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Europäischer Gerichtshof: Strafbefehle in Sprache des Empfängers zustellen

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Deutsche Gerichte müssen Strafbefehle gegebenenfalls in die Sprache des Empfängers übersetzen lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag im Fall eines niederländischen Autofahrers entschieden, den das Amtsgericht Düren wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.

Der Strafbefehl war in deutscher Sprache abgefasst. Nur eine Erläuterung – die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung – fügte das Gericht auf Niederländisch bei.

In der Folge ging es vor dem Landgericht Aachen um die Frage, ob der Strafbefehl überhaupt wirksam zugestellt worden sei. Eine EU-Richtlinie sieht nach Angaben des Gerichtshofs nämlich vor, dass Verdächtige oder Beschuldigte alle „wesentlichen Unterlagen“ in Übersetzung bekommen, wenn sie die Verfahrenssprache nicht verstehen.

Der Gerichtshof in Luxemburg urteilte nach eigenen Angaben nun, dass ein Strafbefehl zu minder schweren Straftaten eine „wesentliche Unterlage“ im Sinne der Richtlinie darstellt. Ein solcher Strafbefehl, der zugleich Anklageschrift und Urteil sei, müsse deshalb übersetzt werden, wenn der Empfänger die ursprüngliche Sprache nicht beherrsche. Sonst könne der Betroffene die Vorwürfe nicht verstehen und sich nicht dagegen verteidigen. (dpa)

Eine Antwort auf “Europäischer Gerichtshof: Strafbefehle in Sprache des Empfängers zustellen”

  1. Ekel Alfred

    Bin in Südfrankreich geblitzt worden….das Knöllchen habe ich aus FRANKREICH in perfekter DEUTSCHER Sprache erhalten….woher wissen die, dass wir in Belgien auch Deutsch sprechen?….woher kennen die überhaupt OSTBELGIEN?….

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