Politik

Fall Böhmermann für Merkel die Rettung oder der Anfang vom Ende?

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan und die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (Archivbild 2008). Foto: Shutterstock

Die Entscheidung der deutschen Regierung, ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan zuzulassen, spaltet in Deutschland die Gemüter. Die Frage ist, ob dieser neuerliche Fall für Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die seit Monaten in Umfragen deutlich an Popularität einbüßt, eine Wende zum Guten oder so etwas wie der Anfang vom Ende ist.

Viele deutsche Zeitungen begrüßten am Samstag die Entscheidung, den Fall Böhmermann von der Justiz klären zu lassen. „In den Händen unabhängiger Richter ist der Fall Böhmermann gut aufgehoben – viel besser als in den Händen der Politik“, schrieb zum Beispiel die FAZ. Dies ist auch der Tenor in zahlreichen anderen Zeitungen.

Auf der anderen Seite muss Merkel trotzdem Kritik einstecken, weil sie diese Entscheidung nicht sofort, sondern viel zu spät getroffen hat. Noch einmal die FAZ: „Den Ruhm der Kanzlerin mehrt diese Affäre nicht. Sie muss nun mit dem Vorwurf leben, sie sei in einer Prinzipienfrage vor einem Potentaten mit üblem Ruf eingeknickt, weil von dessen Wohlverhalten in der Flüchtlingsfrage letztlich ihr eigenes politisches Schicksal abhänge.“

ZDF-Satiriker Jan Böhmermann. Foto: dpa

ZDF-Satiriker Jan Böhmermann. Foto: dpa

Nicht nur von einigen SPD-Ministern in ihrem eigenen Kabinett, sonden auch aus den eigenen Reihen spürt Merkel Gegenwind. CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach übte deutliche Kritik: „Ich bedauere die Entscheidung und hoffe, dass der Türkei eine Lektion in puncto Meinungsfreiheit erteilt wird.“

Schauspieler Til Schweiger zeigte sich fassungslos. „Was ich von Jan Böhmermann halte, ist hinlänglich bekannt – gar nichts. Aber wie unsere Regierung hier vor einem Präsidenten kuscht, der in seinem Land die Meinungsfreiheit mit Füßen tritt – uns aber gleichzeitig sagt, wir sollen uns aus seiner Politik raushalten – das macht mich fassungslos“, sagte Schweiger der „Bild“-Zeitung.

Allgemein begrüßt wurde die Absicht der Regierung Merkel, den umstrittenen Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches abschaffen zu wollen. Dieser Gesetzestext, der sich mit „Majestätsbeleidigung“ befasst, geht zurück auf die Kaiserzeit und ist nach allgemeinem Dafürhalten nicht mehr zeitgemäß. Laut Paragraf 103 kann ein ausländisches Staatsoberhaupt, das sich beleidigt fühlt, eine Strafverfolgung beantragen, zu der es aber nur kommt, wenn die Bundesregierung die deutsche Justiz formal ermächtigt, Ermittlungen einzuleiten.

Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel jetzt getan – und setzte sich zugleich mit einem Machtwort über den Willen ihres Koalitionspartners SPD hinweg. Im Rechtsstaat sei es nicht Sache der Regierung, sondern unabhängiger Gerichte, Persönlichkeitsrechte gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen, sagte Merkel.

Der Fall Böhmermann schlägt in der deutschen Presse hohe Wellen (hier Schlagzeile von bild.de am Freitag).

Der Fall Böhmermann schlägt in der deutschen Presse hohe Wellen (hier Schlagzeile von bild.de am Freitag).

Böhmermann hatte in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ im ZDF ein Gedicht vorgetragen, in dem er Erdogan mit drastischen Worten angriff. Es ging um Sex mit Tieren und Kinderpornografie, überdies wurden Klischees über Türken transportiert. Nach eigener Darstellung wollte Böhmermann damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und beleidigender Schmähkritik aufzeigen (siehe dazu auch Bericht an anderer Stelle).

Kritiker werfen insbesondere Merkel vor, wegen der Zusammenarbeit der EU mit der Türkei in der Flüchtlingskrise zu viel Rücksicht auf Ankara zu nehmen. Die Kanzlerin betonte, im Rechtsstaat bedeute die Erteilung einer Ermächtigung bei diesem speziellen Delikt „weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit“.

