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Drama in einem Pflegeheim in Westflandern: Haftbefehl gegen einen 90-Jährigen, der mit Messer zwei Menschen tötet

28.02.2025, Belgien, Dentergem: Polizei ist vor dem Pflegeheim Mariaburcht in Dentergem im Einsatz. Foto: Kurt Desplenter/Belga/dpa

Ein 90-jähriger Mann hat in einem Pflegeheim in Dentergem in der Provinz Westflandern zwei Menschen getötet und einen dritten verletzt.

Ein Untersuchungsrichter erließ Haftbefehl gegen den Mann, wie die Brügger Abteilung der Staatsanwaltschaft von Westflandern am Samstag mitteilte.

Zwei Männer im Alter von 93 und 97 Jahren waren in der Nacht von Donnerstag auf Freitag ums Leben gekommen. Eine 94-jährige Frau wurde ebenfalls schwer verletzt. Alle drei waren Bewohner des Pflegeheims Mariabrucht in Dentergem. Der Mann hatte mit einem Messer auf seine Mitbewohner eingestochen.

Der mutmaßliche Täter wartete auf seine Einweisungin eine geschlossene psychiatrische Anstalt, nachdem er vor mehreren Jahren seine Frau mit einem Hammer erschlagen hatte. Für diese Tat war er aufgrund einer psychischen Störung für unzurechnungsfähig erklärt worden.

Bis zu seiner Einweisung und der Erstellung der erforderlichen Dokumente hatte die Ratskammer verlangt, dass der Mann unter bestimmten Bedingungen im Pflegeheim Mariaburcht in Dentergem bleibt, insofern er dort von einem gerichtlichen Betreuer begleitet wird und keine Straftaten mehr begeht.

Laut der Staatsanwaltschaft Brügge war die juristisch-administrative Akte gerade abgeschlossen worden.

3 Antworten auf “Drama in einem Pflegeheim in Westflandern: Haftbefehl gegen einen 90-Jährigen, der mit Messer zwei Menschen tötet”

  1. Patrick von Staufenberg

    Eine leider sehr tragische Angelegenheit, bei welchem man in erster Linie den Angehörigen der Opfer ganz viel Kraft und eine tiefe Anteilnahme aussprechen kann, aber auch mit aller Entschiedenheit das Handeln oder besser gesagt das nicht Handeln den Behörden aufs schärfste kritisieren muss.
    All zu oft ist es leider so, dass es bei Personen welche aller höchst psychisch auffällig sind, von Behörden Seite heißt, dass man da nichts machen könnte, da ja schließlich nichts schlimmes geschehen sei. Was vollkommen unverständlich ist, denn wenn gerade von dieser Seite ein eingehendes und in solchen Fälle ein psychiatrisches Langzeitgutachten in einer psychiatrischen Klinik erstellt werden würde, welches eine Gefahrenprognose beinhaltet, dann würde mit Sicherheit in sehr vielen Fällen verhindert werden, das der auffälligen Person eine so erhebliche Gefahr für sich selbst und andere bescheinigt werden würde, das diese zur Behandlung in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden würde. Bitte jetzt nichts verwechseln – es ist damit gemeint, dass diese Person sich in einem Zustand befindet in welchem diese nicht weiß was sie tut und eine Gefahr darstellt und dringlich psychiatrische Hilfe benötigt. Also aus rein medizinischer Sicht dringlich eine eingehende und stationäre Behandlung angezeigt ist.
    Es geht dabei nicht darum irgend wen einfach mal eben aus dem Verkehr zu ziehen, sondern einem Menschen der sich in einer so extremen Situation einer schwerwiegend dringlich behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung befindet, dass dabei nur durch eine stationäre psychiatrische Behandlung sichergestellt ist das eine Behandlung auch wirklich einen Erfolg verspricht und zudem der betroffenen Person auch wirklich geholfen werden kann.
    Aber es leider all zu oft so ist, dass dies nicht erkannt wird von den zuständigen Gerichten, welche für eine Einweisung mit zuständig und verantwortlich sind.

