Politik

Bütgenbach: Edgar Fink lässt „Zwillingsdeal“ zwischen Erika und José Heck prüfen

Das Gemeindehaus von Bütgenbach. Foto: buetgenbach.be

In Bütgenbach hat Edgar Fink (Liste GFA) bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde gegen die Verzichtserklärung von Erika Heck zu Gunsten ihres Zwillingsbruders José Heck eingereicht. Fink will prüfen lassen, ob der „Zwillingsdeal“ der Gesetzgebung entspricht und, falls nicht, welche Auswirkungen dies auf die effektive Zusammensetzung des Gemeinderates haben könnte.

Damit seine Beschwerde in der Öffentlichkeit richtig verstanden wird, hat Edgar Fink uns auf Anfrage eine ausführliche Stellungnahme zukommen lassen, in der er sowohl die Vorgeschichte dieser Vorgehensweise erläutert als auch deren Begründung.

Nachstehend veröffentlicht „Ostbelgien Direkt“ die Stellungnahme des Ratsmitglieds der Liste GFA im Wortlaut:

Zur Vorgeschichte

Frau Erika Heck kandidierte bei den Gemeinderatswahlen vom 14.10.2012 in Bütgenbach auf der Liste des Bürgermeisters „FBL“ und erhielt 324 Vorzugsstimmen. Ihr Bruder José Heck kandidierte als Einzelkandidat auf der Liste „HECK“ und erhielt 251 Vorzugsstimmen. Beide waren somit in den Gemeinderat gewählt, allerdings hatte Erika Heck aufgrund ihrer höheren Zahl an Vorzugsstimmen Vorrang vor ihrem Bruder, der somit aufgrund der Verwandtschaftsgrades (Bruder/Schwester) nicht in den Gemeinderat einziehen konnte.

Da die Liste Heck keinen Ersatzkandidaten vorweisen konnte, wäre sein Platz im Gemeinderat frei geblieben oder aber er wäre an die Liste GFA gegangen, welche einem zusätzlichen Sitz am nächsten war (die Gemeinde wollte das prüfen). Zwischenzeitlich wurden innerhalb der FBL Gespräche geführt und der Bürgermeister traf sich sogar mit José Heck zu einem Gespräch (das GE berichtete). Dann folgte, was viele geahnt, aber keiner eigentlich für möglich gehalten hätte:

– Erika Heck verzichtete auf das ihr vom Wähler aufgetragene Mandat
– Sie ermöglichte damit das Nachrücken der ersten Ersatzkandidatin an ihrer Stelle
– José Heck durfte somit sein Mandat im Gemeinderat selbst antreten

Ratsmitglied Edgar Fink (Liste GFA)

Ratsmitglied Edgar Fink (Liste GFA)

Eine solche an den Tag gelegte Vorgehensweise bezeichne ich als „vorsätzliche Wählertäuschung“. Mein Schreiben an die Vormundschaftsbehörde (nach vorheriger Rücksprache mit Fraktion und Liste) bezieht sich daher darauf zu prüfen, ob die an den Tag gelegte Vorgehensweise der Gesetzgebung entspricht und falls nein, welche Konsequenzen dies auf die effektive Zusammensetzung des Gemeinderates hat.

Ich betrachte meinen Antrag als legitim. Die bestehende Gemeindegesetzgebung gibt jedem Ratsmitglied das Recht, bei der übergeordneten Behörde einen Vorgang oder einen Beschluss auf seine Rechtmäßigkeit hin prüfen zu lassen. Von diesem Recht habe ich Gebrauch gemacht und die übergeordnete Behörde gebeten, den Fall zu prüfen.

Die Begründung

Die Gemeindegesetzgebung besagt Folgendes: Laut den Bestimmungen des Artikels L1122-4 des KLDD kann jeder gewählte Kandidat …nach der Gültigkeitserklärung seiner Wahl und vor seinem Amtsantritt auf das ihm erteilte Mandat verzichten. Damit dieser Verzicht gültig ist, muss er dem Gemeinderat schriftlich zugestellt werden. Dieser nimmt in einem begründeten Beschluss von ihm Kenntnis.

Die Verzichtserklärung wurde jedoch in einem persönlichen Schreiben an den Bürgermeister gerichtet (Lieber Emil, ….) und war mit keinerlei Begründung versehen (..“die Gründe für diese Entscheidung sind Dir bekannt“).

Besagte Verzichtserklärung wurde dem Gemeinderat bis heute nicht übermittelt sondern ihm lediglich mündlich, und nur auszugsweise, vom Bürgermeister anlässlich der Einführungssitzung vom 03.12.2012 zur Kenntnis gebracht. Gründe wurden vom Bürgermeister hingegen nicht genannt.

Wie kann der Gemeinderat in einem „begründeten Beschluss“ Kenntnis von diesem Verzicht nehmen, wenn ihm das Schreiben und die Gründe vorenthalten werden?

Der Gesetzgeber möchte Klüngel und Vetternwirtschaft im Gemeinderat zu vermeiden. An erster Stelle ist hier der Bürgermeister als oberster Gesetzeshüter einer Gemeinde gefordert.

Edgar Fink, Nidrum – Mitglied des Gemeinderates von Bütgenbach (Liste GFA)

Siehe dazu auch „Leute von heute“-Meldung „Elmar Heindrichs“

17 Antworten auf “Bütgenbach: Edgar Fink lässt „Zwillingsdeal“ zwischen Erika und José Heck prüfen”

    • Ein stiller Beobachter

      Anscheinend kann die Liste GFA einen Sitz mehr bekommen, wenn die Beschwerde berechtigt ist. Dann ist es doch normal, dass sie Einspruch eingelegt haben. Dannemark hätte garantiert das Gleiche getan, wenn die Situation anders herum wäre.

  1. Grassmann

    Arme Gemeinde, wenn letztendlich der Familienklan „Heck“ an Stelle des Wählers entscheidet, wer in den Gemeinderat einzieht.
    Ich kenne Herrn Fink noch aus Eupener Zeiten als guten und bedachten Krankenkassenangestellten. Was er anpackte, hatte immer Hand und Fuss.
    Echt eine Lachnummer die Geschichte Heck. Für wie dumm hält man die Bürger eigentlich?

  2. Hermann Langer Elsenborn

    Es geht weiter wie gehabt. Haarspalterei, Angriffe gegen Personen, weiter kleinkarriertes Gehabe. Die Opposition möchte ihre Wahlschlappe etwas mildern, durch den Rekurs und hofft auf einen Sitz mehr. Ist das der Wählerwille? Ist das zum Wohl der Bürger?

  3. Ein stiller Beobachter

    Herr Langer, wenn ich das richtige sehe, sind SIE der einzige, der hier Personen angreift. Projiziert hier jemand seinen Frust über die eigene Wahlschlappe, keine eigene Liste zusammen bekommen zu haben, auf die Opposition? ;-)

  4. Die Wahrheit

    Frage, Lebt Herr Fink nicht in einer Beziehung mit Ratsmitglied M. Das ist auch nicht in Ordnung! oder?
    Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen oder wie dumm ist diese Person? Man kann noch weiter recherchieren….

    • Hallo „Die Wahrheit“

      Meinten Sie etwa, wer im RAThaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen? „Good old Rudi H“. hat’s mal mit einem Blumentopf getan, Richtung…
      Nun, es gibt, laut entsprechender Gesetzgebung, neben der
      „Unverträglichkeit“ einer Mandatsausübung in einem Gemeinderat aus Verwandtschaftsgründen (zB.Geschwister), in der Tat auch noch andere Gründe, beispielsweise solche , welche Sie ansprechen (wenn es denn so sein sollte). Das ist aber nicht immer einfach zu beweisen, bzw. ist ggffls. einfacher zu verheimlichen als
      bei Geschwistern, wo das ja schlecht möglich ist…
      Herr Fink beanstandet in dem vorliegenden Fall die Form der Pozedur, wie die Frau Heck den Verzicht auf ihr Mandat kundgetan hat.(Brief an den Bürgermeister anstatt an den Gemeinderat.) Was für eine Verfehlung! Für Aussenstehende mag diese Geschichte reine Haarspalterei darstellen, der Autor sieht das natürlich als legitim an. Wie sagte doch neulich ein Gemeindepolitiker zu einem anderen Thema, so war jedenfalls im G-E nachzulesen : „das sind politische Spielchen“…

  5. Wenn der Leserbrief” Fader Beigeschmack” vom 24/12/2012 der Wahrheit entspricht; —Zitat:“ Das gilt z.B. auch für Personen, die in einer Partnerschaft mit einem anderen Ratsmitglied leben. Der Gesetzgeber will damit „Klüngel“ verhindern.“, dann hat Fink sich aber ins eigene Bein geschossen. Natürlich ist er mit der hübschen E.M. liiert, was ihm auch gegönnt sei.
    @ Gassmann: Die Büllinger Kollegen scheinen aber nicht so zufrieden mit Fink gewesen zu sein. Die Bütgenbacher können froh sein nicht den Querulanten gewählt zu haben, denn nach dessen Berechnung müsste der Wasserpreis bei 6,11 € m³ liegen!!!

    • Hallo PS, Ihr Zitat:

      „Die Büllinger Kollegen scheinen aber nicht so zufrieden mit Fink gewesen zu sein. Die Bütgenbacher können froh sein nicht den Querulanten gewählt zu haben, denn nach dessen Berechnung müsste der Wasserpreis bei 6,11 € m³ liegen!!!“

      Wieso die Büllinger Kollegen? Wie muss man da den Zusammenhang sehen? Entschuldigung, wenn ich da auf dem (Wasser)schlauch stehe.

        • Hallo PS,
          Zunächst mal danke für die guten Wünsche und auch Ihnen alles Gute im Neuen Jahr.
          So wie ich Sie verstanden hatte mit “ den Büllinger Kollegen“, meinte ich, Sie hätten den dortigen Gemeinderat gemeint und nicht seinen (ehemaligen) Arbeitsplatz.
          Was Letzteres angeht, darüber bin ich schon informiert.
          Das sind aber Privatangelegenheiten, die m.M. nach ja nichts mit seiner Funktion als Ratsmitglied im Bütgenbacher GR zu tun haben und deswegen auch hier nicht erörtert werden müssen.
          MfG,
          PATRIOT

  6. Ich sehe es so

    Im Kommentar von PS stimmt so einiges nicht!
    Z.B. das von ihm erwähnte Zitat.
    “Das gilt z.B. auch für Personen, die in einer Partnerschaft mit einem anderen Ratsmitglied leben. Der Gesetzgeber will damit „Klüngel“ verhindern.“

    Dieses Zitat stammt NICHT aus dem Leserbrief von Herrn Heinrichs. Es stand im Grenz-Echo und ist im KOMMENTAR „Fader Beigeschmack“ der Journalistin Petra Förster nachzulesen. Ein Kommentar stellt in der Regel die persönliche Meinung eines Journalisten dar. Der Sache, nämlich dem Einspruch und seiner Begründung mal auf dem Grund zu gehen und zu hinterfragen wäre bestimmt viel interessanter.

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