hat ihn anscheinend gekauft ohne zu wissen das er gestohlen wurde . Liebe Grüße 🖖

  3. Viele Fragen

    Wie kommt ein 11 Jähriger von Lontzen nach Eupen? Sicherlich nicht mit dem Roller.
    Um 17:50 Uhr ist es schon dunkel, da ist mir der Knirps auf dem Bürgersteig schon lieber und sicherer, als auf der dürftig beleuchteten Fahrbahn – Gesetz hin, Gesetz her!
    Ab der Hausnummer 20 bis zur Kirche ist vor den Häusern viel Platz (Parkplatz) auf dem Kinder abseits vom Straßenverkehr spielen können (sollten), auch mit nicht motorisierten Rollern fahren – dahin war der Junge wahrscheinlich unterwegs.

    Dass er den Roller in Aachen gestohlen hat, kann sich kein normal denkender Mensch vorstellen.

    Also bitte, liebe Kommentatoren, wir sprechen hier von einem KIND!

    • Eupen-Ternell-Mützenich-Monschau

      Aber nicht mit dem Bus, sonern mit dem Roller. Man sieht diese Idioten überall, sogar auf dem Weg von Eupen nach… Monschau! „Die Halbstarken“ hat noch nicht begriffen, daß die „Jugend“ heute NIX mehr mit einer normalen Jugend zu tun. Nix.

      • Und es war nicht 17h50 es war 16h . Woher haben sie bloß die ganzen falschen Infos ? Aber traurig das jeder denkt , das der 11 jährige den Roller gestohlen hat ! Das wird einfach alles falsch dargestellt hier . Lg

  4. Viele Fragen

    Wirklich? Ein 11 jähriger Eupen – Monschau mit dem Roller?

    Nicht dass wir uns falsch verstehen, ein Roller auf dem man steht, hat aus meiner Sicht überhaupt nichts auf der Fahrbahn verloren – egal, was das links–grüne Gesetz sagt.

    Die Autoindustrie muss Milliarden ausgeben, um die Fahrzeuge so zu gestalten, dass die Insassen geschützt sind – das verlangt der Gesetzgeber! Bei diesen Dingern steht der Fahrer frei auf einem Brett und bewegt sich im dichtesten Verkehr, ohne dafür eine Ausbildung zu benötigen – ein Unding und wenn ich mir die Fahrer so ansehe … na ja, das will ich nicht weiter ausführen …

      • Viele Fragen

        @ Ich

        Ich habe absolut nichts falsch verstanden, aber die Unversehrtheit eines Kindes hat bei mir höchste Priorität! Dass die Polizei dem Kind das fahren auf dem Bürgersteig verbietet, begrüße ich, aber nicht in Verbindung mit der Anweisung das Kind auf die Fahrbahn zu verbannen – das nenne ich fahrlässig, auch wenn die links–grüne Gesetzgebung das anders sieht.

        • Viele Antworten

          @Viele Fragen
          Gemäß Ihrer Logik müssen dann auch alle Fahrräder auf der Straße verboten werden.
          Denn ein Fahrradfahrer „bewegt sich im dichtesten Verkehr, ohne dafür eine Ausbildung zu benötigen – ein Unding“.

        • @ viele Antworten
          ……Gemäß Ihrer Logik müssen dann auch alle Fahrräder auf der Straße verboten werden.……Ja allerdings, so wie die Radfahrer teilweise fahren, und das obwohl die allermeisten eine „Ausbildung“ in Sachen Straßenverkehr habennämlich den Kfz Führerschein! Da gebe ich Ihnen Recht!

  5. @die Halbstarken
    Ich soll mich also,von meiner Weltuntergangsstimmung befreien?
    Sind sie Arzt,oder nur ein Scharlatan!
    Natürlich gehört der Jugend die Zukunft sie Geistreicher ……..
    Da ich davon ausgehe,das sie lesen können,scheint es nur mit dem Verständnis zu hapern.
    Ich habe,lediglich FAKTEN erwähnt und nicht die ganze Jugend verflucht,was sie mir unterstellen.
    Also,zunächst Gehirn einschalten (was bei ihnen vielleicht schwierig sein könnte) und dann lesen,begreifen und schreiben.
    Ist doch garniert nich so schwer.

    • NUR SO
      Gehirn einschalten: wo nix ist, kann man nix einschalten
      DIE HALBSTARKEN
      die Zukunft gehört der Jugend: Richtig, und scheißegal ob die Jugend kriminell ist

      WEHRET DEN ANFÄNGEN !! vielleicht schonmal gehört . . .

    • Besorgte Mutter

      @Nur so, was erlauben Sie sich hier in Ihrem Post?
      Im Kommentar stehen viel zu wenige Informationen um hier Urteilen zu können um einen elfjährigen Jungen als Rotzlöffel bezeichnen zu dürfen.
      Das einzige was man dem Jungen vorwerfen kann, dass ist in die falsche Richtung und auf dem Bürgersteig gefahren zu sein. Nirgendwo steht zB. warum der elfjärige aus Lontzen in der Unterstadt unterwegs war und es gibt auch keine Information darüber ob dies sein Scooter war. Vielleicht war das Gefährt ja auch bei einem Freund oder einem Vetter von ihm.oder gleich bei wem.
      Auch hier gleich über die Erziehungmethoden der Eltern herzuziehen, wie einige es tun,, ist völlig fehl am Platze.
      Ja, es ist richtig dem Jungen durch die Polizei über sein Fehlverhalten zu belehren und es ist auch richtig den Diebstahl des Rollers aufzuklären.

