Gesellschaft

Verleumdungsklage von Lorenz Paasch: Gericht verurteilt Bruno Kartheuser zu 1 Euro Schadensersatz

Bruno Kartheuser (l) mit seinem Anwalt Axel Kittel (r) am Montag im Justizgebäude in Eupen vor der Gerichtsverhandlung. Foto: Gerd Comouth

AKTUALISIERT – Anderthalb Jahre ist es her, dass Lorenz Paasch beim Gericht Erster Instanz in Eupen „wegen Verleumdung und wegen Verletzung meiner Menschenwürde“ Klage gegen den Historiker und Literaten Bruno Kartheuser eingereicht hat. Jetzt wurde das Urteil verkündet.

Wie „Ostbelgien Direkt“ am Montag aus Eupener Justizkreisen erfahren konnte, ist das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass in dem von Lorenz Paasch beanstandeten Kommentar von Bruno Kartheuser einige Behauptungen zu weit gingen.

Das Urteil liegt in seinem vollständigen Wortlaut noch nicht vor. Es ist bisher nur bekannt, dass Kartheuser zu 1 Euro Schadensersatz verurteilt wurde. Außerdem muss der Literat aus Neundorf die Gerichtskosten übernehmen und das Urteil auf „Ostbelgien Direkt“ veröffentlichen.

Lorenz Paasch. Foto: OD

Die Gerichtskosten wurden nach OD-Informationen noch nicht festgelegt, sie dürften wohl so um die 1.700 Euro betragen. Ob Kartheuser gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist dem Vernehmen nach noch offen.

Am Montag, dem 9. November, hatten sich die beiden Streitparteien im Eupener Justizgebäude zur Gerichtsverhandlung getroffen. Im Gegensatz zu Bruno Kartheuser, der mit seinem Anwalt Axel Kittel erschien, war Lorenz Paasch nicht gewillt, sich von der Presse fotografieren zu lassen.

Lorenz Paasch, Mitgründer der PDB und Vater des heutigen Ministerpräsidenten der DG, Oliver Paasch (ProDG),  wurde durch die St. Vither Anwaltskanzlei Zians & Haas vertreten. Nathalie Corman war die Vorsitzende Richterin bei dieser Verhandlung.

„Kopulationspakt“ zwischen „Papa Lorenz“ und Lambertz

Normalerweise hätte die Angelegenheit am 11. Mai 2020 in Eupen vor Gericht verhandelt werden sollen. Dazu ist es aber nicht gekommen. Der Streitfall wurde aufgrund der Regeln der Gerichtsprozeduren im Zusammenhang mit COVID-19“ auf den 9. November 2020 vertagt. Bei der Verhandlung am 9. November war kein Publikum anwesend.

Rechtsanwalt Axel Kittel. Foto: Gerd Comouth

Paasch Senior bezog sich in seiner Klage auf einen Kommentar von Kartheuser von Ende Mai 2019 im Forum von „Ostbelgien Direkt“ zum Thema „Lambertz und die Paaschs“, in dem der Herausgeber der Literaturzeitschrift „Krautgarten“ zum Ausdruck brachte, dass es zwischen „Papa Lorenz“, wie er den Vater des amtierenden Ministerpräsidenten nannte, und Karl-Heinz Lambertz einen „Kopulationspakt“ gäbe und Lorenz Paasch gewissermaßen bei der Bildung der Dreierkoalition von ProDG, SP und PFF der Strippenzieher im Hintergrund war.

In einer E-Mail an „Ostbelgien Direkt“ schrieb Lorenz Paasch wörtlich: „Diese Verleumdungen wurden bewusst im Kontext der Diskussion um die Regierungsbildung verbreitet, um eine möglichst breite Aufmerksamkeit zu erhalten und um diese Regierungsbildung in das zweifelhafte Licht einer mafiösen Beeinflussung zu stellen. Dabei wiederholt B. Kartheuser Verleumdungen, für die er bereits mit Urteil des Appellationshofes vom 14.11.2002 rechtskräftig verurteilt wurde. Vor Gericht wird Herr Kartheuser die ‚Beweise’ für seine Behauptungen – so er denn glaubt, welche zu haben – jetzt vorlegen dürfen und müssen!“

Vor Gericht ging es vor allem um das Thema Meinungsfreiheit

In der rund anderthalbstündigen Verhandlung vom 9. November ging es in erster Linie um das Thema Meinungsfreiheit. Dabei kamen die Anwälte beider Streitparteien zu sehr unterschiedlichen Auslegungen des Begriffs Meinungsfreiheit.

Paaschs Anwalt Guido Zians versuchte zu begründen, weshalb die seinerzeit von Bruno Kartheuser gemachten Anschuldigungen für seinen Mandanten ehrabschneidend gewesen seien.

Das Justizgebäude in Eupen. Foto: OD

Kartheusers Anwalt Axel Kittel hielt dagegen, indem er unterstrich, dass einige der von der Gegenseite als verleumderisch interpretierten Begriffe sehr wohl auch anders ausgelegt werden könnten. Dies gelte beispielsweise für das Wort „Pate“ oder auch „Kopulationspakt“. So könne der „Pate“ nicht notwendigerweise  auf den Film „Der Pate“ reduziert werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch habe der Begriff eine ganz andere Bedeutung.

Das gilt laut Kittel auch für „Kopulation“. Im Kirchenrecht bedeute Kopulation lediglich die Vollziehung der Ehe. Mit diesem Begriff müsse nicht unbedingt der Geschlechtsverkehr zwischen Tieren gemeint sein.

Es wurde dann auch über bisherige Rechtsprechungen in Belgien und auf europäischer Ebene in Sachen Meinungsfreiheit gesprochen. Kittel bezog sich u.a. auf einen Entscheid des Appellationshofes Antwerpen, demzufolge sinngemäß ein Politiker oder ehemaliger Politiker einiges mehr „vertragen“ muss als ein Normalbürger.

Lorenz Paasch hatte ursprünglich Kartheuser auf Zahlung einer Entschädigung von 50.000 Euro verklagt. Danach wurde die Schadenssumme nach Angaben von Kartheusers Anwalt Kittel auf 10.000 Euro heruntergesetzt. Die Summe sollte einer noch zu bestimmenden sozialen Einrichtung zugute kommen und das Urteil im Fall einer Verurteilung Kartheusers in der hiesigen Presse veröffentlicht werden. (cre)

106 Antworten auf “Verleumdungsklage von Lorenz Paasch: Gericht verurteilt Bruno Kartheuser zu 1 Euro Schadensersatz”

  1. Peter Müller

    Das Problem ist ,dass wir zu alt werden. Wir wissen nicht mehr was wir mit unserer Freiheit und Freizeit anfangen sollen. früher arbeitet man bis 65 Jahre und war dann noch ein paar Jahre glücklich, bevor man die Augen zu machte.

    • Friedrich Meier

      Da kenn ich aber noch einen, der nicht weiß, was er mit seiner Freizeit anfangen soll und der veröffentlich regelmäßig einigen Blödsinn in Leserbriefen und auch hier auf OD.
      Dabei hat er hier mittlerweile seinen Titel, der au einen Arzt hinweisen soll auf OD weggelassen. Sein Nachname ist fast wie meiner, sein Vorname so wie der Schutzpatron der Sankt Vither Klinik.
      Oh, hoffentlich zerrt er mich jetzt nicht vor Gericht.

  2. Die Schwarzgeld-Kopulation

    Es ist schon anmaßend, dass sich Vater Paasch in seiner „Menschenwürde“ verletzt fühlt.
    Als er in den frühen 80ger Jahren als PDB-Vorsitzender mit der rechtslastigen Niermann-Stifung und deren Drahtzieher, dem Terroristen-Freund Norbert Burger um viel Schwarzgeld „kopulierte“, war von „Menschenwürde“ nicht die Rede. Es wurde überhaupt nicht geredet, sondern, an den Medien und der Öffentlichkeit vorbei, auf Umwegen finanziert und gegen Belgien konspiriert.

    • Für die Behauptung von Karthäuser, Paasch hätte mit Rechtsextremen zusammengearbeitet, haben die Gerichte Karthäuser schon 2 mal wegen Verleumdung verurteilt. Die Behauptung von Kartheuser war falsch

  3. Zwei Finge

    Lächerlich was die zwei da ausfechten. Als wenn die Welt nicht andere Probleme hat? Und beide wollen nach wie vor glänzen und strunzen, und wollen nicht hören noch sehen was der Rest der Welt von ihnen hält. Rabelais lässt grüssen!

  4. Krisenmanagement

    Es kommt mir schon sehr seltsam vor, womit sich die Eupener Justiz beschäftigen muss. Die Begründungen des Paasch Senior sind fadenscheinig und auch nicht stichhaltig. Bei einigen Worten fehlt Paasch die Kenntnis der Bedeutung von Worten. Ist es einfach eine alte Männerfeindschaft? Beide sind in der letzten Phase ihres Lebens. Die knappe Zeit, die den alten Männern bleibt ist eigentlich viel zu schade, um vor Gericht zu verbringen. Aber Lorenz Paasch teilt auch gerne aus: http://www.grenzecho.net/44747/artikel/2020-11-02/strategie-im-umgang-mit-der-coronakrise. Da wird über Vivant hergezogen oder auch über die Treffen in der „Holzheimer Hütte“. Politische Diskussionen unerwünscht! Dabei vergisst er seine politischen Wurzeln bei der PDB. Gestolpert sind die doch alle über die „Niermann-Stiftung“. Es wäre schlimm für die Meinungsfreiheit in Ostbelgien, wenn man für jede Meinungsäusserung auch wenn sie falsch oder auch etwas beleidigend ist verurteilt wird.

    • karlh1berens

      Zitat@ Krisenmanagement : „Es wäre schlimm für die Meinungsfreiheit in Ostbelgien, wenn man für jede Meinungsäusserung auch wenn sie falsch oder auch etwas beleidigend ist verurteilt wird.“

      Darum und NUR darum geht es hier.

      Das Gewäsch über „alte Männer“ von @ Die Wahrheit weiter unten ist ja echt peinlich. Der soll sich mal an seine eigenen „Ratschläge“ halten

  5. Egal was bei den alten Herren da los ist. Egal mit wem wer da in Vergangenheit Kontakt hatte. Der Sohn und Ministerpräsident Oliver Paasch ist der einzig fähige Minister in Ostbelgien! (über Frau Klinkenberg urteile ich nicht, da sie noch zu neu ist und auch auf hohen Posten muss man sich erst einmam orientieren!)

    • Krisenmanagement

      @MA Die DG ist eine Lachnummer. Was bekommt Paasch Junior auf die Kette? Wer soviel faule Minister duldet? Wir haben das Jahr 2020 und wir haben noch immer nicht in jeder Ecke Ostbelgiens Internet. Im Unterrichtssektor läuft auch nicht viel. Was geht ab in den Ostbelgischen Krankenhäusern?

  6. volkshochschule

    Wenn die belgischen Gerichte hierzulande nach Recht und Gesetz arbeiten, was aber oft von internationalen Beobachtern bezweifelt wird, dann müssen sie sofern Beweise vorgelegt werden, auch über diesen Prozess hinaus der Sache nachgehen. Die Wähler haben ein Recht darauf das eine Regierung ohne irgendeine Beeinflussung von außen gebildet wird. Eine gekaufte Regierung müsste dann auch aufgelöst werden. Neuwahlen müssten herbei geführt werden.

