Wenn vor dem Eupener Strafgericht einem Ostbelgier der Prozess gemacht wird, kann dieser in der Regel damit rechnen, dass sein Name im Bericht der deutschsprachigen Medien nicht erwähnt wird. Wenn man jedoch eine prominente Person ist, kann man hingegen nicht unbedingt darauf hoffen, dass die eigene Identität nur denjenigen bekannt ist, die bei der öffentlichen Verhandlung im Gerichtssaal anwesend waren. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
„Ein Mann aus der Eifel“, „ein Eupener Arzt“ oder „ein Lehrer aus Kelmis“ heißt es dann in den Berichten über Straftaten oder Sittendelikte.
Wenn die Leser unbedingt darauf erpicht sind, zu erfahren, wer der „Eupener Arzt“ oder der „Lehrer aus Kelmis“ wirklich ist, kaufen sie sich eine bekannte frankophone Boulevardzeitung, denn die nimmt in den meisten Fällen auf überhaupt nichts Rücksicht.
Wenn ein Politiker vor Gericht steht, kann er von Seiten der Gerichtsberichterstatter keine Rücksichtsnahme erwarten, obwohl es dafür genügend Gründe gäbe. Immerhin hat der angeklagte Politiker auch Familienangehörige, die vor allem in einem ländlichen Gebiet wie Ostbelgien schon lange vor der eigentlichen Verhandlung unter dem Fall zu leiden haben.
Zwar wird in der Regel im Bericht des Gerichtsreporters in einem Nebensatz betont, dass die Unschuldsvermutung gelte, also jeder Angeklagte als unschuldig zu gelten hat, solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde, aber das gemeine Volk hält sich in den meisten Fällen nicht daran. Sobald auch nur ermittelt wird, ist man im Volksmund bereits schuldig.
In Eupen musste sich ein bekannter ehemaliger Politiker und Rechtsanwalt vor dem Strafgericht verantworten. Die Verhandlung war für den Monat Oktober angesetzt, aber schon Anfang September kündigte das Grenz-Echo an: „Auf den Gerichtsbezirk Eupen wartet ein heißer Herbst“. Und im Gegensatz zu den anderen genannten Fällen wurde im Vorbericht über den Rechtsanwalt und Politiker, der sich vor Gericht verantworten sollte, schon in der Überschrift der Name genannt. Im Text wurde sogar der politische Werdegang des Beschuldigten im Detail erwähnt.
Zu einer öffentlichen Verhandlung ist es gar nicht erst gekommen, weil es in der Zwischenzeit zu einer Vereinbarung zwischen dem Angeklagten und der Eupener Staatsanwaltschaft kam, nachdem der ehemalige Rechtsanwalt die ihm zur Last gelegten Straftaten, nämlich Betrug und Unterschlagung, gestanden hatte.
Laut der Vereinbarung, über die in Grenz-Echo und BRF ebenfalls unter Angabe des Namens berichtet wurde, muss der Angeklagte 200 Arbeitsstunden leisten, 8.000 Euro Geldstrafe, rund 23.000 Euro Entschädigung, 3.000 Euro Prozesskostenentschädigung für eine Versicherungsgesellschaft sowie alle Gerichtskosten zahlen. Zudem werden ihm für 5 Jahre die bürgerlichen Rechte entzogen.
Jetzt kann man durchaus darüber spekulieren, wie sich Grenz-Echo und BRF verhalten hätten, wenn der beschuldigte Rechtsanwalt kein Liberaler gewesen wäre, sondern der Partei von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) oder Parlamentspräsident Karl-Heinz Lambertz (SP) angehört hätte. Wäre dann auch der volle Name des Angeklagten genannt worden oder hätte man sich mit der Bezeichnung „ein Rechtsanwalt“ oder gar „ein Mann aus Eupen“ begnügt? Wird hier je nach politischer Couleur des Angeklagten (und folglich auch des Gerichtsberichterstatters) mit zweierlei Maß gemessen?
