Leserbrief, Nachrichten

LESERBRIEF – Wegen Probleme gesundheitlicher Natur bestraft

Foto: Shutterstock

Dieser Text schildert meine persönliche Erfahrung und versteht sich als Beitrag zur öffentlichen Diskussion.

Ich habe kein Verbrechen begangen und niemandem geschadet. Dennoch wurde ich verpflichtet, 12.000 Euro zu bezahlen. Für mich entspricht dieser Betrag etwa zehn Jahren Ersparnissen.

Grund dafür ist eine Verzögerung von sechs Monaten bei einem Umzug, der laut geltenden Vorschriften innerhalb eines Jahres hätte abgeschlossen sein müssen.

Diese Verzögerung hatte gesundheitliche Ursachen: Nach einem Unfall mit Handgelenksbruch sowie anhaltenden Rückenproblemen war ein Umzug nur eingeschränkt möglich. Nach dem Einzug traten zudem starke allergische Reaktionen auf, deren Ursache trotz medizinischer Abklärungen nicht eindeutig festgestellt werden konnte, da es keine standardisierten Tests für bestimmte Baumaterialien gibt.
Trotz dieser Umstände wurde die Verzögerung vollständig sanktioniert. Aus meiner persönlichen Sicht erscheint diese Entscheidung unverhältnismäßig, da individuelle gesundheitliche Situationen kaum berücksichtigt wurden.

Dieser Fall wirft aus meiner Sicht eine grundsätzliche Frage auf: Wie werden kleine Eigentümer behandelt, die vorsorglich investieren, um ihre Zukunft abzusichern? Neben steigenden Auflagen, neuen Normen und administrativen Pflichten geraten sie zunehmend unter finanziellen Druck. Langfristig betreffen diese Entwicklungen auch Mieter, da zusätzliche Kosten meist weitergegeben werden.

Ich halte es für wichtig, eine sachliche Diskussion über Verhältnismäßigkeit und Menschlichkeit in der Anwendung bestehender Regelungen zu führen. In begründeten Fällen sollten Ausnahmen oder flexiblere Lösungen möglich sein.

Leserinnen und Leser, die ihre Meinung oder ähnliche Erfahrungen teilen möchten, können mir gerne schreiben an europomliege@hotmail.com. Ich werde jede Zuschrift persönlich beantworten.

15.01.2026 Pascale Baudimont, Eupen

43 Antworten auf “LESERBRIEF – Wegen Probleme gesundheitlicher Natur bestraft”

  1. Flitzeboren

    Juten Tach, von wem wurden Sie sanktioniert und warum genau? Ich kann leider nicht folgen. Kleine Eigentümer werden sanktioniert? Haben Sie Ihr Eigentum verkauft und den Käufer in Schwierigkeiten gebracht, weil Sie nicht fristgerecht ausgezogen sind?
    Ihr Text wirft viele Fragen auf und macht erstmal skeptisch, ob Sie sich das nicht selbst eingrbockt haben.
    Mit gebrochenem Handgelenk hätte ich Freunde, Bekannte und Verwandte die mir den Umzug organisieren würden. Zur Not gibt`s Umzugsfirmen….

    Legen Sie mal die Fakten auf den Tisch. Die Tränendrüsenversion und die bösen anderen machen mich, wie bereits erwähnt sehr skeptisch

    • Um die Spekulationen etwas einzuordnen, hier eine Zusammenfassung der wahrscheinlichsten Hintergründe zu dem Brief vom 15.01.2026:

      1. Wer ist die Autorin? Pascale Baudimont ist in Eupen keine Unbekannte. Sie ist politisch engagiert (unter anderem bei Ecolo) und tritt oft für Bürgerrechte und soziale Gerechtigkeit ein. Das erklärt auch, warum sie ihren Fall nicht einfach nur privat schluckt, sondern eine „sachliche Diskussion über Menschlichkeit“ in der Verwaltung anstößt.

