AKTUALISIERT – Am Mittwoch haben mehrere Hundert Menschen Abschied genommen von Ritter Alfred Bourseaux, der Ende letzter Woche im Alter von 97 Jahren gestorben ist. Die Trauerfeier fand in der Pfarrkirche Sankt Nikolaus statt. Die anschließende Beerdigung wurde im engsten Familienkreis abgehalten.
Mit Ritter Alfred Bourseaux verliert die Stadt Eupen eine prägende Persönlichkeit des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens. Bourseaux entstammte einer traditionsreichen Eupener Unternehmerfamilie und prägte über Jahrzehnte hinweg die Entwicklung des Kabelwerks Eupen, das unter seiner Führung zu einem international tätigen Unternehmen und zu einem der wichtigsten Arbeitgeber der Region wurde.
Sein Wirken ging weit über die Wirtschaft hinaus. Bourseaux engagierte sich in zahlreichen Institutionen und setzte sich mit großem Verantwortungsbewusstsein für die Entwicklung Ostbelgiens ein. Viele Jahre lang war er unter anderem Präsident der Industrie- und Handelskammer Eupen-Malmedy-St. Vith sowie der Deutsch-Belgisch-Luxemburgischen Handelskammer.
Auch seiner Heimatstadt blieb er stets eng verbunden. Als Mäzen unterstützte er kulturelle, soziale und kirchliche Projekte und setzte sich für zahlreiche Initiativen in Eupen ein.
Für seine Verdienste wurde Alfred Bourseaux zum Ritter erhoben und zum Ehrenbürger der Stadt Eupen ernannt. Mit seinem Tod verliert Eupen einen Unternehmer mit Weitsicht, einen engagierten Förderer des Gemeinwohls und einen Menschen, der seine Heimatstadt über Jahrzehnte hinweg mitgeprägt hat.
Sein Wirken und sein Engagement werden in der Stadt Eupen und weit darüber hinaus in Erinnerung bleiben. Nachfolgend ein Nachruf von Journalist und Schriftsteller Freddy Derwahl. (cre)
Er war stets ein großer Ritter – Nachruf von Freddy Derwahl
Von Freddy Derwahl
Alfred Bourseaux hat sich bis ins hohe Alter seine Ritterlichkeit bewahrt. Er war eine seltene Mischung aus Fleiß, Verantwortlichkeit und Heimatliebe. Dass er sich darüber nicht selbst rühmte, zählt zu einer Demut, die nach einem solchen Lebenslauf an sich eine Ausnahme ist.
Seinen Vater, den „alten Herrn“ Carl Bourseaux, verehrte er als Vorbild. Er war ein nicht nur Eupener, sondern belgischer Industrie-Pionier, der mit seiner Erfindung von resistenten, mit Tuch umwickelten Kupferdrähten nicht nur europaweit, sondern weltweit gefragt wurde. Er war ein feiner, hochbegabter, jedoch bescheidener Industrieller, den die alten Eupener als „dr Här“ verehrten.
Am liebsten erzählte der Ritter, der auch Präsident der Industrie- und Handelskammer gewesen war, von seiner Mutter, einer charismatischen, aus dem rheinischen Bonn stammenden Frau, die es zu Beginn des vergangenen noch frauenfeindlichen Jahrhunderts zur diplomierten Turnlehrerin gebracht hatte. Ihr jüngster Sohn hat sie als gütige und weitblickende Mama in Erinnerung bewahrt.
– Die Volksschule in der Unterstadt: Ihrer Entscheidung entsprach sein Schulweg, der ihn von der Villa am Lascheterweg täglich in kurzer Hose und hohen Schuhen in die Unterstädter Volksschule im Scheiblerhaus hinter der Weserbrücke führte. Es war sozialer Weitblick: Die kluge Dame wollte, dass aus ihrem Alfredchen nicht ein blasierter Gymnasiast wurde, sondern ein waschechter Eupener Junge, der statt einer Fremdsprache zunächst das kernige Oepener Platt lernte.
In der damals zwischen dem deutschen Reich und dem Königreich Belgien lavierenden Bevölkerung musste der Volksschüler Rede und Antwort stehen: „Bourseaux met weem hölste?“ Der diplomatische Knabe antwortete spitzbübisch: „Met jen Händ.“ Auch musste er sich anhören: „Bourseaux, wat deeste hie, du oberstädter Krau…“
Der Ritter hat sich seiner perfekt fließenden Mundart nie geschämt und rezitierte wiederholt ein vielstrophiges Gedicht von vier am „Büffet“ wetteifernden Saufgenossen und fügte, seine Hand vor dem Mund legend, hinzu: „Es ist wohl nicht ganz stubenrein…“ Plattkenntnisse benutzte er, auch wenn er scheidenden Betriebsangehörigen ein „Kuvert“ übergab und sich auf Platt bedankte. Raerener, Kelmiser und luxemburgisches Platt im Släng inklusive.

