In Belgien gilt prinzipiell die Wahlpflicht. Die Bedingungen hängen unter anderem von der Nationalität ab. Wer wählen gehen muss, erhält mindestens 15 Tage vor dem Wahltag per Post eine Wahlaufforderung. Doch für wen gilt die Wahlpflicht?
– Wer die belgische Nationalität besitzt und …
- bis zum Wahltag 18 Jahre alt ist,
- bis zum 1. August 2024 im Bevölkerungsregister einer Gemeinde eingetragen ist,
- bis zum Wahltag über sein Wahlrecht verfügt,
… muss am 13. Oktober 2024 seine Stimme abgeben.
– Wahlrecht: Ausschluss- oder Aussetzungsfall
Von der Wahl endgültig ausgeschlossen sind beispielsweise Personen, denen aufgrund einer Verurteilung lebenslang das Wahlrecht aberkannt worden ist. Das Wahlrecht gilt als ausgesetzt, wenn…
- aufgrund einer Verurteilung eine zeitweilige Aberkennung vorliegt,
- es um Personen geht, die entweder interniert sind oder im Sinne des Zivilgesetzbuches als geschützt gelten (ehemals verlängerte Minderjährigkeit).
– Wer die Nationalität eines EU-Staates besitzt und …
- bis zum Wahltag 18 Jahre alt ist,
- bis zum 1. August 2024 im Bevölkerungsregister einer Gemeinde eingetragen ist,
- bis zum 31. Juli 2024 in der Wählerliste einer Gemeinde eingetragen ist,
- bis zum Wahltag über sein Wahlrecht verfügt,
… ist verpflichtet am 13. Oktober, wählen zu gehen
– Wer die Nationalität eines Staates außerhalb der EU besitzt und …
- während fünf Jahren ununterbrochen seinen Hauptwohnort in Belgien hatte, also spätestens seit dem 1. August 2019 und über einen gültigen Aufenthaltsschein,
- bis zum Wahltag 18 Jahre alt ist,
- bis zum 1. August 2024 im Bevölkerungsregister einer Gemeinde eingetragen ist,
- bis zum 31. Juli 2024 in der Wählerliste einer Gemeinde eingetragen ist
- bis zum Wahltag über sein Wahlrecht verfügt,
… muss an den Gemeinderatswahlen teilnehmen.
– Wahlaufforderung: Die Gemeinde schickt die Wahlaufforderung mindestens 15 Tage vor dem Wahltermin per Post. Die Wahlaufforderung präzisiert, wann und wo genau man am Wahltag seine Stimme abgeben muss. Kann eine Wahlaufforderung nicht übermittelt werden, wird sie in der Gemeindeverwaltung hinterlegt. Dort kann man sie bis zum Mittag des Wahltags abholen. Die Wahlaufforderung muss man am Tag der Wahl zusammen mit dem Personalausweis zum Wahllokal mitbringen. Falls man die Wahlaufforderung vergisst, kann man nur zur Stimmabgabe zugelassen werden, wenn der Wahlvorstand die Identität anerkennt.
Alle Infos auf www.gemeindewahlen.be
Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:
Für unser @Anoröckchen besteht Wahlpflicht.
@ – Logisch 13:09 – Irrtum ihrerseits.
Der Mensch muss gar nichts ;
Er respektiert im günstigsten Fall , was die zu glauben über ihm stehenden Wichtigmacher , befehlen .
@ANOROC: Falsch! Jeder Bürger hat Rechte UND Pflichten! Wenn es keine Regeln und Gesetze geben würde, würde jeder tun und lassen was er wöllte und das Land im Chaos versinken.
Die Politiker machen es uns ja vor. Alles geht !.
Herr Cremer, in Belgien besteht nicht mehr überall die Wahlpflicht, in Flandern ist es nicht mehr Pflicht an den Kommunalwahlen teilzunehmen !
Da steht auch „In Belgien gilt prinzipiell die Wahlpflicht“. Auf jeden Fall gilt die Wahlpflicht in den neun deutschsprachigen Gemeinden. Die Ausnahme für Flandern gilt nur für die Kommunalwahlen vom 13. Oktober 2024. Das heißt auch: Es gibt die Wahlpflicht zwar, aber das Nichtwählen wird in Flandern juristisch nicht mehr verfolgt. Gruß
Eine Wahlpflicht VERSTÖ?SST grundsätzlich gegen die MRK, EMRK, sowie IStGB, usw. und stellt im PRIZIP ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar, auch wennn das belgische Gesetz dass anders vorsieht.
Wenn ich sehe wer sich alles zur Wahl stellt muss ich KOTZEN !
Jugendliche die nicht mal eine Ausbildung haben, sich mit Sozialgeldern und SCHWARZARBEIT und Aushilfsjobs über Wasser halten, ander die auf Grund ihrers Berufs nicht berechtigt sind ein solches Amt zu bkleiden, sowie Figuren die noch bei Mami und Papi leben und nicht mal ihr eigenes Leben auf die Reihe bekommen, Realitätsflüchtlinge, usw. !!!!!!
Im Prinzip ist keiner dabei der wiklich in der Lage ist, oder Willens ist, die ERBÄRMLICHE Situation in Eupen zu verbessern.
Und SORRY, zu der Aussage des Herrn Reul, „Eupen könne sich mit mancher Großstadt messen“ ja, bei den kriminellen Übergriffen durch ILLEGALE Migranten stimmt dass, alles ander bleibt auf der Strecke.
Ich weiß nicht in welcher Realität Herr Lucas Reul lebt, aber definitv nicht in der unseren !!
Night Shops, Friseure, Dönerbuden, mehr gibt es doch hier nicht mehr !
DASS IST DIEREALITÄT !
UND NEIN ! Ich will den Job erst gar nicht haben !
Für jeden Beruf muss man eine Aublidung und Schulabschluss haben, nur nciht für Politisch Ämter.
Ich empfhele zwangsweise eine MPU für das Bekleiden von solchen Ämtern einzuführen.
Ich habe meine Zweife das OD die FAKTEN und TATSACHEN veröffentlichen wird.
HINWEIS – Infos zu Gemeinderatswahlen 2024: So funktioniert elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung https://ostbelgiendirekt.be/indie-elektronische-wahl-398357