      2. Warum die 12.000 Euro Strafe? (Die wahrscheinlichste Ursache) Auch wenn sie es nicht explizit schreibt, deutet die Kombination aus „Umzug“, „Jahresfrist“ und „Sanktion“ in Belgien stark auf das Finanzamt (FÖD Finanzen) hin:

      Steuervorteil beim Hauskauf: In Belgien kann man beim Kauf eines Eigenheims oft tausende Euro an Registrierungsgebühren sparen (z.B. durch Abattements).

      Die harte Bedingung: Man ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb einer strengen Frist (oft 1 Jahr) seinen Hauptwohnsitz dort anzumelden.

      Die Konsequenz: Wer diese Frist verpasst – egal ob um 6 Monate oder nur 6 Tage –, muss die gesparte Steuer zurückzahlen, meistens plus einer saftigen Geldstrafe. So kommt man schnell auf eine Summe von 12.000 Euro.

      3. Ihr Argument gegen die Bürokratie Sie bestreitet nicht, dass sie zu spät war, sondern kritisiert die Unverhältnismäßigkeit:

      Sie hatte triftige Gründe (Bruch des Handgelenks, Rückenprobleme, Allergien durch Baumaterialien).

      Die Behörde hat diese menschlichen/gesundheitlichen Faktoren bei der Entscheidung komplett ignoriert und stur nach Vorschrift gehandelt.

      4. Was sie erreichen will Sie sieht sich als Beispiel für „kleine Eigentümer“, die durch starre Normen und administrative Pflichten finanziell ruiniert werden. Sie sammelt nun Erfahrungsberichte unter ihrer E-Mail-Adresse, vermutlich um das Thema politisch auf die Agenda zu setzen.

      Zusammengefasst: Es geht hier wohl weniger um einen privaten Streit mit einem Käufer, sondern um den Kampf einer politisch erfahrenen Bürgerin gegen die unnachgiebige belgische Steuerbürokratie.

    • Pascale Baudimont

      @ toll:Es ist eine Diskussion über Verhältnsmäßigkeit und Menschlichkeit bei der Anwendung bestehender Regelungen zu führen, wobei stets zu berücksichtigen ist, dass Gesetze ihrem ursprünglichen Zweck dienen müssen und nicht auf Kosten der Menschlichkeit angewendet werden dürfen.

    • Pascale Baudimont

      @ Schmitzelogen, „Ja, 2024 war das noch denkbar. Die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen haben sich seither jedoch deutlich verändert. Aufgrund der neuen Regelungen und der damit verbundenen finanziellen Risiken habe ich mich entschieden, keine Zimmer mehr zu vermieten.
      Das ist keine Frage mangelnder Solidarität, sondern eine Frage von Verantwortung und Verhältnismäßigkeit. Selbst eine reguläre, legale Zimmervermietung kann heute dazu führen, dass Mieter ihre soziale Absicherung verlieren oder Mietzahlungen unsicher werden. Diese Entwicklung trifft nicht nur Menschen in prekären Situationen, sondern auch private Vermieter, die verantwortungsvoll und rechtskonform handeln wollen.
      Wenn bestehende Regelungen so angewendet werden, dass sie legale und menschlich nachvollziehbare Lösungen faktisch unmöglich machen, muss die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gestellt werden. Menschlichkeit bedeutet nicht, Gesetze zu umgehen, sondern sie so anzuwenden, dass sie ihren sozialen Zweck nicht verfehlen. Solange dies nicht gewährleistet ist, ist es für mich unter den gegebenen Umständen nicht mehr verantwortbar, ein Zimmer zu vermieten.“
      https://www.lalibre.be/belgique/politique-belge/2026/01/17/le-gouvernement-impose-une-reforme-controversee-de-laide-sociale-pour-les-cohabitants-II6VOUWSIRALXIXNOGGJYKYTDI/

