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94-Jährige tot in einem Brunnen gefunden – Sohn festgenommen

Ein Polizist steht vor einem Einsatzfahrzeug der Polizei. (Symbolbild) Foto: Marcus Brandt/dpa

Eine 94-jährige Frau wird Anfang März in Monschau tot in ihrem Brunnen gefunden. Eine Mordkommission nimmt die Ermittlungen auf – und hat nun Wochen später ihren Sohn festgenommen.

Nachdem eine 94-jährige Frau in einem Brunnen auf ihrem Grundstück in Monschau gefunden worden war, hat die Polizei ihren 64-jährigen Sohn festgenommen. Inzwischen befinde sich dieser wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Aachen mitteilte.

Die Frau sei bereits am 7. März tot in ihrem Brunnen im Monschauer Stadtteil Höfen gefunden worden. Am Tatort entstand der Verdacht eines Tötungsdeliktes, der durch eine Obduktion bestätigt wurde, heißt es in der Mitteilung. Ermittlungen einer Mordkommission hätten nun schließlich zum Sohn geführt. Weitere Details wurden bislang nicht genannt, die Ermittlungen dauern an. (dpa)

17 Antworten auf “94-Jährige tot in einem Brunnen gefunden – Sohn festgenommen”

    • @Scrabble Und das wissen Sie woher? Weil es bei Familie Müller, Meier oder Schuster keine Familiendramen gibt oder weil Sie einfach nur ein ekelhafter Rassist sind, der den gleichen Kommentar jetzt unter jeden Beitrag schreibt, in dem es um Festnahmen geht?

  1. Fabienne

    @ ODK
    Selbst Sie in Ihrer scheinbar grün woken Willkommens kulturblase sollten mittlerweile mitbekommen haben, dass solche und andere Kriminalitätsdelikte überproportional durch Migranten zunehmen!
    Entweder es steht dann gar keine Nationalität dabei, oder es wird dann eine Nationalität genannt, ohne dabei auf den Migrationshintergrund hinzuweisen.
    Das Beste ist der Hinweis auf eine psychische Störung.
    Oder aber es werden gepixelte Bilder gezeigt, auf denen man zwar keine speziellen Gesichtszüge erkennen kann, aber klar die Hautfarbe der Hände und schemenhaft das schwarze Haar.
    Was hat das mit Rassismus zu tun? Es sind Tatsachen, und wenn Sie das nicht lesen, hören oder sehen wollen. dann ist das kein Grund anderen Rassismus vorzuwerfen, die eben nicht die Wahrheit leugnen

  2. Peter Müller

    Sogar in dem Mietvertrag steht geschrieben, das man keine Person abweisen darf, wegen seiner religiösen oder oder. Die Mietbewerber,die sich als Opfer einer Diskriminierung fühlen können sich bei der UNIA/ Belgien wenden. Der Vermieter der für schuldig einer Diskriminierung befunden wird kann zivilrechtlich haftbar gemacht werden. :-))))) Der Pauschalbetrag liegt zwischen 650.00 – 1.300 Euro. Nachzulesen in den Mietverträgen der Verbraucherschutzzentrale Eupen. Es kommen immer mehr Auflagen auf dem Eigentümer zu . Die Registrierung, Energieausweiss, Umbauten,keine Mieterhöhungen bei Verträge von 9 Jahren , und so weiter. Das die Mieten so hoch sind, können wir dem Staat verdanken.

  3. Ach wissen Sie Herr Müller, wenn da jemand anruft, mit einem „ seltsamen“ Dialekt, kann man schon am Telefon sagen, dass die Wohnung bereits vermietet wurde. Ob das denn dann so ist oder nicht, bleibt dann ja zweitrangig, nicht wahr? Wer will dem Vermieter das Gegenteil beweisen?

    • Das ist nicht schwer. Ein Freund (ohne „seltsamen Dialekt“) des Anrufers mit dem „seltsamen“ Dialekt macht einen Testanruf. Wenn der dann einen Besichtigungstermin bekommt, wird’s für den Vermieter teuer.

  4. Peter Müller

    Hier geht es sich ja sehr oft um unsere Zugezogen, und das die Politik sie schützen will, in dem sie keine Angaben zur Person machen möchten. Mit dem Mietvertrag wollte ich nur ein Beispiel aufzeigen , dass wir immer mehr und überall das folgen sollen ,was der Staat uns vorgibt. Wenn man danach Probleme mit solchen Leuten hat, wird man vom Staat alleine gelassen!.

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