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Ab Montag dürfen alle Primarschüler wieder in die Schule – Und was sich sonst noch am 8. Juni ändert

Primarschüler in einer Schulklasse, während die Lehrerin mit Mundschutz unterrichtet. Illustrationsfoto: Luka Dakskobler/SOPA Images via ZUMA Wire/dpa

Die Öffnung von Hotels, Restaurants und Gaststätten ist nicht die einzige Neuigkeit, die am Montag, dem 8. Juni, in Kraft tritt. Eine Woche nach der Öffnung der Kindergärten dürfen alle Primarschüler in die Schule. Und es gibt noch andere Aktivitäten, die wieder möglich sind.

Beginnen wir mit den Grundschülern. Ab jetzt gelten in den Primarschulen nicht mehr die bisherigen Abstands- und Flächenregeln in den Klassenräumen. Auch die Begrenzung der Anzahl Schüler pro Klasse wird aufgehoben. Die herkömmliche Klasse wird zur „Kontaktblase“.

15.05.2020, Belgien, Antwerpen: Eine Lehrerin unterrichtet mit Mundschutz. Lehrer sollen, wann immer möglich, Mund- und Nasenmasken tragen. Foto: Dirk Waem/BELGA/dpa

Laut den Expertengruppe für eine Exit-Strategie in Belgien (GEES) ist jedoch auf die Distanzhaltung zwischen Schülern einerseits und Lehrern andererseits sowie unter Erwachsenen (Lehrer und Eltern) zu achten.

Künftig soll zudem vorrangig das Augenmerk darauf gelegt werden, die verschiedenen Klassen, unabhängig von ihrer Größe, möglichst voneinander zu trennen. Auch die Handhygiene und die Lüftung der Räume spielen laut Experten weiterhin eine wichtige Rolle. Während der Pause sollten die Schüler so viel wie möglich mit ihren Klassenkameraden nach dem Prinzip der „Kontaktblase“ spielen.

18.05.2020, Belgien, Brüssel: Ein Schüler geht während der Wiedereröffnung der Sekundarschule des Athenée Royal Jean Absil eine Treppe hinauf. Die Aufkleber mit einem Pfeil geben die Richtung an. Foto: Laurie Dieffembacq/BELGA/dpa

Die Sekundarschulen dürfen ab diesem Montag, 8. Juni, im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Möglichkeiten weitere Jahrgänge beschulen. Im Gegensatz zum Grundschulwesen bleiben im Sekundarschulwesen nach dem 8. Juni die derzeit geltenden Bestimmungen (Mindestabstand von 1,5 Metern, Mindestfläche von 4 und 8 Quadratmeter pro Schüler bzw. Lehrer, maximale Gruppengröße) bestehen.

Lehrer in den Primar- und Sekundarschulen sollen laut Gesundheitsexperten, wann immer möglich, Mund- und Nasenmasken tragen. Eine Maskenpflicht besteht jedoch nicht. Eine dringende Maskenempfehlung gilt immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und Personen sich im Raum bewegen (z.B. beim Betreten und Verlassen der Klassen, wenn der Lehrer durch die Klasse geht).

Primarschüler brauchen keine Masken zu tragen. Für Sekundarschüler gilt eine allgemeine Maskenempfehlung. Masken sollten auch von Sekundarschülern grundsätzlich immer dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, u.a. wenn Personen sich im Raum bewegen (z.B. beim Betreten und Verlassen der Klassen und in geschlossenen Pausenräumen).

Was sich sonst noch an diesem Montag, 8. Juni, ändert

– Soziale Kontakte: Es ist möglich, pro Woche mit 10 verschiedenen Personen engeren Kontakt zu haben, zusätzlich zu den Mitgliedern des Haushalts (= erweiterte persönliche Kontaktblase). Das ist ein individuelles Recht. Diese 10 Personen dürfen jede Woche ändern.

– Horeca-Sektor: Siehe dazu Artikel an anderer Stelle.

– Kultursektor: Ab dem 8. Juni können kulturelle Aktivitäten ohne Publikum wieder aufgenommen werden. Vorführungen mit Publikum einschließlich Kinos können ihrerseits ab dem 1. Juli wieder starten, jedoch unter Einhaltung genauer Regeln in Bezug auf das Publikum. Sicherheitsabstände müssen im Publikum eingehalten werden. Maximal 200 Personen dürfen anwesend sein. Die Aktivitäten müssen so organisiert werden, dass zu große Menschenansammlungen vermieden werden, z.B. vor den Sälen. Nehmen Personen an kulturellen Aktivitäten wie auch an Freizeitaktivitäten teil, ist das Tragen einer Schutzmaske immer zu empfehlen.