      • Nicht viel im Artikel der Libre Belgique. Der Rest vielleicht hinter der Bezahlschranke. Das alle Einkommen derjenigen, die unter einem Dach wohnen, berücksichtigt werden, ist moralisch rechtens. Jedoch hat es vor einiger Zeit einen Beschluss für Mieter, die eine gemeinsame Wohnung aus Kostengründen oder, weil es zu wenig Wohnungen gibt, gegeben. Sie wurden demnach als Haushalt vom ÖSHZ angesehen. Auch, wenn die Mieter jeder ein Zimmer mieten, aber Zugang zu gemeinsamen Bad, WC und Küche haben. Vor langer Zeit, als wir noch viel ärmer waren, war das oft der Fall. Und da könnten durchaus Geringverdiener und Unterstützte zusammen wohnen.

        • Pascale Baudimont

          @ WK
          Die neue Regelung hat erhebliche Nachteile und trifft besonders Menschen in prekären Lebenssituationen. Früher war es möglich, dass Personen, die aus finanziellen Gründen oder wegen Wohnungsmangels zusammenlebten, sozialrechtlich getrennt betrachtet wurden. Das war für viele eine gute und notwendige Lösung – doch wie so oft gilt: Jede gute Sache hat irgendwann ein Ende.
          Mit den neuen Vorschriften werden nun alle Einkommen aller Personen, die unter demselben Dach wohnen, zusammengerechnet, unabhängig davon, ob tatsächlich eine finanzielle Solidarität besteht. Genau hier liegt das große Problem: Viele Wohngemeinschaften bestehen nicht aus Familien oder Paaren, sondern aus Menschen, die gezwungen sind, sich Wohnraum zu teilen, ohne füreinander aufkommen zu können oder zu wollen.
          Die Konsequenz ist, dass einzelne Personen ihren Anspruch auf Sozialhilfe ganz oder teilweise verlieren, obwohl sich ihre reale finanzielle Situation nicht verbessert hat. Wer mit einem Geringverdiener, einem Rentner oder jemandem mit einem kleinen Einkommen zusammenlebt, gilt plötzlich als „versorgt“, obwohl diese Person rechtlich und faktisch nicht verpflichtet ist, ihn oder sie zu unterstützen.
          Besonders hart trifft dies:
          Menschen in Wohngemeinschaften aus reiner Notwendigkeit
          Alleinstehende mit geringem oder keinem Einkommen
          Personen, die bisher ein eigenständiges Existenzminimum hatten und dieses nun verlieren
          Diese Reform führt somit dazu, dass Armut unsichtbar gemacht wird, indem sie statistisch innerhalb eines Haushalts „aufgeht“. Das Risiko ist groß, dass Menschen ihre finanzielle Unabhängigkeit verlieren oder sogar gezwungen sind, ihre Wohnsituation aufzugeben – obwohl genau diese Wohnformen ursprünglich gefördert wurden, um Kosten zu senken und Obdachlosigkeit zu vermeiden.

  2. Die Rubrik der Leserbriefe verkommt der Sammelecke für Unzufriedene.
    Leider kann man hier nicht viel sagen, und erst recht nicht beurteilen, warum die Strafe „unverhältnismäßig“ ist.

    Wer bei den „Abattements“ einen Steuerfreibetrag geltend machen will, muss sich natürlich auch an die Regeln, die diesen Freibetrag betreffen, ebenfalls berücksichtigen. Frau Baudimont scheint von einer Steuerbefreiung von 15.000 € auf die ersten Immobilienwerte in Anspruch zu nehmen.

    Dafür, dass Frau Baudimont hier ständig kritisiert, das Steuersystem sollte vereinfacht werden, und der Staat so wenig wie möglich regeln, handelt sie hier konträr zu dem, was sie immer verlauten lässt: Die Vorteile des Steuersystems aktiv nutzen, gleichzeitig aber nicht deren Regeln einhalten wollen.

    Deswegen: Hätte man auf diesen Steuerfreibetrag verzichtet, gebe es diesen Leserbrief nun auch nicht, insofern man es anhand der mangelnden Informationen überhaupt korrekt beurteilen kann. Ich habe daher nur wenig Mitleid.

