„Die Oberratte verlässt das sinkende Schiff.“
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Bravo, Herr Waltz! Sowohl „Oberratte“ als auch „sinkendes Schiff“ treffen es.
Ach nee, wer ist den schon Waltz? 51,9 Prozent der Briten sagten Nein zu Europa. Es war das britische Volk, dass die EU Eliten vors Scheinbein getreten hat. Die Entscheidung von Farange muss man doch akzeptieren, schließlich bleibt er im Europaparlament. Nigel Farage ist ein Held, der die EU Diktatur aufgerüttelt hat. Und nun ist der EU und die Wahrheitspresse eine Angriffsfläche verloren gegangen!
@ lächerlicher Schauspieler: „51% der Briten waren für de Brexit“. Das stimmt nur bedingt, eine Vielzahl hat sich nur von populistischen Äußerungen verführen lassen… Ohne die Auswirkungen zu erkennen. Ein Brexit ist und bleibt für UK ein wirtschaftliches Desaster, da führt kein Weg vorbei. Und die Politiker verlassen tatsächlich ein Trümmerfeld und kassieren womöglich bis zum Lebensende eine fette EU-Rente! Pfui deibel!
Christoph waltz hat also 100% recht! Man lässt das Volk nicht über komplexe Themen die ein ganzes ökonomisches Konstrukt zusammenbrechen lassen nicht abstimmen! Das ist absolute Fahrlässigkeit! Ein Feldweg in Espeler, vielleicht, aber ein Brexit, auf keinen Fall!
1. Feststellung: Die EU ist auch ein sinkendes Schiff ohne UKIP
2. Feststellung: Brexit? Und wie geht’s jetzt weiter?
3. Feststellung: Oberratte Farage verlässt nicht das sinkende Schiff. Er schlägt sich noch den Bauch voll bis zum Ende der Legislaturperiode, und dann geht er von Bord!
Waltz sollte in den Stummfilm wechseln. Boris Johnson wird britischer Außenminister. Was für ein Volk, diese Briten !
Der Boris gehört in den Kommödienstadel, genau so wie der Biker aus Greece, der Toupet Donnald. Alle Drei sollten in die (F) Garage. Lachsalven ohne Ende! Was für Zirkuspferde.
„Zuerst ignorieren sie dich. Dann machen sie dich lächerlich. Dann greifen sie dich an und wollen dich verbrennen. Und dann errichten sie dir Denkmäler.“
Ist so ähnlich wie bei den Deppen hier, die dauernd auf die Gewerkschaften hauen aber im Moment das Urlaubsgeld draufmachen.
Was schreibselst du dir hier zusammen kh1? Können wir uns heute Abend mal beim Summertime treffen? Es gibt viel zu erzählen über meinen Urlaub, der nicht von der CSC oder Fgtb gesponsert wird!
Dein „Urlaub“ interessiert mich nicht die Bohne.
@ H1N1
Schade das auch Sie die Gewerkschaften noch immer für die Errungenschaften des vergangenen Jahrhunderts loben statt die Notwendigkeiten der Gegenwart einzufordern.
Du denkst aber jetzt nicht im Ernst dass ich mich mit einer Nuss wie dir argumentativ auseinander setze ?
Und noch etwas, Steinmeier, Deine „Notwendigkeiten der Gegenwart“ kannst du demnächst bei Deinem ersten Treffen mit dem neuen Britischen Außenminister einfordern. Viel „Spaß“ !
@ H1N1
Ganz Ehrlich? Ich glaube nicht das Sie dazu in der Lage sind.
Persönlich höre ich Nigel Farage tausend mal lieber als unser „clowns“ Frans Timmermans, Guy Verhofstadt oder Juncker. Brexit: gute Sache für die Britten!
Steuerhinterziehung ist Diebstahl an der Allgemeinheit. Wer ist denn hier die Oberratte?
http://www.morgenpost.de/vermischtes/stars-und-promis/article207918657/Staatsanwalt-ermittelt-offenbar-gegen-Christoph-Waltz.html
Werter Herr Radermacher
Das muß eine Zeitungsente sein. Herr Waltz ist österreichischer Staatsbürger der sein Geld in den USA verdient. MIthin ist er in Deutschland gar nicht steuerpflichtig und für die Hamburger gibt es keine Grundlage für Ermittlungen.
Selbst, wenn Herr Waltz kein deutscher Staatsangehöriger wäre – in Wirklichkeit besitzt er sowohl die deutsche als auch die österreichische Staatsangehörigkeit –, wäre er aus dieser Sache nicht raus, denn der allererste Satz des deutschen Einkommensteuergesetzes lautet: „Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“ Da Herr Waltz Wohnsitze in Los Angeles und Berlin hat und Einkünfte unter anderem in den USA (überwiegend) und in Deutschland (z.B. Honorare für Interviews und Fernsehauftritte) erzielt, unterliegt er den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA. (Als deutscher Staatsangehöriger ist Herr Waltz natürlich obendrein nach §1 (2) EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.)