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Ryanair-Chef droht Belgien mit Flugstreichungen in Belgien

Eine Passagiermaschine von Ryanair setzt vor dunklen Wolken zum Landeanflug an. Foto: Boris Roessler/dpa

Der Streit zwischen Ryanair und der belgischen Regierung spitzt sich weiter zu. Airline-Chef Michael O’Leary warnt erneut davor, Flugverbindungen ab Belgien einzustellen und Kapazitäten in andere europäische Länder zu verlagern.

Hintergrund sind höhere Steuern und Abgaben auf den Luftverkehr, die nach Ansicht der Billigfluggesellschaft den Standort Belgien im Wettbewerb benachteiligen. Politik und Medien reagieren jedoch erstaunlich gelassen auf die Drohungen.

Die Warnungen von Ryanair-Chef Michael O’Leary sind Teil eines seit Monaten schwelenden Konflikts mit der belgischen Regierung über höhere Abgaben für den Luftverkehr. Ryanair argumentiert, Belgien verschlechtere mit steigenden Passagiersteuern und zusätzlichen lokalen Abgaben – insbesondere am Flughafen Charleroi – seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Ländern wie Italien, Schweden, Ungarn oder der Slowakei, die den Luftverkehr steuerlich entlasten.

10.04.2020, Belgien, Charleroi: Ryanair-Flugzeuge stehen auf dem Flughafen Brussels South Charleroi. Foto: Pool Christophe Licoppe/BELGA/dpa

Nach Angaben des Unternehmens will Ryanair deshalb die Kapazitäten in Belgien deutlich reduzieren. Bereits Anfang des Jahres kündigte die Fluggesellschaft an, ihr Angebot in Belgien in zwei Schritten um insgesamt rund zwei Millionen Sitzplätze zu verringern. Nun bekräftigte Michael O’Leary diese Drohung erneut und stellte in Aussicht, Flugverbindungen ab Belgien stillzulegen beziehungsweise die Frequenzen auf zahlreichen Strecken zu senken.

Betroffen wären sowohl der Flughafen Brüssel-Charleroi, der als wichtigste Ryanair-Basis in Belgien gilt, als auch Verbindungen ab Brüssel-Zaventem. Welche einzelnen Strecken tatsächlich gestrichen werden, hat das Unternehmen bislang allerdings nicht bekannt gegeben.

O’Leary begründet diesen Schritt mit den seiner Ansicht nach zu hohen staatlichen Belastungen für Fluggesellschaften. Steigende Steuern führten dazu, dass Ryanair Flugzeuge und Investitionen in Länder verlagere, in denen die Betriebskosten niedriger seien.

Die belgische Regierung hält dagegen. Sie verweist darauf, dass die höheren Abgaben Teil ihrer Haushalts- und Klimapolitik seien und der Luftverkehr einen angemessenen Beitrag leisten müsse. Aus Regierungskreisen heißt es zudem, Belgien werde sich von den Drohungen einer einzelnen Fluggesellschaft nicht unter Druck setzen lassen.

Ryanair-Chef Michael O’Leary äußert sich bei einer Pressekonferenz. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Auch in den belgischen Medien stößt Ryanairs Vorstoß auf wenig Verständnis. Die Zeitung „De Standaard“ schreibt in einem Leitartikel, die Regierung habe sich – anders als manche Nachbarländer – nicht von der „Lobbymaschine Ryanair“ einschüchtern lassen. Michael O’Leary verfolge seit Jahren dieselbe Strategie: Sobald Steuern oder Flughafengebühren erhöht würden, drohe der Billigflieger mit Streckenstreichungen, um politischen Druck aufzubauen. Zwar räumt das Blatt ein, dass insbesondere der stark von Ryanair abhängige Flughafen Charleroi wirtschaftlich unter einer Reduzierung des Angebots leiden könnte. Insgesamt wertet die Zeitung die jüngsten Ankündigungen jedoch vor allem als Verhandlungstaktik.

Tatsächlich hat Ryanair ähnliche Drohungen bereits in mehreren europäischen Ländern ausgesprochen. In Österreich, Deutschland und Italien kündigte die Airline in der Vergangenheit ebenfalls an, Kapazitäten abzuziehen oder Strecken einzustellen, wenn Steuern oder Gebühren erhöht wurden. Häufig folgten zwar einzelne Kürzungen, gleichzeitig wurden nach verbesserten Rahmenbedingungen aber auch wieder neue Verbindungen aufgenommen.

Ob es diesmal tatsächlich zu einem größeren Rückzug Ryanairs aus Belgien kommt, bleibt daher abzuwarten. Für Reisende ändert sich vorerst nichts. Bereits gebuchte Flüge bleiben bestehen, solange Ryanair keine konkreten Änderungen am Flugplan bekannt gibt.

Sollten Verbindungen tatsächlich eingestellt werden, müssten betroffene Passagiere rechtzeitig informiert werden und hätten nach den geltenden europäischen Fluggastrechten Anspruch auf eine Umbuchung oder Erstattung. (cre)

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