Oder wie eine Zeitungsleserin in einer E-Mail ans Grenz-Echo schrieb: „Ich möchte Sie bitten, mir zu erklären, wie Herr X in Ihrer Ausgabe vom 8.11.2022 sowohl auf der ersten als auch auf der fünften Seite namentlich erwähnt wird und z.B. ein Tennislehrer, der wegen sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen angeklagt ist, nicht namentlich erwähnt wird (…) Hat der verantwortliche Redakteur einmal darüber nachgedacht, welche Auswirkungen dieser Artikel für Herrn X und seine Familie und seine schulpflichtigen Kinder hat?“ (cre)
„Jetzt kann man durchaus darüber spekulieren, wie sich Grenz-Echo und BRF verhalten hätten, wenn der beschuldigte Rechtsanwalt kein Liberaler, sondern der Partei von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) oder Parlamentspräsident Karl-Heinz Lambertz (SP), angehört hätte. Wäre dann auch der volle Name des Angeklagten genannt worden oder hätte man sich mit der Bezeichnung „ein Rechtsanwalt“ oder gar „ein Mann aus Eupen“ begnügt?“
„Zwar wird in der Regel im Bericht des Gerichtsreporters in einem Nebensatz betont, dass die Unschuldsvermutung gelte, also jeder Angeklagte als unschuldig zu gelten hat, solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde, aber das gemeine Volk hält sich in den meisten Fällen nicht daran. Sobald auch nur ermittelt wird, ist man im Volksmund bereits schuldig.“
Na Herr Cremer, ich dachte, das gemeine Volk würde gerne vorschnell urteilen.
Sie sind übrigens gerade mit diesem Absatz in die selbe Falle getappt, indem Sie indirekt unterstellen, die Regierungspolitiker würden eine separate Behandlung bekommen.
Diese Art der Presse geht garnicht!!
Scheint mir immer mehr zu sein das da die Presse die Leute bloß stellt, nur weil man nicht der Coleur des Schreiblings gefällt.
Dies fällt auch immer mehr bei zb den Berichterstattungen über Politik und Gemeinderäte auf!
Der hier nicht genannte ist ein feiner Kerl und wird von den Medien, namentlich durchs Dorf gejagt!
Gejagt wird niemand, es wird lediglich darüber berichtet. Das was die Leser und ,,Bewerter“ daraus machen ist ,,jagen“. Nur weil die Art und Weise der Berichterstattung einigen nicht gefällt ist es nicht gleich grundsätzlich falsch. Über Moral muss man bei Medien eh nicht reden.
„ Der hier nicht genannte ist ein feiner Kerl“
Ein feiner Kerl? Unter feiner Kerl verstehe ich etwas anderes, jedenfalls nicht jemand der Betrug und Unterschlagung, akzeptiert hat.
Also, geben Sie mir einmal ihre Anschrift und ich werde bei Ihnen, ein Einbruch mit Diebstahl begehen weil ich ein feiner Kerl bin.
feiner Kerl.. keine Ahnung welche Ihre Werte sind, aber +/- 100.000 € von anderen Konten abzweigen, erscheint mir wenig ehrenhaft….
und wären diese Ungereimtheiten der Anwaltskammer nicht aufgefallen, gäbe es mit Sicherheit weitere Geschädigte …
Sicherlich genauso eine Verurteilung ist es liebes OD, wenn man behauptet und in den Raum stellt, dass Grenzecho und der BRF würdenden vollständigen Namen einer Person nicht veröffentlichen, wäre es eine Person anderer Partei gewesen.
Zum zweiten sollte auch in Betracht gezogen werden, dass ein Politiker (oder eben ehemaliger Politiker) eine Person des öffentlichen Leben ist und in dem Sinne auch mit negativen Berichterstattungen umgehen muss zu seiner Person.
Drittens, wurde in diesem Medium ebenso darüber NAMENTLICH berichtet, wie der ehemalige Kollege Bildstein vor Gericht einen Erfolg gegen das Grenzecho gelandet hat. Da wurde sich auch nicht gescheut Namen zu nennen wer gegen wen vor Gericht was erzielt hat.
Zum vierten wird jeglicher Gerichtsprozess im Namen des Volkes geführt, jede Gerichtssitzung ist öffentlich und kann -unter gewissen Ausnahmen- von JEDEM besucht werden, weswegen auch namentliche Erwähnungen aller Gerichtsfällen über die geschrieben wird legitim wären.
Herr Cremer gab sich sehr viel Mühe, alle Ereignisse bezüglich der Sache Bruno Kartheuser gegen Paasch Lorenz hier genug aus zu schlachten. Ob er da seine moralischen Maßstäbe wohl hier genauso beachtet hat?
#Abteilung 44
„Jetzt kann man durchaus darüber spekulieren, wie sich Grenz-Echo und BRF verhalten hätten, wenn der beschuldigte Rechtsanwalt kein Liberaler gewesen wäre, sondern der Partei von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) oder Parlamentspräsident Karl-Heinz Lambertz (SP) angehört hätte. …..“
Ist das für die Abteilung 44 eine Behauptung?
