Gesellschaft

Regierung Merkel stimmt Ermittlungen gegen Böhmermann zu

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan (links) und der deutsche Satiriker Jan Böhmermann. Foto: dpa

Die deutsche Regierung hat auf Wunsch der Türkei den deutschen Justizbehörden die Ermächtigung erteilt, ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan einzuleiten. Das teilte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in einer Erklärung mit.

„Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“, sagte Merkel. In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz „das letzte Wort“ haben. Die Ermächtigung stelle keine Vorverurteilung Böhmermanns dar.

Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Merkel teilte jedoch auch mit, dass dieser Paragraf bis 2018 abgeschafft werde. Er sei „für die Zukunft entbehrlich“.

Böhmermann hatte am 31. März in seiner satirischen Fernsehshow „Neo Magazin Royale“ auf ZDF-Neo ein Schmähgedicht gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan präsentiert.

Anlass war Erdogans Protest gegen einen Satire-Beitrag des NDR-Fernsehmagazins „extra 3“. Nach eigenen Worten wollte Böhmermann daraufhin an einem praktischen Beispiel erklären, was in Deutschland von der Satire-Freiheit gedeckt sei und was nicht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel. Foto: Shutterstock

Bundeskanzlerin Angela Merkel. Foto: Shutterstock

Daraufhin platzte Erdogan der Kragen. Die Türkei will nun offiziell eine Strafverfolgung des Moderators. Der muss allerdings die Bundesregierung zustimmen, denn nur so würde die Staatsanwaltschaft ermächtigt, gegen Böhmermann zu ermitteln. Wird Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dies tun? Die Bundesregierung will sich für ihre Entscheidung einige Tage Zeit lassen.

Die Affäre schlägt auch deshalb in Deutschland hohe Wellen, weil sich die Frage stellt, ob sich die deutsche Regierung vor dem Hintergrund des EU-Türkei-Deals in der Flüchtlingspolitik nicht erpressbar macht durch einen Despoten wie Erdogan.

Das Gedicht sei nicht nur eine Beleidigung Erdogans, sondern von allen 78 Millionen Türken, sagte der türkische Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus. Er warf Böhmermann vor, mit dem Gedicht ein „schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ begangen zu haben. Der Text habe „alle Grenzen der Schamlosigkeit übertroffen“. Die Regierung in Ankara könne das nicht akzeptieren.

Ganz anders der Tenor in Deutschland. Die Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit müsse geschützt werden, wird allgemein in öffentlichen Statements bekundet.

Böhmermann hatte die nächste Sendung seines „Neo Magazin Royale“ abgesagt. Grund sei die große Berichterstattung und der damit verbundene Fokus auf die Sendung und den Moderator, sagte ein ZDF-Sprecher in Mainz: „Wir respektieren die Entscheidung der Produktionsfirma und von Jan Böhmermann und haben Verständnis für deren Begründung.“

Inzwischen steht Böhmermann unter Polizeischutz. Ein Streifenwagen stehe vor seiner Tür, teilte ein Polizeisprecher in Köln mit. (spiegel.de/dpa/cre)

167 Antworten auf “Regierung Merkel stimmt Ermittlungen gegen Böhmermann zu”

  1. Mann oh Meter! „die Grenzen der Schamlosigkeit übertroffen“ Einem „normalen“ Westbürger platzt da AUCH der Kragen und nicht nur Erdogan! Wenn D nachgeben würde, sind wir ALLE verloren, dann verlieren wir einen Teil unserer Demokratie, das darf nicht sein!!!

      • @ Kalender

        Würden Sie bitte Ihren Wetteinsatz benennen? Ich halte gerne dagegen. Bevor Sie Haus und Hof riskieren bedenken Sie aber Frau Merkel ist für 4 Jahre gewählt, die CDU hat zu ihr keine Alternative und Herr Gabriel wäre als Kanzler nicht vermittelbar.

  2. @Herr Wahl, JEIN= Antwort würde ich sagen. Sicher teils wird der Islam auch diesbezüglich seinen Einfluss haben, ABER finden sie das sooo schlecht, wenn dieser Art Werbung Einhalt geboten wird? Ich nicht!

    • Ja, das ist sehr schlecht wenn dieser Art Werbung Einhalt geboten wird. Es sollte jedem frei stehen sich zum Objekt für Geld zu machen. Das ist auch eine Art der persönlichen Freiheit. Ich will nicht von vorne bis hinten geschützt werden. Das Leben ist nun mal fies, gefährlich aber auch unheimlich spannend.

  3. Das Video war auch keine Satire mehr, da wurden eindeutig die Grenzen überschritten! Von den „Klöten“ des türkischen Präsidenten (oder andere Beleidigungen) hat rein garnichts mit Pressefreiheit zu tun…

      • Die Art und Weise wie er es präsentiert hat war einfach nur niveaulos! Das Video von der Woche vorher war gut, denn da wurde auf Missstände hingewiesen. Das von Böhmermann war einfach nur ein Provokation ohne Hirn! Ein billiger Abklatsch einer Satire!
        Ich hoffe der Böhmermann wir in seine Schranken gewiesen!

      • @ frusti

        Wenn Herr Trump das gesehen hat steht ihm frei dagegen vorzugehen. In solchen Fällen wird in den USA ein saftiges Schmerzensgeld fällig. Ich möchte da nicht in der Haut des Karikaturisten stecken.

      • „Wahlkampf“ auf amerikanisch! Im Wahlkampf kann man sich alles erlauben, weil ein Präsidentschaftskandidat sich ja wohl nicht mit Anzeigen in die Schlagzeilen bringen will. Dennoch ist es eine Beleidigung und keine Satire, denn ich sehe KEINEN Bezug zu irgend einem Missstand, den die Satire ja aufzeigen soll.

