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E-Roller: Polizeizone Weser-Göhl erinnert an Regeln

E-Tretroller stehen auf einem Platz. Foto: Jens Kalaene/dpa Zentralbild/dpa

Angesichts der steigenden Zahl von E-Scootern, auch E-Roller genannt, im Straßenverkehr erinnert die Polizeizone Weser-Göhl an die geltenden Regeln und warnt vor Verstößen.

In den letzten Monaten haben die Polizeidienststellen eine Zunahme von Verstößen mit E-Scootern festgestellt, insbesondere durch Minderjährige.

– Was ist verboten? Was ist vorgeschrieben? Was wird angeraten?

✓ Die Mitnahme eines Beifahrers auf einem E-Scooter ist strengstens verboten.
✓ E-Scooter, die schneller als 25 km/h fahren können, sind nicht erlaubt.
✓ Das Parken eines E-Scooters auf dem Bürgersteig ist nur erlaubt, wenn er andere
Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert.
✓ Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, um einen E-Scooter zu fahren. Es gibt ein paar
Ausnahmen von dieser Regel, z. B. in verkehrsberuhigten Bereichen, die nur bestimmten Personengruppen vorbehalten sind.

Ein Mann fährt mit einem Elektro-Scooter zur Arbeit. Obwohl nicht vorgeschrieben, wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen. Foto: Nicolas Armer/dpa

E-Scooter müssen auf dem Radweg oder, falls nicht vorhanden, auf der Straße gefahren
werden, niemals auf dem Bürgersteig. Auf Bürgersteigen muss der E-Scooter also
geschoben werden.

Der E-Scooter muss mit Reflektoren vorne und hinten (weiß vorne, rot hinten) sowie mit einer seitlichen reflektierenden Kennzeichnung ausgestattet sein. Beim Fahren bei Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen müssen Lampen (weiß vorne, rot hinten) an sein.

✓ Der E-Scooter muss mit einer Klingel ausgestattet sein, die mindestens aus 20 Metern Entfernung hörbar ist.
✓ Der E-Scooter muss mit wirksamen Bremsen ausgestattet sein.
✓ Obwohl nicht vorgeschrieben, wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen.

– Die Gefahren von getunten E-Scootern: Die Polizei weist auch auf die Gefahren von E-Scootern hin, die so manipuliert wurden, dass sie schneller als 25 km/h fahren. Diese E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und müssen zugelassen, versichert und mit einem Kennzeichen versehen sein. Der Fahrer muss außerdem einen gültigen Führerschein besitzen.

– Sensibilisierung von Eltern und Kindern: Die Polizei bittet die Eltern, ihre Kinder über die Regeln für die Benutzung von E-Scootern aufzuklären. Es ist wichtig, ihnen die Risiken zu erklären, die mit der Nichtbeachtung der Gesetzgebung verbunden sind.

Die Polizei erinnert daran, dass die Verkehrssicherheit alle angeht. Die Einhaltung der geltenden Regeln ist unerlässlich, um die Sicherheit der Nutzer von E-Scootern und der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen und der Sicherstellung des E-Scooters geahndet werden.

26 Antworten auf “E-Roller: Polizeizone Weser-Göhl erinnert an Regeln”

  1. Pierre II

    Beim Autofahren gibt es auch verschiedene Regeln und Vorschriften, die beachtet werden müssen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Hier sind einige der häufigsten Verbote:

    Alkoholkonsum: Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist verboten. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Grenzwerte für den Blutalkoholgehalt.

    Handybenutzung: Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder das Schreiben von Nachrichten während der Fahrt ist in vielen Ländern verboten.

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden.

    Fahren ohne Führerschein: Es ist illegal, ein Fahrzeug zu führen, wenn man keinen gültigen Führerschein hat.

    Nichtanschnallen: Sowohl Fahrer als auch Passagiere müssen angeschnallt sein.

    Überfahren roter Ampeln: An einer roten Ampel stehen zu bleiben ist Pflicht; das Überfahren ist verboten.

    Fahren ohne Versicherung: Ein Auto muss versichert sein, bevor es auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf.

    Verbotene Fahrstreifen nutzen: In einigen Bereichen gibt es spezielle Fahrstreifen (z.B. Busspuren), die nur bestimmten Fahrzeugen vorbehalten sind.

    Rücksichtsloses Fahren: Aggressives Fahren, Drängeln oder andere gefährliche Manöver sind verboten.

    Fahren mit defekten Fahrzeugen: Ein Fahrzeug muss verkehrssicher sein; das Fahren mit erheblichen Mängeln kann rechtliche Konsequenzen haben.

