Gesellschaft

„Akte Espeler“ am Montag vor dem Eupener Strafgericht

Im Turnsaal der Gemeindeschule von Espeler befand sich das Wahllokal.

Der Fall ist in der Gemeinde Burg-Reuland ein heißes Eisen. Am kommenden Montag wird die „Akte Espeler“ vor dem Eupener Strafgericht verhandelt. Damit 2008 die Dorfschule in Espeler erhalten werden konnte, sollen die Schulleitung, ein Reuländer Schöffe und ein Vater aus der Nachbargemeinde Gouvy (Deiffelt) getrickst haben.

Den Angeklagten werden Betrug, Urkundenfälschung und bewusste Irreführung des Unterrichtsministeriums der DG vorgeworfen – schwerwiegende Beschuldigungen, zumal es sich im Fall des Schöffen und seines Schulleiters um Wiederholungstaten handeln würde: Bereits vor einigen Jahren tricksten die beiden Schulverantwortlichen mit Schülerzahlen und -anmeldungen, um die Dorfschule Lascheid zu erhalten.

Zum Erhalt der Schule fehlte ein Kind

Den Beschuldigten drohen Gefängnisstrafen, die Aberkennung der Bürgerrechte sowie Schadenersatzforderungen. Anzeige war durch Unterrichtsminister Oliver Paasch (ProDG) Ende Oktober 2008 erstattet worden, nachdem er Hinweise aus der Bevölkerung erhalten hatte, wonach es im Rahmen der Einschreibeprozedur an der Schule von Espeler Unregelmäßigkeiten gegeben haben könnte.

Eine Vorderansicht der Schule von Espeler, deren Fortbestand 2008 möglicherweise nur aufgrund von Tricksereien gesichert wurde.

Eine Vorderansicht der Schule von Espeler, deren Fortbestand 2008 möglicherweise nur aufgrund von Tricksereien gesichert wurde.

Am 1. September 2008 besuchten 11 Kinder der Ortschaft die Primarschule. Bei den Mindestnormen von 12 Schülern fehlte den Schulverantwortlichen somit ein Kind, um die Schule regulär aufrechtzuerhalten. Zwei Kinder einer Familie aus Deiffelt, die also ihren Wohnsitz außerhalb der Gemeinde hatten, zählten in dieser Statistik weder für den Kindergarten noch für die Primarschule.

“Wenn am Stichttag des 30. September keine 12 regulären Schüler eingeschrieben sind, erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene, jedoch eventuell zeitlich begrenzte Schließung der Schule”, so die Regelung des Unterrichtsministeriums in Bezug auf die Normen der Primarschulen.

Fiktiver, aber offiziell getätigter Wohnsitzwechsel?

Daraufhin wurde die Tochter der Familie aus Deiffelt durch fiktiven, aber offiziell getätigten Wohnsitzwechsel des Vaters nach Espeler zur regulären Schülerin vor dem 30. September 2008. Die Mutter und ihr Sohn indes blieben in Deiffelt.

Nachdem Anzeige erstattet worden war, eröffnete die Eupener Staatsanwaltschaft sodann ein Ermittlungsverfahren. Nach erfolgter Überprüfung wurde deutlich, dass der Wohnsitzwechsel des Vaters von Deiffelt nach Espeler kurz vor Ende September 2008 vollzogen und bereits am 4. November 2008 wieder rückgängig gemacht wurde. (cre/eb)

4 Antworten auf “„Akte Espeler“ am Montag vor dem Eupener Strafgericht”

  1. unzufrieden2013

    Wenn dieser Straftatbestand allerdings unter den Tisch gekehrt wird, wäre dies als Skandal zu bezeichnen und würde den Normalbürger dazu ermuntern ebenfalls Lug, Betrug und Urkundenfälschung zu machen. Ob ich jetzt eine Liste fälsche, oder aber Millionen am Fiskus vorbei schleuse wie bei Hoeness – vor dem Gericht MÜSSEN alle gleich behandelt werden. Ansonsten „Es lebe die Bananenrepublik!“

    • Altweltenaffe

      Bei der Offshore-leaks Affäre hat doch der belgische Fiskus (Chefetage) verlauten lassen, dass die Strafverfolgung der „dicken Fische“ nicht ihre erste Priorität sei. Mit anderen Worten: die dicken Fische lässt man laufen und die kleinen hängt man auf. Sie sehen also, dass in Belgien einige „gleicher“ sind als andere. Es lebe die Bananenrepublik!

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