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Grenzenloses Streaming: Ab Sonntag Online-Abos überall in der EU nutzbar

Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Filme, Sport und Musik ohne Grenzen: Verbraucher können künftig auch im EU-Ausland auf ihre Online-Abos zugreifen. Am Ostersonntag tritt eine neue EU-Regelung in Kraft, auf die viele Menschen schon lange warten.

Ab dem 1. April 2018 müssen Anbieter von kostenpflichtigen Abos wie Netflix, Sky Go oder Spotify ihren Kunden auch auf Reisen im EU-Ausland Zugriff auf die Inhalte ihres Heimatlandes gewähren.

Auf dem Display eines iphone 6 wird adie App von Spotify angezeigt. Verbraucher können auf ihre Online-Abos für Musik, Filme oder Sport ab Ostersonntag auch im Urlaub zugreifen. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Bislang besteht aufgrund einer bestimmten Form des Geoblockings häufig keiner oder nur begrenzter Zugriff im Ausland.

Ab Sonntag müssen die Dienstleister den Wohnsitz ihrer Kunden jedoch prüfen – etwa mit Hilfe der Kreditkarte oder der IP-Adresse. Macht ein Belgier beispielsweise Urlaub in Spanien oder ist auf Geschäftsreise in Deutschland, muss er trotzdem die Inhalte nutzen können, für die er in seinem Heimatland bezahlt.

Die neue Regel soll für Reisende gelten, die sich eine begrenzte Zeit im EU-Ausland aufhalten. Die Abo-Preise dürfen deshalb nicht angehoben werden. Anbieter von kostenlosen Inhalten fallen nicht unter die neue Regel – können sich ihr aber anschließen. Verbraucherschützer begrüßten die Verordnung. (dpa)

4 Antworten auf “Grenzenloses Streaming: Ab Sonntag Online-Abos überall in der EU nutzbar”

  1. Pascal Arimont

    Sehr geehrte Frau/geehrter Herr „schule“,

    Leider bestehen in dieser Frage, von der wir deutschsprachigen Belgier natürlich besonders betroffen sind, immer noch viele Probleme. Die Lage ist extrem kompliziert, was mit der aktuellen Verfassung der Lizenzvergabe für diese Produkte in Europa zusammenhängt.

    Eine Form des Geoblockings hat das Europäische Parlament im Mai 2017 Jahres bereits abgeschafft: die Einschränkung der Mitnahme von Online-Abonnements („Portabilität“) – wie oben im Bericht beschrieben. Bislang nämlich konnte ein belgischer Nutzer eines belgischen Netflix-Abos im Ausland auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten nicht auf die Inhalte seines Abos zurückgreifen. Das war besonders ärgerlich, da der Zugang zu diesem Abonnement bereits bezahlt war. Lizenztechnisch sollten durch dieses Geoblocking die Inhalte geschützt werden, die nur für den belgischen Markt bestimmt waren. Ab dem 1. April fällt diese Einschränkung weg.

    In der Tat reicht das aber noch nicht aus, um beispielsweise ein deutsches Netflix-Abonnement in Belgien zu beziehen. Denn die Mitnahme des Angebots gilt immer nur für das Abo, das im eigenen Wohnsitzland zur Verfügung steht. Hier folgt man also immer noch dem Prinzip des Wohnsitzstaates. Auch die Nutzung des Online-Abos im Ausland ist an der Registrierung des festen Wohnsitzes in einem bestimmten Land gebunden.

    Das Problem liegt darin begründet, dass die Kreativbranche – Filmindustrie, Produktionsfirmen – ihre maßgeblichen Einnahmen immer noch über die national zu vergebenden Lizenzen generiert. Die meist sehr hohen Produktionskosten von Filmen und Serien werden in Europa oftmals erst dadurch finanzierbar, dass Lizenzen für Filme und Serien in 27 verschiedene Märkte verkauft werden. Da man weiterhin insbesondere mit amerikanischen Konkurrenten mithalten und auch europäische Produktionen finanzierbar halten möchte, besteht aktuell in den Mitgliedstaaten nicht der politische Wille, dieses Prinzip sofort abzuschaffen.

    Als Hauptargument gilt, wie schon gesagt, dass man in Europa in Zukunft nicht nur amerikanische Produktionen sehen möchte, die sich schon auf dem heimischen Markt rentabilisiert haben. Auch darum möchte die EU Anbieter wie Netflix und Amazon in Zukunft dazu verpflichten, mindestens 30 Prozent europäische Produktionen anzubieten.

    Dieses Prinzip ist für uns deutschsprachige Belgier natürlich ein Nachteil, da wir in Belgien oftmals nur auf französische oder niederländische Angebote zurückgreifen können. Das ist auch ein intern belgisches Problem, denn auch für Produkte auf Deutsch sollte eine Lizenz für das belgische Abonnement erworben werden.

    Daher bemühe ich mich auch, Ostbelgiern mehr Zugang zu deutschsprachigen Inhalten zu ermöglichen und habe daher den Kontakt zu mehreren Anbietern, wie Netflix, Amazon, Sky, Spotify hergestellt, um gemeinsam mit ihnen mögliche Lösungen zu erörtern. Alle Anbieter würden oftmals gerne einen Film oder ein Musikstück gleichen Inhalts allen EU-Bürgern (oder weltweit) zugänglich machen. Dass dies nicht möglich ist, liegt – wenn es keine Eigenproduktionen sind – an den Inhabern, die an dem jeweiligen Film/Musikstück die Rechte besitzen (Urheberrecht). Da sie das „Eigentum“ daran haben, bestimmen auch sie, an wen, in welcher Form und zu welchem Preis sie eine Lizenz vergeben.

    Jedoch müssen wir auch klar erkennen, dass das oben aufgeführte Prinzip des Wohnsitzstaates durch eine Gesetzgebung wie die der „Portabilität“ nach und nach immer durchlässiger werden wird. Vor allem Filmplattformen investieren bereits verstärkt in Eigenproduktionen, für die sie dann eine eigenständige Lizenz haben und solche Produktionen dann gleich im gesamten EU-Gebiet verfügbar machen können. Der Markt entwickelt sich also in diese Richtung, weshalb anzunehmen ist, dass dies zwangsläufig dazu führen wird, dass diese Rechteinhaber künftig nicht mehr nur nationale sondern sog. Mehr-Gebietslizenzen vergeben werden.

    Diese Einschätzung teilen viele, mit denen ich mich über die Problematik ausgetauscht habe. Ich bin mir sicher, dass wir weitere Schritte bis hin zur Schaffung einer europäischen Lizenz gehen werden, dies allerdings leider nicht von heute auf morgen mehrheitsfähig bzw. umsetzbar sein wird, was ich sehr bedauere.

    Ich hoffe, Ihnen hiermit zufriedenstellend geantwortet zu haben. Sehr gerne nehme ich Ihre Anregungen bzw. weiteren Gedanken in dieser Angelegenheit entgegen.

    Mit besten Grüßen,

    Pascal Arimont

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