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Mehrwertsteuer auf Sport- und Kulturevents sowie auf Speisen zum Mitnehmen wird doch nicht erhöht

Die Mehrwertsteuer auf Take-away-Gerichte wird doch nicht erhöht. Foto: Shutterstock

Das Kernkabinett der Föderalregierung hat sich am Freitag darauf geeinigt, Sport, Kultur und Speisen zum Mitnehmen von der Mehrwertsteuerreform, an der noch gearbeitet wird, zu befreien. Das bedeutet, dass die Steuersätze für diese drei Bereiche unverändert bleiben.

Letzte Woche hatte der Staatsrat die von der Arizona-Koalition vor den Feiertagen zum Jahresende beschlossene Mehrwertsteuerreform verworfen. Daraufhin kündigte Premierminister Bart De Wever (N-VA) an, dass die Regierung ihren Entwurf überarbeiten werde.

Der erste Teil dieser Überarbeitung wurde am Freitag vorgenommen. Er betrifft die Punkte, zu denen die Rechtsabteilung des Staatsrats die meisten Anmerkungen gemacht hatte: Sport, Take-away-Gerichte und Kultur. Nach Angaben von „Les Engagés“ bleiben für diese Bereiche die Mehrwertsteuersätze unverändert.

Premierminister Bart De Wever (N-VA). Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Dieser Beschluss hat indes einen geschätzten Einnahmeausfall von 400 Millionen Euro zur Folge. Der fehlende Betrag soll bei der nächsten Haushaltskontrolle über die Mehrwertsteuer oder die Verbrauchsteuern auf andere Produkte oder Dienstleistungen ausgeglichen werden.

Die Arbeit ist also noch nicht abgeschlossen und wird nach den Karnevalsferien fortgesetzt, bestätigte Vincent Van Peteghem (CD&V) beim Verlassen der Rue de la Loi 16. Eine Erhöhung der allgemeinen Mehrwertsteuer von 21 auf 22 Prozent könnte wieder diskutiert werden, aber die MR will davon nichts wissen. Der liberale Vizepremier David Clarinval hat dies am Freitag erneut bestätigt. Die Mehrwertsteuerreform sollte eigentlich am 1. März in Kraft treten. (cre)

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