    • Pascale Baudimont

      Gerade weil es nur wenige Möglichkeiten gibt, sich öffentlich zu äußern, kommt der Leserbrief-Rubrik eine besondere Bedeutung zu. Sie pauschal als „Sammelbecken für Unzufriedene“ abzuwerten, greift daher zu kurz. Leserbriefe bieten Bürgerinnen und Bürgern einen wichtigen Raum, um auf empfundene Ungerechtigkeiten, offene Fragen oder Unklarheiten hinzuweisen – auch dann, wenn nicht alle Details öffentlich zugänglich sind. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen und offenen Debattenkultur.
      Die Fantasie mancher Leserinnen und Leser scheint tatsächlich grenzenlos. Was als „empfundene Ungerechtigkeit“ oder „Unklarheit“ dargestellt wird, beruht nicht selten auf Annahmen, Vermutungen oder sehr persönlichen Interpretationen. Dabei wird vieles hinzugedacht, was weder geschrieben noch belegt ist. Zwischen den Zeilen wird interpretiert, spekuliert und ergänzt, bis am Ende ein Bild entsteht, das mit dem ursprünglichen Text nur noch wenig zu tun hat. Eine lebendige Debattenkultur lebt zwar von Meinungsvielfalt, setzt jedoch auch voraus, dass klar zwischen Fakten und freier Fantasie unterschieden wird.

      • Flitzeboren

        Dann legen Sie mal.endlich die Fakten auf den Tisch,Frau Baudimont.
        Sie verkaufen die Leser hier für dumm, um persönlichen Profit daraus zu schlagen und haben noch die Dreistigkeit zu behaupten das wäre kein Gejammer und man lese zwischen den Zeilen.

        Halbwahrheiten die Sie in dem Brief verbreiten sind Halblügen. Sie werden wohl wissen, warum Sie die Wahrheit, alle Fakten nicht schreiben, weil sinst jeder sieht, was Coralie auf den Punkt gebracht hat.
        „Viel Wind um nichts“ und „Selbstmitleid statt eigene Fehler zu erkennen“

      • Da lese ich nun wieder mehr KI-Blabla.
        Aber keine Fakten.
        Wenn Sie diskutieren möchten, beantworten Sie doch die Fragen der Kommentatoren. Ich werde Ihnen wieder antworten, sobald es eine Nachricht ist, die Sie selbst geschrieben haben, und nicht irgendein GPT.

        • Pascale Baudimont

          @ Coralie
          Es geht hier nicht um „KI-Blabla“, sondern um eine inhaltliche Fragestellung. Verhältnismäßigkeit und Menschlichkeit in der Anwendung von Regeln sind Themen, die keiner faktischen Beweisführung im engen Sinne bedürfen, weil sie auf allgemein gemachten Erfahrungen beruhen. Der Diskurs darüber ist legitim und offen.

          • KI Darling

            @Pascale Baudimont:
            Wenn man Ihre vorherigen Kommentare hier, bei OD gelesen hat, dürfte schon ein gewisser Verdacht, bezüglich der Benutzung von „KI“ aufkommen.
            Falls Sie dies bestreiten wollen, ist das Ihr Ding!

          • Wenn es Ohnen um Inhalte geht, dann liefern Sie.
            Und nein, nicht Sie bestimmen den Diskurs. Wenn Sie sich zu Wort melden und ein Märchen erzählen, ist es richtig und wichtig zu fragen, ob Sie uns nicht hinter das Licht führen. Ihre Reaktion auf Fragen spricht für sich.

            Ihre Heultirade über die angebliche Ungerechtigkeit stößt bei mir und manchen anderen auf taube Ohren, denn es liegt der Verdacht nah, dass Sie nicht ganz unschuldig an Ihrer Situation sind. Einen Diskurs über ein isoliertes Steuerproblemchen dürfen Sie gerne führen, aber erwarten Sie nicht, dass wir Nachsicht mit Ihnen haben. Sie haben sich immer als Libertäre dargestellt, bei dem der Staat zuviel eingreift. Wieso nutzen Sie diese Steuervorteile zu den eigenen Gunsten und beschweren sich lauthals über den Staat, wenn Sie Vergünstigungen in Anspruch nehmen, aber die Regeln nicht einhalten möchten?