12.09.2023, Belgien, Eupen: Henri (l-r), Großherzog von Luxemburg, König Philippe von Belgien und der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier begrüßen Ritter Alfred Bourseaux von der Kabelwerk Eupen AG. Foto: Benoit Doppagne/Belga/dpa
– Pferde waren seine lebenslange Leidenschaft: Sehr früh hat er sich für die Landwirtschaft begeistert, bei Stockemer Bauern ausgeholfen und sogar einmal beim Melken assistiert. Er erinnerte sich noch an den Milchgeschmack. Seine Tierliebe rührte daher. Vor allem die Pferde hatten es ihm lebenslang angetan. Täglich hatte er auf dem Heimweg die von Pferden gezogenen Holzfuhrwerke bewundert, die vom Olengraben bis zur Pferdetränke am alten Waisenhaus von den kräftigen Tieren gezogen wurden. Dass er bald reiten lernte, lag in der Natur der Sache, doch legte er auch Wert darauf, nie vom Pferd gestürzt zu sein; die gespitzten Ohren hatten ihn vorgewarnt. Mit seinem munteren Onkel fuhr er durch Bonn in der Postkutsche. Tiere und das bescheiden Bäuerliche wurden zu seiner Leidenschaft.
Doch dann trafen die wohlhabende Industriellenfamilie schwere Schicksalsschläge. Seine zwei älteren Brüder fielen an der Ostfront oder wurden als vermisst gemeldet. Einer hatte ihm zum Abschied gesagt: „Jetzt muss ich wieder zurück in den Wahnsinn.“ Heinz war Mediziner, Paul war als Kabelwerk-Direktor vorgesehen. Alfred wurde mit vielen Altersgenossen zur Wehrmacht an der Flack eingezogen.
Fast wäre ihm dieser Dienst zum Verhängnis geworden, denn er hatte es gewagt, nach dem gescheiterten Hitler-Attentat zu sagen: „Schade“. Eine angedrohte Verhaftung durch die Gestapo blieb ihm dank einer Intervention von Gert Noël beim Eupener NS-Bürgermeister Rexroth erspart.
Die kritische Haltung verdankte er dem Eupener Textilindustriellen Theodor Küchenberg, der jeden Samstag bei seinen Eltern zum Tee erschien und seine Ablehnung des „Führers“ selbst bei Privatgesprächen kaschieren musste und statt „Adolf“ (Hitler) stets „Arnold“ sagte.
Als Alfred sich dagegen wehrte, die Leitung des Kabelwerkes anzutreten und, seiner Berufung folgend, ein landwirtschaftliches Gut in den Wiesen des Eupener Landes zu übernehmen, legte der besorgte Herr Küchenberg an der Haustüre die Hand um seine Schulter und flüsterte: „Junger Mann, ihre Sehnsucht in Ehren, aber das dürfen sie ihren trauernden Eltern nicht antun.“ So nahmen sein Leben und die Industriegeschichte seiner geliebten Vaterstadt, deren Ehrenbürger er noch werden sollte, einen ganz anderen Lauf.
– Das „Kabeles“ als Eupener „Brotschrank: Außer seinem Platt beherrschte er auch Englisch und Französisch. Vor allem erinnerte sich gerne an seine Pensionatszeit im schweizerischen Fribourg und an erste große Reisen, die ihn nach Kanada, in die USA und in die damalige belgische Kolonie Kongo geführt hatten. Doch immer blieb er mit Eupen verbunden, vor allem mit der Haas, von der jeden Tag hunderte Werktätige im „blauen Stübb“ über dem Pang zur Schicht zogen. Zusammen schafften sie, auch durch manchen Arbeitskampf, ihr „Kabeles“ zu einem Weltunternehmen und in der Heimatstadt Eupen zum „Brotschrank“ zu machen.
Als er sich in sein Anwesen oben in Stockem zurückzog, blieben ihm die geliebten Pferde, denen er weiter eine ganze wissenschaftliche Forschung widmete. Schließlich im Rollstuhl umgab er sich mit Büchern. Viel Zeitgeschichte war dabei, auch über die Schrecken der KZ und Folterstätten im III. Reich. Entsetzt fragte er sich immer wieder, „wie ein so großes Volk dazu fähig gewesen war“. Am Sonntagnachmittag durfte ich ihn zu immer lehrreichen Begegnungen besuchen.
Bewundernswert war sein enormes weit zurückreichendes Gedächtnis und seine gütige Solidarität mit notleidenden Menschen. Dann schaltete er das Fernsehen aus und wollte mehr über Kunst und Literatur erfahren: Für Paul Celan, Heinrich Heine, Martin Heidegger, Guillaume Apollinaire oder James Joyce hegte er ein besonderes Interesse.
Auch war er als stiller Christ an Heiligenbiografien und zeitgenössischer Kirchengeschichte interessiert. Jeden Monat sollte ich ihm das „Vatican-Magazin“ ins Haus bringen. Die Laudatio von Martin Kehlmann auf Salman Rushdie anlässlich der Verleihung des renommierten Preises des deutschen Buchhandels auf der Frankfurter Buchmesse hat ihn ebenso begeistert wie das Pferdekutschen-Defilee zur Eröffnung des Oktoberfestes in München. Für die intakte Natur in Eifel und Ardennen hegte er eine besondere Sympathie.
– Im VW-Büschen zum „Betrieb“: Zwei Ratschläge eines belgischen Offiziers, der nach dem Krieg bei ihnen logierte, hat er sich besonders gemerkt: „Alfred, im Zweifel musst du dich enthalten“ sowie „Du musst eine Politik der Anwesenheit praktizieren.“
So war es nicht erstaunlich, dass sich unser Ritter selbst nach Krankenhaus-Aufenthalten noch täglich in einem Rollstuhl im Fond eines VW-Büschens zu seinem Schreibtisch im „Betrieb“ chauffieren ließ.
Sein letztes Schreiben war an den deutschen Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier, Spreeweg, Berlin, gerichtet. Ein Dankesbrief mit einer Fotosammlung zum Besuch der deutschsprachigen Staatsoberhäupter in Eupen.
In der wechselhaften Geschichte Ostbelgiens das herausragendste Ereignis. Am Festessen mit dem König konnte er schon nicht mehr teilnehmen. Doch flüsterte er im Rollstuhl den sich zu ihm beugenden Bundespräsidenten von Deutschland und Österreich noch etwas ins Ohr. Dann ließ er sich wieder in sein geliebtes Stockem fahren und lächelte: „Iech hann hönne eh paar Ameröllche verteld. Psst, Staatsgeheimnis.“ (fd)




Mein Beileid diesem großen Ostbelgier.
Herzliches Beileid.
Ein Vorbild für jeden Ostbelgier. RIP
Wenn auch nur die Hälfte von dem, was ich über ihn gehört habe, stimmt… dann gebührt ihm ein Staatsbegräbnis!
in den nächsten 100 Jahren wird keinen sozialeren Ostbelgier geben als Ritter Bourseaux.
Mein Beileid.
Eupen kann stolz sein, so einen Menschen gehabt zu haben.
Ein ganz großer Ostbelgier hat uns verlassen . RIP
Hoffentlich hält man sein Lebenswerk das Kabelwerk in Ehren.
Mein allergrößter Respekt für einen wunderbaren Menschen 💫
Ein Mensch wie wir ihm ,so in unserer heutigen Welt bräuchten, hat uns verlassen.
Danke für alles.
Ruhe er in Frieden
Herr Bourseaux war ein Eupener durch und durch, er liebte seine Heimatstadt und blieb ein einfacher Mensch.
Ich habe ihn durch unsere Pferde kennengelernt, Pferde liebte er über alles.
Eupen hat einen großen Menschen verloren, hoffentlich werden seine Nachfolger im Kabelwerk seinen sozialen Führungsstil weitermachen.
#Carine/ Den letzten drei Zeilen ihres Kommentars, kann man sich nur anschließen. RIP.
Ich verneige mich vor einer ganz großen Persönlichkeit!
Vielen Dank für alles was sie der Region gegeben haben!
Rest in Peace Ritter Akfred
RIP. Ein großer Herr, der viel für Eupen und die Gegend darüber hinaus getan hat, ist gegangen. Wer einmal seinen Weg kreuzen durfte, konnte sein durch Bescheidenheit geprägtes Engagement für die Menschen kennenlernen, ohne das das Kabeles nur eine Fabrik gewesen wäre. Fabriken ziehen dem einfach zuerzielenden Gewinn hinterher, Brotschränke bleiben in der heimischen Küche und fürchten die Konkurrenz des Kühlschranks nicht. Dies hat das Eupener Land dem einst durch Industrie geprägten Verviers voraus, zum Wohle der Leute.
Nur wenige aus der Gemeinde Burg-Reuland, sind täglich für Ost-Belgiens Ritter, Alfred Bourseaux übers Hohe Venn zur „Kabelwerk EUPEN AG“ gefahren. Gerne haben wir Händefleiß und Geisteskraft geben, um des Ritters Lebensaufgabe „dem Wohlergehen des Volkes“ zu unterstützen. Ritter – Alfred Bourseaux, hat keine Waffen sondern Produkte fürs Leben herstellen lassen. Kabel und Rohre für die Grundversorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser, sowie Schaumstoffe für erholsamen Schlaf und angenehmes Sitzen. Deshalb bleibt der Weg übers Hohe Venn für uns Süd-Ostbelgier, trotz starkem Gegenverkehr in Richtung Luxemburg, ein lohnenswerter Weg, damit die Welt von Morgen durch die in Eupen produzierten Kabel, Rohre und Schaumstoffe jeden Tag etwas besser wird.
Im Namen all derer, von Ouren bis Grüfflingen, Danke.
@Danke: in erster Linie sind Sie wohl übers Venn gefahren um Ihr Brot im Kabelwerk zu verdienen.
Ganz Ostbelgien kann dem Ritter danken, nicht nur die direkten Angestellten und Arbeiter, sondern auch die zahlreichen Zulieferer.
Sie haben die Kernbotschaft nicht verstanden. Die Reuländer wären in der hälfte der Zeit bis nach Luxemburg gefahren, daher der starke Gegenverkehr, aber das Kabelwerk war scheinbar mehr als nur eine „Arbeitsstelle“, wie man sie überall hätte finden können. Ich hab nichts mit dem Kabelwerk am Hut, aber das habe ich verstanden 😉
In Frieden soll er ruhen.
So manches Projek im Verborgenen erhielt seine Unterstützung ,wie zum Beispiel die Krewinkeler Kapelle.
Ruhen sie in Frieden. Es ist eine einzigartige Vita, die so nur glaube ich in den Nachkriegsjahren möglich war.
AKTUALISIERT – Eupen nahm Abschied von Ritter Alfred Bourseaux https://ostbelgiendirekt.be/ein-grosser-ritter-414168
Armsehlig sag ich nur, ich wollte in die Kirche und wurde nicht rein gelassen.
Alfred Bourseaux hat sich bestimmt im Sarge umgedreht !
Für so eine Rassistische Haltung zahlt man Kirchensteuer !
Dann hättest Du früher kommen müssen , aber letzte Minute…. und dann so einen Kommentar hier loslassen finde ich für eine Unverschämtheit
Dieser Mann hat sowas von allen Menschen geholfen ..Unterstütz und Sie erlauben sich zu Meckeren… ist echt eine Unverschämtheit
Mein Beileid der Familie.
Sorry, welche Kirchensteuer zahlen Sie?
@Aussems Hubert
Wir zahlen alle Kirchensteuer, ich habe mal bei der Stadt angerufen weill ich aus der Kirche austreten wollte um zu wissen was ich dafür machen muß. Man sagte mir das ist wie im Fussballverein, wenn man nicht mehr hingeht ist man nicht mehr drin.
Ein Mensch der Großes vollbracht hat, ruhe in Frieden.
Schelm, Kirchensteuer gibt es nur in Deutschland.
Die Kirchensteuer in Europa
Der Einfluss des europäischen Rechts auf das deutsche Kirchen-
steuerrecht
Die Europäische Union besitzt eine Kompetenz zur Rechtsangleichung im zusammenwach-
senden Europa nur insoweit, als eine Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften
um des ordnungsgemäßen Funktionierens des gemeinsamen Marktes willen erforderlich ist
oder wenn eine anderweitige ausdrückliche Zuständigkeitszuweisung gegeben ist. Unmittel-
bare Bemühungen um eine Harmonisierung des Staatskirchenrechts der Mitgliedstaaten sind
deshalb nicht zu erwarten. Das Kirchensteuerrecht verbleibt – ebenso wie die Kulturhoheit –
Angelegenheit des jeweiligen Staates bzw. der jeweiligen Religion. Der Europäischen Ge-
meinschaft ist die Bewahrung der kulturellen Vielfalt und damit auch eines vielfältigen Euro-
päischen Staatskirchenrechts gesetzlich aufgetragen. Beim Erlaßen von harmonisierenden
Regelungen wird darauf Bedacht genommen werden müssen, daß sie weder direkt noch
indirekt die kirchlichen Belange in ihrer Eingebundenheit in das jeweilige Staats- und Gesell-
schaftsgefüge beeinträchtigen.
Durch die Anbindung der Kirchensteuer an die staatliche Einkommensteuer könnten sich
aber Harmonisierungen auf der Ebene des staatlichen Steuerrechts auf das Kirchensteuer-
aufkommen auswirken. Derartige Bestrebungen zeichnen sich z. Zt. Jedoch nicht ab.
Erscheinungsformen und Finanzierung der Kirchen in Europa
Die Finanzierung der Kirchen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union variiert, je
nachdem wie das Verhältnis zwischen Staat und Kirche geregelt ist. Die Spannweite reicht
von einer Staatskirche mit ihrer engen Verzahnung zwischen Kirche und Staat bis zur voll-
ständigen Trennung jeglicher Beziehungen zwischen ihnen. So ist auch bei der Finanzierung
der Kirchen zu unterscheiden: direkt durch den Staat, über ein Kirchensteuersystem, durch
ein Kirchenbeitragssystem, durch Erträge aus kircheneigenem Vermögen bis hin zu Spen-
den und Kollekten.
In Belgien und Griechenland besteht eine direkte Abhängigkeit von den staatlichen Leis-
tungen. In Belgien decken die Religionsgemeinschaften ihren finanziellen Bedarf durch eine
Mischung von staatlichen Leistungen und Spenden. In Griechenland ist die orthodoxe Kirche
seit 1833 Staatskirche. Sie genießt wichtige, insbesondere finanzielle Vorrechte. Die ande-
ren Kirchen genießen formell religiöse Freiheit. Den orthodoxen Pfarrern bezahlt der Staat
ein Gehalt sowie den Bischöfen den Hauptteil ihrer Unterhaltskosten. Die übrigen Religions-
gemeinschaften erhalten sich durch Spenden und Kollekten.
Aus eigenem Vermögen finanzieren sich die Staatskirche in Großbritannien und die katholi-
sche Kirche in Portugal. In England ist die anglikanische Kirche Staatskirche mit dem König
bzw. der Königin als Oberhaupt. Kirchliche Gesetze bedürfen der Zustimmung des Parla-
ments. In Schottland ist die presbyterianische Kirche eine Staatskirche, wo hingegen in Wa-
les seit 1990 die Trennung von Staat und Kirche besteht. Alle Kirchen erhalten als karitative
Vereinigung unter bestimmten Voraussetzungen für Einkünfte aus Spenden eine Ermäßi-
gung der Einkommensteuer. In England wirken die Pfarrer zugleich als öffentliche Urkunds-
beamten.
In Portugal sind die eingeschriebenen religiösen Körperschaften von Steuern und Abgabe für
ihre Kultstätten, Ausbildungsstätten betreffen, umfassend befreit. Die Angehörigen der „ver-
wurzelten“ Kirchen oder Glaubensgemeinschaften können 0,5% ihrer Einkommensteuer zu
religiösen oder wohltätigen Zwecken bestimmen, was dann in der Steuererklärung vermerkt Die Kirchensteuer – eine kurze Information
© Dr. Jens Petersen
werden muß. Die Kirchen erhalten das Geld dann von der Finanzverwaltung, sofern sie ei-
nen Jahresbericht über die Verwendung der erhaltenen Mittel abliefern.
Ein Kirchensteuersystem besteht auch in Dänemark, wo der überwiegende Teil der Einwoh-
ner der evangelisch-lutherischen Staatskirche (Folkskirche) angehören. Dementsprechend
gestaltet sich die Unterstützung der Kirche mit staatlichen Mitteln. Drei Fünftel der Pfarrerge-
hälter, die Löhne für die Kirchendiener, für die Kirchenmusiker und ein großer Teil des Un-
terhalts für Kirchengebäude werden vom Staat aufgebracht. Ferner gibt es eine Kirchensteu-
er, die von der Ortsgemeinde festgesetzt, von der politischen Gemeinde bestätigt und vom
Kirchenministerium genehmigt wird. Sie wird gegenüber dem Steuerzahler, obwohl in den
Kommunalsteuern enthalten, als Kirchensteuer ausgewiesen. Ihre Höhe beträgt bis zu 7%
und wird bei Lohnsteuerpflichtigen im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch den
Arbeitgeber erhoben.
Das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen in Frankreich ist seit 1905 durch eine strikte
Trennung von Staat und Kirche gekennzeichnet. Nur in den drei östlichen Departements
Niederrhein, Oberrhein und Mosel gelten Sonderbestimmungen. Dort brachte es die ge-
schichtliche Entwicklung durch Napoleon mit sich, daß die Kirchen vom Staat aus dem all-
gemeinen Steuertopf finanziert werden. Im Übrigen Frankreich muss sich die überwiegend
katholische Kirche weitgehend selbst finanzieren. 75% ihrer Einnahmen stammen aus
Sammlungen und Spenden und 25% aus dem freiwilligen „Kultbeitrag“, dessen Richtwert bei
einem Prozent des Einkommens liegt. Da die eigenen Einnahmen insgesamt aber nicht aus-
reichen, um die kirchlichen Aufgaben zu finanzieren, sind viele Pfarrer zu einer beruflichen
Nebentätigkeit gezwungen, worunter der Seelsorgeauftrag natürlich leidet. Die Kirchenge-
bäude gehören dem Staat, der sie (z.T. notdürftig) unterhält und den Kirchen kostenlos zur
Verfügung stellt.
Die evangelischen Kirchen finanzieren sich ausschließlich aus freiwilligen Mitgliedsbeiträgen
und Spenden. Die Kirchengebäude gehören, im Unterschied zur katholischen Kirche, den
Gemeinden, die als Kultvereine nach dem Gesetz von 1905 konstituiert sind. Sie müssen
ihre Gebäude daher aus eigenen Mitteln unterhalten.
In den Niederlanden, wo Protestanten und Katholiken zahlenmäßig gleich stark sind, finan-
zieren sich die Kirchen überwiegend aus freiwilligen Beiträgen (Spenden und Kollekten; sog.
Aktion „Kerkbalans“), die zwischen einem und drei Prozent des Einkommens liegen. Die auf-
grund des Einzugs von Kirchengütern bestehenden Staatsleistungen, hauptsächlich für die
Besoldung der Geistlichen, sind 1983 durch eine einmalige Zahlung abgegolten worden.
Staatlich subventioniert werden weiterhin karitative Einrichtungen der Kirchen sowie die kon-
fessionellen Schulen.
In Italien und Spanien werden die Kirchen aus Steuermitteln unterhalten. Die Besonderheit
ist, daß der Steuerpflichtige wählen kann, ob seine Steuergelder der Kirche oder einer sozia-
len Einrichtung zufließen sollen. Dieses Finanzierungsmodell wird fälschlicherweise als Kul-
tussteuer bezeichnet.
In Italien und Spanien können sich die Steuerzahler seit 1990 bzw. 1988 entscheiden, ob
0,8% (Italien) oder 0,5% (Spanien) der Lohn- bzw. Einkommensteuer kirchlichen oder ande-
ren sozialen oder kulturellen Zwecken zufließen sollen. Treffen sie keine Entscheidung, wird
dieser obligatorische Steuerbetrag in Italien in dem Verhältnis aufgeteilt, in dem sich die üb-
rigen Steuerzahler für einen kirchlichen oder anderen Verwendungszweck entschieden ha-
ben. In Spanien wird dieser Betrag direkt den anderen Zwecken zugeleitet. In Italien wird
(soll) alle drei Jahre in Verhandlungen zwischen dem Staat (!) und der Kirche festgelegt,
welcher Prozentsatz an der Lohn- bzw. Einkommensteuer durch das Wahlverfahren von dem
Steuerpflichtigen entweder der Kirche oder anderen Zwecken zugewendet werden soll. Die
Spanische Kirche bekommt ihren Haushaltsmittelbedarf, der nicht durch das Kirchensteuer-
aufkommen gedeckt ist, direkt vom Staat aus allgemeinen Steuergeldern zugewendet. Die Kirchensteuer – eine kurze Information
© Dr. Jens Petersen
Aus ihrer historisch bedingten Entwicklung mag der derzeitige Zustand von der Katholischen
Kirche als wesentlicher Fortschrift gewertet werden. Aus der Sicht der Kirchen in Deutsch-
land stellt er sich aber als engste Verzahnung mit dem Staat, einer verkappten Staatsfinan-
zierung dar, die mit den Verfassungsnormen des Art. 140 GG nicht vereinbar wäre und dem
Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zuwiderliefe. Aber selbst unter der hypothetischen An-
nahme, ein solches System würde in Deutschland bestehen, wäre das Steueraufkommen
derart niedrig, daß die geistliche Grundversorgung gefährdet und die vielfältigen Aufgaben
der Kirche in unserer Gesellschaft, die allen zugutekommen, auch nicht annähernd erfüllt
werden könnten.
