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Polizei erläutert die Regeln für E-Scooter in Belgien

Ein Mann fährt mit einem Elektro-Scooter zur Arbeit. Foto: Nicolas Armer/dpa

Seit dem 1. Juli 2022 sind unter anderem für E-Scooter neue Regeln in Kraft getreten. In einer Mitteilung geht die Polizeizone Weser-Göhl möchte auf die gesetzlichen Bestimmungen ein.

Die Regeln für E-Scooter finden sich in der Straßenverkehrsordnung wieder (Königlicher Erlass vom 1. Dezember 1975). Im Artikel 2.15.2 dieser Straßenverkehrsordnung werden die „Fortbewegungsgeräte“ definiert. Sie werden in „nicht motorisierte Fortbewegungsgeräte“ und in „motorisierte Fortbewegungsgeräte“ unterteilt.

Ein Tretroller. Foto: Shutterstock

Ein „nicht motorisiertes Fortbewegungsgerät“ wird durch die Körperkraft des Benutzers angetrieben, wie zum Beispiel ein gewöhnlicher Tretroller oder ein Rollstuhl ohne Antrieb. Fahrräder fallen nicht in diese Kategorie, für sie gibt es eine eigene Kategorie.

Ein „motorisiertes Fortbewegungsgerät“ wird mit einem Motor angetrieben und darf nicht schneller als 25 km/h fahren. Der Gesetzgeber listet unter anderem folgende „motorisierten Fortbewegungsgeräte“ auf:

    • Elektrische Rollstühle;
    • Elektroroller für Personen mit eingeschränkter Mobilität;
    • Motorisierte Tretroller (ugs.: E-Scooter oder Elektroroller)
    • Selbstausbalancierende elektrische Gerät mit einem oder zwei Rädern (zum Beispiel ein Monowheel oder ein Segway).

Ein „motorisiertes Fortbewegungsgerät“ muss über keine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung verfügen.

Welche Regeln gelten für Fortbewegungsgeräte?

Die Antworten auf diese Frage lesen Sie unter folgendem Link (bei Smartphone auf Feld „Oder weiter zur Website“ klicken:

REGELN FÜR E-SCOOTER

 

Eine Antwort auf “Polizei erläutert die Regeln für E-Scooter in Belgien”

  1. Torsten Ogertschnig

    Es scheint so als habe ich ein Fehler eingeschlichen. In dem Text zu dem der Link führt ist nicht ausgeführt, dass die Elektrotretroller eine Beleuchtung benötigen. Jedes Fahrzeug in Belgien muss eine Beleuchtung haben. Auch die anderen Fortbewegungsgeräte müssen bei Nach Licht haben – welches aber am Fahrer angebracht werden kann. Es gibt ja diese Lichter die man an den Arm klemmen kann. Ohne Licht geht es nicht. Zudem sollte darauf hingeweisen werden, dass Rückstrahler und retroreflektierende Streifen eine EU Zulassung aufweisen müssen. Denn viele im handel erhältlichen Rückstahler, Beleuchtungen und retroreflektierende Streifen weisen diese nicht auf und sich damit im Grunde genommen nicht Konform mit den Regeln und zudem eine Gefahr.
    Zudem wäre ein gut gemeinter Rat wünschenswert, dass zwar keine Helmpflicht besteht, aber man dennoch besser einen Helm tragen sollte, um sich selbst zu schützen.

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