Gesellschaft

Handyverbot in unseren Schulen – ja oder nein? – So sieht die Praxis im ostbelgischen Unterrichtswesen aus

Die neuen Medien und das Internet haben das Freizeitverhalten unserer Kinder und Jugendlichen verändert. Foto: Shutterstock

Sollen Handys und Smartphones in unseren Schulen genutzt oder verboten werden? Mit dieser Thematik befasste sich der Fraktionssprecher von Vivant im DG-Parlament, Michael Balter, in einer schriftlichen Frage an Minister Harald Mollers (ProDG), zuständig für Unterricht.

In Frankreich wird ab dem Beginn des neuen Schuljahres im September 2018 ein generelles Verbot für Handys und alle anderen online-fähigen Geräte in Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen in Kraft treten. Einzige Ausnahmen sollen pädagogische Zwecke oder die ausdrückliche Erlaubnis durch die Schulordnung sein.

Nicht nur in Belgien, sondern auch in Deutschland, Österreich und Luxemburg beispielsweise wird dieses Thema momentan heiß diskutiert.

In einer schriftlichen Frage wollte der Vivant-Abgeordnete Balter von Unterrichtsminister Mollers wissen, wie die Handynutzung in den hiesigen Schulen gehandhabt wird.

Balter listete in seiner Frage die Vor- und Nachteile eines Handyverbots in der Schule auf, die seiner Meinung nach folgende sind:

PRO Handyverbot

• Handys verleiten zum Schummeln;
• Handys stören durch Klingeltöne den Unterricht;
• Handys lenken die Schüler ab, Schüler chatten und spielen anstatt zu lernen;

Eine Zeichnung mit einem durchgestrichenen Smartphone weist eine Smartphone- oder Handyfreie Zone aus. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

• Eine ständige Erreichbarkeit durch die Eltern ist während der Schulzeit nicht notwendig;
• Plattform für Mobbing an Schülern und Lehrern;
• Handys verhindern die verbale Kommunikation;
• Kinder bewegen sich weniger in den Pausen;
• Smartphones werden als Statussymbol wahrgenommen;
• Es gibt keine Beweise für den Erfolg des Lernens am Tablet oder Smartphone;
• Es kann offline und mit kabelgebundenen PCs oder Tablets gearbeitet werden;
• Schulen sollten sensible, persönliche Daten schützen;
• Schulen sollten sich nicht von (Pauschal-)Angeboten großer IT-Firmen abhängig machen;
• Die gesundheitsschädliche Strahlenbelastung durch das Funknetz (WLAN, mobiles Internet) wird minimiert.

KONTRA Handyverbot

• Man kann zu unterrichtsrelevanten Themen schnell Informationen aufsuchen;
• Schüler haben evtl. mehr Spaß am Lernen, es kann überall genutzt werden;
• Handys können zur Wissensvermittlung eingesetzt werden;
• Tafelbilder können abfotografiert werden;
• Kinder mit Dyslexie oder anderen Einschränkungen können das Handy als Hilfe nutzen;

Jeder für sich mit seinem Smartphone. Foto: Shutterstock

• Die Lehrer müssen sich kreative Arbeiten ausdenken, um die Schüler zu fordern;
• Es müssen neue Arten des Lernens und Unterrichtens entwickelt werden;
• Im realen Leben ist das Smartphone ein zentrales Kommunikationsmedium;
• In Notfällen kann ein Schüler schnell erreicht werden;
• Das Handy kann als Termin- und Hausaufgabenplaner eingesetzt werden;
• Die Kosten für eine angemessene digitale Infrastruktur der Schulen sind sehr hoch.

In seiner Antwort erläuterte Minister Mollers, wie die Schulen in der DG das Problem der Handynutzung konkret handhaben.

Grundsätzlich habe sich die Situation in den letzten beiden Jahren nicht gewandelt, so Mollers. Dennoch habe er eine erneute Befragung der Schulleitungen vornehmen lassen. Folgendes hätten die Schulen ihm mitgeteilt.

So ist die Handynutzung in unseren Schulen geregelt

– CFA Kelmis Primarschule: Die Nutzung des Handys ist grundsätzlich untersagt. Die Smartphones dürfen sich ausgeschaltet in den Schultaschen befinden. Bei Zuwiderhandlung behält der Schulleiter das Handy ein und gibt es den Erziehungsberechtigten eventuell zurück. Die Nutzung für Lehrer ist nicht geregelt. Es versteht sich von selbst, dass die private Nutzung des Smartphones bei der Durchführung von Unterricht nicht zielführend sein kann.

– CFA Kelmis Sekundarschule: Elektronische Medien (z.B. MP3-Player, Handy oder Smartphone, Tablet-PC) dürfen weder in den Fluren noch in den Klassenräumen oder bei außerschulischen Aktivitäten genutzt werden. Sie müssen vor Betreten des Gebäudes so verstaut werden, dass sie nicht mehr sichtbar sind. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine befristete Beschlagnahmung des Gerätes. Der entsprechende Passus in der Schulordnung gilt auch für Lehrer und das übrige Personal.

Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

– KA Eupen Primarschule: Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden ist die Benutzung eines Handys nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät nach Entnehmen der SIM-Karte durch den Schüler bei der Schulleitung hinterlegt und kann nur im Beisein der Eltern nach einer Woche wieder abgeholt werden. Für wichtige Mitteilungen besteht immer die Möglichkeit, das Sekretariat zu kontaktieren. Begründete Ausnahmeregelungen sind möglich. Die Lehrer dürfen ihr Handy außerhalb der Unterrichtszeiten uneingeschränkt nutzen.