Politische Beobachter stellen derweil fest, dass Kanzlerin Angela Merkel seit einem Jahr von einer Krise in die andere geschlittert ist und dabei viel von ihrem früheren Renommee eingebüßt hat. Da war zuerst die Euro-Krise, die vor allem in Griechenland vermehrt einen Hass auf Deutschland und seine Regierungschefin aufkommen ließ, dann die Flüchtlingskrise und der EU-Deal mit der Türkei, für den sich Merkel persönlich stark gemacht hatte. Jetzt Böhmermann… (cre)

Siehe auch Artikel „Regierung Merkel stimmt Ermittlungen gegen Böhmermann zu“

81 Antworten auf “Fall Böhmermann für Merkel die Rettung oder der Anfang vom Ende?”

  1. Kalender

    Richtig so, das muss!!!! das Ende für Merkel sein, wollen wir nicht ganz gezwungen sein, unsere Werte, unsere Kultur zu Grabe tragen müssen!
    Werte Damen, Ihr, die Ihr KEIN Kopftuch tragen wollt wehrt Euch!!! Noch ist es früh genug, aber nicht mehr lange, wenn Merkel im Amt bleibt!

  2. Werner Radermacher

    Dass Erdogan humorlos ist, ist bekannt. Aber mit seiner Klage macht er sich und Frau Merkel zu Witzfiguren. Oder geht es nur ums Geld? Deutschland zahlt wieder mal ne Milliarde und die Klage ist vom Tisch. Denn Erdogan weiß inzwischen, wie er Deutschland erpressen kann.
    Stürzen wird die Kanzlerin aber nicht, denn es gibt in Deutschland, und vor allem bei der CDU, keine Alternative.

    • Réalité

      Viele Meinungen. Viele dagegen, einige dafür. Die Frage soll erlaubt sein,
      Wofür haben wir denn eine Justiz? Dieselbe ist für solches zuständig, und nicht die Politik! In einem Rechtsstaat ist das völlig normal und demokratisch! Die Gerichte sind dafür erfunden, und werden sich der Sache annehmen!
      Frau Merkel macht genau so Fehler, wie jeder von uns. Und einer war, dass sie vor einigen Tage diese Stellungnahme machte. Das war nicht richtig.
      Ein jeder von uns sollte sich mal die Frage stellen: wenn man die selbst sowas vorwirft, wie reagierst du darauf!? Solche Gedichte kann man anders machen, aber der Komiker/ Satiriker wollte noch eine Schippe drauflegen. Vielleicht wollte er geradezu dieses provozieren? Nicht wenige seiner Berufskollegen, sowie auch ein Grossteil Journalisten und Zeitungen sagen dasselbe.
      Der Erdogan ist bekannt als spezieller und extravaganter Staatschef. Er hat Fehler zu Hauf, ganz gewiss. Das Land ist in der Nato, kam oft dem Westen zu Hilfe in vielen prekären Situationen und Kriegen im nahen u fernen Osten. Und jetzt in der traurigen Flüchtlingsmisere. Die Türkei sorgt für fast 3 Millionen derselben im Lande. Was sollte die Frau Merkel tun?! Flüchtlinge ertrinken lassen? Ihr waren die Hände gebunden.

      • R.A. Punzel

        @Réalité: Bitte verraten Sie der Community doch, was Sie von Frau Dr. Merkels- Kabinett zu rauchen und/oder zu trinken erhalten? Scheint sehr gut zu sein, das Zeug….
        Sie haben wohl noch nicht erkannt, dass dieser Ziegenf…. eine größere Gefahr für die Demokratie im westlichen Europa ist, als dieser Bärenschwanzlutscher Putin? Der wird zumindest von den Chinesen (z. Zt. noch mit dem Kontrabass) und den Amis schachmatt gesetzt.

  3. Ekel Alfred

    @ Werner Radermacher, Ihrem Schreiben nach sind SIE ein Madame „Cancelerin“ und „CDU“ Fan. Sind SIE denn auch der Auffassung, wenn der SENSENMANN zuschlägt und die MERKEL wegholt, dann ist EUROPA tot, und nichts geht mehr ohne sie und ihre Partei?….ist doch wohl eher lachhaft….

    • @ Alfred

      Es geht doch gar nicht um Europa. Herr Radermacher hat geschrieben das es in Deutschland keine Alternative zu Frau Merkel gibt. Leider hat er damit recht. Nachdem sie alles „weggebissen“ hat was ihr gefährlich werden könnte ( Mertz, Koch und Roettgen ), Frau Von der Leyen auf den „Schleudersitz“ Verteidigungsministerium abgeschoben hat, fehlen wirklich die Gesichter die noch Kanzlerformat haben. Da muß man kein Fan von Frau Merkel und der CSU sein, da kann man auch einfach nur so Angst vor der Zukunft Deutschlands haben.

      • Réalité

        Nun EdiG, Sie als Oberschlauer hier im Forum, müssten doch wissen:
        Alle, aber ganz sicher alle, die eine solche Funktion ausüben, haben, das mit eisernem Besen erreicht!
        Da können Sie noch hunderte Beispiele drüber aufführen!
        Zum meisten waren daran schuld: mehr Kenntnis, bessere Rethorik, Schönredereien, tolle Versprechungen, bessere Lobby, bessere Wahlkampfmanager und weitere Eigenschaften.
        Gerade deswegen wurden Sie auserwählt. Ob es im nachhinein alles so richtig war, dass hatte sich mal des Öfteren so mit der Wahrheit!?(hatten ja hier vor Ort denselben Fall mit unserm MP, der da was von einem ausgeglichenen Haushalt versprach, und danach sich rausreden musste!?)
        Und Angst vor Deutschland? Da hätte ich wohl mehr Angst für Belgien!
        Sie waren schon mal besser, und schlauer!?

