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Schöffin Händedruck verweigert: Moslem entlassen

"La Meuse" berichtete am Montag über den Fall auf der Titelseite.

Nach der Affäre um den Meteorologen Luc Trullemans (siehe früheren Bericht) erregt ein neuer Fall in der belgischen Öffentlichkeit die Gemüter. Ein zum Islam konvertierter Belgier, der bei der Stadt Brüssel angestellt war, wurde entlassen, weil er sich geweigert hatte, einer Schöffin die Hand zu reichen.

Das berichteten die Zeitungen der Verlagsgruppe Sudpresse am Montag. Bei der Schöffin handelt es sich um Karine Lalieux (PS).

Der Schöffe für die Personalangelegenheiten der Hauptstadt, Philippe Close (PS), erklärte, dass sich der ehemalige Angestellte eines Brüsseler Museums geweigert habe, Lalieux die Hand zubreichen. Als Begründung gab der zum Islam Konvertierte angeblich an, dass seine Religion es ihm verbiete, Frauen zu berühren.

Nachdem anschließend eine Untersuchung eingeleitet wurde und der Angestellte wiederholte, sich auch in Zukunft so verhalten zu wollen, wurde er entlassen. „In der Stadtverwaltung sind wir zur Neutralität verpflichtet, und das Personal sollte Höflichkeit an den Tag legen“, so Close. Der Stadrat habe deshalb am 29. April in geheimer Sitzung beschlossen, dem Mitarbeiter zu kündigen.

Wie man sich denken kann, erregte die Maßnahme unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung sehr viel Aufsehen. Nach Ansicht von Edouard Delruelle, Beigeordneter Direktor des Zentrums für Chancengleichheit, hat die Stadt Brüssel richtig gehandelt, indem sie dem Mitarbeiter kündigte.

Siehe auch Artikel „Der Fall Luc Trullemans: Was erlaubt die Meinungsfreiheit und was nicht?“

 

43 Antworten auf “Schöffin Händedruck verweigert: Moslem entlassen”

  1. H. Grabowski

    Momentchen mal, sich zu weigern seinem Vorgesetzten die Hand zu reichen, kann doch wohl kein Kündigungsgrund sein. Ob das aus religiösen Gründen oder zum Schutz gegen Viren geschieht, ist doch völlig irrelevant.

    Auszug aus Wikipedia „Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung (das Glauben an einen Gott oder Götter) oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören, bzw. seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln.“

    • Stefan Wagenknecht

      Nein, das ist nicht irrelevant. Einer Frau den Handschlag verweigern, weil ist Frau ist, ist diskriminierend. Die Religionsfreiheit ist eine persönliche Freiheit.

      Das darf jede/r für sich halten und praktizieren, wie es ihm/ihr gefällt. Anderen Menschen wegen ihrem Geschlecht den Handschlag zu verweigern, ist nicht nur unanständig, es ist diskriminierend. Eine Kündigung ist hart, aber konsequent, wenn der Mann auf eine Diskriminierung von Frauen besteht. Man muss sich als Frau nicht einem diskriminierenden Verhalten beugen. Wo Menschen in der Gesellschaft aufeinander treffen, begegnen sich in erster Linie Menschen und Mitbürger und ist eine Religion erst mal gar nicht relevant. Wenn es nicht so wäre, dann könnte man mit dem religiösen Argument *alles* begründen, auch rechtsstaatlich. Dem ist aber nicht so. Die Rechtsgleichheit gilt auch im Schlafzimmer oder in Moscheen. Respekt- und Anstandsregeln gelten unabhängig davon und erst recht bei den Behörden. Religiöse Glaubensvorstellungen sind geschützt aber auch eine persönliche Entscheidung und entsprechende Handlungen bewegen sicher nicht im rechtsfreien Raum. In einer freien, offenen Gesellschaft ist die Gleichberechtigung nicht verhandelbar.

  2. Marc Van Houtte

    Wie ich schon im GE geschrieben habe
    Jetzt stellen sie sich vor es wäre ein ernannter Lehrer gewesen, hatte man da auch den Mut aufgebracht diesen zu feuern wenn er beim Elterabend den Händedruck von Müttern verweigert hätte die eine nicht bekannte Politikerin wäre ?