Ist der Abteilung 44 der Begriff „hypothetische Frage“ bekannt?
Über diese besagte Berichterstattung habe auch ich mich verwundert die Augen gerieben. Ich persönlich finde, dass auch in der Presse gleiches Recht für alle zu gelten hat. Eine Unterschlagung ist genau wie Verleumdung oder Falschbehauptungen eine böse Straftat aber lang nicht so gemein wie Mord oder Kindesmissnrauch. In der Tat wäre es zum Schutze unserer Kinder besser, wenn die Namen von Kinderschänder offen genannt würden.
Wie schon geschrieben, entweder man nennt alle oder keinen und wenn es nur im gleichen Genre der Straftaten ist.
Ehrlich wäre es, wenn diejenigen die eine Straftat begehen genauso genannt werden, wie diejenigen die etwas gutes tuen, wie zB. ein Tor in der 4. Provinzklasse des Fussballs geschossen haben.
Der besagte Gerichtsreporter des GE kannte das Schreiben der Zeitungsleserin an die Redaktion. Dennoch wurde gestern der Name des zurückgetretenen Politikers bereits im Titel (sogar missverständlich) wiederholt. Dies, obwohl das von ihm eingestandenen Vergehen ein berufliches und keineswegs politisches war.
Da die Namen dieses „Reporters“ und des verantwortlichen Chefredakteurs ebenfalls bekannt sind, muss man Frage stellen, mit welcher Anmaßung, sie ihren Berufsstand blamieren und bis dahin unbescholtene Menschen und Familie verletzen.
Ausgerechnet von diesen beiden aus dem GE kommen doch seit Jahren die Vorwürfe gegen
Herrn Gerard Cremer und sein OD, „mit Dreck zu schleudern“; sie können es offenbar besser. Die Schande fällt auf das Blatt zurück.
Der GE-Chefredakteur und sein Gerichtsreporter kannten das Schreiben der Zeitungsleserin. Dennoch wiederholten Sie den Namen des Beschuldigten sensationsträchtig im Titel (obendrein missverständlich). Dies obwohl das Vergehen keineswegs ein politisches, sondern ein berufliches war.
Muss man denn ein Sexualstraftäter oder ein ausländischer Kupferdieb sein, um in diesem Blatt anständig behandelt zu werden.? Zumal die sich selbst zum Richter aufschwingenden“Journalisten“ keine Gelegenheit auslassen, mit ihrem besserwissenszn Finger auf Herrn Gerard Cremer und seine OD-Berichterstattung zu zeigen, der sie im Grunde in ihren Befangenheiten qualitativ nicht das Wasser reichen können.
Ich erinnere mich noch gut der warnenden Worte von Fred Evers als der eigene Gerichtsbezirk Realität wurde dass in einem so kleinen Gebiet jeder jeden kennt und jedes Dossier sofort ein Gesicht hat. Dass durch den Verlust einer gewissen Anonymität ein Beschuldigter schnell zum Sündenbock wird, und auch nach einem Freispruch „gebrandmarkt“ bliebe, ging im allgemeinen Jubel aber unter. Ironie der Geschichte dass es ausgerechnet Politiker und bekannte Persönlichkeiten, die ja zu den grössten Befürwortern einer Autonomie zählen, dabei am härtesten trifft…..
Ja, Fred Evers hat so manches früh erkannt! Deshalb wurde er auch von dem ehemaligen Redakteur und jetzigen Gerichtsreporter Jürgen Heck (sein Name steht im Blatt) nicht geschont. Umso mehr hofierte der Sozialist mit groß aufgemachten Artikeln selbst die harmlosesten Auftritte von KH Lambertz. Durch viel mehr ist er nicht aufgefallen. In Berichten aus dem Gerichtsaal, wo selbst der Staatsanwalt oder Rechtsbeistand namentlich nicht erwähnt werden, politisiert er weiter. Zuvor war Heinz Gensterblum im Gericht immer korrekt und hat niemanden in Titeln oder Wiederholungen zusätzlich zu bestrafen versucht.
Chefredakteur Schmitz hat von der Fairness seiner Vorgänger Oswald Schröder, Heinz Warny und Gerard Cremer noch viel zu lernen!
Natürlich, beim ersten Assisenprozess in Eupen wurde von dem oben genannten Journalis auch kein Name genannt ;)
Ich finde es gut, wenn die Leute mit Namen jenannt werden, wa. Ich will ja wissen wer uns über Dr Tisch zieht. Und dee Satz, ob et jrenzEcho nicht weiss wat sie seinen Kindern antut… jeschenkt. Er hat dat selber vor seine Kindern zu verantworten.