  7. Die Wahrheit

    Die 2 betagten Männer sollen sich was schämen. Es erweckt den Eindruck, dass es sich um 2 unzufriedene Menschen, die ückblickend auf ihr Leben, mehr als unzufrieden sind.
    Gescheiterte Ehe liegen hinter ihnen, das ist Fakt. Vielleicht hat das die zwei Exschwäger zu alten Kampfhähnen gemacht.
    Hätten diese Protagonisten nur etwas SINNVOLLES zu tun.
    Das hohe Gericht soll beiden 300 Sozialstunden aufbrummen. KREBSHILFE OSTBELGIEN SUCHT NOCH Fahrer. Klinik sucht auch noch Leute. Es gibt viel zu tun. Diese beiden Greise kämen dann wahrscheinlich nicht mehr auf dumme Ideen.

  8. Die Wahrheit

    Die USA haben Trump, der sich wie ein kleines trotziges Kind verhält. Und wen haben wir??
    Aber, aber aber lieber Lorenz, bitte artig sein, sonst der Nikolaus dir nichts. Das gilt auch für dich, lieber Bruno. Pfui pfui pfui

    • Profitör

      Die einzigen die sich kaputt lachen wibd die Anwälte. Die verdienen gut an solchen Geschichten. Und dann diese Dauer immer. Von der Anzeige bis zum Urteil! Der helle Wahnsinn. Das Justizwesen in Belgien ist von den allgemeinen in Europa sicher mit an letzter Position was die Untersuchungsdauer anbelangt? Dies kommt auch wieder den Advokaten entgegen. Armes Belgien! Schlechte Politik, schlechtes Justizwesen! Siehe alleine: Brabanter Killerbande, seit über 25 Jahren, bis jetzt Null gefunden., Gasexplosion Lüttich, war vor 10 Jahren, usw . Eine Blamage ersten Ranges.

      • Walter Keutgen

        Profitör, es handelt sich aber nicht um Strafjustiz. Lorenz Paasch hat keine Anzeige erstattet und es gibt keine Untersuchung. Lorenz Paasch klagt vor dem Zivilgericht. Beide Parteien müssen alles Beweisen, der Richter darf noch nicht einmal fragen. Natürlich verdienen die Anwälte daran.

  9. Ein Freund Ostbelgiens

    Betrachtet man das Foto des ehemaligen Krautgarten-Herausgebers und seines Anwalt etwas sensibler, kommt man bald zu dem Schluß: Bruno Kartheuser auf der Anklagebank.

    Man sollte diesen begabten Schriftsteller doch endlich in Ruhe arbeiten lassen. Man hat ihm schon seine im In-und Ausland geschätzte Zeitschrift genommen und wegen seiner oft berechtigten Streitbarkeit in Verruf gebracht.

    Meinungsfreiheit und unabhängige Kritik sind in Ostbelgien unerwünscht. Der Kleinstaat zeigt sich in seiner ganzen Kleinlichkeit. Gerard Cremer könnte darüber ein Buch schreiben und zu dem Schluss kommen, wie sehr der auf „Würde“ bedachte Vater Paasch, seinem, um den Ruf der Gemeinschaft bemühten Sohn Oliver schadet.

  10. Zaungast

    Ah, endlich geht es weiter.
    Leider steht nicht zu erwarten, dass noch in diesem Jahr ein Urteil gesprochen werden wird.

    Wer BK näher kennt, weiß, dass seine Worte „Pate“, „Kopulationspakt“ und dergleichen mehr in den gegebenen Kontext nicht zufällig gewählt wurden und durchaus so gemeint waren, wie sie in den gegebenen Kontext verstanden werden sollten.
    Spitzfindige Auslegungen durch Rechtsanwalt Kittel sind da unglaubwürdig.
    Der „Pate“ war eindeutig Don Corleone und nicht der liebe Patenonkel mit der Taufkerze.

  11. Intipuca

    Literarischer Weckruf.
    Man würde gerne dem Anwalt Kittel von B. Kartheuser zur Hilfe eilen. Es geht nicht um Meinungsfreiheit, noch weniger um Politik oder persönliche Verunglimpfungen, sondern um einen mehrfach ausgezeichneten kritischen Literaten, der u.a. über die Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten in der Gegend von Stavelot recherchiert hat.
    Als Heinrich Böll das Buch „Ansichten eines Clowns“ schrieb, sollte er exkommuniziert werden. Dies nur um zu zeigen, dass Bildungsschaffende diesen kritischen Geist haben müssen, ansonsten sind sie irrelevant. Man fragt sich wirklich, welche Gralshüter in Ostbelgien und mit welchem Recht sie die wenigen kritischen kreativen Stimmen wie B. Kartheuser oder Freddy Derwahl verstummen lassen wollen. Aber gerade dies gelingt ihnen nicht, weil diese kritischen, spitzfindigen, unbequemen Literaten das uns in Ostbelgien sehr nah betreffenden Unbehagen aufspüren können. Ohne sie wäre etwa die Verleugnung der Niermannaffäre, das Massaker von Stavelot usw niemals auf gedeckt worden.

