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Polizei fragt: Wem gehört dieses „herrenlose Fahrrad“?

Foto: Polizeizone Weser-Göhl

Die Polizeizone Weser-Göhl sucht den Besitzer eines „herrenlosen Fahrrads“, wie es in einer E-Mail heißt (Darf man den Begriff „herrenlos“ heutzutage überhaupt noch verwenden?).

Aufgefunden wurde das Gefährt in der Lichtenbuscher Straße in Eynatten, direkt gegenüber dem Friedhof. Der Besitzer kann das Fahrrad zu den Bürozeiten im Polizeikommissariat in Eynatten abholen kommen.

18 Antworten auf “Polizei fragt: Wem gehört dieses „herrenlose Fahrrad“?”

  1. RENÉ WILMES

    Die Jurist Deutung des Wortes “ herrenlos“ lsutet:“Eine bewegliche Sache wird „wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.“So gesehen ist
    das Fahrrad nur dem Herren oder Besitzer ab-
    handen gekommen!
    Dieser Begriff “ Herrenlos „ist Altmodisch aber prägnant! Und gut is!!

    • So einfach ist es nun doch nicht. Anstatt der „oder“ müsste auch „und“ aufgeführt werden. Wenn die Person, die das Fahrrad besitzt, sich nämlich wechselweise als Mann und Frau definiert, dann muss es heißen, der Besitzer und die Besitzerin können das Fahrrad abholen. Weil ansonsten könnte die besitzende Person sich nicht angesprochen, bzw. diskriminiert fühlen, weil sie ja konkret nicht Mann oder Frau ist, sondern beides.

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