  3. Aber Achtung Herr Grabowski,

    Seinem Vorgesetzten würde er ja die Hand reichen, nicht aber seiner Vorgesetzten, weil seine Religion es ihm verbiete, Frauen zu berühren.
    Das ist doch Diskriminierung hoch 10 Frauen gegenüber und Respektlosigkeit.
    Fehlt noch, dass er sich am Ende auch noch weigert, seine Arbeit zu tun, wenn diese von einer Frau zugeteilt wurde !!

    Wo leben wir denn ??

    • Soweit wird’s auch noch kommen. Das sieht man ja schon in Ländern, in denen Moslems in der Mehrheit sind.
      In Bangladesh gab’s ja jetzt auch Proteste von Moslems, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau abschaffen wollten.
      Vor kurzem stand in der Zeitung, dass Brüssel die muslimischste Stadt Europas ist und in einigen Jahren die Moslems in der Mehrheit sind.

      Leider muss man die Moslems immer gewähren lassen wenn man nicht als Nazi beschimpft werden will.

    • In Belgien!

      Nosbau hat eigens eine Männliche Kontaktperson eingestellt, da es den moslemischen „Neu-Belgiern“ nicht zuzumuten ist, mit einer Frau als Bevollmächtigte der Wohnungsbaugesellschaft, die ihnen kostenlose Unterkünfte bereitstellt, zu verhandeln…..

      • Kerstges Angela

        das war ja auch eine Diskriminierung, dass man einen Mann einer Frau vorzog, damit den Moslems Genüge getan werden soll. Meines Wissens nach wurde hier das Gleichstellungsgesetz missachtet, oder liege ich falsch damit?

  4. H. Grabowski

    Wir leben in einer Gesellschaft, die Religionsfreiheit zulässt, nicht mehr und nicht weniger.

    Wenn das Nichthändeschütteln, bzw. das Nichtberühren von fremden Frauen zu den „Gesetzmäßigkeiten“ des Islam gehören sollte, dann hat der Staat, bzw. der Arbeitgeber das auch zu akzeptieren.

    Vermutlich wird die Entlassung vor dem Arbeitsgericht landen, um dort zu klären, ob der Mitarbeiter gegen die Arbeitsordnung seines Arbeitgebers verstoßen hat.

      • Alberto Malich

        Es gibt im Recht immer eine Hierarchie. Ist so ähnlich wie bei den Über- und Untermenschen von Nietzsche. Nur anders. Und es gibt Abwägungsspielraum sowie das Prinzip, dass die Freiheit des einen dort endet, wo die des anderen beginnt. Kant hat sich da was geschwollener ausgedrückt, wie immer. Arroganter Königsberger. Aber er meinte dasselbe: Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.

        Auf diesen Einzelfall angewendet, gilt es, verschiedene Elemente abzuwägen. Entscheidend dürfte es aber sein, dass es sich hier um einen Beamten im öffentlichen Dienst handelt. Und der öffentliche Dienst hat sekulär zu sein. Dieses Prinzip schützt übrigens die Religionsfreiheit, H. Grabowski, statt sie zu verletzen. Einverstanden, die Christen nehmen das nicht immer ganz so genau, hängen fleißig Kreuze in öffentlichen Gebäuden auf – es soll ja sogar politische Parteien geben, die in der halben Welt Sekularität predigen, zuhause aber ein C im Kürzel tragen und sich trotzdem alles andere als christlich verhalten. Aber das alles ändert nichts am Prinzip der Neutralitätspflicht des Staates. Die wurde hier gebrochen, zumal sich der Beamte auch weiterhin weigert, aus einer bestimmten, nicht verallgemeinerbaren Auslegung seiner Religion heraus einer Frau die Hand zu reichen. Das hat nichts mit Bomben zu tun, André. Und in Brüssel kündigt sich meines Wissens auch nicht das Ende des Abendlandes an. Vielmehr gibt es an jeder Ecke lecker Gebäck, spannende Entwicklungen in der Kunst und einen erfrischenden, lehrreichen Austausch der Kulturen. Aber wer für den Staat arbeiten, muss seine Religion zuhause lassen. Salam.