  12. Alte Seilschaften und bewährte Rechtsgehilfen

    “Die Summe soll einer noch zu bestimmenden sozialen Einrichtung zugute kommen…”: sicher der Hermann-Niermannstiftung, dem Bund Altdeutscher Lehrer oder der Wahlkampfkasse von Söhnchen Paasch … Beim Klüngel aufgeflogen und dann den “Dünnhäutigen” spielen mit der DG-Regierungs Hof- und Lieblingsanwalt Z. als Schützenhilfe … viel heiße Luft mit der dem unliebsamen Herrn K. da Angst gemacht werden soll um ihn mundtot zu kriegen. Selbst wenn Herr K. nichts weltbewegendes kundgetan hat, wie Rechtsanwalt Kittel anhand der Wortwahl “Pate” etc aus meiner Sicht zu Recht darlegt, Kritik ist im Hause Paasch offenbar grundsätzlich “Majestätsbeleidigung”.

  13. meinemeinungdazu

    Oh Bruno, was bis du tief gesunken. Waren das noch Zeiten als wir zusammen, du natürlich in vorderster Linie, schwarze Fahnen aufgehangen haben. Damals kannte ich dich als zwar fanatisch angehauchten aber grundehrlichen Kumpel. Heute scheint etwas anderes negatives die Oberhand bei dir gewonnen zu haben. Vielleicht solltest du mal in dich gehen und deinen profunden fast krankhaft anmutenden Hass überwinden.

  14. Hausmeister

    Ich dachte, es geht um Weltbewegendes, so in der Richtung, dass die Niermann-Stiftung mit Geld hier bei unserer Regierungsbildung bestochen und interveniert habe. Und in Wirklichkeit haben die nur den Wortschatz geklärt? Ich verstehe es einfach nicht. Gab es Strippenzieher oder nicht?

    • Weder Welt- noch DG-Bewegendes. Kartheuser wärmt mal wieder seinen dünnen Aufguss auf. Beweise oder Belege wie gehabt nicht vorhanden.
      Die These: Paasch Senior als noch immer Niermann Mittelsmann soll mit deren Geldern bestochen haben, damit es zu einer genehmen Regierungsbildung kommt. Wen: KHL und die Sozialisten. Und dieser Teufelspakt hält nun schon mehr als 20 Jahre.

  15. Offener Brief an Bruno Kartheuser

    Guten Tag Bruno,

    Zu all den Schnellschüssen zum Urteil der Richterin Frau Cormann zunächst dies: Welche Respektlosigkeit der Kommentaroren über „alte Männern“ und „Greise“ zu spotten. Paasch und Du seid Mitte 70, habt viel geleistet und leistet noch viel. Paasch als strippenziehender Seiteneinsteiger im Schatten seines Sohnes, Du als landesweit geschätzter Dichter.

    Zu den beanstandeten Begriffen „Pate“ und „Kopulationsakt“: Ob sie gefallen oder nicht, die freie Meinung zu einem höchst bedenklichen politischen Vorgang muss in einem freien Land erlaubt sein. Das steht obenan in unserer Verfassung. Ostbelgien liegt nicht in Belarus.

    Liest man die mehr als 400 OD-Kommentare über die als undemokratisch kritisierte Regierungsbildung, ist gesagt was die Menschen darüber denken: Klüngel, Wahlbetrug, Mauschelei, Willkür und Selbstbedienung. Eine Richterin muss diesen Hintergrund kennen und ihm Rechnung tragen, zumal davon vor allem Karl-Heinz Lambertz getroffen wurde und sich, – im Gegensatz zum eitlen Paasch -, nicht in seiner „Menschenwürde“ verletzt fühlte, als gleiche unsere Autonomie einem Polizeistaat .

    Schließlich das „Schmerzensgeld“: Paasch verlangte von Dir zunächst sage und schreibe
    50.000 Euro. Unter dem Eindruck der öffentlichen Kritik an der Unverschämtheit, verkürzte er diese Forderung auf 10.000 Euro. Das Gericht bewillgt ihm jetzt noch einen einzigen Euro um seine „Schmerzen“ zu lindern !

    Im Altertum widerfuhr König Phyrrus auch solch ein peinlicher Sieg, von dem er selbst sagte, „den nächsten hätten wir verloren“. Du als anerkannter Autor Bruno Kartheuser, der jetzt zum dritten Mal einem Eupener Fehlurteil unterliegt, tust daran, dieser politisierten Justiz nicht mehr zu trauen, auf weiteren Streit zu verzichten und Dich in die Freiheit der Literatur zurück zu ziehen. Man wird Dich noch lesen, wenn alle Urteile Makulatur sind und die Jugend über die „Menschenwürde“ von Vater Paasch nur noch müde lächelt.

    In Freundschaft.

    • Gemässigter

      Bester Freund, ihr Kommentar kann nicht darüber hinweg täuschen, dass sich Herr Kartheuser eine schallende Ohrfeige vor Gericht eingehandelt hat. Ob jetzt 10.000 oder 1 EUR, Kartheuser wurde verurteilt! Und er darf zusätzlich noch die Kosten tragen.
      Tja, „Herr Kartheuser unterliegt jetzt zum dritten Mal einem Fehlurteil“. Dies Aussage ist gelinde gesagt eine Anmassung ihrerseits. Diese böse Justiz aber auch!
      Passiert immer nur dem Herrn Kartheuser. Vielleicht sollte er auch mal bei sich selbst die Schuld suchen und über Anstand und Menschenwürde nachdenken.

    • König Phyrrus

      @Offener Brief an Bruno Kartheuser
      Sie behaupten: „…Paasch als strippenziehender Seiteneinsteiger im Schatten seines Sohnes“. Bitte geben Sie einige konkrete Beispiele hierfür, damit wir sehen können, ob Ihre Aussage auf Tatsachen beruht, oder ganz einfach nur haltlos ist. Ich bin gespannt.
      Dann behaupten Sie, dass es zum dritten Mal in Eupen ein Fehlurteil gibt. Wie können Sie sich anmaßen, sich über die Justiz, die neben der Legislative und Exekutive die dritte, unabhängige Säule unserer Demokratie ist, zu erheben? Das Urteil ist natürlich gerecht. Unabhängig von der Höhe des Schmerzensgeldes ist des Pudels Kern, dass Herr Kartheuser wieder einmal schuldig befunden wurde, Unwahrheiten und Beleidigungen von sich gegeben zu haben. Manche Leute scheinen es nie zu lernen.