26.05.2020, Belgien, Antwerpen: Ein Mann fährt mit einem Roller in einem Skatepark. Foto: Dirk Waem/BELGA/dpa

Sportliche und nun auch kulturelle Aktivitäten, die von einem Verantwortlichen organisiert und begleitet werden, sind im Juni auf 20 Personen und im Juli auf 50 Personen begrenzt, sofern die Abstände eingehalten werden.

– Sportsektor: Ab dem 8. Juni können sportliche Aktivitäten ohne Kontakt wieder aufgenommen werden, ob innen oder außen, im Amateur- oder Profibereich, ob Wettkämpfe oder Training. Hallen und Fitnessräume können ebenfalls wieder öffnen, sofern das Protokoll eingehalten wird. Aber: Bei Kontaktsporten (z.B. Judo, Boxen, Fußball usw.) sind nur sogenannte „kontaktlose“ Trainingseinheiten gestattet. In Bezug auf die Sportinfrastrukturen sind die Protokolle ebenfalls einzuhalten. Umkleideräume und Duschen sind weiterhin nicht zugänglich. Schwimmbäder, Saunas und Wellnesszentren müssen in diesem Stadium geschlossen bleiben. Im Sportsektor wird des Weiteren ab dem 1. Juli wieder alles erlaubt sein, sofern die Protokolle eingehalten werden. Sowohl im Kulturbereich als auch im Sportsektor ist ab dem 1. Juli Publikum auf Sitzplätzen wieder zugelassen – und zwar maximal 200 Personen und sofern die Sicherheitsabstände und die Protokolle eingehalten werden.

Gläubige halten bei einem Gottesdienst die Abstandsregeln ein. Foto: Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa

– Religiöse Zeremonien: Religiöse oder philosophische Zusammenkünfte können ab dem 8. Juni wieder abgehalten werden, sofern Sicherheitsabstände eingehalten werden. Maximal 100 Personen dürfen anwesend sein.

– Reisen: Ab dem 8. Juni sind ein- oder mehrtätige Ausflüge in Belgien erlaubt. Ab dem 15. Juni wird Belgien seine Grenzen für Reisen in Länder der Europäischen Union (aus aus diesen Ländern) wieder öffnen, einschließlich des Vereinigten Königreichs und der anderen vier Schengen-Länder (Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen). Es ist allerdings darauf zu achten, dass jedes Land selbst über die Öffnung seiner Grenzen entscheidet.

– Freizeit und Entspannung: Ab dem 8. Juni sind Entspannungs- und Freizeitaktivitäten wieder erlaubt. Dies gilt nicht für Konferenzen, Vergnügungsparks und Innenspielplätze, die ihre Tätigkeiten erst am 1. Juli wieder aufnehmen dürfen.

– Zusammenkünfte: Sportliche und kulturelle Aktivitäten müssen derart organisiert werden, dass Menschenansammlungen vermieden werden. Das Tragen einer Schutzmaske ist immer zu empfehlen. Kirmes- und Dorffeste bleiben bis zum 1. August verboten. Sie können anschließend nach und nach wiederaufgenommen werden. Große Massenzusammenkünfte bleiben jedoch bis zum 31. August verboten. (cre)

Zum Thema siehe auch folgende Artikel auf OD:

7 Antworten auf “Ab Montag dürfen alle Primarschüler wieder in die Schule – Und was sich sonst noch am 8. Juni ändert”

    • Und wieso darf der Dachdecker weiter auf 15 m hohem Gebälk rumturnen! Nach Willen von unserem Politikheinis sogar bis 66 Jahren. Probieren sie das mal mit beinahe 70 Jahren über 25m hohe Balken zu laufen.
      Woran sterben mehr Menschen in Ausübung ihrer Berufung/Berufs, Dachdecker oder Lehrer? Was meinen Sie Herr 5+1/1+5/1+5…. Lehrer oder Dachdecker? Dabei sind beide Berufe genauso wichtig. Auf Senatoren dagegen kann man beruhigt verzichten!

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