– KA Eupen Sekundarschule: Schülern ist die Nutzung des Handys in den Gängen und Klassen untersagt, im Pausenhof und in der Aula ist der Gebrauch der Handys erlaubt. Ausnahmeregelungen sind möglich. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy je nach Situation für einige Stunden bis mehrere Tage eingezogen. Die Lehrer sind ebenfalls angehalten, in der Klasse kein Handy zu benutzen.

– RSI Eupen: Während des Unterrichts ist die Nutzung des Handys prinzipiell für Schüler und Lehrer verboten. Ausnahmeregelungen aus pädagogischen Gründen sind möglich. Außerhalb des Unterrichts ist die Nutzung des Handys im Pausenhof und in den Fluren für Schüler und Lehrer erlaubt. Die Ordnungsmaßnahmen sind gestaffelt: Bei einmaliger Zuwiderhandlung ermahnt der Lehrer den Schüler, das Handy wegzuräumen oder nimmt es dem Schüler für die Dauer der Unterrichtsstunde ab. Er kann auch eine Disziplinarstrafe erteilen (Nachsitzen, Strafe). Im äußersten Fall wird das Handy für zwei Wochen eingezogen und bei der Schulleitung hinterlegt.

08.09.2018, Hamburg: Ein Junge hält während eines Demonstrationszuges ein Plakat mit verschiedenen Logos von Social-Media-Firmen in den Händen, die mit einem roten Kreuz durchgestrichen sind. Foto: Axel Heimken/dpa

– KA Sankt-Vith Primarschule: Auf dem gesamten Schulgelände sowie während außerschulischer Aktivitäten ist der Gebrauch von Handys nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät beim Schulleiter hinterlegt und kann nur im Beisein der Eltern wieder abgeholt werden.

– KA Sankt-Vith Sekundarschule: Das Benutzen von Bild- und Tonträgern (Handy, MP3-Player etc.) ist auf dem Schulgelände und auf dem Hin- und Rückweg zum Sport- und Freizeitzentrum nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät, inklusive Sim-Karte, im Sekretariat hinterlegt. Beim ersten Mal wird es für einen Unterrichtstag beschlagnahmt (bis zum folgenden Unterrichtstag 16 Uhr), beim zweiten Mal für eine Woche, bei jedem weiteren Mal für zwei Wochen konfisziert. Ab der 2. Konfiszierung kann das Gerät nur im Beisein des Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Eltern können ihrem Kind wichtige Mitteilungen immer telefonisch über das Sekretariat der Schule zukommen lassen.

– Zentrum für Förderpädagogik (ZFP) Sekundarschule: Das Handy muss während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein; in den Pausen darf es benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung wird dem Schüler das Gerät für eine Woche abgenommen. Für das Personal ist während der Arbeit mit Schülern die private Nutzung des Handys untersagt (außer in Notfällen).

Handys verleiten zum Schummeln. Foto: Shutterstock

– ZFP Eupen Primar: Während der Unterrichtszeit muss das Handy ausgeschaltet sein; bei Missachtung muss das Gerät 10 Tage abgegeben werden. Für das Personal ist während der Arbeit mit Schülern die private Nutzung des Handys untersagt (außer in Notfällen).

– ZFP/GGS Bütgenbach: Die Schüler werden aufgefordert, das Handy zu Hause zu lassen. Bei Verstößen erhalten die Schüler eine Ermahnung, eine Bemerkung im Tagebuch oder eine Strafe. Für das Personal ist während der Arbeit mit Schülern die private Nutzung des Handys untersagt (außer in Notfällen).

– ZFP Primar St. Vith: Die Handys dürfen nicht zur Schule mitgebracht werden. Das Telefon des Sekretariates steht den Schülern bei wichtigen Mitteilungen nach Hause zur Verfügung. Bei Zuwiderhandlung muss das Handy für einen Monat lang abgegeben werden. Für das Personal ist während der Arbeit mit Schülern die private Nutzung des Handys untersagt (außer in Notfällen). (cre)

11 Antworten auf “Handyverbot in unseren Schulen – ja oder nein? – So sieht die Praxis im ostbelgischen Unterrichtswesen aus”

  1. Alfons van Compernolle

    Ich stimme ebenfalls fuer ein komplettes Handyverbot waehrend des Unterrichts.
    Es stoert nicht nur den Unterricht und verhindert somit ein stoerungsfreies Lernen , es ist auch eine Unart und Nutzlos, dass unsere Schueler/innen heute immer und ueberall erreichbar sein muessen / wollen ! Gleiches gilt fuer Lehrpersonal waehrend des Unterrichts !

  2. delegierter

    Warum sind alle Gebühren abgeschafft worden ?
    Wenn jede Verbindung 1 € kostete, dann würde das sich von selber regeln und der Blödsinn mit den hunderten WhatsApp am Tag wäre auch hinfällig sodass die Leute sich ihrer Arbeit widmen könnten.

  3. Für meinen Sohn(13 Jahre) gilt Handy-verbot an der Schule. Und da brauch ich kein Gesetz oder Schulverbot für. Wer sich mal ein wenig darüber informiert, was Hirnforscher zur Entwicklung Jugendlicher sagen, die zu viel davon ‚konsumieren‘, der kommt schon von selbst drauf, dass ein Smartphone in der Schule unnötig und sogar schädlich ist.

  4. Marcel Scholzen Eimerscheid

    Ein Handyverbot ist gerechtfertigt. Nur duerfen Lehrer es einfach so beschlagnahmen ? Ohne richterliche Erlaubnis. Ist Ja nicht deren Eigentum. Man kann sich doch nicht einfach so an andere Leute Eigentum vergreifen.

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