        • @ Réalité

          Nicht Angst VOR Deutschland sondern Angst UM Deutschlands Zukunft. Wer sich die Riege der „Nachwuchspolitiker“ in Deutschland ansieht und keine Angst bekommt, dem ist nicht mehr zu helfen.

  4. Die Kröte

    Merkel hat richtig gehandelt!
    Es gibt in Deutschland eine Gewaltenteilung. Die Politik soll sich nicht bei der Justiz einmischen. Wenn man Erdogan vorwirft, Recht zu beugen, dann darf man nicht fordern, dass Merkel das gleiche tut, indem sie einem unabhängigem Gericht verbietet, zu prüfen, ob dieses Gedicht nun gegen das Gesetzt verstößt oder nicht.
    In meinen Augen hat diese Schmähgedicht nichts mit Satire zu tun. Es ist nur eine Aneinanderreihung von übelsten Verleumdungen tief unter der Gürtellinie. Ich glaube niemand hier im Forum würde sich als Ziegenficker, pädophiler und zoophiler Frauenschläger betiteln lassen, ohne etwas dagegen zu unternehmen.

    • Zum 693 mal:
      Nicht das Gedicht ist die Satire, sondern der Kontext, in dem es gebracht wurde. Lesen sie bitte u.a. die Analyse von Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki, der als PFF-Politiker nicht im Verdacht steht, ein weltfremder Ideologe zu sein.
      Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie, wie viele andere die Sendung gar nicht gesehen haben, und sich trotzdem eine Meinung erlauben.

    • Die deutsche Justiz wird sich ohnehin mit den Fall beschäftigen, da 20 Klagen und die Privatklage von Erdogan vorliegen.
      Die Frage, die die Regierung zu beantworten hatte betrifft einzig und allein die Frage, ob gegen Böhmermann wegen „Majestätsbeleidigung“ ermittelt werden soll. Da die Regierung darüber zu befinden hat, ob solche Ermittlungen aufgenommen werden sollen oder nicht, wäre es durchaus legitim gewesen, diesem Anliegen eines Diktators, der offenbar unter Verfolgungswahn leidet, eine Absage zu erteilen. Dies hat nichts mit Einmischung in die Arbeit der Justiz zu tun. Die Regierung allein ist dafür verantwortlich zu entscheiden, ob ein Paragraph, der von allen Politikern als überholt und nicht mehr zeitgemäß dargestellt wird, zur Anwendung kommt.
      Wäre diese Anfrage von Kim Jong Ill gestellt worden, den Europa zur Bewältigung der Flüchtlingskrise nicht benötigt, wäre dem Ansinnen mit Sicherheit eine Abfuhr erteilt worden.
      Europa und Merkel haben sich von einem cholerischen Diktator abhängig und erpressbar gemacht.

    • Und zum Schluss:
      Unterschied zwischen Anklage nach Paragraph 103 und 185 ist vor allem das Strafmaß.
      Auf Vergehen nach 103 stehen mis zu 5 Jahre Haft. In einer aufgeklärten Demokratie eine völlig lächerliche weil unverhältnismäßige Bestrafung. Das deutsche Verfassungsgericht oder der europäische Menschenrechtsgerichtshof würde sich freuen, ein solches Urteil angesichts einer offensichtlichen Unverhältnismäßigkeit zu kassieren. Auch geltendes Recht muss nicht zwangsläufig angewandt werden. Die Bundesregierung und vor allem Frau Merkel haben es verpasst, dieser Absurdität einen Riegel vorzuschieben. Warum ? Weil sie Erdogan für ihren schmutzigen Deal benötigen. Nur deshalb !

      • @ Kalkofe

        Ich kennzeichne Ihre Zitate durch ein Dreieck.

        >Nicht das Gedicht ist die Satire, sondern der Kontext, in dem es gebracht wurde. …… Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki, der als PFF-Politiker nicht im Verdacht steht, ein weltfremder Ideologe zu sein.Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie, wie viele andere die Sendung gar nicht gesehen haben, und sich trotzdem eine Meinung erlauben.Die Frage, die die Regierung zu beantworten hatte betrifft einzig und allein die Frage, ob gegen Böhmermann wegen „Majestätsbeleidigung“ ermittelt werden soll. Da die Regierung darüber zu befinden hat, ob solche Ermittlungen aufgenommen werden sollen oder nicht, wäre es durchaus legitim gewesen, diesem Anliegen eines Diktators, der offenbar unter Verfolgungswahn leidet, eine Absage zu erteilen. Dies hat nichts mit Einmischung in die Arbeit der Justiz zu tun. Die Regierung allein ist dafür verantwortlich zu entscheiden, ob ein Paragraph, der von allen Politikern als überholt und nicht mehr zeitgemäß dargestellt wird, zur Anwendung kommt. Auch geltendes Recht muss nicht zwangsläufig angewandt werden.<
        Klasse Idee, ich bin dafür das wir morgen einmal für eine Woche die Straßenverkehrsordnung ausser Kraft setzen. Gesetze werden gemacht um das Zusammenleben zu regeln. Wollen Sie ernsthaft Gesetze ausser Kraft setzen nur weil jemand, der zugegebenermaßen kein netter Mensch ist, sich auf sie beruft?

        • Werter Herr Cremer,
          wenn Ihnen meine Erwiederung auf 3 Beiträge von „Kalkofe“ zu lang ist lassen sie ihn bitte ganz weg. Verstümmelt geht er an dem was ich zum Ausdruck bringen wollte vorbei.

        • Lesen sie die Analyse der Juristin und Politologin Elke Lill. Vielleicht verstehen sie dann besser wenn sie mir nicht glauben.
          http://www.huffingtonpost.de/elke-lill/merkel-bricht-das-recht-d_b_9714780.html
          Die Justiz befasst sich auch ohne die Bevollmächtigung zu Paragraf 103 mit dem Fall.
          Durch Anwendung von 103 würde bei einer Verurteilung nur das Strafmaß höher ausfallen, nur weil ein Staatoberhaupt beleidigt wurde. Ggf. drohen würden B. dann 5 Jahr Haft drohen statt einer Geldstrafe. Eine höhere Strafe, weil der Diktator Erdogan evtl. beleidigt wurde…
          Kein Politiker in D hält diesen Paragrafen für zeitgemäß und !!! … er soll nur noch für Böhmermann gelten !
          Na dämmert es ihnen, dass dies nichts aber auch gar nichts mehr mit dem Gleichheitsprinzip zu tun hat ? Aber lesen sie Frau Lill. Hier geht es ihnen ja wie immer doch nur darum, Recht zu haben. Dabei liegen sie voll daneben.

          • systray0

            Hallo Kalkofe,
            Ihre Links zitieren lediglich halbe juristische Urteile, aber der Artikel den sie hier anbringen vergisst mal eben, dass dieses Gesetz in Vergangenheit schon öfters angewandt worden ist (entgegen der Behauptung, Frau Merkel habe dieses Gesetz wieder aktuell gemacht).

              • @ Kalkofe

                Auch diese Wette werden Sie verlieren. Deutschland ist ein Rechtstaat, das umfasst unter anderem Rechtssicherheit. Ein Gesetz kann nicht geändert werden solange noch Verfahren nach diesem Gesetz anhängig sind. Also erst die Akte Böhmermann nach StGB abschliessen dann abschaffen. Das berührt nicht das zivilrechtliche Verfahren wegen Beleidigung das Herr Erdogan angestrengt hat. Selbst wenn das bis vor den Bundesgerichtshof geht.

      • Die Kröte

        @Kalkofe
        Ich habe die Sendung durchaus gesehen.
        Aber lassen Sie sich ruhig vor den Karren eines mediengeilen Böhmermann spannen. Er hat bewusst provoziert und möchte nun auch noch als unschuldiges Opfer angesehen werden. Das nenne ich Satire…

        • Er hat vor allem einen Diktator und Menschenhasser provozieren wollen, der die Meinungsfreiheit und Menschenrechte missachtet. Und dies ist ja wohl oberste Aufgabe eines Satirikers, oder ?

          • @ Kalkofe

            Das hat Christian Ehring (NDR extra3) auch und der kommt nicht vor Gericht.In seinem Fall hat die Bundesregierung sich auch jede Einmischung von Seiten der Türkei verbeten. Könnte aber daran liegen das in seinem Beitrag weder Sex mit Tieren noch Kinderpornos vorkommen.

  5. Ich hab kein Problem damit, dass Böhmermann, wie jeder andere Bürger auch, die Konsequenzen seines Handelns tragen muss! Da hat Merkel nichts drin zu kamellen! Die geltenden Gesetze kennt Böhmermann, sonst hat er wirklich nichts in dem Job verloren! Wo kommen wir den hin, wenn jeder dahergelaufene Künstler/Satiriker … machen kann was er will! Vor dem Gesetz sind alle gleich, das gilt für Böhmermann und auch für Erdogan (auch wenn er noch so viele Greueltaten verübt hat).

    • Genau richtig, Hotte! Der Böhmermann kann auch andere Satire. Diese hier ging ganz sicher zu weit! Die Justiz soll das machen. Das ist nicht Sache der Politik! Dafür haben wir ja Gerichte. Der Böhmermann wollte sich wohl was zu schnell ins grosse Licht rücken. Geschieht ihm recht! Keiner lässt sich solche Sprüche gefallen, da allerunterste Schublade. Sehen selbst seine Kollegen so.

      • Wie gut, dass SIE die Zusammenhänge verstehen! Sie müssen einen überragenden Intellekt haben! Na hoffentlich ist der Richter nicht auch so eine Ignorant wie ich … denn DER hat in dem Fall das letzte Wort und nicht Sie, Böhmermann oder Erdogan! Das ist ja das schöne in unserem Rechtsstaat!

        • Sie sind also dafür, dass Böhmermann, falls er verurteilt werden sollen, höher bestraft wird, weil er Erdogan beleidigt hat als wenn er Sie beleidigt hätte.
          Dies hat Merkel entschieden und sonst nichts.

          • Ja wenn das geltendes Gesetz ist … egal ob es gestrichen werden soll oder nicht. Wenn die Anklage zulässig ist dann hat der Böhmermann auch dem entsprechend was dafür getan! So ergeht es jedem Ottonormalbürger, warum soll es dem Böhmermann anders ergehen?

          • @ kalkofe

            Sie begreifen es scheinbar wirklich nicht. Was ich möchte ist völlig unerheblich. Hier wird Herr Böhmermann von Ihnen als armes Opfer dargestellt der der Willkür von Frau Merkel aisgeliefert ist. Er hat sich selbst mit seinem niveaulosen Gedicht in diese Situation gebracht.Frau Merkel hat ihn weder verurteilt noch zum Abschuss freigegeben sondern der Staatsanwaltschaft, was ihre Aufgabe ist, die Gelegenheit gegeben Ermittlungen einzuleiten. Frau Merkel handelt im Einklang mit geltendem Recht.

              • @ Kalkofe

                Jetzt kommt mein letzter Versuch. Mit welcher Begründung hätte Frau Merkel das Ersuchen der türkischen Regierung ablehnen können ohne gegen geltendes Recht und damit gegen ihren Amtseid zu verstossen. Nochmal damit es selbst Sie begreifen. Der § 103 StGB ist geltendes Recht, genauso wie der § 185 StGB. Herr Böhmermann hat bewusst und kalkuliert gegen beide Paragraphen verstossen und muß mit den Konsequenzen leben.Kurt Tucholski hat einmal die Frage gestellt:“Was darf Satire?“ und mit einem kurzen „Alles“ beantwortet. Dieter Hildebrandt hat es später präzisiert:“Alles, ausser schlecht und geschmacklos sein.“ Herrn Böhmermanns „Auswürfe“ waren schlecht und geschmacklos.

        • @Hotte
          Merkel hat eigenhändig entschieden, dass der Satiriker Böhmermann, wenn schon denn schon, wegen Beleidigung eines Staatsmannes verurteilt wird und zwar auf Basis eines Gesetzesartikels der jetzt plötzlich ganz schnell gestrichen werden soll. Böhmermann ist ein normaler Bürger wie sie und ich. Demzufolge hätte für ihn auch die ganz normale Gerichtsprozedur gelten können wie sie auch gegebenenfalls für sie und mich gegolten hätte. Nur, Merkel hat es anders gewollt. Sie war dem ach so gekränkten türkischen Staatsmann eine Gefälligkeit schuldig. Und Geduld, es werden noch weitere folgen.

          • @ Frusti

            Ist es Unwissenheit oder Schlimmeres? Unsinn wird nicht dadurch wahrer das er ständig wiederholt wird.
            Frau Merkel hat der Staatsanwaltschaft die Genehmigung ( Ermächtigung) erteilt Ermittlungen aufzunehmen. Für Urteile sind zu einem späteren Zeitpunkt die Gerichte zuständig. Völlig ohne Frau Merkels zutun.

            • @EdiG
              Bei ihnen vermute ich ist es in der Tat schlimmeres.
              Frage, musste Frau Merkel der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung erteilen?
              In meinen Augen ein klares Nein. Hätte sie die Ermächtigung nicht erteilt, wäre Herr Böhmermann von der gleichen Staatsanwaltschaft genau wie sie und ich verfolgt worden auf Basis eben des anderen Gesetzesartikeln der für jeden Otto Normalbürger anwendbar ist.

              • Erdogan ist aber kein Ottonormalbürger und das wusste Böhmermann auch! Er hat sich einen Spass daraus gemacht den Staatschef der Türkei zu verarschen und jetzt bekommt er dafür die Quittung (oder auch nicht, das bleibt den Gerichten überlassen).

                • @Hotte
                  Erdogan hat auch als Normalbürger geklagt.
                  Also hätte die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ohne weiteres schon allein aufgrund dieser Zivilklage Erdogans erfolgen können. Es bedurfte also nicht erst einer Entscheidung Merkels. Sie durfte sich jedoch keinen Faux-pas gegenüber Erdogan erlauben. Es scheint, dass Hotte und EdiG die einfache Realität einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

                  • @ Frusti

                    Dann nehmen Sie bitte zu Kenntnis das es einen Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht gibt. Auch wenn für beides das StGB bzw das BGB die Grundlage ist. Im Falle einer Zivilklage stehen sich vor Gericht zwei Parteien, vertreten durch ihre Anwälte, gegenüber. Erst im Strafprozess wird der Staatsanwalt tätig. Wie bereits mehrfach erwähnt geht es nicht darum Herrn Erdogan zu bespassen sondern geltendes Recht umzusetzen.Mag der § 103 StGB noch so antiquiert und bescheuert sein, solange er im Gesetzbuch steht kann und muß er auch angewandt werden. Alles andere wäre ein Rechtsbruch. Sonderrechte für türkische Despoten gibt es auch in Deutschland nicht.

                    • @EdiG
                      „Mag der § 103 StGB noch so antiquiert und bescheuert sein, solange er im Gesetzbuch steht kann und muß er auch angewandt werden“
                      Super, mit diesem Satz belegen sie genau das, was ich versuche ihnen aufzuzeigen nämlich die Kann-Bestimmung. Kann heisst nicht muss. Merkel wollte die Strafverfolgung und keine zivilrechtliche Klärung.
                      Dies ist vorläufig meine letzte Stellungnahme hierzu. Das ist ja fast krankhaft was von ihnen hier abläuft.

                  • Sie treffen den Nagel auf den Kopf ! Manchen hier geht es einfach nur darum zu streiten und Recht zu behalten. Fakten, Logik und Menschenverstand bleiben dabei auf der Strecke…
                    Mal gespannt was diese Leute sagen werden, wenn die Justiz Erdogan nicht Recht gibt. Auch dann werden sie noch lamentieren und fadenscheinige Argumente suchen. Eigentlich ist es verlorene Zeit, sich mit Leuten wie EdiG zu streiten … Lassen wir das.

  6. Politikus Cirkus

    Tja typisch Europa und zumal Deutschland… den Sch… einziehen… der Erdogan kann die alle erpressen wir er will mit den Flüchtlingen, und kassiert noch 6 Milliarden… Schafe sind wir, riesen Schafe !

    • Ja, Erdogan kann uns erpressen, weil WIR Europäer das Problem ja nicht lösen können. Wir sind uns zu fein radikal durchzugreifen und nicht in der Lage alle aufzunehmen. Die EU hat sich erpressbar gemacht, selber schuld! Da braucht man Erdogan gar nicht als Sündenbock zu bemühen, den finden wir in unseren eigenen Reihen!

  7. Zur Info:
    Bundesjustizminister Maas plant die Abschaffung des Paragrafen 103 StgB noch diesen Sommer. Damit würde Böhmermann nicht mehr wegen Majestätsbeleidigung belangt werden können, da zum Zeitpunkt einer möglichen Urteilsverkündung, dieser Paragraph nicht mehr Bestandteil des Strafgesetzbuches wäre. Ich gehe davon aus, dass die Staatsantwaltschafte die Klage von Erdogan nicht weiter verfolgen wird.
    Es gibt ihn noch: den gesunden Menschenverstand !
    Warum Merkel den türkischen Botschafter wegen des Einreiseverbotes und des 12-stündigen Festhaltens des ARD-Korrespondenten Schwenck nicht einbestellt, ist mir allerdings ein Rätsel ! ;-)

    • @ Kalkofe

      Herr Maas ist ein Populist und Ankündigungsminister.Mag er planen den § 103 StGB im Sommer abzuschaffen, solange noch Verfahren anhängig sind wird er das nicht schaffen.Selbst wenn Kabinett und Bundestag bei diesem unwürdigen Schauspiel mitmachen wird ein Änderungsgesetz, wie fast alle Gesetze die, nicht durchdacht und „mit heißer Nadel gestrickt“ wurden, vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden, Sie können einen Verwaltungsakt, und die Merkel’sche Ermächtigung ist ein solcher, nicht ungeschehen machen indem Sie das Gesetz kippen auf dem er basiert.

      Mit der Frage nach der Einbestellung des türkischen Botschafters liegen Sie allerdings richtig. Da es aber in Deutschland nicht üblich ist derartige Einbestellungen zu veröffentlichen, eine Praxis die einst Herr Genscher zum Schutz der ausländischen Botschafter initiert hat, gehe ich einmal davon aus das entweder Kanzler- oder Aussenamt den türkischen Botschafter eindringlich um Aufklärung gebeten haben.