  4. Werner Radermacher

    Alle Diktatoren sind gleich und können Kritik nicht leiden. Erdogan verfolgt Journalisten, geht mit Gewalt gegen Demonstranten vor, usw. Aber Merkel gibt dem Diktator recht! Anstatt unsere Meinungsfreiheit und Pressefreiheit im Fall Böhmermann zu verteidigen, kriecht Merkel den Islamisten Erdogan in den Hintern und erniedrigt sich und Deutschland. Und das alles nur, weil die Kanzlerin in der Flüchtlingsfrage alles auf Erdogan setzt und ihn dafür Milliarden zahlt. Hätte Deutschland ähnlich wie die Balkanstaaten und Österreich die Grenzen geschlossen, wäre es preiswerter und sicherer gewesen. Der Fall Böhmermann ist keine Ausnahme, denn die Türkei wird Deutschland und die EU noch oft erpressen und erniedrigen.

    • @ Werner Radermacher

      Der „Fall Böhmermann“ hat mit Satire, Rede und Pressefreiheit nichts zu tun. Wer von einem Mitmenschen vor einem Millionenpublikum behauptet „der fickt Schafe und schaut Kinderpornos“ gehört dafür zur Rechenschaft gezogen. Wer dazu noch, im Vorspann zu diesem „Beitrag“. erklärt dies sei in Deutschland verboten und es dann trotzdem macht darf sich nicht wundern wenn er angezeigt wird. Es gingen, wie gesagt zu Recht, Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft in Mainz ein. Im Gegensatz zur Türkei ist Deutschland ein Rechtstaat in dem die Staatsanwaltschaft, und nicht die Regierung, prüft ob ein Straftatbestabnd vorliegt und ob Ermittlungen die zu einer Anklage führen können aufgenommen werden müssen.

      • Maria Heidelberg

        Deutschland ist ein Rechtsstaat…..:-) Die Staatsanwaltschaft prüft und nicht die Regierung…..:-)

        Gewaltenteilung wird in Deutschland sehr ernst genommen. Da legen die Deutschen sehr grossen Wert drauf Jo!

        • @ Christophe Nix

          Die Bezeichnung „Schafficker“ und die Unterstellung sich „Kinderponos reinzuziehen“ haben nichts mit Satire zu tun!
          Ich stelle mir gerade vor was hier abginge hätte Herr Böhmermann statt Erdogan Herrn Michel mit derartig beleidigenden Aüsserungen überzogen.

          • Lesen sie doch mal den Kommentar von Oliver Kalkofe auf Huffpost. Vielleicht verstehen sie dann auch die von Jan Böhmermann inszenierte Satire. Das Gedicht ist dabei nur Mittel zum Zweck. Aber für manche ist dies einfach intellektuell nicht nachvollziehbar, weil sie sich nur levhzend auf das Gedicht stürzen statt die ganze Sendung inkl. der Einleitung zu begutachten. Wie Erdogan sind sie darauf reingefallen …

            • Ich hab die Einleitung schon gesehen, aber auch wenn man eine Beleidigung ankündigt bleibt es eine Beleidigung und hat immer noch nichts mit Satire zu tun! Natürlich wollte er Erdogan ganz gezielt provozieren, aber doch nicht indem er ihn beleidigt! Das hat einfach kein Niveau und Erdogan kann bestimmt durchsetzen, dass diese „Passagen“ im Text und dem Audiobeitrag überdeckt/ausgeblendet werden, ZURECHT!

                • @ Kaslkofe

                  Er hat angekündigt das es in Deutschland strafbar ist so etwas zu sagen und es anschliessend gesagt.
                  Wenn Sie ankündigen mit Ihren beiden Freunden Smith und Wesson bei einer Bankfiliale betteln zu gehen und das anschliessen auch in die Tat umsetzen müssen Sie auch mit Ärger von Seiten der Obrigkeit rechnen. Das Herr Kalkofe und andere Commedians die, sich für Satiriker halten nur weil sie das beliebte „F-Wort“ unfallfrei aussprechen können auf die Barrikaden gehen kann ich ja verstehen.Wer will sich schon Gedanken über ein Programm machen wenn heutzutage jeder zweitklassige Klassenclown bei irgendeinem Sender seine eigene Show bekommen kann. Das ändert aber nichts am Verstoss gegen $ 185 Strafgesetzbuch.

                  • So, damit wären jetzt alle strafrechtlich relevanten Fragen geklärt. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat die Ermittlungen gegen Jan Böhmermann eingestellt.
                    Ich hätte mir zwar lieber einen Richterfreispruch gewünscht, aber wenn es noch nicht einmal zu einer Anklage kommt, umso besser.
                    Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat dieser Posse ein Ende gesetzt und es bleibt zu hoffen, dass es bei dem Zivilverfahren zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wird.
                    Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass all diejenigen, die vor einem halben Jahr, Böhmermanns Kopf gefordert haben ihren Irrtum immer noch nicht einsehen.

      • @ EdiG

        Eine der wenigen Posts von Ihnen die ich voll teile! Diese Beleidigungen haben in der Tat mit Satire nichts zu tun. Das sind einfach nur Beleidigungen, Kategorie unterste Schublade. Das braucht auch ein Diktator wie Erdogan sich nicht gefallen zu lassen.Wenn man bedenkt, dass beispielsweise ein Autofahrer in Deutschland schon eine Anzeige „an der Backe“ haben kann, „nur“ weil er einem anderen Verkehrsteilnehmer den“ Vogel“ zeigt, sind Äußerungen, wie Ziegenf…. u.a.m. doch, wie gesagt, ein anderes Kaliber. Was Erdogan angeht : ein wenig kann ich ihn schon bedauern. Musste er sich zuletzt noch einer Darmspiegelung unterziehen und sogar operiert werden, da dort ein „Objekt“ vorhanden war, welches seit einiger Zeit dort Platz genommen hatte. Es war die Angela!