Ah jetzt sind Politiker die Opfer ??!! LOL
Warum geht die Eupener Justiz nicht gegen Personen des öffentlichen Lebens vor wenn diese Straftaten oder andere Verbrechen begangen haben ??
Hier wird auch mit zweierlei Maas gemessen !!
Denn vor Gesetz sind alle gleich !! Ungeachtet seines Ansehen, Herkunft oder Sozialem Standes.
z.B. Amtsmissbrauch durch Richter und Politiker wird bei der Eupener Justiz unter den Tisch gekehrt !
Verkehrsverstöße von Politikern und Beamten wird bei der Eupener Justiz unter den Tisch gekehrt !
Betrug, Nötigung, Erpressung durch Anwälte wird bei der Eupener Justiz unter den Tisch gekehrt !
Selbst Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die Verfassung, wird von der Eupener Justiz unter den Tisch gekehrt !
Dass die Eupener Justiz allzuoft, Kriminelle Straftatäter aus den eigenen Reihen deckt und schützt ist allgemein bekannt.
Dass jetzt die Politiker quasi als Opfer dargestellt werden, ist mehr als Armsehlig !!
Ohne Namen zu nennen, wir wissen alle welcher Politiker ( und sogar einer unserer Anwälte aus Eupen ) grundsätzlich unter Alkohol Einfluss durch die Stadt fahren.
Warum unternimmt die Justitz und Polizei hier nichts ? Wird hier eventuell mit zweierlei Maas gemessen ??
Zur Info:
Imunität ist eien Nationale Zugehörigkeit.
Jedoch besagt die dem Nationalem Recht übergeordnete EMRK/ VölKR etc. dass vor Gesetz alle geleich sind.
Somit ist die existens einer Imunität von höhergestellten Personen, schon ein Verbrechen an der Menschlichkeit !
Ebenso, macht ein Politiker oder Beamter Mist ? Wird er in eine ander Position versetzt !
Mach man auf der Arbeit Mist, fleigt man raus !
Also die Politik als Opfer darzustellen ist einfach nur Krank !!!!
Den Fakt ist, dass Volk ist das Opfer der Krimienellen Politik !!!
Erschwerend kommt ja für das Grenz Echo noch hinzu, dass die Zeitung von der schweren Krankheit des Betroffenen wusste und es trotzdem nicht für nötig gehalten hat ihn vor der ersten Veröffentlichung am 1.9. zu kontaktieren.
Gibt es nicht sowas wie Dentologie im Journalismus?
Meinen Sie etwa Deontologie ?
gibt es eine Deontologie für Unterschlagung ? hat er an seine Opfer gedacht, als er die 100.000 € unrechtmässig abgezweigt hat ? denke nein.
Ihn nun als Opfer darzustellen ist fehl am Platz
Wie bereits oben mehrfach geschrieben: Sie messen wieder einmal mit zweierlei Maß, wenn es um die Bewertung ihrer alten Wirkungsstätte geht. Wenn es um Hr. Paasch Sr. geht werden Sie auch nicht müde, die „dubiosen Verbindungen“ immer wieder zu erwähnen und sich den CSP Verschwörungsmythen hinzugeben. Wenn es um den Chef des OECD geht, machen auch Sie immer mysteriöse Andeutungen ob seiner Vita in Raeren, ohne diese zu konkretisieren. Also bitte mal den Ball flach halten. Der arme Liberale wird jetzt vielleicht etwas wie die Sau durchs Dorf gejagt, im Gegensatz zu Sittentätern oder Mördern muss er aber sicherlich keine körperlichen Übergriffe oder gar schlimmeres befürchten. Und wenn man nicht möchte, dass die Mitmenschen etwas von den eigenen Missetaten erfahren, sollte man nicht betrügen, klauen, morden, vergewaltigen oder missbrauchen -> das ist die sicherste Alternative…
Jede Kritik an das GE ist Herr Cremer immer willkommen und ein Artikel Wert – und die Kritik dreht sich hier, wie das Fähnchen im Wind. Beispiele haben hier einige schon genug genannt.
Da begibt man sich dann gerne selbst mal in das Terrain, wo auf einmal einem Pressemensch angeblich das Wohl von Angeklagten (nicht Verurteilten) plötzlich sehr nahe am Herzen liegen. Ich kaufe das OBD aber nicht ab.
