Ein Entscheid des belgischen Verfassungsgerichtshofs stellte am 27. November 2025 klar: Strafrechtliche Protokolle, die sich auf Taten beziehen, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschehen sind, müssen künftig zwingend auf Deutsch verfasst sein – unabhängig vom Ausstellungsort des behördlichen Protokolls.
Bislang galt der Ausstellungsort als ausschlaggebend für die genutzte Sprache. Neben strafrechtlichen Angelegenheiten, die hauptsächlich föderaler Natur sind, zieht das Urteil jedoch noch weitere Kreise. So greift die Sprachregelung auch in regionale Zuständigkeiten. In Bereichen wie Umwelt, Forst und Landwirtschaft kann die Region eigene Gesetzgebungen verabschieden und feststellende Beamte beauftragen.
Dementsprechend richtete der ostbelgische Regionalabgeordnete Freddy Mockel (Ecolo) eine schriftliche Frage an den wallonischen Ministerpräsidenten Adrien Dolimont (MR). Er wolle dazu beitragen, dass die verschiedenen Behörden sich nicht nach und nach mit dem Entscheid auseinandersetzen, sondern dass alle Betroffenen schnell und zeitgleich davon in Kenntnis gesetzt sind und sich an die Umsetzung machen können”, so Mockel.
Der wallonische Ministerpräsident teilte Mockel mit, dass der Entscheid aktuell von der Verwaltung analysiert und an alle betroffenen Stellen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW) weitergeleitet werde, damit diese ihre bisherige Praxis anpassen könnten. Zudem werde das Thema auch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der “Ständigen wallonischen Plattform für Kriminal- und Sicherheitspolitik” gesetzt, in der insbesondere alle Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW) und die im Bereich der Strafverfolgung tätigen öffentlichen Stellen vertreten sind.

10.10.2024, Belgien, Namur: Die Regierungschefs der DG, Oliver Paasch (r), und der Wallonie, Adrien Dolimont (l), bei einem Treffen in Namur. Foto: Serge Heinen
Generell wird laut Dolimont eine Bestandsaufnahme der möglichen Fälle durchgeführt, da nur Protokolle betroffen sind, die „ein Element der Anklage in Strafsachen” darstellen und laut Verfassungsgerichtshof „den Ausgangspunkt für die Anwendung aller Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Ermittlung, Verfolgung und Verurteilung von Personen bilden, die verdächtigt werden eine strafbare Handlung begangen zu haben“. Die übrigen Dokumente unterliegen weiterhin den Vorschriften für den Sprachgebrauch in Verwaltungsangelegenheiten.
Der Dienst “Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt” ist mit seinen Dachbereichen wie der Umweltpolizei oder der Forstverwaltung vom Entscheid des Verfassungsgerichtshofes mehrfach betroffen. Er habe auch bereits Kontakt mit der Generalstaatsanwaltschaft aufgenommen, um erste Schritte auf Basis des Entscheids zu unternehmen, so Dolimont.
Freddy Mockel schließt aus der Antwort, dass das Ausmaß des Urteils noch nicht umfassend ermittelt wurde, was in so kurzer Zeit auch schwer möglich sei. Dennoch müsse so schnell wie möglich dieses Inventar erstellt werden, um dann die nötigen Anpassungen vorzunehmen. „Der Bürger muss sein Recht auf Verfahren in deutscher Sprache erhalten und die wallonischen Behörden müssen sicherstellen können, dass Strafverfahren nicht aufgrund der falschen Amtssprache scheitern.” Der ostbelgische Ecolo-Abgeordnete kündigte dementsprechend an, die Fortschritte in der Sache weiter zu verfolgen. (cre)

Gratulation an Herrn Mockel, denn das ist eine sehr gute Initiative. Es wird Zeit, dass auch die Wallonen endlich begreifen, dass es in der Wallonie eine zweite Sprache gibt. Es wäre mir aber lieber wenn die Regierung der DG in dieser Sache hier mal Zähne in Richtung Namur zeigen würde. Noch lieber wäre mir, wenn es bald eine vierte Region geben würde.
Pensionierter Bauer, Regierungen zeigen selten Zähne. Es ist Aufgabe der Parlamente, ihre Regierungen zu kontrollieren. Wird Abgeordneter Frank, das Gleiche in der Kammer machen?
Ein Lob zur Klarstellung vom 27.November 2025. Die Klarstellung stellt aber auch klar, dass man sich in der Zeit davor, strafrechtlich verhalten hat, was die strafrechtlichen Protokolle betrifft, die in der DG, nicht in deutscher Sprache verfasst wurden 😉
„dass man sich in der Zeit davor, strafrechtlich verhalten hat“, so kann man es natürlich auch sehen. Nur, bin ich mir sicher, dass Sie im Gegensatz zu mir noch nie eine Kontrolle auf einem Bauernhof erlebt haben. Da kommen irgendwelche komischen Kontroleure zur Unzeit auf dem Hof angefahren und schauen sich überall um und wollen alle möglichen Dokumente sehen und suchen dann bis sie ein Fehlverhalten des Bauern feststellen. Wenn die wollen, dann finden diese Typen etwas, denn in den Regelwerken finden zu viele Dinge die in der täglichen harten Arbeit kaum umzusetzen sind.
#Pensionierter Bauer/ Stimmt. Auf einem Bauernhof habe ich es noch nicht erlebt, aber in anderen Bereichen.
Bürokraten sind schon immer für viel Bürokratie gewesen, um ihren eigenen Job zu rechtfertigen und nicht selten, die arbeitende Bevölkerung (ob nun gewollt oder ungewollt ), dadurch zu schikanieren.
Ein Teil dieser Leute arbeiten (;-) unter dem Motto: Weshalb einfach, wenn kompliziert auch funktioniert ?
Wird sich aber alles ändern .Diese Leute werden auch ihren Job verlieren und an der Stelle der teils lästigen, wird zukünftig die KI dem Landwirt auf den Zeiger gehen.
Vielleicht werden aber viele Dinge dadurch auch einfacher, für Leute die noch einen Job haben werden.
Für den Landwirt sieht es ja nicht so schlecht aus, weil Lebensmittel nicht im Regal vom Supermarkt gedeihen.
Der Trend der letzten Jahre, das kleinere landwirtschaftliche Unternehmen aufgeben müssen, wird sich aber fortsetzen, oder leider noch gravierender werden.
Ein gebilderter kann kann mehere Sprachen,leider gebt es nicht mehr so viele davon und mans sieht es ja auf der Strasse.
Es ist schon peinlich: Nach über 100 Jahren Deutschsprachiger Belgier, klappt es noch immer nicht. Ok dann akzeptieren die Landwirt kein Protokolle mehr der AFSCA. Die Kontrolle findet in der DG statt. Die Ausstellung der Protokolle finden in der Wallonie statt. Nur aufgeschoben ist praktisch nicht aufgehoben. Betriebe laufen vielleicht Gefahr stillgelegt werden. In der Vergangenheit konnten so Knöllchen im Nirvana verschwinden, beim Einspruch.
@Pensionierter Bauer: wenn Sie von einer 4. Region träumen haben Sie den Knall nicht gehört. Und wenn Sie keine Subsidien akzeptieren haben Sie auch keine Probleme mit den Kontrollen.
Pierre, wo hat der Pensionierte Bauer hier von einer 4. Region geträumt. Die Kontrollen geschehen auch ohne Subsidien!
@WK: lesen Sie bitte den Beitrag des PB ganz oben.
Was die nicht subsidiengebundenen Kontrollen betrifft, wie Hygiene oder Absenheit von Antibiotika, Tierwohl usw so sind diese Kontrollen absolut notwendig und gut.
Pierre, da widersprechen Sie sich aber: ketzter Satz von 30/12/2025 07:58.
Hä?
Pierre, Sie haben geschrieben, dass, wer keine Subsidien erhält, keine Probleme mit den Kontrollen hat, geben aber zu, dass es ntowendige gibt, die nicht subsidiengebunden sind. Wenn da kein Widerspruch besteht, erhält man bei letzteren keine Strafe.
Es gibt 2 Sorten Kontrollen, subsidiengebundene und bicht subsidiengebundene. Verzichtet der Bauer auf Subsidien hat er bei ersteren nichts zu befürchten.
Die nichtsubsidiengebundenrn Kontrollen sind absolut notwendig und gut für die Allgemeinheit. Es gibt in jedem Beruf Kontrollen, da muss man die Landwirtschaft nicht ausschliessen.
Gestatten eine Frage, Pierre:
bzgl Ihrer Antwort auf Frage vom Bauer, die Kontrollen.
War da nicht mal eine konfuse Sache in Eupen wo es um Unregelmässigkeiten gekommen war!?
Da ist nicht Grosses bei dei raus gekommen gegenüber der Öffentlichkeit?
Wie ist denn Stand der Dinge hierbei!?
Oder war denn alles Regulär??
Pierre, in jedem Beruf? Auch bei den Beamten? Ich habe einmal von einem Inspektor in der Schule gehört. Macht die AFSCA alle Kontrollen auf dem Bauernhof? Ach verstehe ich nicht warum „ne domme Buur“ Französisch können muss. Auf Subsidienbetrug steht wohl auch Strafe.
Wer glaubt, dass eine Horde zusätzlicher deutschsprachiger Kontrolleure/Sonderpolizisten etwas Wünscheswertes sind, soll abwarten bis diese Personen Ergebnisvorgaben zu erfüllen haben. Da wird dann jede einzelne Ameise im zweiten Hinterhof neben der Backstube zur Bedrohung der Volksgesundheit hochgejazzt.
Der Alte, die Ergebnisvorgaben wären nicht die gleichen?
Nee, weil ohne deutschsprachiges Personal, die „cantons redimes“ leicht unter dem Radarschirm laufen und ehe sich ein Lütticher Manderfeld oder Losheimergraben antut, erstellt er lieber ein paar Protokolle in Ans oder Hannut und der Chef ist auch zufrieden. Bei deutschsprachigem Personal muss sich dieses natürlich rentieren.
Der Alte, stimmt teilweise. Wenn das durch eine zusätzliche deutschsprachige Abteilung ist, stimmt es, dass diese ein begrenztes Territorium beackert. Man könnte sich auch vorstellen, dass Beamte aus Lüttich oder Brüssel der deutschen Sprache mächtig sind. Solche Kontrollen fanden aber auch in der DG statt, seitens der AFSCA. Kam sie aus Lüttich oder Brüssel? Auch habe ich von einem Nachbarn gehört, dass man ihn auf Französisch aus Lüttich wegen einer Kontrolle des Heizöltanks telefonierte, obwohl er kurz davor die Dichtheit hatte überprüfen lassen.