    • „Liest man die mehr als 400 OD-Kommentare über die als undemokratisch kritisierte Regierungsbildung, ist gesagt was die Menschen darüber denken“
      Liest man die mehr als 400 OD-Kommentare über die als undemokratisch kritisierte Regierungsbildung, ist gesagt was („die“) einige (400 / Mehrfachposter / 76.000 = kleiner als 0,5%) Menschen darüber denken.

      Offene Briefe stehen in letzter Zeit für gebündelten Blödsinn. Offensichtlich der Twitter der DG.

      Vielleicht hat Kartheuser es beim nunmehr dritten mal verstanden; er kann sich aber auch auf Altersstarsinn à la Meyer Joseph verlegen.

  16. Der Spiegel über den Täuscher

    All denen, die jetzt Bruno Kartheuser für einen „Verlierer“ halten, mögen doch bitte auf Internet den Bericht im „Spiegel“ vom 7. November 1994 „Südtirol ist überall“ nachlesen. Es ist ein ostbelgischer Polit-thriller und lässt detailliert recherchiert durchblicken, dass der PDB-Vorsitzende Lorenz Paasch sich nicht um seine „Menschenwürde“ fürchtete, um rechtslastige Niermanns Millionen in ostbelgische Kanäle zu schleusen, mit dubiosen Leuten gegen Belgien konspirierte und die Öffentlichkeit täuschte.

    Dazu hat er sogar mit seinem bestens bezahlten Anwalt Prozesse in Eupen und Lüttich „gewonnen“,
    bis sich herausstellte, dass diese von einem kriminellen Generalanwalt „orchestriert“ worden waren.
    Derwahl hat dies letztes Jahr in seinen Lebenserinnerungen „Auf dem Marktplatz“ ausführlich berichtet
    und niemand aus der Polit-Justiz-Clique hat es gewagt dagegen zu klagen.

    Für unsere Eifel ist es eine Schande, wie diese Regierung und die Justiz mit Bruno Kartheuser umgeht
    und die falschen Helden hofiert.

  17. An die Eiflerin: ahnungslos, Madame

    Man muss Sie tatsächlich als dumm oder ahnungslos einschätzen, wenn Sie glauben, der OD-Herausgeber Gerard Cremer werde von Bruno Kartheuser auch nur einen Pfennig verlangen.

    Herr Cremer hat im Gegensatz zu seiner spannenden europaweiten Laufbahn im politisierten Ostbelgien nur heimtückischen Widerstand erfahren. Dies owohl als Journalist-Kandidat im BRF, als Herausgeber von „Grenzland-Report“ und nicht zuletzt als bewährter Chefredakteur im GE. Überall musste er erfahren, was hier von Politikern aller Farben unternommen wird um die freie Meinungsbildung der Bevölkerung zu drangsalieren.

    Dies wie im Fall Paasch, von einem überall kassierenen Anwalt beraten, eine Justiz zu beschäftigen, die sich bislang meist nur politisch blamiert hat. Alles vorübergehende Siege, die dem Ruf des Klienten Paasch kaum gedient haben. Wie heute hier zu lesen war: Alles Phyrrussiege, die an ihm kleben bleiben. KHL trieb immer im Hintergrund sein Unwesen, tauchte aber ab, wenn es ihm zu heiß wurde.

    Bruno Kartheuser hat seinen eigenen (auch derben) Stil, doch in der Sache hat er Recht . Die Regierungsbildung wurde gegen Volkesstimme manipuliert. Die Akteure sind bekannt. Unsere Automie nimmt Schaden.

    • Hausmeister

      Da ich juristisch völlig unbedarft bin, wüsste ich mal gerne, wer im vorliegenden Fall den „überall kassierenden Anwalt“ (also die St. Vither Anwaltskanzlei Zians & Haas) bezahlen muss. Geht der Anwalt der Gegenpartei auch auf die Kosten von Bruno Kartheuser? Oder muss dem Herrn Paasch sen. sein Ehrgefühl soviel wert sein, dass er diese Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt?

      • Im Artikel ist ein Schätzwert von 1.700 EUR angegeben. Davon werden die Anwälte nicht fett.
        Für das Vergnügen erneut zu verlieren sollte Kartheuser diese bescheidenen Kosten nicht scheuen.

        • Hausmeister

          Danke für die Antwort, aber mich interessieren nicht die Gerichtskosten von 1700,- € sondern die Kosten, die Herr Paasch sen. bei seinen Anwälten, der Anwaltskanzlei Zians & Haas zu bezahlen hat.

          • Mithörer

            @Hausmeister
            Ganz heisser Insider-Tip aber bitte nicht weiter leiten!!!
            Bitten sie Herrn Paasch sen., ihnen eine detaillierte Aufstellung seiner Anwaltskosten zu übermitteln.
            Der macht das, und zwar einzig und allein um ihre Neugierde so richtig zu befriedigen.