      • Ihre Einlassungen zum Bundesverfassungsgericht sind Lieschen Müller-Weisheiten. Eine Gesetzesaufhebung kann nicht vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden, da eine nicht existierende Rechtsnorm logischerweise nicht gegen das Grundgesetz verstoßen kann. und der Merkelsche Verwaltungsakt wird durch eine Gesetzesaufhebung auch nicht aufgehoben, sondern nur gegenstandslos. Stellt juristisch überhaupt kein Problem dar. Schonmal was von Hierarchie der Normen gehört, EdiG? Der Gesetzgeber als Souverän braucht sich nicht an irgendwelchen „anhängigen Verfahren“ oder „Verwaltungsakten“ aufzuhalten.
        Schuster EdiG, bleib bei Deinen Leisten!

      • @EdiG
        die Mehrzahl ihrer Kommentare kann man nur mit unverständlichem Kopfschütteln quitieren.
        Entweder werden sie dafür bezahlt hier ständig unqualifizierte und nicht immer belegbare Behauptungen aufzustellen um so die Diskussion und die Klicks in diesem Forum zu erhöhen oder sie suchen krampfhaft nach einem Ventil, um ihre Meinung und Rechthaberei bis zum äusserten publik machen zu können. Eins kann ich ihnen versichern, auch andere Leute informieren sich und deren Wissensstand ist desöfteren ausgeprägter und fundierter als der ihrige.

      • Die merkelsche Ermächtigung ist ohnehin angesichts ihrer Ankündigung, dass der Paragraph entbehrlich sei und nur noch für Böhmermann gelten soll obselet. Kein Staatsanwalt und kein Richter werden sich auf dieses Eis, dass scheinbar ihr Zuhause ist EdiG, begeben.
        Schauen sie nur, dass sie neben einer gefrorenen Logik und Rechtsempfinden nicht auch noch kalte Füße bekommen.

  8. Réalité

    Nun EdiG! Ich kann mich den Usern hiervor nur anschliessen! Ihre Schreibart und – weise ist so knallig das sie knallig ist. Total daneben und unverständlich diese Ihre Art. Sie versuchen zumeist die Schreibform des Vorgängers ins Lächerliche zu ziehen. Fast so wie jetzt die Sonne scheint, und Sie würden den Mond sehen!? Mit Ihnen ist schon sehr schwer zurecht zu kommen…..so wie der Satz:

    Es gibt Leute die lachen über einen SLIBOWITZ!

    • @ Réalité

      Ich weiß nicht mit wem ich mehr Mitleid haben muß, Mit dem der über den Slibowitz lacht oder mit dem der mindestens einen braucht um überhaupt lachen zu können.Natürlich beziehe ich mich in den Antworten auf vorhandene Posts Dabei geht es nicht darum etwas ins lächerliche zu ziehen sondern im auf Irrtümer aufmerksam zu machen. Wer allerdings aus einem Idioten einen Heiligen macht und das mit allen Mittel verteidigt ist wahrscheinlich gegen Logik und Vernunft imun.

      • @EdiG
        Wie wäre es, wenn sie schon mal in ihren bisherigen „Irrtümer“ aufräumen würden.
        @Réalité
        Gerade sie haben doch Frau Merkel wegen dem Handel mit Erdogan hoch in den Himmel gelobt und hier breit getreten, dass es in ihren Augen die richtige Entscheidung war.
        In meinen Augen war es total falsch sich auf einen Deal mit Erdogan einzulassen, es war absolut falsch seitens der Kanzlerin, in Sachen Böhmermann ihre Meinung kundzutun und es war absolut falsch als Regierungschefin einem Strafverfolgungsverfahren wegen Beleidigung eines Staatsoberhauptes die Ermächtigung zu erteilen. Ein Verfolgung auf Basis der Privatklage Erdogans hätte vollauf genügt. Auch da hätte die Justiz in völliger Unabhängigkeit ermitteln und ein Gericht eine Strafe verhängen können insofern ein Fehlverhalten denn überhaupt vorliegt. Merkels Meinung war überhaupt nicht gefragt.

        • Réalité

          Die Sache EU- Erdogan hat wohl nicht alleine die Frau Merkel gemacht, sondern die ganze EU, Frusti! Das war sicher nicht die eleganteste Lösung, ganz gewiss. Jedoch die effektivste.
          Bei dem Böhmermann kann man sicher geteilter Meinung sein! Dessen schmutzige Wortwahl, war einzig und allein auf „Bekanntwerden“ raus. Würden Sie sich solches sagen lassen!? Daher, ruhig Blut. Das Frau Merkel da im vorab nicht alles richtig machte, da haben Sie recht, dass war ein Fehler von ihr. Aber die Sache in Händen der Justiz zu legen war vollkommen richtig! Dafür sind die Gerichte ja da. Der Erdogan ist wie er ist. Er soll von seinem hohen Trohn runter, und seinem Volke, besonders den Frauen mehr Freiheit und Selbstberechtigung geben. Eines muss man ihm lassen, die Türkei beherbergt ganz alleine über 2,5 Millionen Flüchtlinge! Das macht kein anderer Staat in der Welt ihnen nach!

