Die Regierung der DG setzt die angekündigte Anpassung ihres Systems der Energieprämien um. Auf Vorschlag von Ministerpräsident Oliver Paasch gelten ab dem 1. Mai neue Einkommensobergrenzen als Zugangsvoraussetzung, um die verfügbaren Mittel gezielter einzusetzen und eine sozial gerechtere Verteilung sicherzustellen.
Unverändert bleibe die grundsätzliche Ausrichtung der Politik, heißt es in einer Pressemitteilung. „Die Energieprämien sind weiterhin ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Auch an der vorgesehenen Gesamtinvestitionssumme hält die Regierung fest.“
Im Zuge der Ausarbeitung und auf Grundlage zahlreicher Rückmeldungen aus Fachkreisen und Gesellschaft wurde die ursprünglich anvisierte Einkommensobergrenze (von 114.000 Euro) noch weiter gesenkt und auf 81.700 Euro jährlich (steuerbares Nettoeinkommen) festgelegt, zuzüglich 5.000 Euro pro unterhaltsberechtigte PersDie Anpassung trägt insbesondere den Einschätzungen des Beirats für Wohnungswesen und Energie sowie weiterer beteiligter Akteure Rechnung, wonach die Unterstützung noch stärker auf Haushalte ausgerichtet werden sollte, für die energetische Investitionen eine besondere finanzielle Herausforderung darstellen.
„Wir halten Wort: Die Energieprämien werden weder reduziert noch in Frage gestellt. Was wir anpassen, sind die Zugangskriterien – und zwar so, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Damit stärken wir die soziale Ausgewogenheit unseres Systems und bleiben gleichzeitig auf Kurs bei unseren klimapolitischen Zielen“, erklärt Ministerpräsident Oliver Paasch.
Künftig wird zudem für die Inanspruchnahme der Prämie für eine Wärmepumpe ein PEB-(EEG-)Zertifikat der Kategorie ‚C‘ erforderlich sein. Die neuen Bestimmungen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Mai eingereicht werden. Bereits laufende Verfahren bleiben von der Neuregelung unberührt. (cre)
Schon sonderbar, immer eine Extrawurst in der DG. obschon sie nur Geldverteiler sind.
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Künftig wird zudem für die Inanspruchnahme der Prämie für eine Wärmepumpe ein PEB-(EEG-)Zertifikat der Kategorie ‚C‘ erforderlich sein.
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Kat. C bedeutet 170 -255 kWh/m² Primärenergieverbrauch. Jedes Haus aus den 70.er bis 90.er Jahren liegt weit darüber zumal die Rechenmethode völlig undurchschaubar ist. Der „Fachbetrieb“ der das PEB erstellt bietet praktischerweise einen Sanierungsplan an um die „energetische Kennzahl“ zu verbessern. Da ist man schnell bei 20, 30,…60.000 € „Sanierungskosten“ um dann, vielleicht, in den Genuss einer „Förderung“ durch die DG zu gelangen. Das ganze System über Einkommensgrenze und PEB ist so ausgelegt dass viel versprochen aber am Ende fast nichts gezahlt wird. So geht Politik….
Wenn der Staat oder auch unsere viel zu hoch angesetzten DG Politiker etwas mit einer Hand gibt,dann nehmen Sie es sich wenig später wieder in doppelter Menge zurück. Leider fallen die Bürger immer wieder auf diese schäbigen Tricks herein.
Das versteuerbare Nettoeinkommen , ist das pro Kopf, oder alles was eine Famiie am 1. in der Kasse hat. Unterhaltsberechtigte , dürfen die auch Geld verdienen ?
Peter Müller, gute Frage. Versteuerbar ist vor Zahlung der Steuern, aber nach Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.