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Erfrierungstod der Freundin auf Großglockner – Alpinist verurteilt

ARCHIV - 09.01.2020, Österreich, Kals: Der Großglockner ist mit 3.798 Metern Österreichs höchster Berg (zu dpa: «Freundin am Großglockner erfroren - Alpinist vor Gericht») Foto: Joachim Hauck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Prozess in Innsbruck ist in ganz Europa auf mediales Interesse gestoßen. Nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau auf dem Großglockner in Österreich ist ihr Freund und Kletterpartner wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels. Sie blieb dort allein zurück, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen.

19.02.2026, Österreich, Innsbruck: Der Angeklagte sitzt im Saal im Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung, nachdem seine Freundin im Januar 2025 am Großglockner erfroren war. Foto: Expa/Erich Spiess/APA/dpa

– Frau konnte zuletzt nur mehr kriechen: Der Richter begründete sein Urteil so: Der erfahrene Alpinist habe keine Rücksicht darauf genommen, dass seine Freundin zuvor keine so herausfordernden Bergtouren im Winter gemacht hatte. „Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod“, sagte der Richter. Zuletzt sei sie nur mehr auf allen Vieren gekrochen.

Der Angeklagte habe seine Freundin auch unpassende Ausrüstung zur Verfügung gestellt, sagte der Richter. Am Berg habe er nicht richtig reagiert, als das Wetter schlechter wurde und seine Freundin kaum mehr vorankam. Er habe die Tour nicht rechtzeitig abgebrochen.

Der Richter betonte aber auch die tragische Komponente dieses Falles, der von vielen internationalen Journalisten verfolgt wurde. „Kein Urteil der Welt bringt Ihnen Ihre Freundin zurück“, sagte er.

– Alpinist sieht sich als unschuldig: Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an das Gericht gewandt. Er wolle sagen, „dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist“. Er bekannte sich aber nicht schuldig.

19.02.2026, Österreich, Innsbruck: Richter Norbert Hofer leitet den Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung gegen einen Mann, nachdem seine Feundin im Januar 2025 am Großglockner erfroren war. Foto: Expa/Erich Spiess/APA/dpa

Der Mann betonte, dass seine Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. „Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen“, sagte der 37-Jährige. Aus Sicht des Richters lag jedoch ein großer Teil der Verantwortung bei dem deutlich erfahreneren Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen.

– „Absolut inkompetent“: Im Prozess sagte auch ein Alpin-Sachverständiger aus. Einerseits bewertete er den Angeklagten als äußerst leistungsstarken und erfahrenen Bergsteiger. Andererseits zählte er viele Fehler des Mannes auf, dessen Alpin-Kenntnisse aus der Praxis und aus Online-Videos stammen. „Nicht angemessen“, „unverständlich“, „absolut inkompetent“ – so beschrieb der Experte die mangelhafte Kommunikation des Angeklagten mit Rettungskräften und dessen mangelnde Seiltechnik.

– Auch Ex-Freundin auch am Großglockner allein gelassen: Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. „Dann war er auf einmal weg“, sagte sie. „Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte“, schilderte die Zeugin.

Der Richter sagte, der 37-jährige habe offenkundig enorme Schwierigkeiten, mit dem Unterschied zwischen seinen hohen Fähigkeiten und den Fähigkeiten anderer Menschen umzugehen. „Weitergehen um jeden Preis“ – so umschrieb der Jurist die Einstellung des Angeklagten. (dpa/cre)

9 Antworten auf “Erfrierungstod der Freundin auf Großglockner – Alpinist verurteilt”

  1. Hugo Egon Bernhard von Sinnen

    Komische Sache. Eine Bewährungsstrafe gibt es doch eigentlich nur dann, wenn der Angeklagte sich zuvor, nichts zu schulden kommen gelassen hat.
    Durch die Aussage der Zeugin ist aber eigentlich bewiesen, dass er ein wiederholungstätter ist, der damit Probleme hat, zu verstehen, das nicht jeder Mensch über die gleichen Kräfte verfügt.
    Dass die Zeuge nicht glaubwürdig ist, wurde nicht erwähnt. Deshalb ist eine Bewährungsstrafe, völlig unverständlich.

  2. Klettervergnügen!

    Wer sich freiwillig solchen Gefahren aussetzt, muss mit den Konsequenzen rechnen!

    Ich finde es eine Zumutung, dass solche Verrückten erwarten, dass andere Menschen sich in Lebensgefahr begeben müssen, um sie aus ihrer selbstverschuldeten misslichen Lage zu retten.

    Wohlgemerkt, es handelt sich hier nicht um Unfälle, es handelt sich um freiwillig (gewollte) eingegangene Gefahrensituationen, wohl wissend, dass auch die Retter in höchster Gefahr agieren müssen.

    • Hugo Egon Bernhard von Sinnen

      # Klettervergnügen ! / Ja, Wenn man eine Flugreise unternimmt, setzt man sich einer Gefahr aus, ob nun bewusst oder unbewusst, verlässt man sich dabei auf den Piloten.
      Und selbst wer bei ihnen im PKW, auf dem beifahrersitz platz nimmt, wäre bei einer Panne sicher dankbar, wenn sie die Person zum gemeinschaftlichen Ziel oder zurück zur Ausgangsposition begleiten.
      Weshalb nicht gleich, die Kinder auf dem Standstreifen der Autobahn stehen lassen, wenn das Fahrzeug nicht mehr will und selber dafür sorgt, dass man nach Hause kommt?
      Wir setzen uns unbewusst vielen Gefahren im Leben aus. Richtig ist aber, dass man vorher abschätzen sollte, ob man eventuell jemanden dabei hat, der erfahren ist und bei größeren Gefahrensituationen, Hilfe leisten könnte.
      Aus dieser Verantwortung hat sich der erfahrene, in diesem Fall, anscheinend gezogen.
      Aber ganz ehrlich. Persönlich würde ich weder auf dem Fließband liegen wollen, vor dem Ärzte stehen und Abfahrtski Beinbrüche zusammen flicken, noch mit einem Hubschrauber gerettet werden, weil das Wetter umschlägt und ich vom Berg nicht mehr runter komme.
      Im Artikel geht es aber nicht um meine sportlichen Fähigkeiten, sondern um jemanden, der in einer schwierigen Situation jemanden im Stich gelassen hat. Sportlich hin oder her.
      Man nennt es unterlassene Hilfeleistung, welche durch die Zeugin indirekt bestätigt wurde.

    • Ganz genau. Eine Partnerin oder Partner unter solchen Umständen zurück zu lassen ist eine Schande. Das sich dieser Mann noch im Spiegel ansehen kann. Mit solchen Typen möchte man nichts zu tun haben.

      • Herbert G.

        Was soll die Aufregung? Eine alte Geschichte aus dem Hohen Venn berichtet auch von den beiden Verlobten, die im kalten Winter im Schneetreiben die Orientierung verloren. Der Mann ließ damals auch seine entkräftete Freundin zurück um Hilfe zu holen. Letztlich starben beide getrennt von einander den weißen Tod.

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