Die wallonische Regionalregierung hat am Donnerstag einen Erlass verabschiedet, der den Einsatz von Mährobotern regelt, die nunmehr zwischen 18 Uhr und 9 Uhr morgens verboten sind. Dadurch soll ein besserer Schutz von nachtaktiven Tieren, insbesondere der Igel, gewährleistet werden.
Ein entsprechender Erlass von Umweltministerin Anne-Catherine Dalcq (MR) und des Ministers für Tierschutz, Adrien Dolimont (MR), zum Einsatz von Mährobotern ist am Donnerstag von der wallonischen Regionalregierung verabschiedet worden.
Fortan dürfen diese Roboter nicht mehr zu jeder Tages- und Nachtzeit in Betrieb sein. Zwischen 18 Uhr und 9 Uhr morgens müssen sie an ihrer Ladestation bleiben.

Ein Igel mit einer Kopfverletzung wird in einer Wildtierauffangstation behandelt. Foto: Sascha Thelen/dpa
Es gibt indes zwei Ausnahmen. Die eine betrifft die Pflege von Sportplätzen, die bestimmten Zeitplänen unterliegt, und die andere bezieht sich auf Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit, beispielsweise in der Umgebung von Flughäfen.
Der Erlass sieht Sanktionen bei Verstößen vor. „Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit der 3. Kategorie, also um eine Geldstrafe von mindestens 50 Euro“, erklärt Nicolas Yernaux, Sprecher des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖPW). „Das Prinzip besteht darin, den Gemeinden eine Rechtsgrundlage zu geben und die Vorschriften auf regionaler Ebene zu vereinheitlichen.“
Und Yernaux fügt hinzu: „Ziel ist es, die Bevölkerung zu sensibilisieren und nicht so sehr Strafen zu verhängen.“ Die Vollzugsbeamten der Gemeinden, ob Polizeibeamte oder andere, sind jedoch befugt, bei Verstößen Strafzettel auszustellen.
Vor allem soll eine Vereinheitlichung geschaffen werden: Zahlreiche Gemeinden hatten bereits Verbote erlassen, doch nun gilt das nächtliche Verbot von Mährobotern überall in der Region. Ziel ist es, kleine nachtaktive Tiere in den Gärten zu schützen, insbesondere Igel, die bei Einbruch der Dämmerung aktiv werden. (cre)