  6. Peter Müller

    Also hier schreiben schon ein Paar komische Vögel. Ein 11 jähriger steuert ein „Fahrzeug“ was er nicht fahren darf. Mal sehen wenn ein 13 jähriger mit einem Pkw durch Eupen fahren würde. Der Rotzlöffel sollte schon einen Denkzettel bekommen.

  7. Pierre Il

    Das Problem liegt oft in mehreren Faktoren: begrenzte Ressourcen der Polizei, mangelndes Problembewusstsein bei den Jugendlichen und die generelle Schwierigkeit, Verkehrsverstöße mit E-Scootern effektiv zu ahnden.
    Personalmangel und Priorisierung: Die Polizei kann nicht überall gleichzeitig sein und konzentriert sich oft auf schwerwiegendere Verkehrsverstöße oder Straftaten.
    Schwierige Durchsetzung: E-Scooter sind wendig und schnell, was eine Kontrolle erschwert. Außerdem fehlt häufig eine direkte Identifizierungsmöglichkeit wie ein Kennzeichen.
    Geringe Konsequenzen: Viele Jugendliche wissen entweder nicht, dass sie etwas Verbotenes tun, oder nehmen mögliche Strafen nicht ernst, weil die Konsequenzen gering ausfallen.
    Fehlende Aufklärung: Oft mangelt es an Verkehrserziehung für E-Scooter, da sie relativ neu im Straßenverkehr sind und nicht dieselben Vorschriften wie Fahrräder oder Autos genießen.

    Trotzdem wäre eine konsequentere Ahndung solcher Verstöße sinnvoll, um Unfälle zu vermeiden. Gerade E-Scooter auf dem Bürgersteig in falscher Richtung sind eine echte Gefahr für Fußgänger. Eine stärkere Polizeipräsenz oder Kampagnen zur Aufklärung könnten helfen, das Problem einzudämmen.

  8. @(Un)besorgte Mutter
    Einfach nur so,das fahren eines E-Scooter ist erst ab 16 (sechzehn) Jahren erlaubt.Also fehlten dem Rotzlöffel 5 (fünf) Jahre um diesen zu führen.
    Dann wird er nach ihrem dafür haben,in wenigen Monaten,mit dem Auto seiner Eltern (Arbeiten darf man erst ab sechzehn Jahren) durch die Lande ziehen.
    Haben sie Kinder? wenn ja, würden sie es erlauben das ihr Kind mit 11 Jahren andere Menschen auf dem Bürgersteig verletzten kann?
    Natürlich nicht!denn sie sind ja eine besorgte Mutter.Aber Fakt bleibt,was im Artikel steht.Es sei denn,sie Unterstellen OD Fake-News zu verbreiten.

  9. Ostbelgien Direkt

    Hier der Original-Bericht der Polizeizone Weser-Göhl:

    Zwischen Mittwoch, 29. Januar 2025 um 07:00 Uhr und Donnerstag, 30. Januar 2025 um 07:00 ist seitens der Polizeizone Weser-Göhl folgender Einsatz zu verzeichnen:

    11-Jähriger mit gestohlenem E-Roller erwischt

    Eupen – Am 29. Januar gegen 17:50 Uhr stoppte eine Streife der Polizeizone Weser-Göhl einen E-Roller-Fahrer in der Haasstraße. Der Junge fuhr entgegen der Fahrtrichtung auf dem Bürgersteig. E-Roller dürfen nicht auf Gehwegen, sondern nur auf Radwegen oder, falls nicht vorhanden, auf der Straße gefahren werden.

    Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer ein 11-jähriger Junge aus Lontzen war. Da das Mindestalter für das Fahren eines E-Rollers auf öffentlichen Straßen bei 16 Jahren liegt, hätte er das Fahrzeug nicht nutzen dürfen.

    Zusätzlich ergab die Überprüfung der Fahrgestellnummer, dass der E-Roller in Deutschland als gestohlen gemeldet und deshalb zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Polizei stellte das Fahrzeug samt Ladekabel sicher. Die Eltern des Jungen wurden informiert.

    • Genau so war es , der Verwandte hatte den Roller vor knapp zwei Jahren gekauft , ohne zu wissen das er gestohlen wurde . Das Kind wusste es auch nicht . Und übrigens ist das Kind ein Belgier 🤗 und es ist nicht um 17h50 passiert sondern zwischen 16h -17h ..

      • Peter Müller, sind Sie da so sicher? Ihre Formel ist doch die deutsche für „nul n’est censé ignorer la loi“. Tatsächlich zu wissen, ob etwas gestohlen ist, ist nicht so einfach. Was, wenn der rechtmäßige Besitzer einfach nach dem Verkauf zur Polizei geht und Anzeige erstattet? Also am besten die Kaufrechnung behalten, dann ist man kein Hehler, riskiert aber den Gegenstand zurückzugeben und dann für sein Geld zu kämpfen müssen.

  10. Ermitler

    Kommonist ,du ich kann dich gerne sagen woher der kommt ,das wiesen doch die meisten ,schon alleine wohin der fuhr weiss man bescheid.Zum Glück werden die Poliktiker langsam wach und es wird was dagegen unternommen ,wenn auch viel zuspät.Es muss noch mehr getan werden auch gegen den Kommonist…en.

  11. Faktenchecker

    Wenn die Cops sich mal in der Stadt auf die Lauer legen würden, OH je, 9 von 10 e-Roller Fahrern, zu jung, zu schnell, Handy in der Hand, mit 2 oder 3 auf den Teilen. Zwischen den Leuten auf den Terassen ohne Rücksicht.

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