Gesellschaft

Schüsse auf „Belle-Vue“: 3 Monate Haft mit Strafaufschub + Geldstrafe für Angeklagten

Das ehemalige Institut Belle-Vue am Eupener Eichenberg ist seit April 2010 ein Asylbewerberheim. Foto: OD

Vor dem Eupener Strafgericht wurde am Montagmittag das Urteil im „Fall Belle-Vue“ verkündet. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten mit Strafaufschub für die Dauer von 3 Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Außerdem muss er den Zivilparteien eine Entschädigung bzw. eine Vergütung ihrer Prozesskosten zahlen.

Angeklagt ist der ehemalige Eupener Springreiter und Olympia-Teilnehmer Edgar-Henri Cuepper, der bei der Urteilsverkündung nicht persönlich präsent war. Der 63-Jährige wurde der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig befunden.

Das Verhalten des Angeklagten, so Richter Charles Heindrichs, sei nicht zu rechtfertigen. Seine Aussage, wonach es nicht seine Absicht gewesen sei, jemanden zu verletzen, sei ohne Einfluss auf seine Schuld. Der Angeklagte habe „wissentlich und willentlich geschossen“ und sei damit „das Risiko der schädlichen Folgen seines Verhaltens eingegangen, auch wenn er selbst diese Folgen nicht gewünscht hat“.

Blick in den Sitzungssaal des Eupener Gerichts am Montag. Foto: OD

Blick in den Sitzungssaal des Eupener Gerichts am Montag. Foto: OD

Der Vorsitzende des Strafgerichts sprach von einer „ungerechtfertigten Gewaltbereitschaft“ und einer „groben Missachtung der elementarsten Regeln des Zusammenlebens“. Es sei deshalb angebracht, den Angeklagten „zur Einsicht seines Fehlverhaltens zu bewegen“. Deshalb seien eine Gefängnisstrafe und eine Geldstrafe im mittleren Bereich des gesetzlichen Strafrahmens gerechtfertigt.

Eine Aussetzung der Urteilsverkündung hielt das Gericht nicht für angebracht, weil dies in den Augen des Angeklagten als eine „Banalisierung seines Fehlverhaltens“ gewertet werden könnte.

Mit Luftgewehr auf Rolladen geschossen

Im Februar 2012 hatte Cuepper, der direkt neben dem Asylbewerberheim wohnt, zum Luftgewehr gehriffen und zwei Schüsse auf einen Rolladen abgefeuert. Nach eigenen Aussagen hatte er sich zum wiederholten Male von den Bewohnern des “Belle-Vue” belästigt gefühlt. Dabei soll ein irakischer Bewohner des Heims an einem Auge verletzt worden sein, was aber von Cueppers Rechtsanwältin bestritten wird.

Ob die "Akte Belle-Vue" mit dem Urteil vom 22. April 2013 abgeschlossen ist, muss sich noch herausstellen. Foto: OD

Ob die „Akte Belle-Vue“ mit dem Urteil vom 22. April 2013 abgeschlossen ist, muss sich noch herausstellen. Foto: OD

“Ich habe niemanden verletzen wollen”, sagte Cuepper am 11. März in der Gerichtsverhandlung vor dem Eupener Strafgericht. Seine Anwältin sagte, das Verhalten ihres Mandanten sei “nicht gerechtfertigt”, aber “erklärbar” angesichts der zahlreichen Belästigungen, denen er in der Zeit vorher ausgesetzt gewesen sei.

Eine Arbeitsstrafe lehnte Cuepper übrigens ab. Die Anklage hatte eine solche gefordert. Er habe einen Haushalt zu führen und helfe seinen Kindern. Da bleibe für sonstige Dinge keine Zeit mehr übrig, so der frühere Olympiateilnehmer vor Gericht.

Was die vom Angeklagten zu zahlenden Entschädigungen betrifft, so muss er dem Iraker eine Entschädigung von 750 Euro (+ Zinsen) und eine Prozesskostenvergütung zahlen. Der Zivilpartei Rotes Kreuz schuldet er die Reparatur des Rolladens in Höhe von 253 Euro sowie ebenfalls eine Vergütung der Prozesskosten. (cre)

41 Antworten auf “Schüsse auf „Belle-Vue“: 3 Monate Haft mit Strafaufschub + Geldstrafe für Angeklagten”

  1. Der süßeste Fascho der Welt

    Faschotalk die x-te. Es kann wieder losgehen. Wer wünscht dem Schützen als erster viel Erfolg? Wer schiebt dem Neger als erster die Schuld in die Schuhe? Und wer erinnert uns daran, dass die ganzen Ausländer unsere Sozialsysteme leerfressen? Wir werden es lesen. Heute bei OD.

    • Es reicht!

      Da spricht ja ein toller Moralapostel zu uns. Hier von Fascholevel zu sprechen ist eine Riesenschweinerei. Ich dachte immer in einer Demokratie könnte jeder seine Meinung kund tun. Wo sehen sie denn hier Konkret irgendwelches Faschogeschreibe. OD hat neutral berichtet. Und sie können ja mit guten Argumenten die Diskussion suchen anstatt hier alle kritischen Äusserungen direkt zu verurteilen. Herr Cuepper ist zu recht verurteilt anders wie in einem Fall in St.Vith wo ein grosses Tier eine Frau Tod fährt und glatt von einem Ersatzrichter freigesprochen wird.
      Was momentan mit den Ländereien von Eigentümern passiert die im Natura 2000 Gebiet liegen, dies ist reiner Faschismus.

  2. Nurmalebenso

    Naja, beim BRF ist es ähnlich, mit Realnamen. Schlimm, dass man sich da nicht mal mehr schämt.

    Glückwünsche, nachdem er 10 Sozialstunden wird abarbeiten müssen, die er sicherlich auch finanziell ausgleichen kann, wird es geben.

      • Nachbar von Uschi

        Hoch oder gering, alles relativ, alles eine Frage der Perspektive. Was mich betrifft, so macht mich die laute Musik von der Alten so fertig, dass ich drei Monate mit Strafaufschub gerne in Kauf nehme, um mal ein Zeichen zu setzen. Ich war mir eben schon Munition kaufen und habe mich nun auf meinem Dach verschanzt. Dank mobiler Anbindung kann ich Sie über meinen Feldzug auf dem Laufenden halten. Wenn Herr Cremer anständig zahlt, dann mach ich auch gerne eine Kollumne draus. Ich kann Ihnen versprechen: Es werden nicht nur Rolladen zu Bruch gehen…

  3. Zitat OD:Was die vom Angeklagten zu zahlenden Entschädigungen betrifft, so muss er dem Iraker eine Entschädigung von 750 Euro (+ Zinsen) und eine Prozesskostenvergütung zahlen.

    Frage:Von welchem Geld,bezahlt unser Ausländischer Nachbar denn, einen Anwalt? Wo er doch eine Prozesskostenvergütung erhält.Vielleicht
    von „Seinem Taschengeld“,also UNSER Geld.Da er ja, nicht arbeiten darf.

    • Da ein Asylbewerber nicht arbeiten darf, wie Sie richtig erwähnen, kommt die Allgemeinheit für ALLE anfallenden Kosten auf, selbstverständlich inklusive Rechtsbeistand, falls erforderlich….

      • Genau! Wen interessiert bloß das Recht auf ein faires Verfahren und das Rechtstaatsprinzip wenn diese ungeheuren Ausländer uns armen Steuerzahler das Geld für Rechtshilfe aus der Tasche ziehen!

  4. Öppe Alaaf

    Denkt bitte nach, bevor ihr euch lächerlich macht. Das geht in die Richtung: Wer kein Geld hat, darf auch nicht gegen Ungerechtigkeit vor Gericht gehen.

    Das ist mittelalterliche Denke, wundert mich aber hier überhaupt nicht mehr.

    Im übrigen ist die Rechtsbeihilfe ganz klar geregelt und wird nicht jedem Kläger einfach hinterhergeworfen. Einfach mal objektiv recherchieren.

  5. Deutschsprachiger Belgier

    Da hat Justizia wohl mal wieder ein wenig über die Augenbinde geschaut.
    Hätte der Herr aus dem Irak auf Herrn Cuepper geschossen wäre dieser niemals zu irgendwas verurteilt worden …..
    Positive Diskriminierung, zuviel Medieninteresse …?
    Vor einigen Monaten ist ein pensionierter Staatsanwalt nicht wirklich wesentlich strenger bestraft worden weil er eine Frau bei einem Verkehrsunfall getötet, danach Fahrerflucht begangen hat und zusätzlich auch noch versucht hat die Tat zu verschleiern.
    Hat weiter niemanden interessiert……

  6. Tolle Neuigkeiten!

    Endlich kann ich auch nachts mit meiner Band proben, Sonntags mit dem Presslufthammer meine Terasse abreissen und anschliessend eine lautstarke Grillparty abhalten.
    Wenn ich meine Mitmenschen und Nachbarn damit in den Wahnsinn getrieben habe, dann werden die auch noch dazu verdonnert die Party zu bezahlen.
    Feines Rechtssystem!

    Ps: Ich hätte auch gerne neue Rolladen!

  7. Allerhand

    Der Nordafrikaner der einen Busfahrer verprügelt hat braucht nicht 1 Tag in den Knast. Der Busfahrer hatte angeblich nicht angehalten. Wobei es bei Herrn Küpper ja nicht ein EINmaliges negatives Erlebnis war sondern ein Dauerzustand. Wenn der Busfahrer dem Schwarzen täglich vor der Nase weggefahren wäre, wäre es eher vergleichbar.

    Langsam müsste jeder merken, das hier was nicht mehr stimmt. Selbst die die gegen die sogenannten Rassisten wettern, wenn sie nur „Piep“ sagen….

      • Allerhand

        ja nee is klar lieber Mitbürger. Wenn Sie zu spät zum Bus kommen und der gerade vor ihrer Mitbürgernase wegfährt, dann rennen sie dahinter und verprügeln den Busfahrer. Ist der Busfahrer ja selbst Schuld. Sie machen ihrem Namen alle Ehre – es reicht!

