Ein Entscheid des belgischen Verfassungsgerichtshofs stellte am 27. November 2025 klar: Strafrechtliche Protokolle, die sich auf Taten beziehen, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschehen sind, müssen künftig zwingend auf Deutsch verfasst sein – unabhängig vom Ausstellungsort des behördlichen Protokolls.
Bislang galt der Ausstellungsort als ausschlaggebend für die genutzte Sprache. Neben strafrechtlichen Angelegenheiten, die hauptsächlich föderaler Natur sind, zieht das Urteil jedoch noch weitere Kreise. So greift die Sprachregelung auch in regionale Zuständigkeiten. In Bereichen wie Umwelt, Forst und Landwirtschaft kann die Region eigene Gesetzgebungen verabschieden und feststellende Beamte beauftragen.
Dementsprechend richtete der ostbelgische Regionalabgeordnete Freddy Mockel (Ecolo) eine schriftliche Frage an den wallonischen Ministerpräsidenten Adrien Dolimont (MR). Er wolle dazu beitragen, dass die verschiedenen Behörden sich nicht nach und nach mit dem Entscheid auseinandersetzen, sondern dass alle Betroffenen schnell und zeitgleich davon in Kenntnis gesetzt sind und sich an die Umsetzung machen können”, so Mockel.
Der wallonische Ministerpräsident teilte Mockel mit, dass der Entscheid aktuell von der Verwaltung analysiert und an alle betroffenen Stellen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW) weitergeleitet werde, damit diese ihre bisherige Praxis anpassen könnten. Zudem werde das Thema auch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der “Ständigen wallonischen Plattform für Kriminal- und Sicherheitspolitik” gesetzt, in der insbesondere alle Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW) und die im Bereich der Strafverfolgung tätigen öffentlichen Stellen vertreten sind.

10.10.2024, Belgien, Namur: Die Regierungschefs der DG, Oliver Paasch (r), und der Wallonie, Adrien Dolimont (l), bei einem Treffen in Namur. Foto: Serge Heinen
Generell wird laut Dolimont eine Bestandsaufnahme der möglichen Fälle durchgeführt, da nur Protokolle betroffen sind, die „ein Element der Anklage in Strafsachen” darstellen und laut Verfassungsgerichtshof „den Ausgangspunkt für die Anwendung aller Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Ermittlung, Verfolgung und Verurteilung von Personen bilden, die verdächtigt werden eine strafbare Handlung begangen zu haben“. Die übrigen Dokumente unterliegen weiterhin den Vorschriften für den Sprachgebrauch in Verwaltungsangelegenheiten.
Der Dienst “Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt” ist mit seinen Dachbereichen wie der Umweltpolizei oder der Forstverwaltung vom Entscheid des Verfassungsgerichtshofes mehrfach betroffen. Er habe auch bereits Kontakt mit der Generalstaatsanwaltschaft aufgenommen, um erste Schritte auf Basis des Entscheids zu unternehmen, so Dolimont.
Freddy Mockel schließt aus der Antwort, dass das Ausmaß des Urteils noch nicht umfassend ermittelt wurde, was in so kurzer Zeit auch schwer möglich sei. Dennoch müsse so schnell wie möglich dieses Inventar erstellt werden, um dann die nötigen Anpassungen vorzunehmen. „Der Bürger muss sein Recht auf Verfahren in deutscher Sprache erhalten und die wallonischen Behörden müssen sicherstellen können, dass Strafverfahren nicht aufgrund der falschen Amtssprache scheitern.” Der ostbelgische Ecolo-Abgeordnete kündigte dementsprechend an, die Fortschritte in der Sache weiter zu verfolgen. (cre)

Gratulation an Herrn Mockel, denn das ist eine sehr gute Initiative. Es wird Zeit, dass auch die Wallonen endlich begreifen, dass es in der Wallonie eine zweite Sprache gibt. Es wäre mir aber lieber wenn die Regierung der DG in dieser Sache hier mal Zähne in Richtung Namur zeigen würde. Noch lieber wäre mir, wenn es bald eine vierte Region geben würde.