      • Aber wieso wird Erdogan dann nicht wegen Völkermord (Kurden),und d er Bekämpfung der Kurden auf Syrischem Boden in Den Haag vor Gericht gestellt? Da halten Merkel und Genossen die Klappe,und sieht man wie Deutschland tickt.

      • Werner Radermacher

        @EdiG;

        Dass Erdogan humorlos ist, ist bekannt. Aber mit seiner Klage macht er sich zur Witzfigur. Oder geht es nur ums Geld? Deutschland zahlt wieder mal ne Milliarde und die Klage ist vom Tisch. Denn Erdogan weiß inzwischen, wie er Deutschland erpressen kann.

        • Werter Herr Radermacher,

          die einzige „Witzfigur“ in diesem Fall ist Frau Merkel. Statt sich mit Hinweis auf die Presse- und Meinungsfreiheit und den § 185 StGB aus der Debatte herausuhalten giesst sie noch Öl ins Feuer.
          Der hier herangezogene §103 StGB ist ein Relikt aus einem anderen Jahrhundert und wurde desshalb noch nicht gestrichen weil man ihn, wie einen alten Regenschirm im Hochsommer vergessen hat.

    • Petralin

      Richtig… wenn da NIX dran ist…. kann man das doch gelassen nehmen.
      Öffentliche Menschen reagieren nur,
      wenn es sich für sie selber „lohnt“, negativPresse ist auch Werbung.
      Oder sie fühlen sich ertappt… und etwas WAHRES ist dran…
      Je suis…. Ich bin…. I am…. BÖHMERMANN!!!

  5. freisen marie christine

    die Wahrheit ist immer schwer zu ertragen!! nun sieht man auch wie Erdogan mit Menschen umgeht ein Despot der die Menschenrechte verachtet,aber die Merkel kriecht, duckt und finanziert! Sind das noch Politiker denen wir vertrauen können?

    • Liebe Frau Freisen,

      Jede Ihrer Aussagen über Herrn Erdogan trifft zu und ist somit nicht justiziabel. Leider wurde ein unangemessener Zusammenhang zwischen dem immer noch ansehbaren Beitrag des Satiremagazins „Extra3“ und dem inzwischen geköschten „Schmähgedicht“ von Herrn Böhmermann hergestellt. Dies ist völlig daneben.

  6. @EdiG: Sie müssen sich schon informieren, bevor Sie hier schreiben. Böhmermann hat das doch nicht behauptet, er hat ja vorher gesagt, dass das, was er sagen wird, nicht gesagt werden darf. Das ist ja der Clou.

    • @ Boff

      Ich hatte die Chance dieses „Schmähgedicht“ samt Vorspann vor der Löschung zu sehen. Wie bescheuert muß jemand sein einen Gesetzesbruch in dieser Form anzukündigen, durchzuziehen und zu glauben das hätte keine Konsequenzen. Der Herausgeber des Handelsblattes, Gabor Steingart, schreibt in seinem „Morning Breefing“ zu diesem Thema:

      Der türkische Staatspräsident Erdoğan hat Strafanzeige gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann gestellt – wegen Beleidigung. Der Mann in Ankara lässt uns damit doppelt frösteln: Einerseits kann uns nicht behagen, dass ein Humorist strafrechtlich verfolgt werden soll. Aber genauso wenig behaglich ist der Gedanke, Erdoğan könnte Recht haben, und wir solidarisieren uns hier mit einem Witzbold, der nicht witzig, sondern absichtsvoll ehrabschneidend, primitiv und bösartig getextet hat. Was auch immer Böhmermann an den Verhältnissen in der Türkei kritisieren wollte, er hat sich im Ressentiment verrannt. Oder um es mit dem Satiriker Wolfgang Neuss zu sagen: „Es genügt nicht, keine Meinung zu haben. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.“

  7. schlechtmensch

    Wenn jemand so ein Gedicht über mich schreiben würde gäbe es auch ordentlich kontra. Ich habe das gelesen und es ist unter aller Sau. So etwas würde ich auch anzeigen. Das ändert natürlich nichts daran das Erdogan ein Diktator ist den man nicht wie Frau Merkel es parktiziert in den Allerwertesten kriechen sollte.

    • Auch sie haben nichts verstanden. Wenn ein deutsches Gericht sich der Sache annehmen sollte, werden sie etwas über Kunst und Satire lernen. Bis dahin rate ich auch ihnen, den Beitrag von O. Kalkofe auf Huffpost zu lesen.

        • Hier noch die Einschätzung einer vom ZDF beauftragten Kanzlei:

          „Eine vom ZDF beauftragte Kanzlei kam in ihrer juristischen Einschätzung zu dem Schluss, das Gedicht habe die Grenzen der Strafbarkeit nicht überschritten. Der Beitrag über Erdogan sei rechtlich zulässig gewesen, hieß es in einer am Donnerstag von dem Sender in Mainz veröffentlichten Stellungnahme.
          Die im Grundgesetz garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel. Das gelte unabhängig davon, ob sie dem persönlichen oder allgemeinen Geschmack entsprechen.“

          Aber auch dies wird wohl weder Sie noch den Rest der hier tätigen Pseudo-Juristen überzeugen. Sie werden mir dies bestätigen …

          • @ Kalkofe

            Glaiben Sie eine vom ZDF beauftragte Kanzlei käme zu dem Schluss Herr Erdogan könnte sich von der Bezeichnung „Schafficker“ beleidigt fühlen? Halten Sie eine solche Wortwahl tatsächlich für normalen Umgang? Kabarett und Satire haben die Aufgabe auf Missstände hinzuweisen. Dies schliesst aber nicht ein das es unerlässlich ist den zu kritisierenden auch noch in dieser Form zu beleidigen. Nicht mal wenn man vorher darauf hinwist das so etwas strafbar ist.

  8. ne Roerender

    Dichtung und / oder Wahrheit?