        Wahrscheinlich ist Herr Küpper im Fehler als er vor 40 Jahren sein Haus neben einem ruhigen Seniorenheim baute. Wahrscheinlich sind sie neidisch auf sein Häusschen – so – es reicht!

      • Der Busfahrer ist Schuld ???

        Grenzecho Text: „Ein 32-jähriger Mann schwarzafrikanischer Herkunft, der in Aachen einen Streckenbus der TEC nach Eynatten nur knapp verpasst hatte, dann aber im Sprint dennoch an Bord gelangte und, in Eynatten angekommen, auf den Busfahrer eindrosch, muss 150 Arbeitsstunden leisten und 600 Euro Strafe zahlen“.

        Hätte er ihn nicht mitgenommen wäre nichts passiert, ist doch wohl richtiger.

  8. Marie Hélène Düsseldorf

    Danke dem Richter der den Mut zu dieser Erklärung hat. Man schiesst nicht auf Menschen, ganz gleich wer sie sind und welche Hautfarbe oder Nationalität sie angehören. Es wird niemals einen Grund geben der Gewalt rechtfertigt. Dies hat das Gericht nun bestätigt. Das gibt mir den Glauben an die Rechtssprechung zurück. Herr Cüpper kann bestimmt damit leben, Vielleicht mit der Erkenntnis das er Unrecht getan hat. Diese Erkenntnis wünsche ich all denen die in ihren Kommentaren noch meilenweit davon entfernt sind. Ich wünsche euch und uns allen niemals Gewalt ertragen zu müssen, ob im Kleinen oder schwerwiegenden Delikt. Es wird niemals die Lösung sein.
    Das Rote Kreuz ist seit 15O Jahren ein Schutzzeichen für jeden bei uns und in der ganzen Welt der Hilfe braucht. Ich hoffe, dass dies noch weitere 15O Jahre so bleibt. Was ich dazu beitragen kann werde ich auch weiterhin mit ganzem Herzen und mit sehr viel Freude tun.

  9. Marc Van Houtte

    Na ja im Vergleich zu dem schwarzafrikanischer Herkunft, der in Aachen einen Streckenbus der TEC nach Eynatten nur knapp verpasst hatte, dann aber im Sprint dennoch an Bord gelangte und, in Eynatten angekommen, auf den Busfahrer eindrosch ist das Urteil sehr streng.
    Wäre er ein Nobody wäre er wahrscheinlich auch besser weggekommen. Wahrscheinlich ein Exempel?

  10. bertina duernholz

    Vielleicht sollte man den bürger mit solchen nachbarschaftsproblemen nicht alleine lassen?? Aber in solchen fällen interessiert sich keiner. Bis man dann durchdreht! Dann interessiert es plötzlich alle.

  11. Es reicht!

    Ein Asylbewerberheim in der Nachbarschaft fürht zwangsläufig zu einem drastischen Wertverlust der Immobilien in der Nachbarschaft. Das dardurch einige Anlieger dünnhäutig werden und ausrasten kann ja Mal passieren. Natürlich rechtfertigt dies niemals die Schüsse.
    Der Wertverlust entsteht dadurch dass im Falle eines Verkaufs die Deutschen Interessenten dies als Argument aufführen würden um den Preis zu drücken da dort Heime für Immegranten in der Regel in einem schlechten Zustand sind und dies durch zahlreiche Reportagen noch Publik gemacht wird.

    • Öppe Alaaf

      Nochmal: verantwortlich für den Wertverfall von Cüpper’s Hütte sind nicht die Bewohner des Belle Vue, sondern diejenigen, die das Belle Vue dazu bestimmt haben.

      Das waren Eupener! …keine Wallonen und auch nicht die Migranten selbst.

      Wann merkt ihr endlich, dass Asylanten eine Geldquelle für einige Menschen sind. Sind es in diesem Falle private oder politische Interessen?

      Ich weiss nicht, was der Busfahrer mit dem Belle Vue zu tun hat, aber erlauben sie mir bitte auch eine Verallgemeinerung:
      …Wenn Wohnungen überteuert an Sozialhilfeempfänger vermietet werden, so finde ich das unverschämt.
      …Wenn die Belle Vue Bewohner generell mit Migranten in einen Topf geworfen werden, dann sollte man ein differenzieren, woher diese Abneigung gegen Migranten kommt. Nicht alle Migranten kommen aus dem Belle Vue.
      …wer zahlt die Rechnung, wenn Menschen Mietbeihilfe bekommen?
      …wieviele Kleinkriminelle wägen eigentlich einen Millionenbetrug auf? Schönes Diskutieren!

      Wenn wir nicht mehr stolz darauf sind, dass unsere Kultur es verbietet, uns gegenseitig mit Waffen zu traktieren, dann sollten wir einfach die Schnauze halten und nicht nach Verständniss heischen.

      Öppe “ der Bach eraf“ Alaaf

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