Gemeinsam mit Schulleitern und -trägern hat DG-Minister Harald Mollers (ProDG) am Dienstag festgelegt, wie die schrittweise Aufnahme des Unterrichts in Ostbelgien erfolgen soll.
Am vergangenen Freitag hatte der Nationale Sicherheitsrat die allgemeinen Rahmenbedingungen für die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 18. Mai festgelegt: Höchstens drei Schuljahre sollen jeweils in den Grund- und Sekundarschulen wieder beschult werden.
Priorität haben die Abschlussjahrgänge, die berufliche Bildung und Schüler mit spezifischem Lernbedarf. Der Unterricht in den Kindergärten bleibt ausgesetzt.
Bildungsminister Mollers hat nach Konzertierung mit den Schulleitern und Schulträgern heute eine einheitliche Vorgehensweise für die Schulen in Ostbelgien festgelegt.
Sofern die geltenden Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden können, wird der Unterricht wie folgt wieder aufgenommen:
– Phase 1: Ab dem 18. Mai 2020
In einem ersten Schritt werden die Abschlussjahrgänge zurück in die Schulen kommen: 6. Primarschuljahr, 6. und 7. Sekundarschuljahr und alle Jahrgänge, in denen ein Befähigungsnachweis verliehen wird (inklusive Förderschulwesen und mittelständische Ausbildung).
Diese Schüler erhalten prioritär Zugang zum schulischen Unterricht, um den Erhalt der Diplome und Befähigungsnachweise zu ermöglichen und die Anschlussfähigkeit zu gewährleisten.
Am 22. Mai erfolgt eine Evaluierung. Vorausgesetzt, die Bedingungen für eine sichere Beschulung weiterer Schüler sind erfüllt und die organisatorischen Möglichkeiten und die Anzahl der Schüler, die täglich in der schulischen Betreuung anwesend sind, lassen es zu, tritt Phase 2 in Kraft.
– Phase 2: Ab dem 25. Mai 2020
Rückkehr des 1. Primarschuljahres und des 2. Sekundarschuljahres.
In den Primarschulen erhalten die Erstklässler wieder Zugang zum schulischen Unterricht, weil der Fernunterricht für junge Schüler weniger geeignet ist, insbesondere wenn es darum geht, den frühen Schriftspracherwerb zu fördern, den Zahlenbegriff zu festigen und den Erstleseunterricht fachdidaktisch zu gewährleisten. In der zweiten Phase sollen zudem die Schüler des 2. Sekundarschuljahres in die Schulen zurückkehren, da für sie die Orientierung bevorsteht.
Die Wiederaufnahme des Unterrichts und die schulische Betreuung werden auch während der zweiten Phase fortlaufend beobachtet. Am 29. Mai erfolgt eine Evaluierung.
Auf Grundlage der Evaluierung wird entschieden, ob ab dem 8. Juni, in einer 3. Phase, ein weiterer Jahrgang zugelassen und/oder die Anzahl Unterrichtstage für die Schüler erhöht wird, die den Unterricht in der Schule zuvor bereits aufgenommen haben.
Die Schulen identifizieren innerhalb jeder Klassengruppe die Schüler, die aufgrund von Schulschwierigkeiten oder besonderen Lernbedürfnissen einer spezifischen Unterstützung bedürfen.
Vorbehaltlich der organisatorischen Kapazitäten jeder Schule und der Einhaltung der geltenden Hygiene- und Distanzregeln können diese Schüler ab dem 25. Mai an max. 2 Tagen pro Woche unabhängig von ihrem Studienjahr zur Schule eingeladen werden, um den Kontakt zu ihren Lehrern wieder aufzunehmen.
Diese Vorgehensweise gilt für alle Schulen. Sie kommt insbesondere in den Förderschulen zum Tragen, wo zudem die Therapiestunden wieder aufgenommen werden.
Jede Schülergruppe erhält an max. 2 ganzen Tagen (oder 4 halben Tagen) pro Woche Unterricht. An den restlichen Tagen arbeiten die Schüler – wie die Schüler der anderen Jahrgänge auch – weiter im Fernunterricht.
Die Klassen werden in kleinere Gruppen eingeteilt mit mindestens 4 qm pro Schüler und zusätzlichen 8 qm pro Lehrer.