    Anno 1529: die erste Belagerung Wiens durch die Türken ist abgewehrt im Türkenkrieg zwischen dem osmanischen Reich und den Staaten Europas.
    Anno 1683: die zweite Belagerung Wiens durch die Türken ist abgewehrt.
    Anno 2016: geschafft. Der Türke hat die EU in der Tasche und hat sogar Geld dafür bekommen.

    Sultan Erdogan hat Süleyman I und Kara Mustafa Pascha übertroffen und geht als größter osmanischer Feldherr in die Geschichte ein. Das westliche osmanische Reich erstreckt sich von der Nordsee bis zum Schwarzen Meer.

    Anno 2020: Sultan Erdogan erklärt das europäische Parlament für abgesetzt und krönt sich zum Kaiser von Europa. Großwesir Angela Pascha verwaltet die nördlichen osmanischen Provinzen.

  9. Réalité

    Satire = OK!
    Aber hat auch Grenzen!
    Über Kunst kann man auch noch diskutieren, aber auch da gibt es Grenzen!
    Der Herr Böhmermann, und nicht nur er, sollten das auch so sehen.
    Es gibt auch in der Branche, welche, die wollen um jeden Preis auffallen.
    Das kann dann auch mal zu weit gehen!,

  10. Peter Müller

    Alles was in dem Video gezeigt wird über Erdowahnsinn ist fakt. Und wenn die Merkel dem Recht gibt, dann stell ich Sie auf die gleiche Stufe mit Erdowahn. Endlich hat mal einer die Wahrheit gesagt.. Fragt mal die ganzen Kurden hier in Belgien. Die sind vor Ihm geflûchtet.

    • Hop Sing

      Sehr richtig Herr Müller,

      Erdogan ist ein Massenmörder (Kurdenpolitik) und will einen grossen islamischen Staat im Nahen Osten errichten. Gegner sind eindeutig sowohl die christlichen Religionen als auch die abendländische Tradition und Kultur. Das Schicksal von Westeuropa in Merkel’s Händen zu wissen, erzeugt sehr viel Unruhe und Angst. Diese „Verharmloserin“ ist nicht fähig, mit solchen Situationen fertig zu werden.

  11. Ekel Alfred

    @ EdiG, mal ehrlich, wie oft wohl mögen Sie im stillen Kämmerlein (völlig unbeobachtet) den „STINKEFINGER“ gezeigt haben, wenn wieder mal die ganze Welt gegen Ihre Auffassung der Post’s geschrieben hat?….

    • @ Alfred

      Gar nicht, derartige Missfallenskundgebungen sind meinem Wesen fremd. Abgesehen davon ist sowohl der Effenberg als auch meine Gedanken beim lesen einiger Posts „im stillen Kämmerlein“ nicht strafwürdig. Das werden die erst wenn ich sie vor Publikum ausbreite. Dabei spielt es sogar keine Rolle ob das 2 sind oder 2 Millionen.

    • @ urban compass – eupen

      Ich fürchte hier irren die Anwälte. Der (bescheuerte und nicht mehr Zeitgemässe) $ 103, Beleidigung eines Staatsoberhauptes muß gar nicht herangezogen werden. Der Tatbestand gem § 185 Strafgesetzbuch wurde voll erfüllt. Auch der gerne versuchte Rückgriff auf Art.5 GG ( Schutz der Rede und Meinungsfreiheit) greift hier nicht. Der, vorrangige Art.1 (Schutz der Menschenwürde) wird nicht von der Tatsache das Herr Erdogan ein Diktator ist ausser Kraft gesetzt.

  12. Für diejenigen, die immer noch nicht verstanden haben, worum es hier geht, hier ein anschauliches Beispiel:
    1. Der Lehrer sagte in der Klasse: In der Schule und im Klassenraum dürft ihr sagen was ihr denkt. Ihr dürft jedoch nicht eure Mitschüler oder die Lehrer beleidigen oder diffamieren. Denn dafür werdet ihr bestraft oder der Schule verwiesen. Nicht sagen dürft ihr z.B. „Jan, du bist ein dreckiges Arschloch und dein Vater ist ein perverses Schwein“.
    2. Der Lehrer sagte in der Klasse: „Jan, du bist ein dreckiges Arschloch und dein Vater ist ein perverses Schwein“.
    Derjenige, der den Unterschied zwischen den beiden Versionen erkennt, sollte auch in der Lage sein, die Satire von Jan Böhmermann zu verstehen und strafrechtlich einzuordnen.

    • schlechtmensch

      Tja lieber Kalkofe. Wenn ich jetzt sagen würde „Du alter Wichser kannst dir deine Texte in den Arsch schieben und deine Mutter ist eine billige Nutte“ würde ich das natürlich nicht dürfen. Aber sie übersehen etwas. Nicht alle Menschen sind zu dumm um ihre Beiträge zu verstehen. Evtl. gibt es auch einfach Leute die Ihre Argumentation nicht akzeptieren. Es kann ja durchaus sein dass das Gedicht nach deutschem Recht nicht strafbar ist, und dann? Erstens hätte man das auch mit weniger Text verdeutlichen können und zweitens kann man auch Sachen einfach vorschieben um dann straffrei jemanden Beleidigen zu können. Das ist ein billiger Trick auf den sie anscheinend reingefallen sind.

      • Sie haben immer noch nichts verstanden. Nein, stimmt nicht, sie wollen es nicht verstehen und ignorieren die Analysen von Fachleuten und Juristen. Lern- und beratungsresistent nennt man sowas.

