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Elmar Keutgen

Ex-Bürgermeister und CSP-Politiker Elmar Keutgen. Foto: Gerd Comouth

Der Eupener Bürgermeister Dr. Elmar Keutgen (CSP) hat in diesem Wahlkampf keinen leichten Stand. Er muss sich der geballten Kritik der anderen Parteien und eines Teils der Bevölkerung stellen. Dabei wird der Allgemeinmediziner „mit den tollsten Vorwürfen“ konfrontiert. So wird ihm und der Eupener CSP zum Beispiel unterstellt, „schon seit vielen Wahlgängen von den Vollmachtstimmen der Altenheimbewohner Eupens“ zu profitieren.

Ein Leser von „Ostbelgien Direkt“ schickte uns ein Schreiben mit der Bitte, der Sache nachzugehen. In dem Brief heißt es wörtlich: „Generalstabsmäßig – vermutlich mit der Hilfe der Verwaltung – wird für alle Heimbewohner eine Vollmacht ausgestellt. Dr. Keutgen stellt die Atteste aus – und die Vollmachten werden an CSP-Wähler verteilt. Und Dr. Keutgen kassiert auch noch für jedes Attest eine Arztvisite.“

Natürlich haben wir den Eupener Bürgermeister mit diesem Vorwurf konfrontiert. Seine Stellungnahme dazu:

„Ich habe auch im Altenheim einige Patienten, die mir vor der Wahl sagen, dass sie nicht zur Wahl gehen können, aber trotzdem gerne wählen würden. Und natürlich sage ich diesen Menschen, dass ich froh wäre, wenn sie für mich stimmen würden. Diese Menschen können dann einer anderen Person – nicht mir, da ich Kandidat bin – eine Vollmacht ausstellen. Ob sie dann tatsächlich für mich stimmen, weiß ich nicht. Die Verwaltung des Altenheims hat damit überhaupt nichts zu tun, die ist neutral. ‚Generalstabsmäßig‘ ist da gar nichts. Das geht alles seinen normalen Weg.“

18 Antworten auf “Elmar Keutgen”

  1. Patrick Lemmens

    Es juckt mich zwar nicht, wie Herr Keutgen an seine Stimmen kommt, aber so viel ich weiß, darf er keine Atteste ausstellen. Ob die alten Leutchen das fragen oder nicht. Da braucht ein Wahlzeuge nur mal drüber zu schauen am Sonntag. Wenn er welche unterschrieben hat, dann muss der Wahlbürovorstand handeln.

  2. Patrick Lemmens

    Außerdem scheint der Vor-, Quer- und Nachdenker Keutgens Äußerungen nicht wirklich hinterfragt zu haben. Er sagt, daß die Vollmachten im Namen eines anderen ausgestellt werden. Sollte er nicht nachfragen, wer die Atteste ausstellt? Hat er sich mit der Gesetzeslage auseinandergesetzt. Das ist Journalismus

  3. Lena Schmid

    @L. Frings: Dann stelle man sich am Sonntag mal folgendes Szenario vor: In einem Wahlbezirk sind, sagen wir mal 5000 Wähler registriert und „müssen“ wählen gehen. Da die Hälfte des Wahlvolkes (2500 Wähler) Frau Turtelboom glaubt (http://brf.be/nachrichten/national/478757/), bleibt man/frau im Bett liegen.
    Abends dann passiert so etwas wie bei der Bergpredigt: 4950 ausgezählte Stimmen.

    Welche 50 Nichtwähler sollten nun vor ein Polizeigericht zitiert werden? …. Der Aufwand ist natürlich erheblich, … diese „Renitenten“ rauszufiltern.

    • L. Frings

      Ich glaube, Frau Schmid hat mich nicht verstanden.
      Ich meinte vielmehr, soange jeder das undemokratische Vorgehen der CSP gutheißt oder als Kavaliersdelikt abtut, werden diese „Demokraten“ damit duchkommen.

  4. Die gesetzlichen Bestimmungen sind diesbezüglich deutlich:

    Art. L4132-1 – §1. Folgende Wähler können einen anderen Wähler bevollmächtigen, um in ihrem Namen und für ihre Rechnung zu wählen:
    1° Wähler, die wegen Krankheit oder Behinderung oder wegen Krankheit oder Behinderung eines Verwandten oder Verschwägerten oder eines zusammenlebenden Partners nicht fähig sind, sich in das Wahlzentrum zu begeben, oder nicht dorthin gebracht werden können. Diese Unfähigkeit wird durch ein ärztliches Attest bescheinigt. Ärzte, die als Kandidat für die Wahl vorgeschlagen wurden, dürfen ein solches Attest nicht ausstellen.

  5. Danielle Schmetz

    @ LM : das ist ja interessant. Bin aber sicher, dass das nicht überprüft wird. Schließlich unterschreibt der Bürgermeister die entsprechende Vollmachtsbescheinigungen. Ist doch praktisch !