Die Organisation der Schülerbeförderung wird in den kommenden Tagen unter anderem in Absprache mit dem TEC geklärt.
Minister Mollers erklärte zur schrittweisen Wiederöffnung: „Mich haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Fragen von Eltern erreicht. Manche wünschen sich, dass der Unterricht so schnell wie möglich wieder aufgenommen wird, andere möchten, dass er bis zum Ende des Schuljahres ausgesetzt bleibt. Ich betone daher noch einmal, dass der Nationale Sicherheitsrat diese Entscheidung nicht ohne Grund getroffen hat. Ziel ist es, das Coronavirus zum Schutz der gesamten Bevölkerung weiterhin einzudämmen, damit es sich nicht zu schnell ausbreiten kann. Da wir vermutlich selbst im September noch nicht vollständig zur Normalität zurückkehren können und mit Einschränkungen rechnen müssen, ist es zudem essenziell, in den wenigen verbleibenden Wochen dieses Schuljahres schon erste Erfahrungen mit einer veränderten Unterrichtssituation unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln zu sammeln. Es handelt sich hierbei um eine ausdrückliche Empfehlung der Experten, der wir folgen. Selbstverständlich werden in den Schulen die nötigen Vorkehrungen getroffen. Wenn die Hygiene- und Distanzregeln nicht eingehalten werden können, wird der Unterricht nicht wieder aufgenommen. Die Schulleiter haben mir jedoch versichert, dass sie die vereinbarte Vorgehensweise unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen umsetzen können.“
Die Wiederaufnahme des Unterrichts erfolgt unter Einhaltung festgelegter Regeln. Die Schulen haben bereits Ende letzter Woche eine Liste der zu treffenden Maßnahmen erhalten, damit sie sich auf die Wiederaufnahme des Unterrichts vorbereiten können. Präzisierungen werden in den kommenden Tagen und Wochen folgen.
Die föderale Expertengruppe wird die Personengruppen (Schüler und Lehrer) definieren, die aus gesundheitlichen Gründen (vorsorglich) dem Unterricht fernbleiben sollen. Sobald die Informationen vorliegen, werden Schulen und Eltern informiert.
Die Experten versichern, dass die Wiederaufnahme des Unterrichts aus gesundheitlicher Sicht für die Schüler kein außergewöhnliches Risiko darstellt. Die Maßnahmen dienen nicht in erster Linie dem Schutz der Schüler, sondern der Eindämmung der Ausbreitung des Virus. „Da sich zahlreiche Eltern dennoch Sorgen machen, werden wir bei der Schulpflichtkontrolle Kulanz walten lassen“, so Mollers. Die Schulpflicht bleibt jedoch bestehen.
Die Schulen organisieren weiterhin eine Betreuung für die Kinder von Eltern, die im Gesundheitsbereich oder in anderen systemrelevanten Sektoren arbeiten oder die während ihrer Arbeitszeit keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben, sowie für Kinder aus prekären Lebensverhältnissen.
Fahrten (auch grenzüberschreitende) und Ausgänge im Zusammenhang mit dem Unterricht gelten als essenzielle Fortbewegungen und sind somit erlaubt.
Die Eltern erhalten durch die Schulen ein Schreiben des Bildungsministers mit weiteren Informationen.
Was für die Schulen in der DG bereits zuvor beschlossen wurde, entnehmen Sie den folgenden Artikeln auf OD:
Mollers: Auch für die Sekundarschulen in der DG finden zum Ende des Schuljahres keine Prüfungen statt. #DG #Ostbelgien @OliverPaasch @iweykmans @pascal_arimont https://t.co/zZ3WHFBcYc pic.twitter.com/HUQCxOhnXz
— Ostbelgien Direkt (@OstbelDirekt) April 17, 2020
Mollers: Schule weiter ausgesetzt, Fernunterricht wird angepasst, Prüfungen in den Grundschulen entfallen. #Coronavirus #COVID19 #DG #Ostbelgien @OliverPaasch @iweykmans @pascal_arimont https://t.co/V5VbwTm3nx pic.twitter.com/BkPctsUkjZ
— Ostbelgien Direkt (@OstbelDirekt) April 17, 2020
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