    Allerdings gibt es in Belgien ein weiteres Problem, welches eventuell in der Öffentlichkeit gar nicht bekannt ist. Es gibt in Belgien keinerlei Gesetz, welches sicherstellt das in bestimmten Berufen Personen mit psychischen Erkrankungen absolut ausgeschlossen werden müssen.
    Ein Beispiel sei hier erwähnt – es gibt tatsächlich in Belgien Richter, welche unter einem Asperger Autismus leiden. Beim Asperger Autismus geht es um eine hirnorganische Störung, was bedeutet das bestimmte Teile des Gehirns entweder nicht veranlagt oder nur verkümmert und nicht regelgerecht funktionsfähig ausgebildet sind. In den meisten Fällen eines Asperger Autismus könne die Betroffenen keine Empathie wahrnehmen und einschätzen, was bedeutet das sie Gefühle anderer Menschen nicht wahrnehmen, einschätzen oder vorhersehen können. Sie denken und nehmen an das alle Menschen genau so denken und empfinden wie sei selbst. Zudem sind die Betroffenen meist auch nicht zur regelgerechten sozialen Interaktion im Stande und können soziale Interaktion auch nicht abschätzen oder vorhersehen.
    Was allerdings gerade im Richteramt von fundamentaler Bedeutung ist.
    Aber es gibt eben leider kein Gesetz, welches besagt, dass ein Richter zu eben diesen Dingen fähig sein muss, oder das ein Defizit in diesem Bereich ein Ausschlussgrund ist.
    Dies hängt wohl damit zusammen, dass man in Belgien es wohl als eine Diskriminierung ansehen würde, wenn man derartig Betroffene vom Richteramt ausschließen würde.
    Wobei es in Deutschland klar und deutlich im Gesetz heißt, dass Geisteskrankheit ein absoluter Ausschlussgrund vom Richteramt ist – was keine Diskriminierung darstellt, da für die Tätigkeit im Richteramt ein klarer und regelgerechter Verstand von essentieller und grundlegender Bedeutung ist.
    Wenn also ein von einem Asperger Autismus betroffener Richter in Belgien ein Urteil fällt, welches durch die vorliegende Erkrankung beeinflusst ist, dann hat eben der Angeklagte schlicht und ergreifend Pech gehabt, wenn zu seinem Nachteil entschieden wurde. Andererseits aber ist es leider auch so, dass wenn ein betroffener Richter einen Fall von psychischer Erkrankung beurteilen soll, mit der Fragestellung, ob die Person in eine Psychiatrie eingewiesen werden soll, und der Richter aufgrund der fehlenden Einschätzungsfähigkeit des Gefühlslebens und der sozialen Interaktion der Meinung ist, dass ja bisher nichts schlimmes geschehen sei, dann haben eben die zukünftigen Opfer, die von einem psychisch Erkrankten Schaden zugefügt bekommen, Pech gehabt.

    Es scheint an der Zeit, das die Politik sich mal Gedanken darüber machen sollte, ob man nicht langsam mal im „Hier“ und „Jetzt“ ankommen sollte, oder ob man die Gesetze weiterhin so belässt wie sie sind – veraltet und nicht mehr zeitgemäß. Eine Reorganisation und eine Anpassung der Gesetze scheint hier sinnvoll. Also nicht etwa was völlig neues, aber wenigstens eine Anpassung an die heutige Zeit und die heutigen Anforderungen wäre hier durchaus hilfreich und wünschenswert.

    Erst dann besteht die Hoffnung, das gerade in Fällen in welchen es darum geht das psychisch aller höchst auffällige Personen die richtige Hilfe zeitnah erhalten können und nicht länger wie tickende Zeitbomben mit kaputtem Timer durch die Zeitgeschichte und die Gesellschaft irren und eine erhebliche und nicht von der Hand zu weisende Gefahr für sich selbst und vor allem die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.

    Zu viele Fälle, in welchen psychisch auffällige Personen vollkommen ausgetickt sind und schwere Schäden und sogar Morde begangen haben hat es schon gegeben. Aber aufgewacht ist bis jetzt niemand.
    Da wird hoffentlich eine konstruktive Kritik erlaubt und akzeptiert sein.

    Wobei ich aber annehme und denke, dass man nunmehr eher mich kritisieren, wenn nicht sogar massiv angehen wird, ob meiner offenen Worte und Einschätzungen, denn etwas verändern zu wollen, oder gar sich Gedanken darüber machen zu wollen etwas zu verändern oder sogar zu verbessern …

    • Walter Keutgen

      Patrick von Staufenberg, wie ich das in den Radio-Nachrichten von VRT NWS verstanden habe, war das Problem, dass keine Institution, die ihn aufnahm, da war. Das kann sein, weil es physisch keine gab oder weil die nötigen Papiere nicht unterschrieben waren („Bis zu seiner Einweisung und der Erstellung der erforderlichen Dokumente“ im Artikel). Ich denke eher, es seien die Papiere d.h. der Schlendrian der Justiz gewesen.

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