Ich behaupte mal an dieser Stelle: Würde man das DG-Parlament morgen auflösen und eine föderale Regierung mit den Kompetenzen beauftragen, würde OBD wohl fast seine Daseinsberechtigung verlieren.
Ich bin ganz Ihrer Meinung. Herr Cremer nutzt jede Gelegenheit um seinen Frust gegen das GE auszuleben. Er bedient sich jedoch allzugerne der im GE veröffentlichen Artikel., und zwar wortwörtlich.
Ich glaube sein Problem mit dem GE kann nur ein guter Therapeut lösen .
Mich stört etwas ganz anderes in diesem Zusammenhang, nämlich die „Vereinbarung“ zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten. D.h. für “ Betrug und Unterschlagung“ kann man also einen „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft eingehen bzw. aushandeln ? Wow! Gefühlt kommt ein Ladendieb nicht so einfach davon… Tja, und da war ja noch etwas vor nicht allzu langer Zeit in Sachen Gerichtsverfahren : ein (auch namentlich) in der Presse genannter Spediteur hatte immer wieder beteuert unschuldig zu sein, in Bezug auf das was ihm strafrechtlich zur Last gelegt wurde, trotzdem war er bereit freiwillig 30 Millionen Euro zu berappen! Wenn nur jeder vermeintlich unschuldig Beschuldigter/Angeklagter und Menschenfreund „freiwillig“ so großzügig den Staat finanziell unterstützen würde, käme das der Allgemeinheit sicherlich zu gute. Nee, Nachtigall, ick hör dir trapsen….
Siehe JOST!
Ich finde es durchaus angebracht, dass die Staatsanwaltschaft dem Gericht einen Vergleich unterbreiten kann, und somit ein langwieriges mündliches Verfahren vermieden wird. Heisst es doch immer wieder, die Justiz wäre überlastet, die Fristen wären zu lang.
Was nun die journalistische Berichterstattung angeht, so hat jeder seine Pressefreiheit: der eine berichtet verfrüht, der andere gar nicht …
Letzteres wurde ja wohl durch den heutigen Artikel „korrigiert“.
Ist ein Drecksloch und die „überbergeordneten“ Dependancen in Liège und Bruxelles auch.
Wie sagte der Richter damals in Verviers : „On s’amuse bien chez les boches“ :-)
Da haben Sie den Mut auf OD Ihre Hand in eine Wunde zu legen und schon beginnt die Ressentiment-Kacke zu dampfen. Die Saubermänner rühren darin herum.
Dabei geht es doch um die simple Frage, ob der GE-Gerichtsreporter einen geständigen, bis dahin unbescholtenen, politisch zurückgetretenen und zuvor schwer kranken Familienvater ehrabschneidend in die Öffentlichkeit bringen darf, mit dem er kein Sterbenswort gesprochen hat? Neben Vorurteilen gibt es auch Nachverurteilungen. Da schwingt sich ein mediokrer Reporter selbst auf den Richterstuhl und fügt dem Strafmaß heimtückisch noch seinen eigenen Senf hinzu. Ist das der Ehrencode eines journalistischen Rentners? Hat der Mann in seinen Berufsjahren nicht gelernt, was Anstand ist?
Nein, der Alte verlässt das Gericht, tritt nach und fällt in den Rücken des Bestraften. Bei der WM treten weitaus honorigere Männer zurück.
hören se mal, ob de Mann nu krank ist oder nicht. Er hat jestanden. Muss de Beschädigten entschädijen, Strafe bezahlen und Strafe abarbeiten. et sollten noch völ mi Leutcherchen die wo wat anstellen in de Zeitung. schämen soll er sich… basta
In der wallonischen Presse sogar mit Foto!
Zur selben Zeit, wo er seine Mandanten und den Staat bewusst und gewollt um mehr als 100.00 € (!) betrogen hat, hat er sich (u.a.) bei der Europawahl 2019 als Spitzenkandidat der PFF aufstellen lassen und den Ehrenmann gemimt. Der Wähler im allgemeinen und vor allem die 1.432, die ihm ihre Vorzugstimme gegeben haben, haben ein Recht darauf zu erfahren, dass auch sie betrogen wurden. Punkt.
Eine Straftäter bleibt ein Straftäter, ob dieser jetzt Krank ist oder nicht, Familienvater oder nicht, Politiker oder nicht, Normalo oder nicht! Und der Name spielt für viele unbescholtenen die Rolle einer „Alarmanlage“, den ich persönlich möchte mit solche Leute nicht verkehren. Also finde ich, jeder verurteilter müsste Namentlich genannt werden.