      • Herr Kalterberg

        Herr/Frau/ Blabla, waren Sie schon mal in der Stadt mit dem Auto unterwegs? Dann wissen wovon hier die Rede ist. Meistens schwarz gekleidet, ohne jegliche Beleuchtung, schiessen Räder und Scooter aus dem Nichts auf ihr Auto zu. Die sind ja die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer und nehmen sich alle Freiheiten raus. Helm, Warnweste und Beleuchtung wäre wohl das Wenigste, das man verlangen dürfte. Pierre II hat 1.000 % Recht.

  2. laut belgischer Gesetzgebung sieht es so aus dass das fahren von E-Scootern erst ab 16 Jahren erlaubt ist, weiter sieht die Gesetzgebung vor zwei starke bremsen, ergo vorne und hinten. ebenso eine Klingel die laut Gesetz 50 m zu hören sein muss, sowie vorder- und rücklicht die auch 50 m erkennbar sein müssen. das Fahren mit zwei Personen ist verboten. ebenso haben sich die Fahrer der E-Scooter an die Regeln des Radfahrers zu halten, ergo nicht auf dem fußgängerweg sondern auf der Straße oder einem Fahrradweg.

      • Andlerberg

        Im Treeschland gibt es keine Polizeikontrollen, in der benachbarten Ourtalrepublik auch nicht. Obwohl es massig zu proto-kontrollieren gäbe bzw gibt. Polizei besteht doch nicht nur aus Radar- und Alkoholkontrolle!

  3. Starke Bremsen

    @ Fakten

    Ein wirklich starkes Abbremsen mit dem Vorderad führt dann zu einem neuen Gebiss – super!

    Nur „Probeweise“. laufen Sie mal so schnell sie können und bleiben sie dann plötzlich stehen mit beiden Füßen nebeneinander, was Sie dann erleben entspricht der Vollbremsung mit einem E-Roller!

    • ist Scooter Fahrer haben sich genau wie fahrradfahrer E-Bike Fahrer mopedfahrer an die straßenverkehrsordnung zu halten. sorry wenn ich jetzt etwas weit gehe ich bin sogar dafür dass E-Bike fahren und E-Scooter Fahrer eine Art Führerschein für diese Geräte machen sollten sofern sie keinen anderen Führerschein haben

    • PS. Jeder hat sein Fahrzeuig so zu fahren dass er jederzeit angemessen ohne Gefährdung dritter zum stehen bringen kann ! Wie beim Auto oder Motorad, man muss seine Fahrstil und Geschwindigkeit immer dem Verkehr, Witterung und Strassenverhältnissen anpassen.

  4. Faktenchecker

    Dass Problem ist, dass die Polizei dies nicht kontroliert. Wenn z.B. Jugendliche unter 16 Jahren ( zumeist Migranten ) mit zwei man auf dem e Scooter fahren und die Polizei dahinter werden diese nicht mal angehalten.

    Eltern die ihr Kind z.B. im Kindergarten abholen mit dem e Scooter, 4 oder 5 Jahre vorne auf dem Scooter stehent.

    Dass ist Verantwortungslos und Fahrlässig.

    Sorry, Migranten die mit Vollgas den Leuten auf den Terassen der Caffees fast über die Füsse fahren.

    Ein Führerschein für diese geräte ( auch e-Bikes ) ist unumgänglich nötig um die Gefährdung durch diese Raudis zu eleiminieren, damit der Gesetzgeber auch die Möglichkeit hat diese zu Bestrafen.

    Unser lieber Freund mit dem Monoweel der immer die Herbesthaler lang fährt.
    ( Gemessen 42km/h )

    12 / 13 jährige zum teil mit 3 Mann auf den Geräten, ja Minderjährige und Strafe ist ein Problem, aber Eltern Haften für Ihre Kinder ! Dann muss man halt den Eltern den Führerschein entziehen ! Denn die Kids haben sich dass Teil bestimmt nicht von Taschengeld gekauft, dass waren zu meist die Eltern !

    Kurz und Bündig. die COPS sollten mal diese E Scooter Fahrer und Fahrzeug überprüfen, gut 95% der e Scooter sind VIEL zu schnell, die Fahrer zu jung, etc..

    Aber Hauptsache Ohrhörer an, Handy in der Hand drei Mann auf dem e Scooter.

  5. Faktenchecker

    Vor einiger zeit war ich in den USA und in Afrika, in beiden Ländern habe ich wen auch nicht unbedingt nötig den Führerschein gemacht.

    In beiden Länder ging dies ausschliesslich auf die dortige Amtsprache.

    Dies sollte hier auch eingeführt werden, wer kein Deutsch spricht ( in der DG ) hat Pesch und kann kein Führerschein machen !

  6. Erwin S. Kööter

    Aber es dient doch dem Umweltschutz! Man denke nur an die Reduzierung des Feinstaubs, der ansonsten beim Zufußgehen durch den Abrieb der Schuhsohlen entsteht!
    Warum schreibe ich so ironisch? Eben wurde ich in einer Tempo 30 Zone vor einer Schule locker von einen E-Scooter überholt. Das wurmt.

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