        • systray0

          @Kalkofe: Sie haben aber auch noch (immer) nicht verstanden, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, was „Satire“ ist und was nicht. Da können Sie noch so oft einen Artikel posten von einem Juristen, der da anderer Meinung ist.
          Aber Anwälte/Analysten entscheiden das nicht für sich, sondern die Richter, insofern es überhaupt zu einer Anklage kommt.
          Satire erlaubt förmlich alles Mögliche, aber auch eine Satire kann eine Beleidigung sein und es gibt eben auch noch Menschen, die das hier nicht als klare Trennlinie sehen, was den Fernsehauftritt betrifft.
          Ich bin der Meinung, dass hier Huddel für nichts gemacht wird. Andere Politiker werden noch viel mehr durch den Dreck gezogen, wie momentan die Merkel selbst (sogar mit Fakenachrichten über einen vermeintlichen Autounfall, usw.) Reaktionen? Fehlanzeige! Aber aus der Türkei gibt es sofort diplomatischen Stress. Dabei hat man doch den Türken schon so viele Zugeständnisse gemacht.

          • Genau systray0. Genau deswegen finde ich gut was Böhmermann gemacht hat. Er hat den Egomanen Erdogan provoziert und aus die Reserve gelockt. Jetzt zeigt sich wer Erdogan wirklich ist. Hätte Erdogan über das Gedicht gelacht, würde kein Mensch mehr darüber sprechen. Wenn man früher über die anderen Diktatoren gelästert hatte (Stalin, Hitler, Kim Kong Il(l) etc.) geschah einem Ähnliches und meistens sogar Schlimmeres. Das zeigt uns in welcher Liga Erdogan spielt. Armselig ist die Reaktion der deutschen Regierung. Das zeigt uns wieder deutlich wie weit es mit der freien Meinungsäußerung gekommen ist.

            • @ Atheist

              Die Reaktion der deutschen Bundesregierung ist nicht armselig sondern dumm. Wie bei dem Beitrag von „extra3“ hätte man Herrn Erdogan auf die Presse und Meinungsfreiheit in Deutschland hinweisen können und auf die Tatsache das Deutschland ein Rechtstaat ist und er das Recht hat gegen Beleidigungen zivilrechtlich vorzugehen.Damit hätte man die Dummheit von Herrn Böhmermann nicht zum Staatsakt aufblasen können und sich viel dummes Geschwätz erspart.Allerdings muß ich auch sagen das ich, an Erdogans Stelle, auch nicht über diese Anspielungen sexueller Praxis und Neigungen gelacht hätte.

      • Ich gebe zu, ich habe mich geirrt. So wie Böhmermann den türkischen Diktator beleidigt hat, haben sie mich auf’s Tiefste beleidigt und meine Menschenwürde verletzt.
        Ich verlange deshalb von OD dass man Ihre Beleidigung löscht und Sie sich bei mir in aller Form entschuldigen.
        Falls dies binnen 24 Stunden nicht geschieht, werde ich eine Klage wegen Beleidigung gegen Sie und auch gegen OD einreichen.

    • Und zwecks Horizonterweiterung auch die in dem Zeit-Artikel eingebettete Stellungnahme (Video) des Juristen Alexander Thiele anschauen (für Hotte, Edig, Réalité, Schlechtmensch und Co.)

    • @ Kalkofe

      Das Thema hat sich doch erledigt, Erdogans Anwalt hat Anzeige gemäss § 185 erstattet. Ironischerweise wird der Fall in Mainz, Sitz des ZDF und Sitz des deutschen Kabarettmuseums, verhandelt. Die „Arschkarte“ hat das Gericht, es muß aus dieser zum Staatsakt aufgeblasenen Petitesse wieder eine Beleidigungsklage machen. Denn nur darum geht es. .

      • Abgesehen von seiner Analyse, was den Aufenthaltsort des Staatmannes betrifft hat sich nichts erledigt. Die inhaltliche Analyse zu der Böhmermann-Satire ist wichtig. Ignorieren ist Merkmal der Lernunfähigen.

  13. Übrigens: Der Anwalt von Erdogan Michael Hubertus Sprenger hat auch den britischen Holocaust-Leugner David Irving und andere fragwürdige Gestalten verteidigt. Sein gutes Recht ! Aber eine nette Gesellschafft, und es passt !

  14. Ex-Eupener

    Für eine Karikatur bei Charly Hebdo haben Menschen sterben müßen und es war nur eine Zeichnung . D bezieht sich auf die Pressefreiheit . Meines Erachtens nach hat diese Art von Satire aber nichts mit Presse und Pressefreiheit zu tun . Es war schon unter der Gürtellinie . Aber D darf das ja !

  15. Ostbelgien Direkt

    AKTUALISIERUNG: Die deutsche Regierung hat auf Wunsch der Türkei den deutschen Justizbehörden die Ermächtigung erteilt, ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan einzuleiten. Gruß

  16. angel of medness

    ultimativ unterbelicht, schwachsinnig, und hohl in der birne. das ist angie. was das alte ehemalige DDR täubchen unter ihrem rötlichen strohdach hat ist endweder vakuum oder hoch komprimierte jauche! weg mit diser polithure! politikerpack!

  17. Was hat diese Tante nur geritten. Politikerproblem! Zu lange an der Macht! Die glaubt ganz Europa müsste auf sie hören weil ihr Kleinhirn ihr sagt: „Angela, alles richtig was du machst“. Arme Kanzlerin, so tief wie sie dem türkischen Despoten in den ….. gekrochen ist stinkt es jetzt nicht nur den Deutschen sondern den meisten Europäern!

  18. Hop Sing

    Merkel ist eine Zumutung. Diese Tante gehört weg.Wo kann die sich noch „christlich“ nennen? Es wird Zeit, dass die breite abendländische Masse sich erhebt und der Islamisierung einen Riegel vorschiebt. Merkel ist der grôsste Verräter Europas.

    • @ ?_?_?_?_?_?

