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Kein Karnevalsprinz in Eupen – Designierter Kandidat für die Session 2027/2028 von der Stadt abgelehnt

Der Eupener Narrenherrscher Patrick I. (Koonen) mit seinen beiden Pagen auf der Bühne der Festhalle Kettenis nach der Prinzenproklamation Anfang Januar 2026. Foto: Patrick von Staufenberg

In Eupen wird es in der Karnevalssession 2027/2028 keinen Prinzen geben. Das teilte die Arbeitsgemeinschaft Karneval Eupen-Kettenis (AGK) am Freitag überraschend mit.

Hintergrund der Entscheidung ist laut AGK, dass der bereits designierte Kandidat für die kommende Session von Seiten der Stadt nicht zugelassen wurde. In der Folge habe die Prinzengarde bewusst darauf verzichtet, einen Ersatz zu stellen. Dieser Schritt erfolge aus Solidarität mit dem ursprünglich vorgesehenen Prinzen sowie den beteiligten Personen, wie es in der Mitteilung heißt.

Damit fällt erstmals seit vielen Jahren die zentrale Figur des Eupener Straßenkarnevals in einer Session komplett weg.

Thomas Lennertz als Eupener Bürgermeister bei der Prinzenproklamation im Januar 2025. Foto: Patrick von Staufenberg

Der Eupener Bürgermeister Thomas Lennertz erklärte am Freitag gegenüber dem BRF, das Eupener Gemeindekollegium habe den Kandidaten einstimmig abgelehnt, weil sein Leumundszeugnis nicht einwandfrei war. Demnach wurde der Kandidat für eine Tat verurteilt, bei der es ein Opfer gegeben hat. Der Prinz sei als öffentliche Person auch Vertreter der Stadt. Für das Kollegium sei klar, dass so eine Person nicht geeignet wäre, die Stadt Eupen im Karneval und nach außen hin zu vertreten. Ein Prinz solle Vorbild sein.

Die AGK betont gleichzeitig, dass der Karneval in Eupen weiterhin eine große Rolle spielen soll. Ziel bleibe es, das Brauchtum zu erhalten, zu fördern und weiterzuentwickeln.

Der Eupener Karneval gehört zu den wichtigsten kulturellen Ereignissen in Ostbelgien. Noch in der aktuellen Session 2026/2027 steht mit Prinz Patrick I. ein aktiver Narrenherrscher an der Spitze der Feierlichkeiten. Umso ungewöhnlicher ist nun die Situation, dass eine komplette Session ohne Prinzen stattfinden soll – ein Einschnitt, der in der lokalen Karnevalstradition Seltenheitswert hat.

Es ist gut möglich, dass die Entscheidung in den kommenden Tagen noch für Diskussionen innerhalb der Eupener Öffentlichkeit und der Karnevalsszene sorgen wird. (cre)

8 Antworten auf “Kein Karnevalsprinz in Eupen – Designierter Kandidat für die Session 2027/2028 von der Stadt abgelehnt”

  1. Haftbefehl

    Hier misst die Stadt Eupen mit zweierlei Maß:
    Als vor einigen Jahren ein vorbestrafter Hooligan, der gerne Nazilieder singt, Prinz werden wollte, war das kein Problem…
    Jeder Mensch hat doch eine zweite Chance verdient.

  2. Ostbelgien Direkt

    AKTUALISIERT – Der Eupener Bürgermeister Thomas Lennertz erklärte am Freitag gegenüber dem BRF, das Eupener Gemeindekollegium habe den Kandidaten einstimmig abgelehnt, weil sein Leumundszeugnis nicht einwandfrei war. Demnach wurde der Kandidat für eine Tat verurteilt, bei der es ein Opfer gegeben hat. Der Prinz sei als öffentliche Person auch Vertreter der Stadt. Für das Kollegium sei klar, dass so eine Person nicht geeignet wäre, die Stadt Eupen im Karneval und nach außen hin zu vertreten. Ein Prinz solle Vorbild sein.

  3. Egon Zeimers

    Interessant ist nicht nur die Entscheidung selbst, sondern auch wer sie getroffen hat und in welcher Rolle. Thomas Lennertz ist im Hauptberuf Jurist. Aber in der Funktion als Eupener Bürgermeister ist er eben kein Anwalt, der einen Fall bewertet. Er ist Repräsentant der Stadt und damit der Bürger – und der Karnevalisten. Wenn man so will: der „Anwalt“ der Gemeinschaft.

    Und genau da wird es ziemlich dünn. Denn die Entscheidung wurde, wie es heißt, vom Gemeindekollegium einstimmig getroffen. Das klingt nach Geschlossenheit, lässt aber auch die Frage offen, wie viel echte Auseinandersetzung im Gremium dahinterstand. Gerade dann, wenn ein erfahrener Rechtsanwalt an der Spitze steht, dem man in solchen Fragen nur schwer widersprechen will.

    Denn die Begründung bleibt erstaunlich vage: „Leumundszeugnis nicht einwandfrei.“ Das mag im Gerichtssaal reichen. Im öffentlichen Raum reicht das nicht. Hier geht es nicht um Paragrafen, sondern um Abwägung. Was wiegt schwerer? Eine vergangene Tat? Wie lange liegt die überhaupt zurück? Oder die Frage, ob jemand heute Teil der Gemeinschaft sein kann?

    Und vor allem: Nach welchen Maßstäben wird das entschieden? Denn entweder gilt ein Prinzip für alle oder es gilt je nach Fall. Wenn in der Vergangenheit andere Kandidaten mit fragwürdiger Vita offenbar kein Problem waren, dann ist die aktuelle Entscheidung keine klare Linie, sondern eine Auswahlentscheidung. Und genau das untergräbt die Glaubwürdigkeit.

    Ein Bürgermeister sollte nicht nur entscheiden können. Er sollte seine Entscheidungen auch so erklären, dass sie tragen. Das wäre professionell. Hier bleibt vor allem eines hängen: Nicht die Tat entscheidet, sondern die Bewertung. Und die wirkt alles andere als transparent.

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