Notizen

Kanzlerin Merkel wegen Kontakt zu Corona-Infiziertem in Quarantäne – Auch Deutschland beschließt jetzt drastische Maßnahmen

22.03.2020, Berlin: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), kommt zu einer Pressekonferenz nach einer Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder über weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Foto: Michael Kappeler/dpa-POOL/dpa

Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU) muss sich in der Corona-Krise nun selbst in häusliche Quarantäne begeben. Auch Deutschland verhängt jetzt bundesweit zusätzliche einschneidende Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Eine Ausgangssperre gibt es aber nicht.

Die Kanzlerin sei nach ihrem Presseauftritt am Abend unterrichtet worden, dass sie am Freitag zu einem Arzt Kontakt hatte, der mittlerweile positiv auf das Coronavirus getestet worden sei. Der Mediziner habe am Freitagnachmittag bei Merkel eine vorbeugende Pneumokokken-Impfung vorgenommen.

22.03.2020, Niedersachsen, Oldenburg: Ein Transparent mit der Aufschrift „Kein Virus kriegt euch klein, ihr werdet alle Helden sein!“ hängt gegenüber der Notaufnahme am Evangelischen Krankenhaus im Zentrum der Stadt. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Die Kanzlerin habe nach der Information am Sonntagabend entschieden, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert. „Sie wird sich in den nächsten Tagen regelmäßig testen lassen, weil ein Test jetzt noch nicht voll aussagekräftig wäre. Auch aus der häuslichen Quarantäne wird die Bundeskanzlerin ihren Dienstgeschäften nachgehen.“

Merkel hatte am Sonntagabend nach einer Telefonschalte mit den Ministerpräsidenten der Länder zu Kontaktbeschränkungen wegen des Coronavirus eine Pressekonferenz gegeben.

Zur Eindämmung der Corona-Krise werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen in ganz Deutschland verboten. Ausgenommen werden Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Schließen müssen alle Restaurants und Friseure. Darauf verständigten sich Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Telefonkonferenz am Sonntag.

“Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet», heißt es in dem Beschluss. Diese Maßnahmen sollen für mindestens zwei Wochen gelten.“

22.03.2020, Berlin: Der Schriftzug „if you can read this – go home!“ ist auf dem Pflaster auf dem Alexanderplatz zu lesen. Foto: Jörg Carstensen/dpa

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte, eine bundesweite Ausgangssperre sei derzeit nicht das Mittel der Wahl. „Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr. Die Gefahr ist der enge, unmittelbare soziale Kontakt.“ Bei Verstößen gegen die neuen Regeln könnten Strafen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Es gelte eine „Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher“, sagte Laschet.

In Deutschland waren bis Sonntag mehr als 24.100 Infektionen mit dem neuen Coronavirus bekannt geworden. Mehr als 90 mit Sars-CoV-2 Infizierte sind bislang bundesweit gestorben. Die neuen strengen Regeln sollen eine schnelle Ausbreitung verhindern, so dass insbesondere genügend Intensivbetten in Krankenhäuser für schwerkranke Infizierte frei bleiben.

Nach dem Beschluss vom Sonntag sind die Menschen in Deutschland angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen aus dem eigenen Hausstand ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.

22.03.2020, Sachsen, Dresden: Das Musikerpaar Karoline Strobl und Zoltán Mácsai spielen mit Cello und Horn auf ihrem Balkon die „Ode an die Freude“. Musiker in ganz Deutschland wollen mit der Aktion ein gemeinsames Zeichen in der Corona-Krise setzen. Im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus gilt in Dresden jetzt verschärfte Regeln für das Verlassen der Wohnung. Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa

Eine Ausgangssperre, von der in den vergangenen Tagen immer wieder die Rede war, verhängt die Politik ausdrücklich nicht. „Selbstverständlich“ weiter möglich bleiben: der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an
Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft – sowie andere notwendige Tätigkeiten.

Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien aber inakzeptabel. „Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.“ Eine Höhe der Strafen ist in dem Beschluss nicht genannt.

Cafés, Restaurants und Kneipen sind fortan bundesweit zu schließen. „Gastronomiebetriebe werden geschlossen“, heißt es in dem Beschluss. Die Lieferung und das Abholen mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt erlaubt.

Geschlossen werden müssen Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege. In diesem Bereich sei eine körperliche Nähe unabdingbar. Medizinisch notwendige Behandlungen blieben weiter möglich.

Eine generelle Schließung von Geschäften oder Produktionsstätten ist nicht vorgesehen. „In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen“, so Bund und Länder. (dpa)

Nachfolgend ein Tweet der Stadt Aachen zu den Beschlüssen von Bund und Ländern:

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