      Ein Staat in dem jemand der in der Öffentlich als „Schafficker“ und „Konsument von Kinderpornos“ diffamiert wurde sich gerichtlich wehren kann nennt man Rechtstaat. Das sich die Regierung hier „einmischt“ nennt man Dummheit. Leider blieb ihr wegen des dämlichen § 103 StGB nichts anderes übrig nachdem sie vorab Stellung genommen hat. Hätte Herr Maas (Justizminister) seine Kanzlerin richtig beraten, hätte die mit Hinweis auf Presse- und Meinungfreiheit sowie die Möglichkeit gem § 185 StGB zu klagen die Luft aus der ganzen Affaire lassen können.

  19. Angie konnte sicher nicht anders, fand sie immer Top bis sie mit ihrer Zuwanderpolitik anfing.
    Man sollte in den sozialen Medien aufrufen, das jeder ein Gedicht über Erdo (positiv/negativ) erstellen und online stellen soll; dann gibt’s sicher eine Klagewelle (Die Gedichte sollten allerdings nicht unter die Gürtellinie gehen, finde ich)

    • Jan Witzemann

      Richtig och nee! Viele Gedichte und auch Satire dabei, warum denn nicht!? Nur die vom Böhmermann die war schon eine Nummer zu dick auf getragen!? Sowas lässt wohl keiner sich sagen. So ein Komiker und Satiriker muss auch seine Grenzen kennen lernen, hier schlug er eindeutig drüber. Die Frau Merkel hat diese Entscheidung richtig getroffen. Wofür haben wir sonst die Justiz? Frau Merkel wagte sich allerdings vor ein paar Tagen zu weit aus dem Fenster mit ihrer Mahnung an Böhmermann. Das hätte sie besser nicht gemacht. Ansonsten cool bleiben. Die Welt hat wichtigere Probleme. Der Herr Böhmermann meinte sicher er wäre nicht berühmt genug!?

      • Lesen sie die Einschätzung von Wolfgang Kubicki, der der Meinung des Medienanwaltes Ralph Höcker überzeugend widerspricht. Kicki meint man solle Erdogan die Möglichkeit einräumen vor Gericht zu verlieren.

    • ?_?_?_?_?_?

      § 103
      Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

      (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält§ 103
      Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

      (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

      (2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.iner ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

      (2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

      Man beachte diesen Satz ! … das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält …
      War er zu dieser Zeit im Inland ( Deutschland ) ?

      • @ ?_?_?_?_?_?

        Ich will einmal versuchen es so zu formatieren das auch Sie es verstehen…..
        (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt

        oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,

        oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt,

        wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

        Also entweder Staatsoberhaupt (generell) oder Regierungmitglied (auf Besuch) oder Botschafter (im Bundesgebiet) stehen unter dem „Schutz von § 103 StGB

        Ob der uralte Paragraph 103 StGB zur Anwendung kommt entscheidet der Staatsanwalt und das Gericht. Unabhänging und eigenständig. Daneben gibt es natürlich auch noch die zivilrechtliche Klage der türkischen Botschaft (als Vertretung für Herrn Erdogan) wegen Verstoss gegen § 185 StGB. Hier muß die Staatsanwaltschaft ermitteln.

        • Wenn sie dies verstanden haben haben, warum wollen sie dann nicht verstehen, dass Merkels Ermächtigung nach Paragraf 103 gegen Böhmermann zu ermitteln nichts anderes bedeutet, als dass sie entscheidet, dass Böhmermann im Falle einer Verurteilung höher bestraft werden kann, als über Paragraf 185. Und das unterstützen Sie ? 3/4 der Deutschen findet diese Entscheidung falsch weil sie völlig anachronistisch ist und letztlich auf eine Causa Böhmermann hinausläuft. An anderer Stelle habe ich ihnen einen Link mitgeteilt, der die Vorgehensweise der Regierung juristisch zu Recht zerpflückt. Jeder mit einem halbwegs ausgeprägten Rechtsempfinden ausgestattete Kommentator sollte die Irrwege der Bundesregierung erkennen. Sie gehören offensichtlich nicht dazu.

          • @ Kalkofe

            Ganz langsam, Recht, Gerechtigkeit und Rechtsempfinden sind 3 ganz unterschiedliche Dinge. Nicht alles was wir als Recht oderv Gerechtigkeit empfinden ist richtig. Der bescheuerte § 103 steht im StGB also blieb der Bundesregierung, nach dem sie auf den Schwachsinn von Herrn Böhmermann schon falsch reagiert hat, gar nichts anderes übrig als ihn anzuwenden. In diesem Falle die Staatsanwaltschaft zu ermächtigen Ermittlungen aufzunehmen. Jetzt liegt die ganze Sache in den Händen der Justiz ( wo sie von Anfang an hingehört hätte ). Ob sie Anklage erheben wird entscheidet die Staatsanwaltschaft, nicht die Bundesregierung und nicht die türkische Botschaft. Ob eine Klage zugelassen wird entscheidet ein Gericht, nicht nach der Meinung irgendwelcher Medienanwälte die im Zuge der Affaire ihre 15 Minuten Ruhm hatten sondern nach der Gesetzeslage. Eine Abschaffung des § 103 kann erst nach Abschluss des Verfahrens erfolgen oder haben Sie schon mal versucht während der Fahrt einen Reifen zu wechseln.

            • Da die Bundesregierung befugt ist, über den Antrag von Herrn Böhmermann zu befinden, hatte sie die Möglichkeit ihn abzulehnen oder anzunehmen. Das ust nicht wirklich schwer zu verstehen …

            • Sie antworten nicht auf meine Aussage:
              Die Regierung hätte die Anfrage von Erdogan selbstverständlich auch ablehnen können, nein müssen, da sie zum Ausdruck gebracht hat, den Artikel 103 nur noch für den Fall Böhmermann zuzulassen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Wenn sie zudem sagt, der Artikel sei entbehrlich, aber noch auf Böhmermann anzuwenden ist dies ein Fall für das Verfassungsgericht.
              In der Quintessenz hat die Regierung entschieden, dass das Strafmaß im Falle einer Verurteilung durch Anwendung von 103 höher ausfallen kann, als bei Art. 185. DEnn genau dies ist der Unterschied zwischen den beiden Paragrafen
              Sie können es drehen wie sie wollen. An dieser Schlussfolgerung kommen Sie nicht vorbei. Aber ich weiß, dass sie das gar nicht interessiert. Sie wollen nur Recht haben.

