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Weihnachtsmarkt vom 12. bis zum 14. Dezember in Eupen: Fahr-, Park- und Halteverbote

Eröffnung des Eupener Weihnachtsmarktes 2013. Foto: OD

Vom heutigen Freitag, dem 12. Dezember 2025, bis Sonntag, 14. Dezember 2025, findet in der Begegnungszone Eupen-Oberstadt der Weihnachtsmarkt statt.

Damit der Weihnachtsmarkt seine Besucher mit seiner magischen Atmosphäre verzaubern kann, hat der Aufbau bereits begonnen. Während der Öffnungszeiten des Marktes gilt im Marktbereich ein striktes Fahrverbot. Durch die zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen ist es in dieser Zeit auch nicht möglich, aus dem Marktbereich rauszufahren. Es gilt nachfolgende zeitweilige Verkehrsregelung:

Bereiche, die für den Verkehr geschlossen werden:

An den Weihnachtsmarkttagen: 12.12. und 13.12. von 12 bis 1 Uhr, 14.12. von 9 bis 22 Uhr
– Begegnungszone Oberstadt: Klosterstraße, Marktplatz, Kirchstraße, Bergstraße bis zur Kreuzung am Berg, Klötzerbahn, Paveestraße, Hufengasse.

– In der oberen Bergstraße, der Schulstraße, der Gospertstraße (ab Anwesen 22-24), der Paveestraße und in der Neustraße ist der Ortsverkehr bis auf Höhe der Absperrung zugelassen.

– Der Parkplatz Bergstraße ist ausschließlich über die Hufengasse zugänglich (Ein- und Ausfahrt).

– In der Paveestraße und der Schulstraße wird der Einbahnverkehr zu oben genannten Zeiten aufgehoben.

Für den Abbau des Marktes am 15.12. ab 5 Uhr bis zum Ende des Abbaus:

– Straße am Marktplatz, Kirchstraße, untere Bergstraße bis zur Gabelung mit der Neustraße

– Plätze „Am Clown“ und Klötzerbahn

Park- und Halteverbote:

Bis Montag, 15.12., um 12 Uhr

– Klötzerbahn 8-18 sowie alle Parkplätze hinter dem Wasserspiel auf der rechten Seite

– Bergstraße zwischen Passage und Zufahrt zum Parkplatz Bergstraße

– In der gesamten Kirchstraße (bis zum 15.12. um 19 Uhr)

Vom 12.12. bis zum 14.12. gilt in der Begegnungszone im Bereich der Schließung ein Park- und Halteverbot analog zu den Zeiten der Schließung für den Verkehr.

Am 12. und 14.12. gilt von 14 bis 19 Uhr ein Park- und Halteverbot auf dem Parkplatz Judenstraße.
Zudem gelten zwischen dem 10. und 15.12. vereinzelte Park- und Halteverbote in den Bereichen Rathausplatz, Marktplatz, Gospertstraße und Schulstraße.
Um den reibungslosen Ablauf, einschließlich Auf- und Abbau, zu ermöglichen, wird die Bevölkerung gebeten, sich strikt an die Beschilderung zu halten und die Fahrweise im Stadtzentrum den besonderen Gegebenheiten anzupassen.

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