            Und zu guter Letzt: Ein Leserbrief wird die Sache wohl nicht für Sie verbessern.

          • Die Kröte

            @Pascale Baudimont
            „Verhältnismäßigkeit und Menschlichkeit in der Anwendung von Regeln sind Themen, die keiner faktischen Beweisführung im engen Sinne bedürfen, weil sie auf allgemein gemachten Erfahrungen beruhen.“
            Gesetze und vertragliche Regeln entfalten ihren Sinn nur dann, wenn sie für alle gleich angewendet werden. Wer einen Vertrag eingeht, übernimmt Verantwortung für dessen Konsequenzen und kann sich nicht erst im Nachhinein auf mangelnde Verhältnismäßigkeit oder fehlende Menschlichkeit berufen, wenn man die vertraglich eingegangen Verpflichtungen nicht einhält.
            Wer wissentlich bei Rot über die Ampel fährt, kann sich nach dem Bußgeld kaum darauf berufen, die Strafe sei unverhältnismäßig oder unmenschlich. Die Regel war bekannt, die Konsequenz vorhersehbar – und sie gilt für alle gleichermaßen.

            • Pascale Baudimont

              @ Die Kröte, Es ist zwar richtig, dass Gesetze und vertragliche Regeln grundsätzlich für alle gleich gelten müssen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dennoch ist Gerechtigkeit nicht mit einer rein mechanischen Gleichbehandlung gleichzusetzen. Ein zentrales Element jeder rechtsstaatlichen Ordnung ist die Verhältnismäßigkeit, und diese setzt zwingend voraus, zwischen vorsätzlichem Handeln und Handlungen aufgrund höherer Gewalt oder körperlicher Unfähigkeit zu unterscheiden.
              Wer wissentlich und bewusst bei Rot über eine Ampel fährt, handelt vorsätzlich und muss mit vorhersehbaren Konsequenzen rechnen. Anders verhält es sich jedoch, wenn jemand objektiv nicht in der Lage war, rechtzeitig zu reagieren – etwa aufgrund plötzlicher gesundheitlicher Probleme wie Krämpfen, Ohnmacht oder anderen akuten Beeinträchtigungen. In solchen Fällen fehlt gerade das schuldhafte Element, das eine Sanktion moralisch und rechtlich legitimiert.
              Gleiches gilt im wirtschaftlichen oder vertraglichen Bereich: Es macht einen erheblichen Unterschied, ob jemand absichtlich Verpflichtungen missachtet oder ob Krankheit, Invalidität oder andere unvorhersehbare Umstände die Erfüllung unmöglich machen. Eine starre Anwendung von Regeln, die diese Unterschiede ignoriert, mag formal korrekt erscheinen, wird jedoch dem Anspruch auf Gerechtigkeit nicht gerecht.
              Besonders problematisch wird dies, wenn es um geringe Beträge oder Bagatellen geht, bei denen Sanktionen außer Verhältnis zur tatsächlichen Schuld stehen – oder schlimmer noch, wenn Maßnahmen dazu führen, dass Existenzen zerstört werden. Jemanden aufgrund realer gesundheitlicher Ursachen oder unverschuldeter Notlagen wirtschaftlich zu ruinieren, zeugt nicht von Rechtsstaatlichkeit, sondern von einem Mangel an Menschlichkeit.
              Ohne Menschlichkeit wäre der perfekte Regelanwender kein Mensch, sondern eine Maschine. Roboter könnten Gesetze fehlerlos, emotionslos und absolut gleichförmig durchsetzen – doch genau das ist nicht der Anspruch von Gerechtigkeit. Recht ohne menschliches Ermessen, ohne Mitgefühl und ohne Berücksichtigung realer Lebensumstände ist keine Gerechtigkeit, sondern bloße Regelvollstreckung. Eine Justiz, die Krankheit und Invalidität faktisch bestraft, verliert ihre moralische Legitimation und wird einer menschlichen Gesellschaft nicht gerecht.