              • @ Kalkofe

                Worauf wollen Sie eigentlich noch eine Antwort? Sie begreifen es doch nicht.
                Fakt 1.) Herr Böhmermann hat in vollem Bewusstsein der strafbarkeit seiner Handlung ein Gedicht verfasst und vorgetragen.

                Fakt 2.) Frau Merkel hat (idiotischerweise) diesen Vorgang kommentiert und sich entschuldigt ( wofür eigentlich ?).

                Fakt 3.) Frau Merkel hat die Staatsanwaltschaft „ermächtigt“ Ermittlungen aufzunehmen. Ein Vorgang der zum Aufgabenbereich der Kanzlerin gehört da ein ausländisches Staatsoberhaupt involviert ist. Frau Merkel hat weder das Recht staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu forcieren noch sie zu unterbinden.

                Wenn Sie wieder einmal Recht behalten wollen informieren Sie sich besser. Herr Böhmermann hat den von Ihnen geforderten Heiligenschein nicht verdient.

  20. Stellt sich jetzt noch die Frage, wie unabhängig und frei ein Staatsanwalt oder ein Richter entscheiden und urteilen kann, wenn er möglicherweise – wie Böhmermann – bedroht wird, gar das richtige Urteil zu sprechen. Einer „Majestät“, der Frauen verprügeln, Journalisten inhaftieren und auf Zivilisten schießen lässt und der Freiheitsrechte generell mit Füßen tritt traue ich auch dies zu. Der türkische Geheimdienst und Erdogans Schärken haben schon kniffligere Aufgaben erledigt. Es bedarf der Zivilcourage eines Staatsanwaltes, es erst gar nicht zum Prozess kommen zu lassen. Alles andere wäre eine Farce.

  21. BlaBlaBla,wir schaffen alle Zeitungen Fernsehsendungen Büttenreden Klaadderadaatsch ect. ab und leben dann auf einer Welt wo lachen verboten ist,ist ja jetzt schon nicht mehr so einfach,dann haben wir auch noch weniger CO2 Ausstoß,paßt doch in dieser Arschlöcher Welt.

  22. Erfahrener

    Frau Merkel regiert ja gegen den Willen ihres eigenen Volkes und wundert sich dann, dass Afd gewählt wird. Aber keine Sorge im nächsten Jahr wird sie erneut zur Bundeskanzlerin gewählt nur mit der Begründung, es gäbe keine Alternative. So blöd können auch nur die Deutschen sein, das gäbe es in Frankreich nicht !!!!

      • Hop Sing

        EdiG
        Die von Ihnen beschriebene Mehrheit der Deutschen müsste wohl einsehen, dass das Land mit Merkels Politik an die Wand gefahren wird. Erdogan ist ein Massenmörder, mit dem in keiner Weise paktiert werden darf.Der Islam gehört NICHT zu Deutschland und auch nicht zum Abendland. Wir sind nicht bereit, unsere Traditionen, Kultur, Religion und Staatsverständnis aufzugeben oder anzupassen. Beängstigend scheinen die heuchlerischen, verharmlosenden Beschwichtigungen unseres Klerus -angefangen beim Kommunisten in Rom bis zu den kleinfüssigen Mitläufern hier à la Schmitz, Klinges etc. Die CDU als grosse Volkspartei scheint dies nicht zu verstehen und wird dafür schwer bezahlen ; wenn es dem Volk zu „bunt“ wird, wird es aufstehen und diese „Gutmenschen“ in die Wüste jagen.

        • systray0

          Ich würde gerne diejenigen in die Wüste haben, die keinerlei Kultur oder Tradition besitzen. Unsere Gesellschaft verliert allmählich seine „Kultur“, aber auch seine „Benimmregeln“.
          Alle anderen beschweren sich nicht und arbeiten an den Problemen, die wir haben statt sie mit Gewalt zu lösen.

    • Werner Radermacher

      @ Erfahrener,
      Deutschland hängt Frankreich wirtschaftlich ab und die Arbeitslosenquote in Frankreich liegt mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland. Wer ist denn nun blöd?

    • Wo haben Sie denn Ihre Kiekerten, Erfahrener? Der Hollande hat bis heute noch gar nichts fertig gebracht. Da wird Mme LePen sich demnächst mal richtig freuen dürfen. Sozialistische Politik hat in der heutigen Zeit total aus gedient, und das Weltweit!

      • sozialistische Politik ausgedient! Mir soll’s recht sein! Ausgedient werden die wohl logischerweise nicht gern hören. Kenne Menschen, die vor gar nicht so langer Zeit sozialistisches Handeln erfuhren, selbstverständlich im negativem Sinne!

    • systray0

      90% der AfD-Wähler sind Männer.
      90% der Obdachlosen sind Männer.
      Gleich kommen noch die Feministen und erzählen uns, Männer seien schlecht für die Welt.
      Dann kommt eine Petry, die keinerlei Umgang mit Journalisten kann und kennt und von den AfD-Mitgliedern gerne ins Aus katapultiert sehen würde. Sind aber auch jene Mitglieder, die die AfD nur in einer Opposition sehen wollen.
      Die AfD ist eine Protestpartei und jetzt haben ein paar Polemiker eine Partei gefunden, die sie genauso belügt wie SPD/CDU/Weißnichtsonstwas.

      Nur mit dem Unterschied, dass eine AfD in Thüringen gleich Homosexuelle zählen möchte oder erfassen möchte. Einer von denen würde sicherlich sagen: „Man muss ja wissen von wie vielen Leuten man angeschwuchtelt werden könnte“. Aber deren Wähler finden so etwas ja gut, und Diskriminierung gleich auch.

