Nachrichten

Filmabend mit Diskussion über die aktive Sterbehilfe

Karl Heinz Calles

Die Lupe veranstaltet an diesem Donnerstag, 30. Januar 2020, um 20 Uhr in Eupen, Neustraße 93, einen Filmabend mit Diskussion über die aktive Sterbehilfe mit Karl Heinz Calles.

In der Filmreportage „Du sollst nicht sterben wollen“ (ca. 40 Minuten) von Tilman Jens, dem Sohn des Schriftstellers und Literaturwissenschaftlers Walter Jens, kommen prominente Befürworter und Gegner (u.a. aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden) der aktiven Sterbehilfe zu Wort.

Ferner wird die Schweizer Gesellschaft „Dignitas“ vorgestellt, die entschieden für ein humanes Sterben eintritt. Die anschließende Diskussion leitet Karl Heinz Calles.

Die Sterbehilfe (Euthanasie) wird in Belgien seit Mai 2002 nicht mehr bestraft, wenn sie unter genau festgelegten Bedingungen vorgenommen wurde.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes ist die Sterbehilfe unter drei Bedingungen erlaubt:

  • Der Patient muss volljährig (oder ein für mündig erklärter Minderjähriger) und zum Zeitpunkt der Bitte um Sterbehilfe handlungsfähig und bei Bewusstsein sein.
  • Die Bitte um Sterbehilfe muss freiwillig, überlegt und wiederholt formuliert worden und darf nicht durch Druck von außen zustande gekommen sein.
  • Der Patient muss sich in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden und sich auf eine anhaltende, unerträgliche körperliche oder psychische Qual berufen, die nicht gelindert werden kann und die Folge eines schlimmen und unheilbaren unfall- oder krankheitsbedingten Leidens ist.

Die Sterbehilfe (Euthanasie) wird in Belgien seit Mai 2002 nicht mehr bestraft. Foto: Shutterstock

Der Arzt, der die Sterbehilfe ausführt, muss dies freiwillig tun, niemand kann dazu gezwungen werden.

Das Vorgehen des Arztes ist gesetzlich streng vorgegeben. Es werden Beratungen über den Zustand des Patienten und die Möglichkeiten der Palliativmedizin als gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen gefordert. Die Konsultation eines zweiten unabhängigen Arztes und die Einhaltung einer mindestens einmonatigen Wartezeit zwischen der schriftlichen Anfrage des Patienten und der Leistung der Sterbehilfe sind vorgeschrieben.

Ein Arzt, der Sterbehilfe durchgeführt hat, muss danach der Föderalen Kontroll- und Bewertungskommission einen Bericht vorlegen. Die Kommission, die sich aus acht Doktoren der Medizin, davon vier Professoren an einer belgischen Universität, vier Juristen und vier Personen „aus Kreisen, die mit der Problematik unheilbar erkrankter Patienten befasst sind“, zusammensetzt, hat die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu prüfen. (lupe.be/wikipedia)

Anmeldung so rasch wie möglich: Tel. 087/ 552719 oder lupe.info@unitedadsl.be. UKB: 5 Euro. Weitere Bildungsangebote: www.lupe.be

14 Antworten auf “Filmabend mit Diskussion über die aktive Sterbehilfe”

  1. Tötung auf Verlangen

    Wird die Tötung auf Wunsch des Sterbewilligen durchgeführt, so handelt es sich um eine Tötung auf Verlangen. Diese ist weltweit nur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg sowie im US-Bundesstaat Oregon erlaubt.

  2. Sterbebegleitung

    Sterbebegleitung greift dagegen nicht in den Prozess des Sterbens ein, sondern bietet dem todkranken Menschen Beistand in seiner letzten Lebensphase. Zum Beispiel durch regelmäßige Besuche, offene Gespräche, Aktivitäten und kleine Handreichungen. Diese und zusätzliche pflegerische, medizinische, psychologische und seelsorgerliche Angebote zur Hilfe im Sterben werden unter dem Begriff „Sterbebegleitung“ zusammengefasst.

  3. Niederlande

    Wer unerträglich leidet, kann mit ärztlicher Hilfe sterben. Das ist in den Niederlanden legal. Geplant war vor einem Jahr, die Regelung auf alte Menschen auszuweiten, die nicht schwer krank sind, aber sagen: „Ich habe genug“. Der Gesetzentwurf wurde zurückgezogen – doch die Frage nach den roten Linien wird lauter…

  4. Realität in den Niederlanden

    Im Auftrag der Lebensendeklinik reisen 50 ambulante Sterbehilfeteams durch die Niederlande und prüfen jeden Fall ein zweites Mal. Jeder dritte wird erneut abgelehnt. Die Zahl der geleisteten Sterbehilfefälle ist dennoch regelrecht explodiert: von 53 bei der Gründung der Klinik 2012 auf 747 Fälle im letzten Jahr. Und das, obwohl das Krankheitsbild sehr viel komplexer und Krebs die Ausnahme ist.
    Die weitaus meisten Niederländer stehen nach wie vor hinter ihrer Sterbehilferegelung. Aber dass nun auch vermehrt Demenz- und Psychiatriepatienten oder Senioren mit multiplen Altersgebrechen aktive Sterbehilfe bekommen, geht vielen zu weit.

  5. Höchststand

    Im Jahre 2002 waren die Niederlande das weltweit erste Land, das die aktive Sterbehilfe legalisierte. Mittlerweile hat die Zahl der Sterbehilfe-Fälle dort einen neuen Höchststand erreicht. Dem „Euthanasie-Report“ zufolge starben 2016 in Holland 6091 Menschen durch Tötung auf Verlangen. Das sind 17 pro Tag und rund 2000 mehr als 2012. Und ein Ende des Trends ist nicht ansatzweise in Sicht.

  6. Walter Keutgen

    Ich weiß nicht, Sterbehilfe ist unter oben genannten Bedingungen erlaubt, Selbstmord ist aber in Belgien verboten. Schafft man seinen Selbstmord nicht, riskiert man Bestrafung und, wichtiger, die Zahlung eventueller Krankenhauskosten. Wenn man von der Absicht spricht, riskiert man Schutzhaft und diejenigen, die es gehört haben, aber nicht handeln (bei Polizei -> Schutzhaft), können für unterlassene Hilfeleistung belangt werden. Früher hieß es, Selbstmord von Gott verboten, jetzt heißt es, Selbstmord von Staat verboten außer unter Umständen. Ersetzt der Staat Gott? Wieviel Selbstbestimmung?

  7. Polarlicht

    Mit Verlaub , Herr Keutgen, ich denke, wenn sich ein Mensch wirklich dazu entschlossen hat, sich das Leben zu nehmen, dann macht er das richtig, und quatscht auch nicht mit anderen Menschen darüber

    • Walter Keutgen

      Polarlicht, bei Selbstmord soll die Erfolgsrate knapp unter 20% sein. Vielleicht zählt man willentliche Autounfälle nicht. Ansonsten: Schutzhaft, ein Fall in meinem Umfeld, weil er es seinem Vater gesagt hatte; der andere auch.

  8. Alfons van Compernolle

    Ich denke , dass „Sterbehilfe“ einem Jeden freigestellt sein sollte. Wenn ich unheilbar Krank bin und als Alternative „Leiden“ oder „in und mit Wuerde Sterben“ , dann ist letzteres die beste Wahl.
    Anbei, wenn meine „Herz & Lungengeschichte“ , von der meine Lungenerkrankung unheilbar ist , zum Problem wird , ist mit meinem Hausarzt „Sterbehilfe“ vereinbart !!

  9. Baudimont

    „Sterbehilfe“
    Die Gefahr der aktiven Sterbehilfe besteht darin, dass schwache Menschen, Kindern, Großeltern (wegen zum Beispiel erben) … und Menschen, die dem Staat in Bezug auf Renten und Gesundheitsfürsorge zu viel kosten, leicht beseitigt werden können … Und vergessen wir nicht Dissidenten.

    • Marina K.

      @ Baudimont
      Sie lesen scheinbar sehr schlechte Bücher!
      Der Staat , irgendeiner? Oder meinen Sie einen bestimmten? Also der Staat könnte/ würde die aktive Sterbehilfe nutzen, um sich zu bereichern? Mein lieber Schwan, Fitzek hätte garantiert Freude an Ihnen -)

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern