Das Europäische Parlament hat Regeln für mehr Schutz von Pauschalreisenden im Fall von Stornierungen und Rückerstattungen beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte für eine Neuregelung, die vorab mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt worden war.
„Pauschalreisen sind Urlaubsangebote, bei denen mehrere Reiseleistungen – etwa Flug und Unterkunft – zu einem Paket kombiniert werden. Gerade bei Online-Buchungen war bislang oft unklar, wann solche Angebote unter den Schutz der EU-Regeln fallen. Mit der Reform schaffen wir mehr Klarheit und stärken die Rechte der Reisenden deutlich“, erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP), der die entsprechende Einigung zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten unterstützt hat.

23.02.2007, Sri Lanka, Kogala: Pauschalreisen sind Urlaubsangebote, bei denen mehrere Reiseleistungen – etwa Flug und Unterkunft – zu einem Paket kombiniert werden. Foto: Steffen Kugler/dpa
Ein Flugzeug fliegt über Sonnenblumen hinweg. Foto: Christoph Schmidt/dpa„Wir führen verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Beschwerden ein, damit Menschen schnell eine begründete Antwort erhalten, wenn etwas schiefgeht. Gleichzeitig legen wir klare Regeln für Gutscheine fest: Gutscheine bleiben freiwillig und müssen erstattet werden, wenn sie nicht innerhalb ihrer Gültigkeit genutzt werden. Außerdem können Reisende ihre Reise kostenfrei stornieren, wenn außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen“, fasst der ostbelgische EU-Abgeordnete zusammen.
Die überarbeitete Richtlinie präzisiert ebenfalls, wann eine Kombination von Reiseleistungen – etwa Flug, Transfer, Unterkunft oder Ausflüge – als Pauschalreise gilt. So gelten Online-Buchungen als Pauschalreise, wenn verknüpfte Buchungsprozesse die Kombination von Dienstleistungen verschiedener Anbieter ermöglichen, der erste Anbieter die personenbezogenen Daten des Reisenden an andere Anbieter übermittelt und der Vertrag innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen wird.
Darüber hinaus enthält die Richtlinie erstmals detaillierte Regeln zur Nutzung von Gutscheinen, die während der COVID-19-Pandemie weit verbreitet waren. Verbraucher können Gutscheine ablehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung verlangen. Gutscheine dürfen maximal zwölf Monate gültig sein und nicht genutzte Beträge müssen nach Ablauf automatisch erstattet werden.
Weitere Neuerungen betreffen den besseren Zugang zu Beschwerdeverfahren. Reiseveranstalter und -agenturen müssen künftig ein zugängliches System zur Bearbeitung von Beschwerden einrichten. So müssen Beschwerden innerhalb von sieben Tagen bestätigt und innerhalb von 60 Tagen begründet beantwortet werden.
Auch der Schutz bei Insolvenz von Pauschalreiseveranstaltern wird gestärkt: Kunden sollen Erstattungen aus dem Insolvenzschutzsystem künftig in der Regel innerhalb von sechs Monaten erhalten, in Ausnahmefällen spätestens nach neun Monaten.
„Insbesondere die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass Verbraucher oft zu lange auf ihr Geld oder Erstattungen warten mussten oder ihre Rechte schwer durchsetzen konnten. Mit der Reform der Richtlinie wird für mehr finanzielle Sicherheit und verständliche Regeln gesorgt. Das stärkt das Vertrauen der Menschen in Pauschalreisen und schafft zugleich verlässliche Rahmenbedingungen für die Tourismusbranche in Europa“, so Arimont abschließend.
EU-Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie 28 Monate Zeit, ihre nationalen Gesetze anzupassen und weitere sechs Monate, um die neuen Regeln anzuwenden. (cre/dpa)