          • Walter Keutgen

            Hausmeister, und die Herrn Kartheusers wären auch interessant. Dabei dachte ich, dass seit einigen Jahren die unterlegen Partei auch die Anwaltskosten der siegenden Partei bezahlen muss. Das soll übrigens die Änderung zum Pyrrhussieg gemacht haben. Welcher kleine Verbraucher würde es wagen sich mit einer Bank, Versicherung oder sonst was anzulegen: Bei einem Sieg gehen die nötigenfalls bis zur letzten Instanz, da werden die Kosten immer höher-

            • Die in einem Prozess verlierende Partei muss als Beitrag zu den Anwaltskosten des Gewinners eine sogenannte Prozesskostenvergütung zahlen, die in den Verfahrenskosten inbegriffen ist. Sie zahlt nicht die Gesamtheit der Kosten und Honorare des Rechtsbeistands des Gewinners.

              • Hausmeister

                Danke, für die Antwort.
                Ich wollte tatsächlich nur wissen, ob Herr Kartheuser auch die Rechnung für den Verteidiger des Herrn Paasch sen. übernehmen muss und nicht etwa, wie hoch diese Rechnung ist. Diese Variante hat @Mithörer da raus gelesen und mir auf unverschämte Weise Neugier unterstellt. Tja, @Mithörer, das musste mal gesagt werden.

    • König Phyrrus

      Verwechseln Sie nicht Ihren Willen mit Volkes Willen. Eine Mehrheit kann sich nur bilden, wenn eine Mehrheit der Bevölkerung diese Mehrheit gewählt hat. Also ist jede Mehrheit Volkes Willen. Vielleicht sollte die CSP sich mal selbst in Frage stellen, wenn keiner mit ihr zusammen regieren möchte.

    • Schmierige Politik

      Was für ein Beruf, Politiker? Auch hier auf kleinster Bühne spiegelt das sich wieder. Soviele Prozesse, und noch immer, selbst im höheren Alter, die Sucht und Suche nach Selbsthudelei. Die lechzen vörmlich danach. Da kann man nur ahnen und vermuten was da noch so alles im Verborgenen schlummern mag?
      Kein Wunder das fast keiner mehr Interesse hat in die Politik zu gehen, daher dies natürlich die gute Qualität mindert.
      Schade! Wenn man den Durchschnitt der Aktiven von heute mit Vorgestern- und Gestern vergleicht, da sind Welten dazwischen.
      Es fängt schon bei der Besoldung an. Damals Ehrenämter, heute Überlöhne, damals eins- bis zwei Ämter, heute zig weise, usw.
      Wann, und wer ändert sich das mal?

  18. Ein Freund Ostbelgiens

    Der um seinen „Menschenwürde“ besorgte Herr Paasch wird heute Abend
    gewiss nicht mit seinem Anwalt auf den „Sieg“ anstoßen. Es war zu knapp, Nachspielzeit.
    Hat sich das alles gelohnt ?

    Seine feierliche „Menschenwürde“ wurde überall belächelt, bei Kopulation der Fremdwörter-
    Duden benutzt, das Augenmaß für das Wesentliche vermisst. Ostbelgien schüttelte den Kopf.
    Auch über jenes absurde Urteil: Menschenwürde zum Preis von einem Euro…

    Die Richterin erhält zur Einführung in den Sprachschatz der zeitgenössischen Literatur Henry Millers Kuschelbuch „Opus pistorum“ als verspätestes Geschenk vom Heiligen Mann.

    Falls es Herr Paasch jedoch tatsächlich ehrlich meint, sollte er der Öffentlichkeit möglichst bald
    mitteilen, wieviel an Honorar er seinem Anwalt für den langen Rechtsstreit zahlen muss.
    Dann kann sich jeder, im Vergleich zu dem einen Euro „Schmerzensgeld“ von
    Herrn Kartheuser, ein Bild vom Unterschied zwischen Wichtigmacherei und Kleingeld machen.
    Die für „soziale Zwecke“angekündigte Summe, bleibt aus. Und Paasch bleibt immer noch der alte Trickser, den wir alle aus der Niermann-Affäre kennen.

  19. Zaungast

    Kleine Auffrischung :

    In erster Instanz unterlag der Beklagte Bruno Kartheuser in dem Zivilprozess, den Lorenz Paasch als Kläger gegen ihn und andere angestrengt hatte.
    Das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in Eupen erfolgte am vom 25.09.1995
    Integral veröffentlicht im GE vom 04.10.1955
    Bruno Kartheuser legte Berufung ein.

    Das Urteil des Appelationshofes in Lüttich erfolgte am 14.11.2002
    Wieder unterlag Bruno Kartheuser
    Veröffentlichung im GE am 30.03.2003.

    Alles nachzulesen im Archiv des GE.

    Es gab noch eine andere Gerichtssache damals, nämlich Lorenz Paasch gegen Freddy Derwahl, doch die braucht uns hier nicht zu interessieren.

    Die jetzige Zivilklage geht zurück auf das Pamphlet, das Bruno Kartheuser hier auf OD am 31.05.2019 veröffentlicht hat:
    https://ostbelgiendirekt.be/lambertz-und-die-paaschs-214730#comment-244527
    Jetzt warten sicher alle gespannt auf die Veröffentlichung des Urteils hier auf OD.

  20. Zaungast

    In einem Zivilverfahren wie diesem hier beginnt die einmonatige Berufungsfrist erst ab dem Datum, an dem das Urteil auf Veranlassung der gewinnenden Partei der verlierenden durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird.
    Kartheuser kann natürlich auch schon sofort Berufung einlegen, ohne auf diese Zustellung zu warten.
    OD wird zum jetzigen Zeitpunkt kaum Genaueres wissen.
    Warten wir’s ab.