  6. Das der Bürgermeister DR Keutgen so vorgeht ist doch lange schon bekannt und noch immer ist leider leider nichts dagegen unternommen worden. Ich erinnere mich sehr gut an meiner Großtante, die ebenfalls aufgrund ihres Alters (sie lebte in einem der besagten Altenheime) und Dr Keutgen war dort der „Heimarzt“, nicht wählen gehen konnte. Der besagte Arzt schlug ihr vor eine Attest auszustellen und eine Vollmacht zu erstellen ( da die armen Alten Leute überhaupt nicht über die Listen und den sich darauf befindenden Kandidaten wussten, informiert waren oder einfach nicht wussten was tun, mental nicht mehr in der Lage waren dies zu verstehen). Wie und ob sie dies dann auch gemacht hat, weiß ich nicht , aber wenn ja, weiß man wer für meine Großtante gewählt hat,also man kann es sich an den 10 Fingern abzählen. So kann man auch Stimmen sammeln, wer kontrolliert das denn schon????

  7. Frank Bosch

    Glauben Sie denn wirklich, diese m.E. max. 50 Stimmen – falls sie ueberhaupt so verwendet werden, wie hier vermutet – wuerden eine Partei retten? Die aelteren Menschen waehlen ohnehin eher konservativ.
    Bei der gestrigen BRF-Meldung habe ich zunaechst aehnlich wie Sie gedacht, Herr Pelzer. Es kann aber auch anders sein: die die partout NICHT die CSP waehlen wollen und wuerden, gehen vielleicht jetzt garnicht zur Wahl; nach dem Motto : Die machen sowieso was sie wollen ! …

  8. Micky Maus

    Lieber Herr Dr. Keutgen,

    ich lese den Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung und lese ARTL4132-1-Paragrpah1.“ Die Unfähigkeit zur Wahl zu erscheinen, wird durch ein ärztliches Attest bescheinigt. Ärzte, die als Kandidat für die Wahl vorgeschlagen werden, dürfen ein solches Attest nicht ausstellen.“ Wie läuft es dann Herr Keutgen? Haben Sie einen Kollegen der diese Atteste ausstellt? Ist schon seltsam…
    Klar ist auch, dass die Menschen in den Heimen dazu neigen, eine Person zu wählen, die sich um sie kümmert …
    Mit den besten Grüßen und viel Erfolg bei Ihrer Wahl!

      • Micky Maus

        Sehr geehrter Herr Büllinger,

        von Unterstellung kann ja keine Rede sein, es steht schwarz auf weiß auf solch einer besagten Vollmacht, die mein Mutter zu Hause liegen hat …. Leider kann ich diese nicht scannnen und veröffentlichen. Besorgen Sie sich doch am besten diese besagte.

        Mit den besten Grüßen

  9. Frank Bosch

    Erstens weiß man/ich nicht, ob solches überhaupt stattfindet, zweitens weiß man/ich nicht, ob es dann überhaupt 50 Stimmen sind (mehr als es sowieso wären, denn die Leute wählen gerne für „ihren“ Doktor; s.a. Wahlergebnisse damals „auf Anhieb“ für Frauenarzt Dr.Chantraine), 50 Stimmen sind unter diesen Umständen m.E. hoch geschätzt, aber ergeben bei 10.000 Wahlberechtigten (?) gerade mal 0,5 % für die Liste ! Wahlentscheidend? Eine gänzlich andere Koalition aufgrund von 0,5%? Ergäbe m.E. eine Koalition „auf des Messers Schneide“ ! Für 1Mandat braucht man (die Liste) roundabout 400 Stimmen oder 4% ! 50 Vorzugsstimmen mehr (für einen Kandidaten) können allerdings die Reihenfolge der gewählten Kandidaten (im Verhältnis zur Listenaufstellung) ändern… „Zuviele“ Vorzugsstimmen gehen m.W. (bin mir nicht sicher) sogar auf die nächst platzierten Kandidaten über….
    WER von den Postern hievor aber für solche Argumente nicht offen ist, bei dem ändert sich die feste Überzeugung ohnehin nicht…
    Ich bin aber sowieso überzeugt, dass die Verluste der CSP (inkl. PDB-Pankert) mehr als 1200 Stimmen (3 Mandate) betragen wird…
    ;) schaunmermal ….

  10. Frank Bosch

    @L.Frings : schauen Sie nochmal nach : einen „Stamm“ von ca. 40-50 (?) der 70 Vorzugsstimmen (in 1986?) finden Sie bei den meisten Kandidaten der Liste wieder. Sie wissen wie das geht? Alle Kandidaten wählen alle Kandidaten der Liste mit Vorzugsstimme und nicht mit Kopfstimme. In der Tat kein Ruhmesblatt, für niemanden auf der damaligen, zum ersten Mal „partei-freien“ (!!) SI-Liste …. ;)
    Wichtig ist, sich nicht davon verunsichern und mundtot machen zu lassen…

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