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Arimont fordert verbindliche Quote für Bankautomaten in ländlichen Gemeinden

Ein Bankautomat am Rolduc Platz in Walhorn. Pascal Arimont fordert einen besseren Zugang zu Bargeld insbesondere in ländlichen Gebieten. Foto: OD

Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) hat im Rahmen der Beratungen zu dem Verordnungsvorschlag über den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eine Quote für Bankautomaten in ländlichen Gebieten eingefordert.

Konkret möchte Arimont die Mitgliedstaaten durch einen von ihm und dem Südtiroler EVP-Abgeordneten Herbert Dorfmann eingereichten Änderungsvorschlag dazu verpflichten, mindestens einen Bankautomaten pro Gemeinde zu garantieren und mindestens einen Bankautomaten pro 2.000 Einwohnern vorzusehen.

In dem Änderungsvorschlag ist zudem festgeschrieben, dass bei den entsprechenden Automaten sowohl zumindest Geldauszahlungen wie -einzahlungen möglich sein müssen.

Zum ersten Mal wird somit in Form eines Abänderungsvorschlags zu einem Gesetzestext auf europäischer Ebene eine solche Quote gefordert, um den Druck auf den Bankensektor zu erhöhen, endlich im Interesse der ländlichen Gemeinden zu handeln.

Pascal Arimont (r) mit dem Südtiroler EU-Abgeordneten Herbert Dorfmann (l). Foto: Frederik Wiesen

„Der Zugang zu Bargeld ist für viele Menschen insbesondere in ländlichen Gebieten extrem wichtig und darf nicht weiter beschnitten werden. Viele Menschen – nicht nur ältere – sind auf Bargeld angewiesen. Der Euro als Bargeld ist als gesetzliches Zahlungsmittel in den EU-Verträgen festgeschrieben. Gemäß dem Grundsatz der obligatorischen Annahme darf der Zahlungsempfänger Euro-Banknoten oder -Münzen demnach nicht ablehnen. Den Menschen muss aber nicht nur das Zahlen mit Bargeld garantiert werden, sie müssen auch Zugang zu Bargeld ermöglicht bekommen. Und das ist nur durch eine entsprechende geographisch gut verteilte Ausstattung mit Bankautomaten möglich. Diese nehmen in ländlichen Gebieten allerdings merkbar ab – nicht nur bei uns“, so der ostbelgische EU-Abgeordnete.

Arimonts Änderungsvorschlag soll ganz konkret dazu beitragen, dass der Zugang zu Bargeld in Zukunft endlich gesetzlich in jeder ländlichen Gemeinde garantiert wird. „Eine Bargeldauszahlung z.B. nur über Kassen im Handel stellt in diesem Zusammenhang in meinen Augen keine Lösung dar, da einerseits keinerlei Privatsphäre garantiert wird und zweitens ihre Zugänglichkeit und zeitliche Verfügbarkeit zu stark eingeschränkt ist.“

Ziel des aktuell im EU-Parlament zur Diskussion stehenden Verordnungsvorschlags der Kommission ist es, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel zu stärken. Das EU-Parlament muss seine Verhandlungsposition zu dem Verordnungsvorschlag definieren, um anschließend die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten (Rat) beginnen zu können.

Der ostbelgische EU-Abgeordnete setzt sich schon seit Langem in parlamentarische Anfragen an die EU-Kommission oder bei dem belgischen Bankenverband Febelfin für einen besseren Zugang zu Bargeld ein – insbesondere was die Verfügbarkeit von Geldautomaten in ländlichen Gebieten angeht. Arimont ist auch Teil der „Taskforce Bankautomaten“, die gemeinsam mit der DG-Regierung und den DG-Gemeinden ins Leben gerufen wurde, um das Angebot an Bankautomaten in Ostbelgien zu verbessern.

3 Antworten auf “Arimont fordert verbindliche Quote für Bankautomaten in ländlichen Gemeinden”

  1. Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten...

    Irgendwie passen die öffentlichen Forderungen des Herrn Arimont und sein Abstimmungsverhalten im EU-Parlament nicht immer so richtig zusammen. Was lernen wir daraus?

  2. Nur Bargeldzahlung ist CO2 neutral....

    Wenn die EU es ernst meint mit ihrer CO2 Politik dann muss sie auch konsequent die Bargeldautomaten unterstützen und nicht das Karten-Zahlungen. Sie sollte auf die ’nicht CO2 Neutratlität‘ der Kartenzahlungen eine CO2 Steuer erheben, und zwar bei den Banken und Börsen und IWF, und da/wenn die Bankkunden von der Bank gezwungen werden mit Karte zu zahlen, wenn in seiner lokalen Agence kein Cashautomat zur Nutzung steht, dann muss dem Bankkunden der ja beim Zücken der Karte das LOGO/die Bank mit seinem guten NAMEN bewerben muss, auch eine Werbepauschle zustehn : zB. 50 EUR/Verrrichtung ! So geht Business. Wenn nicht, kappt den Banken den Netzzugang – da CYBERCRIMINELL, bis sie gehorschen und dienen, wie es sich gehört !!!! Das wird gefordert im Namen von ‚BLACKROCK‘, unser aller Proximus Vertragspartner !!! An die belgischen Politiker, achtung, seit gewarnt, und sorgt dafür dass ihr BLACKROCK nicht schadet !!!

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