    • Pascale Baudimont

      @Liebe Coralie,
      Ihre Geschichte lebt vor allem von Fantasie. Sie füllen Lücken mit Annahmen, dichten zwischen den Zeilen munter weiter und bauen daraus eine große Polemik – nur leider ohne belastbare Fakten. Das wirkt dramatisch, ist aber letztlich eher Theater als Argumentation.
      Nur weil jemand einen Steuerfreibetrag nutzt, heißt das noch lange nicht, dass er das Steuersystem nicht kritisieren darf. Niemand sucht sich dieses System aus, wir alle müssen damit leben. Und gerade wer es am eigenen Leib erlebt, merkt schnell, wie kompliziert, unübersichtlich oder widersprüchlich es ist.
      Darin einen „Widerspruch“ sehen zu wollen, ist ziemlich konstruiert. Ein einfacheres Steuersystem zu fordern und gleichzeitig gezwungen zu sein, sich an das bestehende zu halten, ist keine Doppelmoral – das ist der ganz normale Alltag jedes Steuerzahlers.
      Kurz gesagt: Ihre Geschichte ist weniger Realität als Vorstellungskraft. Viel Polemik, ein bisschen Tragik, ein Hauch Komik – aber am Ende eben kein echtes Argument.

    • Hugo Egon Bernhard von Sinnen

      Das komische in der heutigen Zeit ist,
      dass Leute die ein Problem haben, oder erkennen, oft nicht unterstützt werden dieses zu beheben und auch nicht immer auf moralische Unterstützung hoffen dürfen.
      Solange es nicht das eigene Problem ist, oder sich zu diesem entwickelt, kann man sich ja lustig über die Probleme anderer machen.
      Es muss natürlich auch ein ernsthaftes Problem sein.
      Ein Bekannter hat mir mal mitgeteilt, dass er ein großes Problem hat und habe daraufhin gefragt , wie ich helfen kann.
      Er meinte allen Ernstes, Er könne beim Neukauf eines Fahrzeugs, sich nicht zwischen dem großen Jaguar und dem Neuen 7er BMW entscheiden. Er wirkte zwar sehr verzweifelt, es hatte mich aber nicht daran gehindert ihn auszulachen. Ein großes Problem sieht für mich anders aus.

        • Hugo Egon Bernhard von Sinnen

          #Willi usw./ Ein Bekannter muss ja nicht unbedingt gleichzeitig zum Freundeskreis gehören . Denn so gesehen, sind sie ja auch ein Bekannter von mir, wenn der Unterschied auch darin besteht, dass die Bekanntschaft nur in schriftlicher Form stattfindet.
          Sind wir deshalb Freunde ?
          Nur Mut, was nicht ist kann noch werden ;-)

  3. Wenn man ein rechtliches Problem hat, sei es, dass man die Anwendung gesetzlicher Regelungen nicht gut findet oder eine Ausnahmeregelung vermisst oder nicht kennt, kann man
    a) sich in einem Leserbrief äußern und öffentliche Resonanz suchen, was höchstwahrscheinlich das Rechtsproblem nicht löst,
    b) sich anwaltlichen Rat holen.
    In beiden Fällen ist es aber unerlässlich, dass man im Detail herauslässt, um was für einen Fall und um die Anwendung welcher Rechtsnorm es geht.
    Ansonsten kann man sich die Energie sparen.

  4. Peter Müller

    Das Problem des zusammenwohnen, wir zum grössten Teil von unseren schmarotzern benutzt. Das ist dem Staat auch nicht verborgen geblieben. Es sind meistens Leute, die dem Staat, und uns auf der Tasche liegen.. Das da wieder einige Unschuldige mit drunter leiden müssen ist leider so. Ich finde das neue Gesetz richtig.

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern