Die Staatsanwaltschaft Aachen hat ihre Ermittlungen wegen eines Transparents mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ eingestellt.
Das bei einer Demonstration in Aachen im Januar von der Antifa-Jugend mitgeführte Transparent stelle kein strafbares Verhalten dar, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Mitentscheidend sei, dass hinter den Worten „AfDler töten“ ein Punkt und kein Ausrufezeichen stehe, erläuterte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auf diese Weise könne man die Worte als Vorwurf an die Adresse der AfD lesen im Sinne von: Die Politik der AfD tötet Menschen. Nach etablierter Rechtsprechung sei bei mehreren in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die günstigste Variante zugrunde zu legen.
Bei solchen Sachverhalten müsse im Übrigen immer der konkrete Einzelfall mit all seinen Begleitumständen berücksichtigt werden. Deshalb könne man aus der Einstellung der Ermittlungen in diesem Fall auch keine weitergehenden Schlüsse ziehen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. (dpa)
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Nach etablierter Rechtsprechung sei bei mehreren in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die günstigste Variante zugrunde zu legen.
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Da fragt man sich was denn die „günstigste Variante“ bei der Auslegung von „alles für Deutschland“ so ist…. 😁
Nach den Wahlen, ist wahrscheinlich doch nicht-vor den Wahlen-
Eventuell befürchtet man ja jetzt , Demos im Umkehrschluss .-)
Dax, na ja, die Justiz ist in Deutschland Ländersache, Aachen ist in NRW, Höckes Spruch war in Sachsen-Anhalt. Ich nehme an Höcke hat Berufung beantragt.
Da bin ich ja beruhigt, ich dachte schon da wird mit zweierlei Maßen gemessen….😊
@Dax
Es hängt im Wertewesten immer davon ab, WER was sagt…
@. Robin Wood.
Ja stimmt. Wenn ich CDU Politiker bin, darf ich diesen Spruch ungestraft sagen.
Stelle sich mal 1ner vor diese Aussagen/Tifos würden durch die AFD, mit die Aufschrift „Tot an alle nicht AFD-ler“ herumgetragen.
Die Welt wäre zu klein, Aufruhr in unermesslichen Rahmen, sofortige Festnahmen und den Staatsschutz würde sich wieder groß dranne halten.
Umgekehrt…kein Problem…
Finde den Fehler…
PS: Und dann staunen das die AFD/Rechte Parteien gewählt werden…
Piersoul Rudi, Ihre Beispielaussage ist absolut nicht zweideutig.
Ich habe von dem Regime nichts anderes erwartet…..könnte man das Urteil als « AFDler dürfen getötet werden » auslegen? Schließlich sind alle AFDler Nazis, weil ein Gericht geurteilt hat das man sie als solches betiteln darf. AFD’ ler sind selber schuld wenn sie getötet werden, weil sie Extremisten sind…
Aber Stepan Banderas Erbe ehren, das ist in Schland der richtige Weg…
Gut gesagt mit Banderas. Vielleicht bekommt der Leon Degrelle irgendwann Mal ne Statue, weil er gegen die Russen gekämpft hat. Die Welt ist bekloppt und heuchlerisch.
Im gesamten Westen werden die Nazis geehrt, nicht nur in der Ukra, auch in Kanada, in London,… Wer war nochmal der erste (proto) EU Präsident? Genau, Walter Hallstein… Und wie viele Tausende hochrangige Nazis haben wo ihren ersten post-ww2 Job bekommen? Genau, in den USA (OSS, CIA, usw.).
Bandera, nicht Banderas – auch wenn Schauspieler in Kiew traditionsmäßig gefeiert werden… :-))
Tja, wer sagt’s denn… Gerade gelesen. Das müsste den Nazi-liebenden Ukraine-Fans hier gefallen:
„Die Vereinigten Staaten nutzen die Ukraine seit 1948 gegen Russland“
https://de.reseauinternational.net/les-etats-unis-utilisent-lukraine-contre-la-russie-depuis-1948/
Und wo ist Peter S.? An der Front? ;-)))))))))))))))))))))))))))))))))))))
Kölner Jurist: „Nazi“-Bezeichnung ist keine Beleidigung der AfD
„Aber kann man AfD-Mitglieder pauschal Nazis oder Faschisten nennen? Der Jurist Luca Manns vom Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, dessen Direktor Professor Markus Ogorek ist, sagt dazu: „Aussagen gegenüber einer Partei können, da es ihnen am Bezug zu einer konkreten Person fehlt, deren Ehre verletzt werden könnte, grundsätzlich überhaupt keine Beleidigung oder üble Nachrede darstellen“.
Diese Einschätzung dürfe also grundsätzlich jeder im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung tätigen.
Insofern seien die Statements von Lars Klingbeil und Manfred Weber rechtlich unbedenklich.
Bei Hendrik Wüst könnte es theoretisch eine Einschränkung geben: Inhaber von Regierungsämtern hätte nicht automatisch ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Sollte Wüst seine „Nazi“-Äußerungen in seiner Rolle als Ministerpräsident gemacht haben, könnte man verwaltungsrechtlich gegen diese „staatliche Information“ vorgehen. Dann müsste gerichtlich darüber diskutiert werden, ob die Aussage inhaltlich richtig sei – was aber auch in diesem Fall sehr wohl der Fall sein könnte, so die Einschätzung des Kölner Juristen.“
Juristen und Politiker machen sich Recht und Wahrheit so wie’s ihnen am besten passt.
Dieser Logik nach darf man dann zu jedem Deutschen Nazi und zu jedem Moslem Terrorist sagen.
Bei den Deutschen ist Gesinnungsjustiz angesagt.
Ich weiss, das will keiner glauben oder wissen wollen, aber in wenigen Jahren wird das einen sehr dunklen Weg gehen.
„Mitentscheidend sei, dass hinter den Worten „AfDler töten“ ein Punkt und kein Ausrufezeichen stehe, ….“
Ein Urteil von nordrheinwestfälischen Orthographen für Dichter und Nach-Denker.
Ein wunderbares Beispiel für das linksextreme Irrenhaus in dem wir leben. Gesinnungsmedien, Gesinnungsjustiz, alles links unterwandert. Das wird böse Enden