Die Regierung der DG setzt die angekündigte Anpassung ihres Systems der Energieprämien um. Auf Vorschlag von Ministerpräsident Oliver Paasch gelten ab dem 1. Mai neue Einkommensobergrenzen als Zugangsvoraussetzung, um die verfügbaren Mittel gezielter einzusetzen und eine sozial gerechtere Verteilung sicherzustellen.
Unverändert bleibe die grundsätzliche Ausrichtung der Politik, heißt es in einer Pressemitteilung. „Die Energieprämien sind weiterhin ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Auch an der vorgesehenen Gesamtinvestitionssumme hält die Regierung fest.“
Im Zuge der Ausarbeitung und auf Grundlage zahlreicher Rückmeldungen aus Fachkreisen und Gesellschaft wurde die ursprünglich anvisierte Einkommensobergrenze (von 114.000 Euro) noch weiter gesenkt und auf 81.700 Euro jährlich (steuerbares Nettoeinkommen) festgelegt, zuzüglich 5.000 Euro pro unterhaltsberechtigte PersDie Anpassung trägt insbesondere den Einschätzungen des Beirats für Wohnungswesen und Energie sowie weiterer beteiligter Akteure Rechnung, wonach die Unterstützung noch stärker auf Haushalte ausgerichtet werden sollte, für die energetische Investitionen eine besondere finanzielle Herausforderung darstellen.
„Wir halten Wort: Die Energieprämien werden weder reduziert noch in Frage gestellt. Was wir anpassen, sind die Zugangskriterien – und zwar so, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Damit stärken wir die soziale Ausgewogenheit unseres Systems und bleiben gleichzeitig auf Kurs bei unseren klimapolitischen Zielen“, erklärt Ministerpräsident Oliver Paasch.
Künftig wird zudem für die Inanspruchnahme der Prämie für eine Wärmepumpe ein PEB-(EEG-)Zertifikat der Kategorie ‚C‘ erforderlich sein. Die neuen Bestimmungen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Mai eingereicht werden. Bereits laufende Verfahren bleiben von der Neuregelung unberührt. (cre)