    • Werner Radermacher

      @ Maria Heidelberg;
      Klar, in Deutschland ist auch nicht alles Gold was glänzt. Ich wollte den „Erfahrenen“ auch nur mal die Unterschiede zwischen D und F aufzeigen. Ich lehne die Asylpolitik der Bundeskanzlerin auch ab, aber gegenüber Sarkosy oder Hollande ist „Mutti“ eine gute Regierungschefin. Und wenn die Franzosen Marine Le Pen wählen, dann ist die die Frage der Blödheit beantwortet.

    • Hop Sing

      Korrekt, Loch im Netz

      Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime tönte gestern : „Das AFD-Programm ist kein Anti-Islam-Kurs, das ist ein Anti-Demokratie-Kurs“. Burka abschaffen wollen ist also antidemokratisch. Führende Länder, wo der Islam Staatsreligion-Monopol darstellt wie Iran und Saudiarabien etc. wo steinzeitliche Strafen wie Köpfen, Kreuzigen, Steinigen, von Türmen stürzen im Namen Gottes angewendet werden,gelten sicher als Musterbeispiele der Demokratie.Es ist allerhöchste Zeit, dass der Westen erwacht und sich intensiv vor solchen Typen un dem Islam schützt. Wer hat denn belgische Polizisten mit Steinen beworfen, wer hat auf der Strasse getanzt nach den Terroranschlägen von Brüssel : Gruppen von Muslimen!!! Es wird höchste Zeit, dass ein eiserner Besen herausgeholt wird.

      • „Wer hat denn belgische Polizisten mit Steinen beworfen, wer hat auf der Strasse getanzt nach den Terroranschlägen von Brüssel : Gruppen von Muslimen!!! Es wird höchste Zeit, dass ein eiserner Besen herausgeholt wird.“

        Tja, und wenn beispielsweise der Innenminister Jambon das (zurecht) öffentlich anspricht, wird er von bestimmten Medien hier im Lande deswegen noch kritisiert. Es kommt mir so vor, als ob die linken Medien hierzulande von Saudi-Arabien und anderen Golf-Staaten finanziell unterstützt würden, wie bei einigen Moscheen ja der Fall ist…..

        • Information1

          Patriot “ es kommt mir so vor“ ,mir nicht, denn ES IST SO! Also gewollt, was sich hier abspielt, bin nicht allein mit dieser Meinung! Bekämen wir genügen Gleichgesinnte zusammen, könnte gegengesteuert werden

    • Information1

      @Pegida, den Laxismus, den Sie beklagen im Weltlichen, den findet man auch und sogar!!!! unter Geistlichen, wer hätte das gedacht! Doch Beweis ließen sich finden, inklusive Lügen. Wo mögen diese denn gebeichtet werden? Ich würde mich schämen, bei meinem gegenüber, mein Lügen zugeben zu müssen! selbst schuld!!!

  23. Ex Belgier

    Man sollte sich einmal anhören, durchlesen, was Herr B. dort zum Besten gegeben hat.
    Dann wird mir schlecht.
    Satire mag ich … Kunst kann ich nicht beurteilen.
    Aus meiner Sicht ging es zu weit. Viel zu weit. Das waren nur persönliche Beleidigungen auf unterstem Niveau.
    Ich bin kein Freund der derzeitigen türkischen Politik. Ich halte diese sogar für verwerflich.
    Allerdings hat alles seine Grenzen.
    Dann sollte man im deutschen Recht weiter trennen.
    Es gibt im deutschen Strafrecht zwei Paragraphen, die Beleidigungen ahnden.
    Den Einen für Dich und mich. -Das halte ich für verwerflich-. Den Anderen für Herrn Erdogan in seiner Funktion als Sultan.
    Da es gilt Recht – anhand geltender Gesetze- zu sprechen, kann für Herrn B. nur eins herauskommen: Eine Verurteilung mit hohem Strafmaß. Oder: Die Regierung bzw. das Parlament kassiert das Gesetz vor Urteilsprechung ein. (Vor dem Gesetz sind Alle gleich)
    Dann ist es Herrn Ersogans sowie Herrn B’s Privatvergnügen (Zivilprozess) Mir soll es Recht sein. ;-)
    Wir haben andere Probleme, als uns gegeneinander aufhetzen zu lassen!

    • AUch sie haben wirklich gar nichts verstanden. Kennen sie den Kontext, in dem das Schmähgedicht vorgetragen wurde ? Scheinbar nicht ! Schauen sue sich den Kommentar von O. Kalkofe auf Tele 5 an. Vielleicht verstehen sie dann die Hintergründe. Wenn man nur das Gedicht betrachtet, ohne den Kontext und warum Böhmermann es vorgetragen hat, ist es natürlich beleidigend. Böhmermann hat ganz klar zu verstehen gegeben, dass dies nicht seine Meinung ist und sogar strafbar und es nur exemplarisch vorgetragen wird. Die Satire war eine Provokation – was soll Satire anders sein – aber keine Beleidigung. ABer warten Sie die Reaktion der Justiz ab, dann werden sie und EdiG und Realite eines Besseren belehrt.

  24. Zaungast

    „…wenn es dem Volk zu „bunt“ wird, wird es aufstehen und diese „Gutmenschen“ in die Wüste jagen.“ So schreibt hier oben einer.

    „Nun, Volk, steh auf und Sturm brich los!“ tönte auch mal einer vor 73 Jahren. Es war der Reichspropagandaminister Dr. Joseph Goebbels im Berliner Sportpalast am 18. Februar 1943.

    Da sieht man es: Nicht nur „ER ist wieder da“, auch die geflügelten Worte seines treuesten Kampfgefährten sind wieder aktuell.

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