      • H. Grabowski

        Herr oder Frau André, ich habe die Begriffe „Religionsfreiheit“ und „Gesetzmäßigkeiten“ mit provokativem Hintergedanken hier reingeschrieben. Wie andere User schon bemerkten, sollte die Religionsfreiheit da aufhören, wo die Freiheiten anderer beginnen.
        Nur so kann ein multikulturelles Zusammenleben funktionieren.

        Vielleicht wäre es auch mal an der Zeit, das Recht auf Religionsfreiheit neu zu formulieren.

  5. Forcemajeur

    Wen Christen od Nicht-Muslim eine Moschee besuchen, was müssen wir dan machen? Uns ANPASSEN! Was passiert hier? Die Person will sich nicht anpassen. Resultat : Kündigung UND das finde ich richtig. Ich reise seit Jahren in den Mittleren Osten (von der Türkei bis Saudi-Arabien….) und passe mich immer den lokalen Gepflogenheiten an und würde es begrüssen wenn es andersherum auch so wäre!

  6. Ich finde,ein zum Islam konvertierter Belgier sollte soviel Eier (so er welche hat) haben und UNSER Land verlassen.Wäre für mich,die logische Konsequenz seiner umkehr zu der „wahren Religion“.
    Es gibt doch, schon genug Islamisten Weltweit,die mit allen Mitteln
    versuchen(Bombenattentate,Unterdrückung,Terrorismus usw) die Welt
    zu bekehren.
    Ansonsten,ist dem Kommentar von User „Forcemajeur“ nichts hinzu
    zu fügen.

  7. N. Schleck

    „Seine politische Laufbahn in Belgien begann er 1975 (Präsident des Rates der deutschsprachigen Jugend). Er gehört der Sozialistischen Partei (PS) an und war ab 1981 Mitglied des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (neben der Französischen und der Flämischen Gemeinschaft ein Gliedstaat des Bundesstaates Belgien). Nach verschiedenen Gemeinschaftsministerposten ist er seit 1999 Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.“

    So zu lesen auf der Website „Innsbruck informiert“.

    Der Werdegang unseres MO wird dort in einige Zeilen gequetscht, wobei zugleich die politische Gliederung Belgiens den Innsbruckern nahegebracht wird, allerdings aufs Gröbste vereinfacht und daher verfälscht. Die DG, neben der Französischen und der „Flämischen“ Gemeinschaft ein dritter Gliedstaat? Schön wär’s!

    Da hätte Lambertz doch gleich die Gelegenheit nutzen sollen, um politische Aufklärung zu betreiben, da all seine früheren Reisen in dieser Hinsicht augenscheinlich nichts bewirkt haben.

    • Ostbelgien Direkt

      N. Schleck, kann es sein, dass Sie Ihren Kommentar an der falschen Stelle eingetragen haben? Der bezieht sich doch auf Lambertz und nicht auf den zum Islam konvertierten Beamten der Stadt Brüssel.

  8. Die Wahrheit

    Also, es ist so, wenn er im Dienst war, dann war die Entscheidung richtig, ihm die Kündigung zu verabreichen.
    Er hat sich eben an die Spielregeln zu halten. Ferner soll er auch kein Arbeitslosengeld erhalten, weil er es sich selber versaut hat.
    Er kann sich ja eine neue Arbeit bei seinen Moslembrüder in den VAE suchen, dann braucht er in Zukunft keiner Frau mehr eine Hand zu reichen.

    • Ex Belgier

      Aus meiner Sicht sind das Machtspielchen. Wer das hier alles nicht mag …. bitte … Es gibt doch Alternativen. Mit Rente … sozialem Frieden … Meinungsfreiheit … etc. etc. (Es gab mal Frauen, die haben vor einer französischen Festung – Bastille – etwas erfochten.)

      Meine Meinung: One Way Ticket ….

      • Ex Belgier

        PS.: Bevor es Kommentare gibt: Ich freue mich darauf: Mein Umfeld ist muslimisch … ich bin Katholik und kenne die Suren des Koran. Den ich wirklich Schätze! Das könnten wir dann entsprechend der einzelnen Schulen diskutieren. Aber ich denke, das ist keine Koranschule. Beispiele: Es gibt keinen Passus im Koran, der esVERBIETET einer Frau die Hand zu geben. prüft es … bitte!!! Mir kommt es vor, wie vor einer Zeit, bis Luther die Bibel übersetzte.

        • Ex Belgier

          Das regt mich alles sooooo auf: Sorry: aaaber … wie angepasst sind wir eigentlich??? Nach meiner Schulbildung ist das hier das Land der Franken (Freien). Jeder kann und darf …. wie er will. sooooolange er keinem Anderen mit seinem Scheiß auf den Sack geht! Sorry … Ich entschuldige mich schon vorab … Pauschal und umfänglich.

          • Ex Belgier

            Sorry … ich habe mich eben belehren lassen müssen … entsprechend mancher Schulen des Korans hat er selbstverständlich recht … insbesondere in der Fastenzeit … er kann danach Duschen und beten … Mansche Menschen Beichten …. Andere beziehen sich gerne auf die zwischen Nationen verbrieften Grundrechte. Ich auch.

    • Martin Heinrichs

      Sehr geehrte Frau Nix,
      Es ist die Regel der Höflichkeit, welche dies gebieted (in diesem Falle hinzukommen der Integration, das Annehmen der öffentlichen gepflogenhaten des Landes)
      Das Benehmen diese Konvertierten ist reine Provokation, mit warscheinlich gerade diesem Hintergrund und genau dadrauf kommt es an.
      Es wurde ja nicht von Ihm erwarted, einen Hofknicks oder den Handrücken zu „Küssen“.

      In Japan wird sich auch leicht gebeugt, machen sie dies nicht bei einem Vorgesetzten hat dies dort auch harte Konsequenzen.

      Als Piratin, müssten sie doch gerade so etwas genauer betrachten ( Ach stimmt ,die lösen sich ja gerade auf)

      MfG

      • Martin Heinrichs

        P.S
        Ich vergass das wichtige Wort Respekt, nach der Höflichkeit zu nottieren. Denn ist dies nicht anders als Respektlosigkeit / Intolleranz ? Er hat laut Qur’an, immerhin die Möglichkeit sich danach zu Reinigen. Diese Verhalten ist Fundamentalistischer, wenn nicht radikaler Natur.

        • Viele Gutmenschen begreifen es eben nicht , bzw.wollen es nicht begreifen. Das Ganze Getue dieser Islamisten hat rein gar nichts mit „Religionsfreiheit “ zu tun, sondern nur mit gezielter Provokation. Eben testen, wie weit sie mit solchen Aktionen gehen können.
          Gehen unsere Behörden, bzw.die Politik darauf ein, wird die nächste „Stufe“ der Provokation in Augenschein genommen…
          In vorliegendem Fall hat der Gemeinderat das einzig Richtige getan : Den Mann
          raus zu werfen.

  9. Linda Nix

    Auch wenn ich den religiösen Grund eher weniger nachvollziehen kann so fallen mir direkt mehrere andere nachvollziehbare Gründe ein, warum man es ablehnen könnte, Hände zu schütteln.

    Anfassen oder angefasst werden sollte m.E. nicht zum beruflichen Pflichtprogramm gehören, auch nicht für Beamten.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    Für manch einen mag es entwürdigend sein, gewisse Hände zu schütteln. Das mag zwar albern anmuten, aber jedem Tierchen sein Pläsierchen.

    Schade dass manch einen hier die Objektivität verlässt, und das Thema zum Anlass genommen wird, entwürdigende Kommentare zu posten.

    • Nein, Frau Nix,
      als Angehöriger des öffentlichen Dienstes hat er sich in dieser Funktion weltanschaulich neutral zu verhalten. Hätte er sich bloß geweigert, zum Beispiel aus hygienischen Gründen, grundsätzlich jemandem die Hand zu schütteln, hätte man das vielleicht noch tolerieren können. Da er sich aber explizit gegen Frauen richtet, verhält er sich verfassungswidrig und da gibt es dann nur eins: Raus!