  21. Intipuca

    Doch ein Fehlurteil, weil das Gericht garnicht zuständig ist !!
    Wieso lässt sie ein Klage von Paasch zu ? Zu welchem Vergehen will sie sich denn äußern.
    Bruno Kartheuser ist ein Schriftsteller der hier auf ein berechtigtes Anliegen literarisch reagiert, mit einer wiegenden kritischen Wortwahl, die seinesgleichen sucht .
    Ich habe seine Ausarbeitung von dem Massaker im Bauernhof von Stavelot vor Jahrzehnten noch in bester Erinnerung. Die Nationalsozialisten, von panischer Angst vor den nahenden Alliierten getrieben, löschten in narzistischer zerstörerischer Wut eine Bauernfamilie aus, und dann vor Gericht in Lüttich sagte der Obersturmbandführer, er sei nicht dagewesen.
    Ein Schriftsteller hat diese Sensibilität. Hier konnte er ein Unbehagen in Ostbelgien in ansprechender Weise, erneut mit kraftvoller Wortwahl zu einem literarischen Weckruf gestalten.

  22. Zaungast

    „Doch ein Fehlurteil, weil das Gericht garnicht zuständig ist !!“
    Wieso war es nicht zuständig?
    Ein Zivilgericht ist für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bürgern zuständig, und darum handelt es sich doch wohl.

    „Wieso lässt sie ein Klage von Paasch zu?“
    Wieso nicht? Jede Klage wird „zugelassen“, das Gericht kann sie aber als unbegründet ansehen, was es aber nicht getan hat. Auch angebliche oder echte literarische Meriten des Beklagten verleihen da keine Immunität.

    „auf ein berechtigtes Anliegen literarisch reagiert, mit einer wiegenden kritischen Wortwahl, die seinesgleichen sucht .“
    Die „wiegende“ kritische Wortwahl suchte in der Tat Ihresgleichen. Bei BK ist das nichts Neues, siehe die oben, von ihm verlorenen Prozesse und ihre Begründung, integral im GE nachzulesen.

    „Zu welchem Vergehen will sie sich denn äußern.“
    Das Gericht muss sich zu den Punkten äußern, die der Kläger vorbringt.

    Zum Massaker von Stavelot: Dort wurden im September 1944 174 Menschen als Repressalie brutal ermordet,
    https://brf.be/kultur/buch/519358/
    Mit dem „Obersturmbandführer“ (sic) sollte wohl Joachim Piper gemeint sein, der auch für das Malmedy-Massaker vaerantwortlich war.
    Über dessen Vita: https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Peiper
    Man beachte dessen Lebenslauf nach 1945… mit einem blauen Auge davongekommen, wie so viele damalige Kriegsverbrecher. Sein Ende war allerdings weniger typisch.

    • Intipuca

      Falls ein kein Unbehagen in der ostbelgischen Kultur gibt, brauchen wir nicht weiter diskutieren. Ich denke ein Literat, und ich zähle BK dazu, hat diese Sensibilität auf solche neuralgischen Punkte hinzuweisen und zu reagieren. Es ist doch traurig vom Großvater P, dies auf die Ebene einer solchen plumpen juristischen Posse zu verlagern.

      • Walter Keutgen

        Inputica, Ihrer Meinung zufolge darf ein Schriftsteller alles schreiben. Dann hole ich mir mal bei irgendeiner Universität ein Schriftstellerdiplom und schreibe Sie wären ein Kindermörder.

  23. Walter Keutgen

    Zaungast, „jede Klage wird zugelassen“. Stimmt nicht, es muss ein befugtes Gericht sein und man muss ein berechtigtes Interesse haben. Paasch hätte das nicht vor dem Friedensrichter, weil es das Zivilgericht oder Strafgericht sein muss, machen können und ich hätte das nicht vor dem Zivilgericht machen können, weil mich das nichts angeht.

    • Zaungast

      Herr Keutgen,, wir wollen hier aber keine Vorlesungen in Prozessrecht starten, oder doch?
      Nur das:
      „Ein befugtes Gericht“: Selbstverständlich, das zu beachten, ist Sache des Anwalts, und trotzdem kommt es immer wieder vor, dass ein Gericht sich für nicht zuständig erklärt. Für solche Kompetenzfragen gibt es das „tribunal d’arrondissement“ (Der korrekte deutsche Ausdruck ist mir leider nicht geläufig. „Bezirksgericht“?).

      „Ein berechtigtes Interesse“: Ob das Anliegen des Klägers berechtigt oder begründet ist, entscheidet doch gerade das Gericht in einem Urteil, gegen das eine Berufung möglich ist.

      „Zivilgericht oder Strafgericht“: Nein, Paasch musste sich an ein Zivilgericht wenden, da keine Anzeige erfolgte. Strafgerichte sind nur zuständig für durch die Staatsanwaltschaft vorgebrachte Anklagen wegen Vergehen gegen Strafgesetze. Ein Geschädigter kann da höchstens als Zivilpartei auftreten.

      „Ich hätte….“: Selbstverständlich nicht, aber auch vor dem Strafgericht nicht. Jeder Unbeteiligte kann aber bei einer Straftat, von der er Kenntnis erhält, Anzeige erstatten.

  24. Walter Keutgen

    Zaungast, wir sollen hier keine Vorlesung in Prozessrecht starten und dann tun Sie es doch.

    Zu Strafgericht: Natürlich geht das über Anzeige, über die die Staatsanwaltschaft entscheidet. Aber Herr Paasch hat den Weg nicht beschritten und weder Sie noch ich sind zur Polizei oder zur Staatsanwaltschat gelaufen.