Österreich ist das einzige Land, in dem die Kirche sich mittels eines Beitrages der Kirchen-
angehörigen finanzieren lässt. Das Kirchenbeitragssystem lässt den Kirchen die Freiheit im
Blick auf eine eigenständige Tarifgestaltung, weil die Kirchenbeiträge nicht an staatliche
Maßstabsteuern anknüpfen. Er besitzt jedoch nicht den Charakter einer öffentlich-rechtlichen
Abgabe und ist daher auch nicht staatlich verwaltbar. In Österreich ziehen die Kirchen selbst
ihre Beiträge ein, die als privatrechtlich zu qualifizieren sind. Sie müssen notfalls vor dem
Zivilgericht eingeklagt und durch den Gerichtsvollzieher beigetrieben werden. Den Kirchen in
Österreich obliegt es, selbst die Beitragspflichtigen zu erfassen und anzuschreiben. „Bürger-
liche Steuerlisten“ wie sie den Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von Art.
140 GG i. V. m. 137 Abs. 6 WRV vom Staat zur Verfügung gestellt werden, stehen der öster-
reichischen Kirche nicht zur Verfügung. Das Kirchenbeitragssystem führt somit zu beträchtli-
chen Einnahmeausfällen, da zum einen die Beitragsfestsetzung nicht exakt für sämtliche
Kirchenmitglieder durchgeführt werden kann und zum anderen die kircheneigene Beitrags-
verwaltung kostenaufwendig ist.
In Finnland und Schweden werden die Kirchen mittels eines Kirchensteuersystems finan-
ziert.
Der finnischen evangelisch-lutherischen Staatskirche gehört der überwiegende Teil der Be-
völkerung an. Die Kirche verwaltet die Bevölkerungsregister. Die Kirchensteuern betragen
zwischen 1% und 2% des steuerpflichtigen Einkommens. Kirchensteuerpflichtig sind auch
alle geschäftlichen Unternehmungen.
Staat und Kirche in Schweden sind wie kaum in einem anderen europäischen Land beson-
ders fest miteinander verbunden. Die schwedische Volkskirche erhebt nach einer Reform
des Staatskirchenrechts seit dem Jahr 2000 Kirchenbeiträge, welche von der staatlichen
Steuerbehörde eingezogen wird. Mögliche Finanzierungslücken wird der Staat durch Ergän-
zungszuweisungen ausgleichen.
Die norwegische Evangelische-lutherische Kirche, der 96% der Bevölkerung angehören,
ist eine Staatskirche mit dem König als nominellem Oberhaupt. Das Augsburger Bekenntnis
ist Bestandteil der Verfassung, und die Volkskirche wird daher durch Staatsleistungen unter-
halten.
In Island und der Schweiz werden die Kirchen ebenfalls durch ein Kirchensteuersystemfi-
nanziert.
Die Einwohner Islands gehören fast ausschließlich der evangelisch-lutherischen Volkskirche
an, die mittels einer Kultursteuer finanziert wird. Der Steuerpflichtige kann wählen, ob er sei-
ne Steuermittel der Volkskirche oder der Universität Islands zugutekommen lassen will.
In der Schweiz sind die einzelnen Kantone für die Verhältnisse zwischen Staat und Kirche
zuständig. Die wichtigste Finanzierungsquelle für die großen Kirchen ist die (Orts-) Kirchen-
steuer, die in der Regel durch die Kirchengemeinden festgesetzt wird. Bemessungsgrundla-
ge bildet das Einkommen oder auch das Vermögen. Erhoben wird sie von den Kirchenge Die Kirchensteuer – eine kurze Information
© Dr. Jens Petersen
meinden oder den politischen Gemeinden zusammen mit den staatlichen bzw. kommunalen
Steuern. Die kantonale Struktur der Schweiz spiegelt sich im Einzelnen in der kirchlichen
Finanzierung wider. So finanzieren sich z.B. die evangelisch-reformierte Kirche im Waadt-
Land als Körperschaft des öffentlichen Rechts und vereinzelte Kirchengemeinden in anderen
Kantonen vom Gemeinwesen. In einigen Kantonen sind die nicht einer Religionsgemein-
schaft angehörenden Personen zwar von der Kirchensteuer befreit, werden aber aus dem
Gedanken der Teilhabe an den bürgerlichen Funktionen der Kirche zu einem Betrag heran-
gezogen, der einen gewissen Prozentsatz der für sie festzusetzenden Kirchensteuer beträgt,
würden sie der Kirche angehören. In 20 von 26 Kantonen sind auch juristische Personen
kirchensteuerpflichtig4.
Im Kanton Zürich ist 1963, in den Kantonen Basel 1968 und Schaffhausen 1972 für die ka-
tholische Kirche die Kirchensteuer erst eingeführt worden. Bestrebungen in der Schweiz, die
Kirchensteuer abzuschaffen, wurde in einer Volksabstimmung 1980 mit überwiegender
Mehrheit (79%) eine Absage erteilt.
Eine strikte Trennung von (Glied-)Staat und Kirche findet sich im Kanton Genf. Kirchensteuer
wird hier nicht erhoben. Ebenso kennt auch das Waadtland, der Kanton de Vaud (um Lau-
sanne) keine Kirchensteuer. Durch Volksabstimmung wurde aber in der 60ger Jahren die
staatliche Kirchenfinanzierung eingeführt. Der Kanton zahlt die Gehälter, die Kommunen
tragen die Baulast.
Die osteuropäischen Kirchen sind nach dem Zusammenbruch der Regierungssysteme,
unter denen die Kirchen allenfalls geduldet wurden, wieder verstärkt in der Öffentlichkeit prä-
sent. Ihre Stellung in den einzelnen Staaten ist nunmehr auf gesetzlicher Basis geregelt.
In rechtlicher Hinsicht haben die meisten Religionsgemeinschaften das Recht, ihren Finanz-
bedarf durch (freiwillige) Abgaben (Spenden) ihrer Mitglieder zu decken. In Ermangelung
anderer ergiebiger Ressourcen sind sie mehr oder weniger stark auf finanzielle Zuwendun-
gen des Staates angewiesen. In der Mehrzahl der Länder werden sie tatsächlich auch teils
indirekt, vor allem durch Steuererleichterungen, teils direkt durch staatliche zweckgebundene
Zuschüsse unterstützt.
… krank.
HebvS
Glauben Sie wirklich, dass dieser Schmarren von irgendeinem gelesen wird ?
@HEBVS
Was wollen sie mit diesem meterlangen Text hier eigentlich bezwecken?
Möchte mich dafür entschuldigen, dass der Text etwas lang erscheint, auch für mich, beim nachträglichen lesen. Ich hätte den Link zur Verfügung stellen sollen, anstatt den Text in das Kommentarfeld zu kopieren.
Ob es niemanden interessiert hat, sei dahingestellt.
@WK
Belgien
In Belgien finanziert seit Napoleon der Staat über verschiedene rechtliche Konstruktionen direkt oder indirekt die Aufgaben der Kirche (Pfarrgehälter, Baulast etc.) – so wie es auch in Frankreich zwischen 1801/02 und 1905 war. Zur Finanzierung kirchlicher Einrichtungen und Projekte sind ständige Verhandlungen mit staatlichen Behörden notwendig. Verstimmungen auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen können also kirchliche Vorhaben dauerhaft blockieren.
Andererseits fühlen sich die Gläubigen bei Anfragen an die persönliche Freigiebigkeit (Kollekten etc.) strukturell wenig angesprochen; unwahrscheinlich, dass sie selbst für die Kirchenfinanzierung einspringen würden. Gleichwohl steht das jetzige System gesellschaftlich unter Druck. Reformen werden aber auf die lange Bank geschoben.
https://katholisch.de/artikel/32713-so-laeuft-die-kirchenfinanzierung-in-europa-ein-ueberblick
Die Kirche wird in Belgien über den Staat finanziert, sprich mit Steuergeldern, somit bezahlt jeder ob er will oder nicht „Kirchensteuer“, der Unterschied zu Deutschland ist, das wir nicht gefragt werden ob wir dem Verein angehören wollen oder nicht.
Krank, EUPENER 08/15 hat Recht. Ich bin garnicht hingegangen, weil ich damit gerechnet habe, dass die Kirche übervoll war. Rassistische Haltung? Sie sind kein Weißer?
@Krank
Hier in Belgien bezahlt man als Bürger keine Kirchensteuer!
Ein sehr feiner Mensch, von dem ich viel lernen konnte, ist von uns gegangen.
Schade.
Freddy Derwahl schildert gekonnt in seinem Beitrag die Nähe und Wärme von Alfred B., ein Mann der bisher der wichtigste Unternehmer und Fabrikant in Ostbelgien war, offenbar auch ein Familienmensch wie seine Enkelin es den Trauernden spüren ließ.
Und in dieser Art ist er auch von dannen gegangen, still, beliebt und ohne Fanfaren. Bei der Überschwemmungskatastrophe hat er mit seinen Mitarbeitern das Schiff ohne Wehklagen auf Vordermann gebracht, wobei er nie der Frontmann war, eher der Kutscher der seine Pferde auf Vordermann bringt. Und diese, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, alle, haben wie von selbst die Verantwortung für die Arbeit gesehen, gelebt und erfüllt. Ich vermute, er möchte gar nicht für besondere herausragende Dienste hervorgehoben werden, sondern eher sehen dass die Fabrik läuft. Nicht „Der Herr !“, nein: „dr Här“ eben, wie soll man ihn auch anders nennen…
@EHaep: Herr Alfred!