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Keine Anklage wegen „AfDler töten.“ bei Demo in Aachen

20.01.2024, Nordrhein Westfalen, Aachen: Teilnehmer einer Demonstration ziehen durch die Aachener Innenstadt. Eines der Transparente hat die Aufschrift "AfDler töten. Nazis abschieben!" Foto: Ralf Roeger/dpa

Die Staatsanwaltschaft Aachen hat ihre Ermittlungen wegen eines Transparents mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ eingestellt.

Das bei einer Demonstration in Aachen im Januar von der Antifa-Jugend mitgeführte Transparent stelle kein strafbares Verhalten dar, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Mitentscheidend sei, dass hinter den Worten „AfDler töten“ ein Punkt und kein Ausrufezeichen stehe, erläuterte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auf diese Weise könne man die Worte als Vorwurf an die Adresse der AfD lesen im Sinne von: Die Politik der AfD tötet Menschen. Nach etablierter Rechtsprechung sei bei mehreren in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die günstigste Variante zugrunde zu legen.

Bei solchen Sachverhalten müsse im Übrigen immer der konkrete Einzelfall mit all seinen Begleitumständen berücksichtigt werden. Deshalb könne man aus der Einstellung der Ermittlungen in diesem Fall auch keine weitergehenden Schlüsse ziehen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. (dpa)

20 Antworten auf “Keine Anklage wegen „AfDler töten.“ bei Demo in Aachen”

  1. …..
    Nach etablierter Rechtsprechung sei bei mehreren in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die günstigste Variante zugrunde zu legen.
    ……
    //////
    Da fragt man sich was denn die „günstigste Variante“ bei der Auslegung von „alles für Deutschland“ so ist…. 😁

  2. Piersoul Rudi

    Stelle sich mal 1ner vor diese Aussagen/Tifos würden durch die AFD, mit die Aufschrift „Tot an alle nicht AFD-ler“ herumgetragen.
    Die Welt wäre zu klein, Aufruhr in unermesslichen Rahmen, sofortige Festnahmen und den Staatsschutz würde sich wieder groß dranne halten.
    Umgekehrt…kein Problem…
    Finde den Fehler…
    PS: Und dann staunen das die AFD/Rechte Parteien gewählt werden…

  3. Ich habe von dem Regime nichts anderes erwartet…..könnte man das Urteil als « AFDler dürfen getötet werden » auslegen? Schließlich sind alle AFDler Nazis, weil ein Gericht geurteilt hat das man sie als solches betiteln darf. AFD’ ler sind selber schuld wenn sie getötet werden, weil sie Extremisten sind…

  4. Hans Eichelberg

    Kölner Jurist: „Nazi“-Bezeichnung ist keine Beleidigung der AfD

    „Aber kann man AfD-Mitglieder pauschal Nazis oder Faschisten nennen? Der Jurist Luca Manns vom Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, dessen Direktor Professor Markus Ogorek ist, sagt dazu: „Aussagen gegenüber einer Partei können, da es ihnen am Bezug zu einer konkreten Person fehlt, deren Ehre verletzt werden könnte, grundsätzlich überhaupt keine Beleidigung oder üble Nachrede darstellen“.
    Diese Einschätzung dürfe also grundsätzlich jeder im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung tätigen.

    Insofern seien die Statements von Lars Klingbeil und Manfred Weber rechtlich unbedenklich.

    Bei Hendrik Wüst könnte es theoretisch eine Einschränkung geben: Inhaber von Regierungsämtern hätte nicht automatisch ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Sollte Wüst seine „Nazi“-Äußerungen in seiner Rolle als Ministerpräsident gemacht haben, könnte man verwaltungsrechtlich gegen diese „staatliche Information“ vorgehen. Dann müsste gerichtlich darüber diskutiert werden, ob die Aussage inhaltlich richtig sei – was aber auch in diesem Fall sehr wohl der Fall sein könnte, so die Einschätzung des Kölner Juristen.“

    • Erleuchtung Jean

      „Mitentscheidend sei, dass hinter den Worten „AfDler töten“ ein Punkt und kein Ausrufezeichen stehe, ….“

      Ein Urteil von nordrheinwestfälischen Orthographen für Dichter und Nach-Denker.

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