    Zu „berechtigtes Interesse“: Es geht garnicht darum, ob man Recht hat und die Gegenpartei Unrecht oder wer schuld ist, sondern, ob man wirklich materiell oder moralisch einen Schaden hat. Beispiel 1: Entferntere Anwohner des Eupener Industrieparks haben gegen dessen Ausdehnung durch den Sektorenplan vor dem Staatsrat geklagt. Der Staatsrat hat garnicht überlegt ob die Ausdehnung rechtens ist, sondern den Klägern beschieden, dass sie nicht geschädigt waren, weil es zu keiner Baugenehmigung kam. Die Kläger hätten das vor dem Kassationshof beanstanden können. So mir von den Klägern berichtet. Beispiel 2: Die RTBf hatte als erste Reklamen solche für die gesamte französische Autoindustrie am Fernsehen gesendet. Die FEBIAC hat dagegen wegen Bevorteilung aus nationalistischen (um nicht zu sagen rassistischen) Gründen geklagt. Das Gericht hat nicht die Bevorteilung bewertet sondern, dass das die FEBIAC nichts anging.

    Inputica, dass mit dem literarischen Streit, den Herr Paasch gegen den Literaten Kartheuser ausfechten soll ist lustig. Gegen Goebbels z.B. wäre kaum einer angekommen, der hat das doch gelernt, bis zum Doktor.

  25. Zaungast

    „Zaungast, wir sollen hier keine Vorlesung in Prozessrecht starten und dann tun Sie es doch.“
    In die Details der Prozessordnung einzugehen, würde wohl bedeutend mehr erfordern als die paar Richtigstellungen von mir.
    Herr Keutgen, da Sie die Sache aber weiterspinnen, bitte sehr.

    Herr Paasch hat den Weg eines Zivilprozesses gewählt, was sein gutes Recht ist. Auch wenn eine Straftat nicht von Amts wegen strafrechtlich verfolgt wird, darf der Geschädigte vor Gericht ziehen.
    Jeder Autounfall ist Sachbeschädigung und oft auch Körperverletzung und also eine Gesetzesübertretung, aber längst nicht jeder Unfall kommt vors Polizei- oder Strafgericht, kann aber vor einem Zivilgericht verhandelt werden, was die Schuldfrage und die Entschädigung anbelangt.

    Das mit dem „berechtigten Interesse“ haben Sie selbst geschrieben. Natürlich muss man vor Gericht einen erlittenen Schaden, eine Vertragsverletzung oder sonst einen Nachteil geltend machen. Zu was sonst würde ein Prozess dienen, es sei denn, man sei ein „Prozesshansel“.
    Und wenn man mit seiner Forderung scheitert, hat man eben kein „Recht bekommen“.

    „Es geht gar nicht darum, ob man Recht hat und die Gegenpartei Unrecht oder wer schuld ist, sondern, ob man wirklich materiell oder moralisch einen Schaden hat.“
    Doch, genau darum geht es:
    Genial einfach haben die Verfasser des Code Napoléon das in Artikel 1382 ausgedrückt:
    „Tout fait quelconque de l’homme, qui cause à autrui un dommage, oblige celui par la faute duquel il est arrivé, à le réparer.“
    Eine menschliche Handlung, ein Fehler, ein Schaden, ein Kausalzusammenhang, eine Pflicht zum Schadenersatz. Darum dreht sich die ganze Zivilhaftpflicht.

    Konkret hier:
    Eine Handlung: Kartheusers Veröffentlichung
    Ein Fehler: War es Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung, oder was auch immer?
    Ein Schaden: Hat Herr Paasch einen materiellen oder moralischen Schaden erlitten?
    Ein Kausalzusammenhang zwischen Fehler und Schaden?
    Das Gericht hat die drei Fragen mit Ja beantwortet und Kartheuser folgerichtig dazu verurteilt, Schadenersatz leisten durch die Zahlung eines symbolischen Euros und die Veröffentlichung des Urteils.

    Fortsetzung der Vorlesungsreihe nach den Semesterferien.

  26. Alles richtig @Zaungast !
    Man könnte noch hinzufügen:
    – Auch eine Privatperson kann vor dem Strafgericht klagen und somit eine Entscheidung in strafrechtlicher Hinsicht erwirken.
    – Vor dem „falschen“ Gericht klagen bedeutet nicht unbedingt, dass man mit seiner Klage abgewiesen wird: das Gericht kann an den Richter verweisen, den es für zuständig hält.

    Und natürlich geht es um „Recht oder Unrecht“. Selbst wenn mein Verhalten einen Schaden verursacht hat, bin ich nicht verantwortlich, insofern ich keinen Fehler begangen habe.
    Schöne Semesterferien !

  27. Walter Keutgen

    Zaungast, 5/11n, es ging aber ursprünglich um die zwei Aussagen Zaungasts in Antwort an Inputica ‚„Doch ein Fehlurteil, weil das Gericht garnicht zuständig ist !!“ Wieso war es nicht zuständig? Ein Zivilgericht ist für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bürgern zuständig, und darum handelt es sich doch wohl.‘ und ‚„Wieso lässt sie ein Klage von Paasch zu?“ Wieso nicht? Jede Klage wird „zugelassen“, das Gericht kann sie aber als unbegründet ansehen, was es aber nicht getan hat. Auch angebliche oder echte literarische Meriten des Beklagten verleihen da keine Immunität.‘ Jede Klage wird nicht zugelassen, ich – das habe ich schon geschrieben – hätte nicht an Stelle von Paasch klagen dürfen, um ihm die Entschädigung zu erstreiten.

    • WK: Auch rrrichtig …
      Zulässigkeit und Begründung sind natürlich 2 verschiedene Begriffe und die Zuständigkeit eines Gerichts noch etwas Anderes. „Intipuca“ wirft da Einiges durcheinander…

  28. Intipuca

    Wie langweilig diese juristischen Erörterungen und beliebig. Es ist tatsächlich so,dass Juristen über solche Zuständigkeiten streiten. Ich habe da schon lange abgeschaltet. Da hat BK doch mehr Kraft in den Formulierungen und kann immer neue Impulse setzen.

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern