Leserbrief, Nachrichten

LESERBRIEF – Schleichende Enteignung

Foto: Shutterstock

In Herresbach-Amel stehen seit einigen Wochen Hinweisschilder mit Informationen, dass ein mehrere Hektar großes Naturschutzgebiet zwischen Herresbach und Eimerscheid-Büllingen eingerichtet werden soll.

Cirka 90 Prozent dieser Fläche befinden sich in Eimerscheid-Büllingen, und sind in Privateigentum. Seitens der Gemeinde Büllingen sind bis zum 29.05.2025 noch keine Informationen an die Bevölkerung gelangt. Zwischen Schönberg-Sankt-Vith und Amelscheid-Sankt-Vith läuft ein ähnliches Vorhaben, dieses ähnelt einer schleichenden Enteignung unter einem grünen Deckmäntelchen.

Falls dieses kommunismusähnliche System sich ausbreitet, wird in unseren Dörfern keine Land- und Forstwirtschaft mehr möglich sein. Spaziergänge und Wandertouren könnten eingeschränkt werden in diesen Naturschutzgebieten. Einsprüche können bei den jeweiligen Gemeinden eingereicht werden.

29.05.2025 Ludwig Hacken, 4760 Büllingen

26 Antworten auf “LESERBRIEF – Schleichende Enteignung”

  1. @natura2000
    Wir haben ein Grundstück das in UG02 eingetiwurde auch natura2000. Am Dienstag kommen Förster etc. Denn wir möchten in Erfahrung bringen welches unsere Rechte sind und nicht nur die uns auferlegten Auflagen

    • Natura2000

      Bei mir ist das schon 12 Jahre her.
      Habe Haus und Grundstück vor 10 Jahren verkauft und die Details bereits vergessen.
      War in meiner Erinnerung nicht sooo schlimm.
      Keine fremden Pflanzen pflanzen, nichts drauf bauen,….
      Viel Glück

    • Pensionierter Bauer

      Vor mehr als zwanzig Jahren hat ein Grüner mal sinngemäß folgendes zu mir gesagt: „Wir werden bald Instrumente zur Hand haben, dass euch der Spaß am verseuchen der Böden schon vergehen wird“. Was diese Typen aber nicht bedenken, das ist die Tatsache, dass wir Menschen nicht von Luft und Liebe leben. Die bilden sich auch ein, man könnte von Kräuter und Salat ein erfolgreiches Leben führen. Herr Hacken tut daran auf diese schleichende Seuche des grünen Wahnsinns aufmerksam zu machen. Denn wenn geschwiegen wird, fühlen sich diese wahnsinnigen Apparafschicks auch noch in ihrem Handeln bestärkt.

  2. Bäume auf Privatgrundstücken

    Auch Bäume auf privaten Grundstücken werden inzwischen von der staatlichen grünen Diktatur kontrolliert! Man muss inzwischen bei der Stadt einen kostenpflichtigen Antrag stellen, um einen im eigenen Besitz befindlichen Baum auf seinem privaten Grundstück fällen zu „dürfen“! 🤢

  3. Wir leben in der Illusion von privatem Eigentum. Wir zahlen ein Leben lang Steuern auf ALLES was uns „gehört“ bzw. was wir nutzen, von wegen „Eigentümer, und bei Bedarf kann der „Staat“ uns das alles wegnehmen. Aber das Volk ist ja so blöde dass es zum Dank immer wieder dieselben Parteien wählt und sich dann wundert dass sich nichts ändert…..

    • Der Brief trifft es ziemlich gut und die Besorgnis ist mehr als berechtigt.
      Wenn Sie jedoch von der Materie nicht betroffenen sind, oder keine Ahnung davon haben, könnte es klug sich einfach nicht zu äußern, anstatt hier ihre Einfalt kund zutun

  4. Die Besorgnis von Herrn Hacken ist berechtigt, mit hat das Gericht von Lüttich, Rosewick, verschiedene Parzellen, dabei auch Natura, abgeholt durch Urteilsspruch ohne einen einzigen Eiro zu bekommen. Bis zum heutigen Tage hat Herr Paasch auch nichts erreicht für mich. Ein Hand in Hand Spiel.

  5. Fakenews, Dementis und NGOS

    https://www.grenzecho.net/124432/artikel/2025-06-10/video-natagora-gibt-entwarnung Wesentliche journalistische Grundsätze:
    Wahrheit und Genauigkeit:
    Journalisten müssen die Fakten korrekt und vollständig darstellen. Sie dürfen keine falschen oder irreführenden Informationen veröffentlichen und müssen ihre Quellen sorgfältig überprüfen.
    Achtung der Menschenwürde:
    Journalisten dürfen keine Berichte verfassen, die die Menschenwürde verletzen oder Personen diffamieren. Sie müssen die Privatsphäre respektieren und darauf achten, dass ihre Berichterstattung nicht diskriminierend ist.
    Objektivität und Fairness:
    Journalisten müssen eine ausgewogene Berichterstattung gewährleisten und verschiedene Standpunkte einbeziehen. Sie dürfen nicht parteiisch sein oder ihre eigenen Vorurteile in ihre Berichte einfließen lassen.
    Unabhängigkeit:
    Journalisten müssen unabhängig von politischen Einflüssen oder wirtschaftlichen Interessen sein. Sie dürfen keine Informationen oder Berichte verfassen, die von diesen Interessen beeinflusst sind.
    Trennung von Werbung und Redaktion:
    Werbung und Redaktion dürfen nicht miteinander vermischt werden. Journalisten müssen sicherstellen, dass ihre Berichterstattung nicht von Werbeaktivitäten beeinflusst ist.
    Sorgfältige Recherche:
    Journalisten müssen ihre Berichte sorgfältig recherchieren und alle Fakten gründlich überprüfen. Sie müssen die Quellen nennen und ihre Informationen nachvollziehbar machen.
    Achtung der Persönlichkeitsrechte:
    Journalisten müssen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen respektieren. Sie dürfen keine Informationen oder Berichte veröffentlichen, die diese Rechte verletzen.
    Diskriminierungsverbot:
    Journalisten müssen darauf achten, dass ihre Berichterstattung nicht diskriminierend ist. Sie dürfen keine Berichte verfassen, die auf Diskriminierung basieren oder die Diskriminierung fördern.
    Wahrung der Rechtsordnung:
    Journalisten müssen die geltenden Gesetze und die verfassungsmäßige Ordnung achten. Sie dürfen keine Berichte verfassen, die diese Regeln verletzen.
    Zusätzliche Hinweise:
    Die journalistischen Grundsätze werden in Kodizes und Richtlinien, wie dem Pressekodex des Deutschen Presserats, konkretisiert.
    Die journalistischen Grundsätze gelten für alle Medien, einschließlich Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und Online-Medien.
    Journalistische Grundsätze sind nicht statisch, sondern entwickeln sich mit den Medien und den gesellschaftlichen Veränderungen weiter. Dies ist ein Hinweis an die Propagandisten vom Grenzecho. Natürlich wurden in diesem Bericht nur der BNVS und die Gemeinden befragt. Die geschädigten liess man wie immer aussen vor. Naturschutz geht immer einher mit Wertverlust des Grundstückseigentümer. Irgendwann gibt der Eigentümer entnervt auf. Der Naturschutz ist leider nicht weit vom Sozialismus. Verbote sind meistens das Argument. Nutzungseinschränkungen sind die Regel und nicht die Ausnahme. Mit der höheren Einstufung des Naturschutzgebiete ohne ordentliche Information der Bevölkerung, beweist man, dass die Eigentumsrechte nicht geachtet werden. Nun werden neue Planstellen geschaffen, um den Schutz der Gebiete zu kontrollieren.

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