      • Hier wird dauernd nur über die Schlagzeile :“ Verweigerter Händedruck“, kommentiert.
        Das war nur eine Sache. Er hat sich ja auch geweigert, den Gästen Alkohol auszuschenken usw. angeblich ebenfalls aus religiösen Gründen. Ich sehe das Ganze eher als Provokation unter dem Deckmäntelchen der Religion. Es hat den Anschein, dass da einige Muslime, ob konvertiert oder nicht, immer häufiger „Testballons“ los lassen, um zu sehen, wie weit sie gehen können. Stichwort: Kopftuch
        Wie gesagt, wer unsere Gesellschaft, unsere Werte-Auffassung mit solchen Aktionen provozieren will, (und nichts anderes ist das) hat in unserem Land nichts in einer Öffentlichen Behörde zu suchen!

      • Linda Nix

        Sie denken also, es ist ein Unterschied wenn man aus enderen Gründen den Händedruck verweigert?
        Nur aus hyghienischen Gründen, oder auch aus Antiphatie? Wo zieht man die Grenze?
        Und was wäre mit einem Muslimen, der keinen grund nennt, aber manschen Menschen die Hände nicht schütteln will?

        Wäre es nicht diskreminierend, dem einen die Verweigerung zu verweigern, dem anderen nicht?
        Und wäre nicht der Willkür Tür und Tor geöffnet bei dieser Art der Entscheidungsfindung?

        Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich möchte nicht unbedingt die Person als solche verteidigen.

        Aber den geesellschaftlichen Zwang des Händeschüttelns derartig bewertet zu sehen, das erscheint mir unverhältnismäßig.

  10. Laurent Klein

    Ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst und lasse meine religiösen, politischen und überhaupt persönlichen Überzeugungen zuhause, wenn ich arbeiten gehe. Dazu bin ich als Beamter verpflichtet, und wenn manchen Leuten das nicht passt, müssen sie eben einen privaten Arbeitgeber suchen, bei dem sie ihre Religion oder ihre politische Couleur nach Herzenslust jedem aufs Butterbrot schmieren können. Im öffentlichen Dienst ist auf jeden Fall kein Platz für Extremisten jeder Art.

    • Linda Nix

      Was ist mit Hyghiene- Extremisten oder Berührungsempfindlichen? Darf man denn für verschiedene Ansichten verschiedene Regeln erstellen?

      Darf eine krebskranke Lehrerin mit Haarschwund ein Kopftuch in der Schule tragen, weil es nicht-religiöse Gründe sind?

      Ich frage noch einmal, wo zieht man die Grenze?

      Somit wäre nur Händeschüttel-Zwang für alle angebracht, ist ja nur fair. Wenn man einen zwingt, muss man schließlich alle zwingen.

      Und nunja, Händeschüttel-Zwang für alle (Beamte) klingt in meinen Ohren auch irgendwie.. fanatisch.

      • Unsere westlichen Vorfahren haben mit Erfolg und mit Recht für eine Trennung von Staat und Kirche gekämpft. Deshalb sollten alle religiösen Symbole aus öffentlichen Gebäude verschwinden, um die Neutralität zu demonstrieren. Aus diesem Grund ist die Entlassung gerechtfertigt. Aus diesem Grunde sollten die Mitarbeiter in öffentlichen Gebäuden ebenfalls kein Kopftuch tragen. Bleibt die Diskussion auf das Recht der freien Religionsausübung in Gegenüberstellung der Diskriminierung der Hälfte der Bevölkerung, sprich Frauen, in dem man sich weigert, Frauen die Hand zu geben oder in dem man sie verhüllt. Wobei den Personen ihre Religionsausübung in öffentlichen Ämtern nicht verweigert wird. Nur während des Dienstes haben diese Personen neutral zu bleiben. Wer das nicht mit seiner Religion vereinbaren kann muss sich einen geeigneteren Arbeitsplatz suchen. Somit wäre auch die Frage der krebskranken Lehrerin und des Hygienefanatikers beantwortet.

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