          • Na ja, die Satire von Jan Böhmermann haben auch sie offensichtlich nicht verstanden. Schauen sie sich den Kommentar von O. Kalkofe an. Besser kann man es nicht erklären.
            Böhmermann wollte Erdogan nicht beleidigen, denn dieses Gedicht ist nicht ernst gemeint sondern nur ein Instrument. Er wollte Erdogan vorführen nicht beleidigen. Und dies ist ihm gelungen.

            • Ex Belgier

              Na ja … Herr Kalkofe … Ich kenne das „Gedicht“ und mit „Humor“ oder ’sachbezogener‘ Satire hat es recht wenig zu tun. Sie müssen sich nur der deutschen Grammatik bedienen, um zu verstehen, dass es letztendlich persönlich sowie verletzend gemeind gewesen ist.

              • Es geht nicht um das Gedicht. Um beleidigend zu sein, muss es ernst gemeint sein und das war es nicht. Es war eine satirische Überspitzung zwecks Verdeutlichung der Erdoganschen Wahnvorstellungen …

      • Réalité

        EdiG! Gerade Ihr letzter Satz bestätigt voll und ganz meine Meinung! Der Apfel alleine genügt Ihnen nicht, Sie müssen dann auch noch über die Birne sprechen! Solches, noch besser, Solche Leute sind nicht ein zu ordnen. Die sagen dies und meinen das! Meine Meinung über Sie ist die folgende: Sie versuchen immer da wo Sie Gelegenheit dazu haben, des anderen Meinung ins Lächerliche, ins Gegenteilige zu drängen! Damit machen Sie sich hier nicht sehr beliebt. Dazu kommt dann das „Oberlehrerhafte“ und setzt dem ganzen die Krone auf! Reden und schreiben Sie Fakten.
        Solches von einem Politiker zu fordern ist fast übertrieben! Spiegelt jedoch voll und ganz meine Meinung gegenüber der Zunft wieder! Und ebenso die der vielen anderen hier bei OD.
        Machen Sie ruhig weiter so. Glauben wird’s sowieso keiner mehr. Und das spätestens schon beim nächsten Urnengang.

          • @ Réalité

            Ihren Kommentar habe ich gelesen, kann aber nichts damit anfangen. Ihre Meinung über mich interessiert mich nicht und ich denke, wenngleich einige Ihrer Meinung sind, sonst auch niemand.
            Das Sie mich für einen Politiker halten sollte der Zunft zu denken geben, schliesslich hat kaum einer so eine schlechte Meinung über die Politik.

            • Réalité

              Danke für die Rückantwort!
              Ihren jeweiligen Antwortschreiben nach ist es zu allermeist sehr schwierig Ihre Meinung heraus zu lesen. Immer etwas dafür, aber dann wieder dagegen! Ich bleibe dennoch bei der meinigen, indem ich klar und deutlich diese äussere.
              Bei der Politik ist das ja zum öfteren nicht der Fall!
              Deswegen kommt sie auch nicht mehr beim Bürger an.
              Sie hat schon soviel versprochen, sogar sich selbst versprochen, indem das dann danach entweder „die Anderen“ es schuld waren, oder sogar der Wähler es so gewollt hatte.
              Wünsche Ihnen trotzdem einen schönen Sonntag! Und Schal und Fäustlinge nicht vergessen sogleich, wenn Sie mit Mutti spazieren gingen.

        • Information1

          @Réalité mit einer Ausnahme, schließe ich mich Ihrer Meinung an, EdiG ist kein Politiker, vermutlich auch kein Parteimitglied, allerdings sympathisiert er mit einer, war früher auch die meine, jetzt schon länger nicht mehr.

          • Liebe Frau K.

            Wie kommen Sie auf die witzige Idee ich könnte mit einer Partei sympatisieren? Auch wenn mir einige Akteure auf Eupens politischer Bühne bekannt sind weiß ich viel zu wenig über sie und ihre Arbeit um mit ihnen zu sympatisieren. Nehmen wir einmal den MP: Er hat mit einem dummen Spruch die Arbeit von 3 Jahren zunichte gemacht. Darum habe ich eine sehr schlechte Meinung von ihm.Es kommt aber, wenn auch selten, vor das er etwas macht oder sagt was meinen Beifall findet. Warum soll ich ihn dann nicht loben? Kritik bedeutet nicht jemanden in den Senkel zu stellen nur weil er Politiker ist oder einer Partei angehört. Wenn die Hälfte der Poltiker wirklich korrupt sein sollte, gibt es auch noch die andere Hälfte.Die Zeiten der Bindung an eine Partei sind ohnehin vorbei, Parteien haben heute keine Identität und kein Profil mehr. Programme und Visionen. soziales Engagement und Bürgersinn sind Relikte aus einer Zeit als Politik noch für die Menschen da war und nicht umgekehrt. Heute wählt man nur noch das kleiner Übel und hofft inständig sich nicht „verwählt“ zu haben..

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