Gemeinsam mit den Schuleitern hat DG-Ministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) die Modalitäten für die Juni-Prüfungen in den Sekundarschulen des Gemeinschafts-Unterrichts-Wesens (GUW) festgelegt.
In der 1. Sekundarstufe finden die Prüfungen weitestgehend regulär statt, in der 2. und 3. Sekundarstufe wird die Anzahl Prüfungen aufgrund des Hybridunterrichts reduziert.
Die Prüfungsorganisation obliegt weitestgehend den Schulträgern. Für das GUW hat Bildungsministerin Klinkenberg als dessen Schulträgerin gemeinsam mit den Schulleitungen der Athenäen und des Robert-Schuman-Instituts folgende Beschlüsse gefasst.
Da die erste Sekundarstufe, also das 1. und 2. Sekundarschuljahr, bis auf wenige Ausnahmen das ganze Schuljahr vollzeitigen Präsenzunterricht erhalten hat, werden die Prüfungen für diese Stufe weitestgehend regulär organisiert. “Dabei werden die Pädagogen aber berücksichtigen, dass diese Stufe bislang wenig bis keine Prüfungserfahrung sammeln konnte. Sie werden sich deshalb bei der Prüfung der Kompetenzen auf das Wesentliche konzentrieren”, so Ministerin Klinkenberg.
Die Schüler der 2. und 3. Sekundarstufe, also vom 3. bis zum 7. Sekundarschuljahr, werden in den Hauptfächern der Grundausbildung (Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik) und in den Hauptfächern der Studienrichtung geprüft. Das bedeutet, dass in den 1- oder 2-Stunden-Fächern der Grundausbildung (Geschichte, Geografie und Religion) keine Prüfungen organisiert werden. Es steht den Schulen frei, in den 1- und 2-Stundenfächern der Studienrichtung Prüfungen zu organisieren oder nicht.
Durch die Reduzierung der Anzahl Prüfungen wird die Prüfungsperiode im allgemeinbildenden Unterricht von höchstens zwölf auf maximal acht Tage verkürzt. Die Prüfungen beginnen somit am 9. Juni 2021.
Im technisch-beruflichen Unterricht gelten die gleichen Regeln. Dort bleibt aufgrund der durch die Studienrichtungen bedingte größere Anzahl Prüfungen die maximale Prüfungsdauer von 12 Tagen bestehen.
Diese Entscheidungen gelten ausschließlich für die Sekundarschulen des GUW, also für das Robert-Schuman-Institut, das Königliche Athenäum St. Vith, das Königliche Athenäum Eupen und das César-Franck-Athenäum Kelmis.
Die Schulen des freien subventionierten Unterrichtswesens (FSU), d. h. die Pater-Damian-Schule Eupen, das Bischöfliche Institut Büllingen; die Bischöfliche Schule St. Vith; das Technisches Institut St. Vith und das Institut Maria-Goretti St. Vith entscheiden selbst über die Organisation der Prüfungen.